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Bibliotheksdienst Heft 10, 96

Eine One-Person Library stellt sich vor:
Die Bibliothek des Deutschen Notarinstituts

Brigitte Höckmair

In der heutigen Zeit allgemeiner Sparmaßnahmen für Bibliotheken bis hin zum Null-Etat ist es ein ganz besonderes und sicher auch seltenes "Abenteuer", wenn man die Aufgabe übertragen bekommt, eine Bibliothek neu zu gründen.

Da dies nun inzwischen gut drei arbeitsreiche und erfahrungsintensive Jahre zurückliegt, ist es wohl an der Zeit, einen ersten Rückblick zu wagen.

Zugleich möchte sich die Bibliothek des Deutschen Notarinstituts erstmals der bibliothekarischen Öffentlichkeit vorstellen.

Die Bibliothek des Deutschen Notarinstituts (BdDNotI)

Das Deutsche Notarinstitut (DNotI) wurde als Einrichtung der Bundesnotarkammer Anfang 1993 in Würzburg neu gegründet mit der Zielsetzung, die Notare bundesweit in allen notarrelevanten Rechtsgebieten wissenschaftlich zu beraten.1)

Mit den im Laufe der Zeit gewandelten Anforderungen an das Notariat sieht sich der einzelne Anwaltsnotar bzw. Nur-Notar immer neuen Herausforderungen gegenübergestellt. Exemplarisch sind hier u. a. die fortschreitende Ausdifferenzierung des Rechtssystems auf den traditionellen Gebieten, aber auch die z. B. mit der Wiedervereinigung neuen Anforderungen zu nennen. Kenntnisse des ausländischen und Internationalen Privatrechts gewinnen gerade auch durch das Zusammenwachsen der EG-Staaten verstärkt an Bedeutung.

Zur Lösung von Einzelfällen kann und muß der Notar auf eine Fülle von Fachliteratur sowie auf juristische Zeitschriften zurückgreifen, deren Auswertung nach notarrelevanten Gesichtspunkten den zeitlichen und kostenmäßigen Rahmen des einzelnen sprengt. Die regelmäßige Nutzung von CD-ROM- und Online-Datenbanken ist aus Kostengründen meist beschränkt.

Hierin begründet liegt nun der Sammelauftrag der BdDNotI, nämlich dem Notar möglichst rasch die für die praktische Arbeit benötigte Literatur zur Verfügung zu stellen, insbesondere soweit diese über das, was ihm vor Ort zur Verfügung steht, hinausgeht.

Die Benutzer der BdDNotI sind somit Notare aus dem ganzen Bundesgebiet. Zum engeren Nutzerkreis jedoch zählen vor allem die MitarbeiterInnen des Instituts, qualifizierte JuristInnen, welche die eingehenden Anfragen der Notare bearbeiten.2) Die Literaturvermittlung der Bibliothek erfolgt somit in den seltensten Fällen direkt, sondern zumeist indirekt und in aufbereiteter Form (Gutachten, Literaturanlagen3) ).

Dies hat naturgemäß Auswirkungen auf den Bestandsaufbau (siehe Problembereich 1).

Die dem Institut angeschlossene Bibliothek ging am 3. Mai 1993 in Betrieb, in ihren Anfängen bestehend aus Leihschreibtisch, PC und einigen Kartons voll Bücher - und einem Telefon, und damit der hilfreichen Unterstützung von KollegInnen.4)

Eckdaten aus dem Jahresabschluß 1995 (Stand: 31.12.1995)

Status: wissenschaftliche Spezialbibliothek eines nichtuniversitären Instituts, geführt in Form einer One-Person Library

Bestand (in Bänden): ca. 10 000
davon per EDV erfaßt (in Bänden): 6492 (8713 Bände mit Stand: 15.06.96)
davon Bestand an Loseblatt-Grundwerken (Anzahl): 253

Zugänge im Berichtsjahr (in Bänden): 1839
Zugänge einzusortierender Ergänzungslieferungen im Berichtsjahr (Anzahl): 816
laufende Zeitschriften (Anzahl): 159

Ausgaben insgesamt (nur Buch- und Zeitschriftenetat, ohne sonstigen Sachetat): 225 715 DM davon Ausgaben für Loseblatt-Werke: 41 013 DM
davon Ausgaben für Zeitschriften: 40 053 DM
davon Dauerleihgaben des Bayerischen Notarvereins: 56 849 DM5)

Besonderheiten der Bibliothek des Deutschen Notarinstituts

1. Die BdDNotI wird konsequent als One-Person Library (OPL) geführt und durch eine hauptamtliche bibliothekarische Fachkraft betreut. Lediglich bei der Einsortierung von Loseblatt-Ergänzungslieferungen, beim Rückstellen der Bücher und bei Routineanfragen besteht Unterstützung durch studentische Hilfskräfte.

Eine Bibliothek bzw. Informationseinrichtung wird als One-Person Library bezeichnet, wenn eine einzige Fachkraft mit der Erledigung aller anfallenden Arbeiten betraut ist, unabhängig davon, ob ihr noch nichtausgebildete Hilfskräfte zur Seite gestellt sind oder nicht.6)

2. Es war keine zufällige, sondern die ausdrückliche und überlegte Entscheidung, die BdDNotI in Form einer OPL zu führen. Eine spätere Ausweitung wird jedoch nicht generell abgelehnt.

Guy St. Clair und Joan Williamson unterscheiden vier Gegebenheiten, die zur Führung einer Bibliothek in Form einer OPL führen können. Die BdDNotI zählt demgemäß zur ersten Kategorie, der innerorganisatorischen Notwendigkeit an bibliothekarischen Dienstleistungen.

"Incorporated need. For some types of institutions and organizations, a library or information centre is required from the very beginning, in order to provide information and research services for those who will be working in or using the facility.

Discovered need. An organization, usually a small company or firm in which a certain amount of information or research is accumulated in the general cause of business, will discover that much time is lost in tracking down various items in different offices. A decision will be made to organize books, periodicals, research reports, and similar materials - perhaps combining them with an office in which online searches can be performed - and a library or information centre is established.

Negative need. There are, alas, those situations where the one-person library operation comes about in unfortunate circumstances, when an organization decides that it cannot afford the services of a team of librarians and staff are let go, with the final result that the library or information service is managed and services are delivered by one person.

Minimal need. Some organizations do not need more than minimal library service. There are those situations where only a small library is called for, and while it would be unfair to refer to these libraries as 'static', the size of the organization they serve simply does not warrant a larger library."7)

3. Eine OPL ist keine verkleinerte Großbibliothek. Die Aufbau- und Ablauforganisation der BdDNotI ist demzufolge konsequent auf die Erfordernisse einer OPL ausgerichtet.

Das Ziel einer effizienten Ablauforganisation ist die möglichst rationelle Buchbearbeitung in Form eines integrierten Geschäftsganges in seiner reinsten Form (alles in einer Hand) mit Hilfe einer darauf abgestimmten EDV-Unterstützung.

4. Die enge Verbundenheit mit der Trägerinstitution bedingt eine starke Einbindung in deren Arbeitsablauf und eine konsequente Ausrichtung der bibliothekarischen Dienstleistungen und des Bestandsaufbaus auf die Erfordernisse des Deutschen Notarinstituts.

5. Die Organisation des Bestellwesens, der Eingangserfassung und des gesamten Schriftverkehrs wird zusammengefaßt und nach dem "Aktenprinzip" verwaltet. Die Bestellungen werden in Listenform ausgedruckt. Die Anwendung der "integrierten Aktenverwaltung" erlaubt eine rationelle Verwaltung einer Vielzahl von Lieferanten und eine übersichtliche Führung aller Geschäftsvorgänge. Auf das Anlegen und Führen einer relativ arbeitsaufwendigen und wenig flexiblen Bestellkartei kann somit verzichtet werden.

6. Da der engere Nutzerkreis der BdDNotI (vor allem die juristischen Mitarbeiter des DNotI) noch relativ klein und überschaubar ist, kann bei der Ausleihe bisher in "Selbstbedienung" auf die benötigte Literatur zugegriffen werden. Die Umstellung auf eine EDV-gestützte Ausleihe wird jedoch bei der Buchbearbeitung bereits vorbereitet.

7. Auf das Führen eines Schlagwortkataloges wird wegen der hohen Arbeitsbelastung bisher verzichtet. Aufgrund der EDV-gestützten Katalogisierung und einer damit verbundenen kontrollierten Verstichwortung bringt die Recherche über die Stichwortsuche eine hohe Trefferquote. Die relativ detaillierte Aufstellungssystematik sowie ein darauf abgestimmtes Periodika-Verzeichnis in Listenform erleichtern den Mitarbeitern bzw. den Benutzern den direkten Zugriff, so daß auf die Computerrecherche zumeist nur in Spezialfragen zurückgegriffen wird. Eine Beschlagwortung als zusätzlicher Sucheinstieg wird durchgeführt werden, sobald es organisatorisch möglich sein wird. 8)

Folgende Problembereiche fielen während der Gründungsphase der Bibliothek des Deutschen Notarinstituts besonders ins Gewicht

1. Problembereich: Bestandsaufbau

a) Die fehlende Vorlaufphase und der hohe Zeitdruck erschwerten einen planmäßigen (Grund-)Bestandsaufbau.

b) Die möglichst rasche Versorgung mit der aktuell benötigten Literatur hat unbedingt Vorrang vor bibliothekarischen und organisatorischen Erfordernissen.

c) Das Fehlen eines historisch gewachsenen Bestandes kann nur ansatzweise durch Rückergänzung ausgeglichen werden.

d) Die BdDNotI ist "Arbeitsinstrument" des Instituts. Die Beschaffung von aktueller Gebrauchsliteratur muß somit absolut im Vordergrund vor einem aus bibliothekarischer Sicht wünschenswerten Ausbau eines "abgerundeten" (Spezial-)Bestandes stehen.

e) Notarrecht ist weniger ein Spezialgebiet. Die gesamte Bandbreite des Rechtssystems findet somit Eingang in die BdDNotI, bis auf vielleicht einige wenige Ausnahmen, z. B. Strafrecht (darunter kann jedoch das Steuerstrafrecht durchaus von Bedeutung sein).

Die Aufstellungssystematik ist daraufhin auszurichten.

2. Problemkreis: Bedarfsplanung

Fehlende Planungsdaten aufgrund der engen Einbindung in das neugegründete Institut. Dessen Akzeptanz sowie die "Marktfähigkeit" der angebotenen Dienstleistungen haben direkten Einfluß auf die Entwicklung der Bibliothek und mußten sich zunächst bewähren.

3. Problemkreis: Bibliotheksorganisation

a) Die Durchsetzung von Ansprüchen, die auch bei kleinem Buchbestand eine Bibliothek von einer bloßen Büchersammlung oder Literaturverwaltung abgrenzen und ein Image als "Herzstück" der Trägerorganisation aufkommen lassen.

b) Eine Abstimmung aller Arbeitsmittel auf eine möglichst effiziente Ablauforganisation nach dem Motto: "soviel wie nötig, sowenig wie möglich".

c) Die Auswahl eines geeigneten EDV-Systems, welches die Arbeitsabläufe möglichst optimal unterstützt.

Gerade in einer OPL darf die Bibliotheks-EDV nicht Selbstzweck sein, sondern muß wesentlich zur Arbeitsentlastung beitragen. Entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Bibliothek ist genau zu prüfen, für welche Aufgabenbereiche ein EDV-Einsatz wirklich sinnvoll ist.

Trotz konsequenter EDV-Unterstützung (Erwerbung, Katalogisierung, OPAC, Schriftverkehr, Etikettenproduktion) erwies sich eine manuelle Zeitschriften- und Umlaufbearbeitung für die BdDNotI bisher als weitaus praktikabler und flexibler.

d) Als eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen war die Frage zu klären, nach welchem System die Buchaufstellung bzw. wie die systematische Erschließung erfolgen sollte.

Die Aufstellungssystematik der Bibliothek des Deutschen Notarinstituts9)

Anläßlich der Gründung der BdDNotI war als eine der ersten und wichtigsten Entscheidungen entweder die Auswahl, Adaption und Übernahme einer bereits bestehenden Systematik zu treffen oder eine speziell auf die Belange des Instituts bezogene Systematik zu erarbeiten.

Nach reiflicher Überlegung erschien es am sinnvollsten, einen Mittelweg zu wählen, also ein bestehendes System als Basis zu nehmen und abgestimmt auf die zu erwartenden Besonderheiten der BdDNotI eine Umgestaltung vorzunehmen.

Als Grundlage erwies sich die 'Systematik für die Aufstellung der Rechtsliteratur' des Regensburger Systematikverbundes (= Rechtswissenschaften P, 6. Aufl.) als besonders geeignet.10)

Die Grundprinzipien der Regensburger Systematik wurden übernommen, so zum Beispiel die Gliederung in Hauptgruppen, wobei jedoch abgestimmt auf die zu erwartenden Sammelschwerpunkte der BdDNotI einzelne Hauptgruppen umgestellt, zusammengefaßt oder neu eingeführt wurden.

Vergleichende Übersicht über die Hauptgruppen der Systematik Rechtswissenschaften des Regensburger Systematikverbundes und über die Hauptgruppen der Aufstellungssystematik der Bibliothek des Deutschen Notarinstituts:

Aufstellungssystematik Rechtswissenschaft
des Regensburger Systematikverbundes
(6. Aufl., 1992)
Übersicht über die Hauptgruppen
Aufstellungssystematik der Bibliothek
des Deutschen Notarinstituts
Stand: August 1994
Übersicht über die Hauptgruppen
PA Allgemeine juristische ZeitschriftenA Allgemeine Periodika und Drucksachen
PB Gesetz- und AmtsblätterB Gesetz- und Amtsblätter
PC Allgemeines zum juristischen Studium und zur RechtswissenschaftC Allgemeines zur Rechtswissenschaft
PD Bürgerliches Recht, Privatrecht allgemeinD Bürgerliches Recht, Privatrecht allgemein
PE Handelsrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie sonstiges privates WirtschaftsrechtE Internationales Privatrecht
PF ArbeitsrechtF Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht
PG Rechtspflege, Gerichtsverfassung, Zivilverfahrensrecht und NebengebieteG Wirtschaftsrecht
PH Strafrecht, Strafverfahrensrecht, KriminologieH Arbeits- und Sozialrecht
PI Allgemeine Rechtslehre und Rechtstheorie, Rechts- und Staatsphilosophie, Rechtssoziologie, RechtstheologieI Rechtspflege, Zivilverfahrensrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit
PK Allgemeine Staatslehre und StaatsphilosophieK Notarrecht
PL Staatsrecht und VerfassungsgeschichteL Verfassungsgeschichte, Staats- und Verfassungsrecht
PM Zeitschriften und Entscheidungssammlungen auf dem Gebiet des Staats-und VerwaltungsrechtsM Verwaltungsrecht
PN Verwaltungswissenschaften und VerwaltungsrechtN Finanz-, Steuer- und Zollrecht
PO Recht sozialistischer und ehemals sozialistischer Staaten ("Ostrecht")O Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und der SBZ, Wiedervereinigungsrecht
PP Finanz-, Steuer- und ZollrechtP Europarecht, Völkerrecht
PQ SozialrechtQ Rechtsvergleichung, Rechtsvereinheitlichung
PR VölkerrechtR Ausländisches Recht: Europa (Teil I: A - L)
PS EuroparechtS Ausländisches Recht: Europa (Teil II: M - Z)
PT Internationales PrivatrechtT Ausländisches Recht: Amerika
PU Ausländisches Privatrecht, Privatrechtsvergleichung und -vereinheitlichungU Ausländisches Recht: Asien
PV Antikes und Römisches Recht, Mediävistik, Privatrechtsgeschichte der NeuzeitV Ausländisches Recht: Afrika
PW Deutsche und ausländische RechtsgeschichteW Ausländisches Recht: Australien und Ozeanien
PX Kirchenrecht ab 1918X Allgemeine Rechtslehre, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Strafrecht, Kirchenrecht
PY Historische KanonistikY Allgemeine Nachschlagewerke, Bibliothekswesen, Datenverarbeitung
und Recht, Sonstiges
PZ Datenverarbeitung und Recht(Z z. Zt. nicht belegt; später für die Kennzeichnung des Magazinbestands vorgesehen)

Folgende Unterschiede zur Regensburger Systematik sind besonders auffällig:

Die Hauptgruppe 'Internationales Privatrecht' steht weiter vorne, 'Arbeitsrecht und Sozialrecht' wurden zusammengefaßt. Ebenso wurden die zu erwartenden "Nebengebiete" stark komprimiert und als Hauptgruppe X hintenangestellt. Neu eingeführt wurde 'Notarrecht' als Hauptgruppe K und damit entsprechend der Bedeutung für die BdDNotI aus der Hauptgruppe 'Rechtspflege ...' ausgegliedert. Ebenso wesentlich erschien die Einführung einer eigenen Obergruppe 'Wiedervereinigungsrecht'. Die Interdisziplinarität mit den Wirtschaftswissenschaften ließ es als notwendig erscheinen, eine eigene Hauptgruppe 'Wirtschaftsrecht' einzuführen, welche in einigen Untergruppen so allgemein gehalten ist, daß auch wirtschaftswissenschaftliche Literatur aufgenommen werden kann. Die Hauptgruppe Y erlaubt die Aufnahme von Literatur aus anderen Wissensgebieten. Die öffentlich-rechtliche Literatur wird unter der Hauptgruppe M 'Verwaltungsrecht' zusammengefaßt.

Ein wesentlicher Unterschied zur Regensburger Systematik besteht auch in der Behandlung des ausländischen Rechts. Während die Regensburger Systematik die Literatur zum Recht einzelner Länder überwiegend dem jeweiligen Rechtsgebiet zuordnet (z. B. Finanz- und Steuerrecht einzelner Länder nach Ländern geordnet unter der Hauptgruppe 'Finanz-, Steuer- und Zollrecht'), erschien es für die BdDNotI sinnvoll, das ausländische Recht nach Ländern geordnet als eigene Hauptgruppe auszuweisen. Aufgrund des Umfanges und des Wunsches alle Länder abdecken zu können, werden dadurch sechs Hauptgruppen belegt, wobei bei als "wichtig" erachteten Ländern eine Unterteilung in Rechtsgebiete vorgesehen ist. Die separate Aufstellung des ausländischen Rechts und die alphabetische Ordnung nach Ländern innerhalb der Erdteile erlauben den schnellen Zugriff auf Bücher durch die direkte Suche "am Regal" (Browsing).

Alle Hauptgruppen wurden entsprechend der Bedeutung für die BdDNotI überarbeitet und ggf. stark komprimiert oder auch erweitert.

Die weitere Untergliederung erfolgt mit grundsätzlich vierstelligen (und damit EDV-geeigneten) Zahlen unterschiedlicher Gliederungstiefe, die sich an den Buchstaben der Hauptgruppe nach einer Leerstelle anschließen und damit die Notation bilden.

So ist beispielsweise Literatur zum Berufsrecht der Notare und zur Dienstordnung unter der Systemstelle K 2500 zu finden. An dieser Stelle greift der Formalschlüssel, so daß z. B. unter K 2510 Kommentare zur Dienstordnung stehen (s. u.).

M 1000 ist die Notation für alle öffentlich-rechtlichen Zeitschriften. Die Zeitschriften stehen generell entsprechend ihrer inhaltlichen Ausrichtung am Anfang (... 1000) des betreffenden Rechtsgebietes. Allgemeine juristische Zeitschriften ohne thematischen Schwerpunkt werden der Hauptgruppe A zugeordnet.

Die Schlüsselung wurde gegenüber der Regensburger Systematik vereinfacht. Da anfangs die Systematik der BdDNotI ohnehin recht umfangreich zu sein schien (wobei sich die Tiefe der Gliederung rasch als gerechtfertigt erwies), sollte sie nicht noch zusätzlich durch unnötige Schlüsselung kompliziert werden. Als praktikabel erwies sich ein Formalschlüssel, der gut mit der verwendeten Notation harmoniert.

Die Bildung von Individualsignaturen für die BdDNotI orientiert sich ebenfalls am Grundprinzip der Signaturenvergabe im Regensburger Systematikverbund.

Die Cutter-Sanborn-Notation als weiteres Element der Signatur beinhaltet eine Verschlüsselung für den Verfasser oder Herausgeber in Form einer Buchstaben-Zahlen-Kombination (Anfangsbuchstabe des Namens und generell dreistellige Zahl ohne Leerstelle dazwischen) und erlaubt somit eine in etwa alphabetische Aufstellung innerhalb einer Systemstelle. Zur Individualisierung einer Signatur treten Angaben über Auflage, Band- und Exemplarzahl hinzu.

Auf Grobsignaturen und sonstige Ausnahmen wird weitestgehend verzichtet.

Ausblick

Die Aufbauphase der BdDNotI kann noch nicht als abgeschlossen gelten.

Aufgrund des in einer OPL naturgemäß "knappen Personalbestands" sind notwendigerweise Gewichtungen und Präferenzen bei der Erledigung bibliothekarischer Aufgaben zu setzen.

Für die BdDNotI ergeben sich mittelfristig folgende Ziele:

1) vgl. hierzu: Leistungsgrundsätze des Anfrage- und Recherchedienstes des Deutschen Notarinstituts, abgedruckt in: Notarrecht: bundeseinheitliche Vorschriften, zsgest. von Helmut Weingärtner, 4. aktualisierte Aufl., 1995, Nr. 190a

2) Den MitarbeiterInnen des Deutschen Notarinstituts, die keinesfalls nur passive Nutzer der Bibliothek sind, möchte ich für ihre engagierte Mitwirkung vor allem beim Bestandsaufbau und in Systematikfragen herzlich danken.
Allen voran gilt mein herzlicher Dank insbesondere dem Geschäftsführer des DNotI, Herrn Notar a. D. Dr. P. Limmer für sein mir entgegengebrachtes Vertrauen.

3) Aus der Gutachtenpraxis des Deutschen Notarinstituts wird regelmäßig im DNotI-Report, dem Informationsdienst des Deutschen Notarinstituts, berichtet (erscheint vierzehntägig). Beispielhafte Gutachten werden in unregelmäßigen Abständen in der Reihe 'Gutachten des Deutschen Notarinstituts' veröffentlicht. Bisher sind erschienen:
Band 1: Gutachten zum Internationalen Privatrecht 1993 (1994) - z. Zt. vergriffen
Band 2: Gutachten zum Gesellschaftsrecht 1994 (1995)

4) Ganz besonders herzlich bedanken möchte ich mich bei den KollegInnen der Universitätsbibliothek Würzburg, insbesondere bei Herrn Bibliotheksdirektor Dr. H.-P. Ziegler für sein fachliches und persönliches Interesse und den Mitarbeitern des Juristischen Seminars, deren freundliche Kooperationsbereitschaft unsere Bestandslücken mindert; bei Herrn Direktor a.D. Dr. R. Lansky und Herrn Bibliotheksoberrat Dr. B. Lorenz für deren Unterstützung in Systematikfragen; bei den KollegInnen der Universitätsbibliothek Augsburg und der Bibliotheksschule in München, deren profunde Wissensvermittlung mir erst den Mut zu einer Bibliotheksgründung gab.

5) Für die großzügige Unterstützung der BdDNotI sei dem Bayerischen Notarverein an dieser Stelle herzlich gedankt.

6) vgl. hierzu: Guy St. Clair und Joan Williamson: Managing the New One-Person Library, London, München, 1992, S. 2 f.
Während des 1. Deutschen Round Tables für One-Person Libraries im Mai 1995 hat man sich für die Beibehaltung des amerikanischen Begriffes im Deutschen ausgesprochen. (Vgl. u.a. Guy St. Clair: One-Person Libraries, Checkliste als Orientierungshilfe für den Betrieb von OPLs, übersetzt und bearb. von Evelin Morgenstern, Berlin, 1996, (Arbeitshilfen des Dt. Bibliotheksinstituts), S. 7; sowie BIBLIOTHEKSDIENST 29. Jg. (1995), Heft 6, S. 1005 f.)

7) Guy St. Clair und Joan Williamson: Managing the New One-Person Library, London, München, 1992, S. 10 f.

8) Aufstellungssystematik der Bibliothek des Deutschen Notarinstituts, Stand: August 1994
Periodika-Verzeichnis der Bibliothek des Deutschen Notarinstituts, Stand: April 1996

9) Aufstellungssystematik der Bibliothek des Deutschen Notarinstituts, Stand: August 1994

10) Rechtswissenschaften (P), 6. Aufl., Stand: September 1992, Regensburg 1992 (Universität Regensburg: Aufstellungssystematiken ; Bd. 14)
Weitere Rechtssystematiken sind dargestellt in: Zur Klassifikation der Rechtsliteratur in der Bundesrepublik Deutschland, hrsg. von Ralph Lansky, Hamburg, 1981 (Arbeitshefte der Arbeitsgemeinschaft für Juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen ; Nr. 6)


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