Publikationen Hierarchiestufe höher Vorherige Seite Nächste Seite

Bibliotheksdienst Heft 10, 96

Produktdefinition für Öffentliche Bibliotheken

Ulla Wimmer

Was produziert eine Bibliothek? Ausleihen? Bestand? Leser? Wissen? - Noch vor nicht allzu langer Zeit hätten die meisten Kollegen/innen die Frage nach den "Produkten" der Öffentlichen Bibliothek für abwegig und unverständlich gehalten. "Produkte" erinnern an Fabriken und Fließbänder, an Deckungsbeiträge und Absatzzahlen. Ein Begriff, scheinbar viel zu eindimensional und kommerzorientiert für die Arbeit einer Bibliothek, die Arbeit mit Medien und Menschen. Aber: längst hat sich der Begriff "Produkt" auch in der Dienstleistungs- und Medienbranche seinen Platz erobert, einem Bereich also, dem sich die Bibliotheken durchaus zugehörig fühlen.

Sie nahmen damit lange Zeit eine Sonderposition innerhalb der öffentlichen Verwaltung ein, die mit Kundenorientierung und Dienstleistungen bisher nicht viel im Sinn hatte. Der Schock der tiefsten Finanzkrise seit Jahrzehnten hat Städte und Gemeinden jedoch gezwungen, ihre Arbeitsweisen und ihr Selbstverständnis in Frage zu stellen. Das Ergebnis dieses Prozesses ist die seit ca. drei Jahren "akute" Verwaltungsreform (in Form des "Neuen Steuerungsmodells" NSM). Getrieben vom Sparzwang und vom Wunsch nach effektiver und effizienter Nutzung der knappen Ressourcen, orientiert man sich verstärkt an den Arbeitsweisen der Privatwirtschaft und proklamiert den Wandel zum "Dienstleistungsunternehmen Stadt". Die Leistungen (der "Output") einer Verwaltung, bisher im Gerangel um Haushaltsansätze kaum beachtet, rücken damit plötzlich in den Mittelpunkt des Interesses. Aber: die Frage "Was leisten wir für unsere Bürger und was kostet das?" kann mit den herkömmlichen Berichtsmitteln der Verwaltung nicht beantwortet werden; die Kostenseite ist nur notdürftig, die Leistungsseite überhaupt nicht zu fassen.

Das war der entscheidende Impuls dafür, die Leistungen der Verwaltung in Form von "Produkten" zu definieren. Die KGSt, am Reformprozeß maßgeblich beteiligt, propagierte die Übertragung dieses Begriffs auf die Verwaltung zunächst mit ihrem Bericht 8/94 "Definition und Beschreibung von Produkten". Produkte haben sich seither (neben haushaltsrechtlichen Lockerungen) zu den "shooting stars" unter den Verwaltungsreform-Elementen entwickelt. 71% aller Städtetags-Mitglieder betreiben zur Zeit Verwaltungsreform, die Hälfte davon (= 35% aller Städte!) befasst sich mit Produkten oder hat sie schon erarbeitet. 1)

Die Bibliotheken stehen bei der Verwaltungsreform in vorderster Reihe 2); recht früh gab es deshalb schon erste Produktpläne 3) aus kommunalen Bibliotheken. Bis Mitte 1996 lagen zahlreiche, ganz unterschiedliche Pläne (für Bibliotheken, aber auch für viele andere Verwaltungsbereiche) vor. Um eine gewisse Standardisierung (= Vergleichbarkeit) zu erreichen, begann die KGSt 1995 damit, für die gesamte Verwaltung Modell-Produktpläne zu erarbeiten. Im Mai/ Juni 1996 waren nun auch die Öffentlichen Bibliotheken an der Reihe; Ende des Jahres wird die KGSt einen Modell-Produktplan für Bibliotheken empfehlen. Dieses Modell soll vorab kurz vorgestellt und kommentiert werden; zunächst aber ein Überblick über die gesamte Produkt-Problematik, damit die Bewertung des KGSt-Modells leichter fällt.

Wozu sind Produkte da?

In der Theorie des "Neuen Steuerungsmodells" haben Produkte folgende Funktionen:

Wie werden Produkte definiert und beschrieben?

Ein Produkt muß laut KGSt folgende Anforderungen erfüllen:

Bei der Produktdefinition soll immer vom Abnehmer aus gedacht werden, also ausgehend von der Frage: Was suchen die Kunden bei uns? Das bedeutet, daß der Produktplan nicht die vorhandenen Organisationsstrukturen abbilden darf. Er soll sich nach Möglichkeit von konkreten Arbeitsabläufen ganz lösen.

Es stellte sich früh die Frage, wie detailliert die Produktpläne sein sollen; schließlich hat die Öffentliche Verwaltung ein riesiges Tätigkeitsspektrum. Da die Produkte ein Informationsinstrument sind, dürfen es nicht zu viele sein, sonst ergibt sich zu viel Information, die vom Rat (oder anderen Entscheidungsträgern) nicht mehr rezipiert werden kann. Die Lösung: Viele Arbeiten der Verwaltung werden nicht unmittelbar vom Kunden abgefragt; man behandelt sie deshalb als "Vorleistungen" für das eigentliche Produkt. (Ein Beispiel aus der Bibliothek: die Formalerschließung - der Katalog - ist eine Vorleistung zum Produkt "Medien und Informationen".) Auf diese Weise läßt sich die Zahl der Produkte beschränken.

Die Produktpläne sollen so gegliedert sein, daß Informationen auf unterschiedlichen Ebenen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad vorliegen. Denn: Je praktischer die Arbeit, die man macht, umso detaillierter die Informationen, die man braucht. Je "politischer" die Entscheidungen, umso "gröber" die benötigten Informationen. Die KGSt hat für Produktpläne folgendes Gliederungsschema entwickelt:

Produktbereich     Produktgruppe 1     Produkt 1.1     Leistung
                                                       Leistung
                                                       Leistung
                                       Produkt 1.2     Leistung
                                                       Leistung
                                                       Leistung
                   Produktgruppe 2     Produkt 2.1     Leistung
                                                       Leistung
                                                       Leistung
                                       Produkt 2.2     Leistung
                                                       Leistung
                                                       Leistung

Die Ebenen "Leistung" und "Produkt" enthalten Informationen für die Leitung einer Einrichtung und evtl. die Amts- oder Fachbereichsleitung. Die Ebenen "Produktgruppe" und "Produktbereich" enthalten verdichtete Informationen für die Verwaltungsspitze und den Rat.

Ein Produktplan allein reicht allerdings nicht aus. Sobald die Produkte zur Grundlage einer Leistungsvereinbarung zwischen Rat und Bibliothek werden, stellt sich heraus: ein Produkt ist völlig sinnlos, wenn es nicht durch Indikatoren zu Qualität und Quantität der Leistungen präzisiert wird. Lautete das Produkt einer Bibliothek z.B. "Bereitstellung von Bestand", dann bliebe damit völlig offen, wieviele Medien, welcher Art und wie aktuell der Bestand enthalten soll. Deswegen gehört zu jedem Produkt eine Produktbeschreibung mit Informationen zu Zielgruppe, Zielen, Kosten und Leistungen (d.h. Kennzahlen). Die KGSt hat dafür ein Formblatt entwickelt 5), das sich in den Kommunen für die Produktbeschreibung inzwischen weitgehend durchgesetzt hat.

Wie werden Produkte in der Praxis verwendet?

Soweit zum Hintergrund der Produkt-Idee. Welche Funktion haben Produkte nun realiter in den Kommunen, die schon damit arbeiten? Wie wichtig sind sie für die Arbeit der Bibliotheken geworden?

Produkte erfüllen in der Praxis bisher in erster Linie die Funktion des Informationsträgers: Sie bündeln die Informationen, die Rats-Ausschüsse oder Verwaltungsspitze über die Tätigkeit der Bibliothek bekommen. Produkte können z.B. das Gerüst für Controlling-Berichte bilden. Sie sind damit für etliche Bibliotheken de facto ein Mittel der Selbstdarstellung. Doch Vorsicht: diese Selbstdarstellung durch Produkte bleibt - trotz aller "Qualitäts"-Indikatoren - vorwiegend zahlenorientiert; die Vorstellung, mit Hilfe des Produktplanes dem Rat etwas über Inhalte, Ziele und Ideen des Bibliothekswesens vermitteln zu können, läßt sich nicht realisieren. Der Produktplan ersetzt in keiner Weise eine Zielkonzeption, externe Kommunikation oder etwa den Jahresbericht.

Die Steuerungsentscheidungen des Rates sollen - so die Idee - immer mehr auf den Informationen aus Produktbeschreibungen und Controlling basieren. Dies setzt sich in den Kommunen viel langsamer durch als Budgetierung und Kostenrechnung - denn es fordert eine veränderte Arbeitsweise und Einstellung der Ratsmitglieder und der gesamten Verwaltung.

Auch die Bibliotheksleitung kann die Produkt-Informationen nützen, um für die Bibliothek intern zu planen und sie zu steuern. Das geht in der Praxis allerdings nur bis zu einem bestimmten Punkt. Die Produkt-Informationen allein reichen (besonders bei wenigen Produkten) für die Entscheidungen innerhalb der Bibliothek nicht aus, weil dafür oft viel detailliertere Information notwendig ist, als sie die Produktbeschreibung enthält. Sie muß also noch ergänzt werden.

Die Aufgabe, den interkommunalen Vergleich zu ermöglichen, erfüllen die Produktbeschreibungen bisher nicht. Zu unterschiedlich sind die Produktpläne, die von den Kommunen meist im Alleingang erstellt wurden. Dies soll sich durch die Modell-Produktpläne der KGSt ändern. Die bisher erarbeiteten Pläne und Beschreibungen wurden im Februar 1996 veröffentlicht, Bibliotheken sind darin nur ansatzweise enthalten. 6)

Produkte haben bisher also in der Praxis meist noch nicht die zentrale Bedeutung erlangen können, die ihnen in der Theorie zukommt. Ob sie im Laufe der Zeit tatsächlich zum wichtigsten Steuerungsinstrument werden, hängt davon ab, wie konsequent die Gemeinden die Gedanken der Verwaltungsreform umsetzen:

In manchen Gemeinden sind die Produkte Grundlage für Kontraktvereinbarungen. Es gibt ein produktorientiertes Controlling und eine Kostenträgerrechnung. Das Fernziel der Verwaltungsreform, den Etat einer Einrichtung nach Quantität und Qualität der zu erbringenden Produkte zu bemessen (Output-orientierte Steuerung), ist in Einzelfällen realisiert. 7) In diesen Gemeinden haben die Produkte natürlich einen ganz anderen Stellenwert als dort, wo sie (noch) eine reine Informationsaufgabe erfüllen.

Wie definiert man die Produkte einer Bibliothek?

Dadurch, daß so viele Bibliotheken bisher schon eigenständig einen Produktplan erarbeitet haben, ergibt sich jetzt der Vorteil, daß wir die verschiedenen Formen und Möglichkeiten der Produktdefinition beschreiben und einschätzen können. Bibliotheken, die sich mit der Beschreibung von Produkten befassen, stoßen früher oder später auf folgende Fragen:

1. Wieviele Produkte sind sinnvoll?

Die Zahl der Produkte variiert bei den bisher vorliegenden Produktplänen für Öffentliche Bibliotheken sehr stark.

Die Frage, ob weniger oder mehr Produkte sinnvoll sind, läßt sich nicht eindeutig beantworten; das hängt u.a. ab von der Größe der Bibliothek (kleinere Bibliotheken brauchen nicht so viele Produkte), von den Richtlinien, die die Gemeinde ggf. vorgibt ("Nicht mehr als fünf Produkte"), und von "politischen" Erwägungen. Verallgemeinernd läßt sich sagen:

Je mehr Produkte,

Je weniger Produkte,
2. Wie soll der Produktplan inhaltlich gegliedert sein?

Wie soll also die Arbeit der Bibliothek durch die Produkte dargestellt werden?

Veranstaltungen, Leseförderung und besondere Dienstleistungen (etwa das Lese-Café, die schulbibliothekarische Arbeitsstelle etc) lassen sich relativ leicht als eigenständige Produkte isolieren. Sie tauchen denn auch in allen Produktplänen auf - allerdings mit unterschiedlichen Bezeichnungen und mehr oder weniger detailliert.

Es bleibt jedoch die Frage, wie der Mammut-Anteil der bibliothekarischen Leistungen, nämlich alles was mit dem laufenden Bibliotheksbetrieb (Bestandsaufbau, Erschließung, Benutzungsdienst) zu tun hat, in Produkte untergliedert werden soll. Auf diese Frage geben die mittlerweile vorliegenden Produktpläne ganz unterschiedliche Antworten, die sich in vier Alternativen zusammenfassen lassen:

3. Sind Medienbereitstellung, Öffentlichkeitsarbeit und Bibliotheksmanagement eigene Produkte?

Die letzten beiden Fragen lassen sich durch die KGSt-Definition für "Produkt" leicht beantworten: Ein Produkt braucht einen Abnehmer außerhalb der Einrichtung. Öffentlichkeitsarbeit und Management werden aber für die Bibliothek gemacht. Sie sind deshalb also keine Produkte, (sondern ggf. Kostenstellen) und müssen als Gemeinkosten auf die Produkte umgelegt werden.

Schwieriger ist es mit der Frage, ob die "Medienbereitstellung" an sich (Auswahl, Bearbeitung, Erschließung, Präsentation von Medien) ein Produkt ist, oder eine Vorleistung zu anderen Produkten. Obwohl bei jährlich 74.000 Neuerscheinungen einiges dafür spräche, die sinnvolle Medienauswahl als eigenständiges Produkt zu bewerten 11), haben sich die meisten Bibliotheken und Arbeitsgruppen dagegen entschieden - wohl aus der Überlegung heraus, daß es sich bei diesen Arbeiten um interne Tätigkeiten handelt, die vom Nutzer nicht direkt abgefragt werden. Die Benutzer/innen fragen nach Informationen oder Medien - daß diese erschlossen und bearbeitet sind, setzen sie als gegeben voraus.

Der KGSt-Produktplan für Öffentliche Bibliotheken

Um einen Produktplan "Öffentliche Bibliothek" zu erarbeiten, berief die KGSt eine einmalige Arbeitsgruppe ein 12), die am 31.5.1996 tagte und eine Vorlage der KGSt beriet (die Vorlage beruhte auf "Vorsondierungen" bei Bibliotheken, dem DBI und der Bertelsmann-Stiftung). Das Ergebnis wurde von der übergeordneten KGSt-Arbeitsgruppe "Kultur" in leicht veränderter Form verabschiedet und wird Ende des Jahres veröffentlicht. Es sieht folgendermaßen aus:

Produktdefinition - Empfehlung der KGSt

Ebene 1
Produktbereich
Ebene 2
Produktgruppe
(ggf. Produkt)
Ebene 3
Produkt
(ggf. Leistung)
Leistungen der kommunalen Bibliothek1. Medien und InformationenAlternative (c)
Sachliteratur
Belletristik
Kinder- Jugend-Literatur
Zeitungen/evtl. Zeitschriften
Infothek etc.
Alternative (d)
Zentralbibliothek
Zweigstelle 1
Zweigstelle 2
Musikbibliothek
Patientenbibliothek etc.
2. VeranstaltungenVeranstaltungen
Führungen
Ausstellungen
3. Besondere DienstleistungenBeispiele
Beratung und Unterstützung von Bibliotheken anderer Träger
Lesecafé
Literaturförderung
Verkauf
Raum- und Gerätevermietung

Dieser Produktplan zeichnet sich dadurch aus, daß er sehr flexibel ist, und dadurch den Gegebenheiten in vielen unterschiedlichen Bibliotheken angepaßt werden kann:

Die Empfehlung der KGSt enthält außerdem das Beispiel einer Produktbeschreibung für den Produktbereich (bzw. das Produkt) "Medien und Informationen". Sie besteht u.a. aus folgenden Teilen: Die Produktbeschreibung enthält damit umfangreiche Anregungen, wie die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Bibliothek gemessen werden können. Eine standardisierende Wirkung für die Leistungsmessung geht von ihr aber - da sie natürlich keine methodischen Vorgaben enthalten kann - nur bedingt aus.

Es bleibt uns Bibliothekaren/innen also die wichtige Aufgabe, eine sinnvolle Methodik für Kostenrechnung und Leistungsmessung zu finden - bevor es andere für uns tun.

1) Schöneich, Michael: Produkte - und was dann? in: der städtetag (1996), Heft 7 S. 451-452

2) Vgl. dazu u.a.: Verwaltungsreform: Bibliotheken stellen sich der Herausforderung. - Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut, 1995 (dbi-Materialien ; 142)

3) Zur Terminologie: Der "Produktplan" stellt übersichtlich dar, wie die Produkte heißen und wie sie in Produktbereiche und -gruppen gegliedert sind. Für jedes Produkt gibt es eine ausführliche, von der KGSt standardisierte "Produktbeschreibung". Die "Produktdefinition" ist die Tätigkeit, den Produktplan und die Produktbeschreibung zu erarbeiten.

4) Vgl. für die Grundlagen des Controlling: Controlling für Öffentliche Bibliotheken : Wegweiser zu einer effizienten Steuerung. - Berlin: Dt. Bibliotheksinstitut, 1994. - (Arbeitshilfen)

5) KGSt-Bericht 8/94: "Definition und Beschreibung von Produkten"

6) KGSt-Bericht 1/96: "Produktpläne und Produktbeschreibungen für die Kommunalverwaltung : Zwischenbericht Februar 1996"

7) z.B. in Dresden

8) Pirsich, Volker: Auf dem Weg zur output-orientierten Steuerung: Stadtbücherei Hamm. - in: Verwaltungsreform: Bibliotheken stellen sich der Herausforderung. - Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut, 1995 (dbi-Materialien ; 142)

9) Flemming, Arend: Der Produktplan als neues Steuerungsinstrument für Kontraktmanagement, Controlling und Budgetierung. - in: Bibliotheksinfo 6 (1996), H.2, S. 97-104

10) Produktdefinition : eine Arbeitshilfe für öffentliche Bibliotheken. - Essen: Staatl. Büchereistelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf, 1994.

11) wie es z.B. die Dresdener Städtischen Bibliotheken getan haben, vgl. Anm. 9

12) Die Mitglieder dieser Gruppe waren: Herr Böttger (StB Mülheim), Herr Brenner (StB Essen), Frau Klaassen (StB Gütersloh GmbH), Herr Moeske (StuLB Dortmund), Frau Dr. Pantenburg (Bertelsmann Stiftung), Frau Rasche (StB Münster), Frau Dr. Schelle-Wolf (StB Freiburg, für die "Produktbörse Baden-Württemberg), Frau Wimmer (DBI), Frau Wolf-Hauschild (StB Heidelberg).

13) Es handelt sich hierbei im übrigen um die "nicht streng bibliothekarischen" Dienstleistungen. Alle bibliotheksspezifischen Leistungen, z.B. Fernleihe, Online-Informationsrecherchen, soziale Bibliotheksarbeit, eine angegliederte Verwaltungsbibliothek etc, gehören zum Produktbereich "Medien und Informationen".


Seitenanfang