Telefaxordner
Nach Absprache mit der zuständigen IFLA-Kommission wird darum gebeten, Telefax-Bestellungen in jeglicher Form aus dem Ausland nicht in den Umlauf durch deutsche Bibliotheken zu geben. Vielmehr sollen die Bestellungen bei negativer Erledigung in der angegangenen Bibliothek per Fax oder Post an die bestellende Bibliothek zurückgesandt werden, gegebenfalls mit dem Hinweis auf einen anderen Standort.
Dagegen können IFLA-Bestellscheine gemäß LVO § 20, 3 in den Umlauf gegeben werden, wenn eine positive Erledigung in einer anderen deutschen Bibliothek zu erwarten ist.