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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 10, 97

Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD)

Österreich macht jetzt mit

Günter Franzmeier

Schon seit Mitte der 80er Jahre wird in der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) eine weitgehend identische Kopie der GKD in maschinenlesbarar Form geführt, deren Aufnahmen nach Bedarf mit Titelaufnahmen der Österreichischen Zeitungs- und Zeitschriftendatenbank (ÖZZDB) verknüpft werden. Benötigte, zum jeweiligen Zeitpunkt nicht bzw. noch nicht in der Kopie der GKD verfügbare Körperschaften werden nach den gültigen Katalogisierungsregeln und den GKD-Konventionen als Neuaufnahmen in der Kopie erstellt. Ebenso werden Ergänzungen und erforderliche Korrekturen an bestehenden Aufnahmen dort ausgeführt. Eine Weiterleitung dieser Neuaufnahmen und Korrekturen an die Stamm-GKD auf dem Rechner des Deutschen Bibliotheksinstituts in Berlin ist bisher jedoch nicht erfolgt.

Mit dem Ziel, die bisherige Zusammenarbeit auf diesem Sektor durch geänderte und verbesserte Verfahren zu erweitern und zu vertiefen, haben die Träger der GKD (DBI, SBB, DDB und BSB) im Juni eine Vereinbarung folgenden Inhalts mit der ÖNB unterzeichnet:

Außerhalb der jetzt in schriftlicher Form abgeschlossenen Vereinbarung wurde in Bezug auf die Neuaufnahmen, die durch die ÖNB in den vergangenen Jahren in die dortige Kopie der GKD eingebracht worden sind, ins Auge gefaßt, diese Aufnahmen nach und nach einzeln online wie Neuaufnahmen in die Stamm-GKD einzubringen, sofern sie sich nicht als inzwischen dublett geworden erweisen. Die ursprüngliche Idee, diese Aufnahmen en bloc lediglich unter Einschaltung eines maschinellen Dublettenchecks in die GKD einzubringen, soll nicht weiter verfolgt werden.


Stand: 09.10.97
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