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Bibliotheksdienst Heft 8/9, 96

European Copyright User Platform
ECUP und ECUP+

Reinhard Ecker, Elmar Mittler

Zusammenfassung

ECUP ist eine Einrichtung zur Unterstützung europäischer Bibliotheken bei der Klärung von Urheberrechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Aufbau digitaler Bibliotheksbestände und ihrer Nutzung ergeben.

In dieser Übersicht werden Hintergründe und Ziele sowie bisher erzielte Resultate beschrieben. Außerdem wird auf den möglichen Nutzen für Bibliotheken in Deutschland eingegangen.

Einleitung

Im November 1993 wurde von der Europäischen Kommission, Generaldirektion XIII/E-3, eine konzertierte Sitzung über Urheberrecht und Elektronische Dokumentenlieferung veranstaltet. Bei dieser wohl bisher ersten breiten Diskussion hochkarätiger Experten der Europäischen Kommission mit Bibliothekaren, Verlegern, Vertretern von Verwertungsgesellschaften, Leitern Europäischer Bibliotheksprojekte und Urheberrechtsspezialisten wurden die hohe Relevanz dieser Rechtsaspekte und gleichzeitig Wissensdefizite bei den Bibliotheken deutlich.

Es zeigte sich auch, daß bei den meisten der von der EU-Kommission im Rahmen ihres Bibliotheksprogrammes geförderten Projekten die Urheberrechtsproblematik nicht ausreichend beachtet wurde und deshalb eine Gefahr für die spätere praktische Umsetzung der Ergebnisse dieser Projekte bestehen könnte.

Zu den Maßnahmen, die von den Teilnehmern empfohlen wurde, zählt auch die Gründung einer Copyright-Nutzer-Plattform auf europäischer Ebene.

European Copyright User Platform

ECUP wurde als Projekt der EBLIDA (European Bureau of Library, Information and Documentation Associations) unter Förderung durch die Europäische Kommission, DG XIII/E-3, im Oktober 1994 gestartet. Über die EBLIDA sind auch ihre Mitgliederorganisationen (38 Verbände von Bibliotheken, Informations- und Dokumentationseinrichtungen) indirekt Träger von ECUP. Die Leitung des Projektes wurde Frau Emanuella Giavarra, EBLIDA, übertragen. Das ECUP-Büro befindet sich in London.

Ziele von ECUP

Die Zielsetzungen von ECUP lassen sich in drei Punkten zusammenfassen:

  1. Information der Bibliothekare über das Urheberrecht

    Zu diesem Zweck wurden 15 Workshops für Bibliothekare in 15 Staaten der Europäischen Gemeinschaft und in Norwegen veranstaltet.

  2. Erarbeitung von Lösungskonzepten für Urheberrechtsfragen im Zusammenhang mit elektronischer Dokumentlieferung und Diskussion dieser Konzepte mit den Urheberrechtsinhabern
  3. Verbesserung der Position der Bibliotheken
    Zur Unterstützung der Projektleitung wurde eine Steeringgruppe gegründet, die gegenwärtig folgende Mitglieder umfaßt:
    Graham Cornish, The British Library, United Kingdom
    Reinhard Ecker, Beilstein-Institut, Deutschland
    Robert Fisher, Europäische Kommission, Luxemburg
    Emanuella Giavarra, EBLIDA, Niederlande
    Elmar Mittler, LIBER, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, Deutschland
    Sandy Norman, IFLA, United Kingdom
    Sarah Pelencer, INIST, Frankreich
    Heikki Poroila, Vantaa City Library, Finnland
    Elspeth Scott, Glaxo Wellcome, United Kingdom
    Josep Sort, Universitat Pompeu Fabra, Spanien
    Dirk Visser, Universität Leiden, Niederlande.
Die Aufgabe dieser Gruppe besteht in der Diskussion der Ergebnisse der Workshops und der Neudefinition von Bibliotheksprivilegien in einem elektronischen Umfeld.

ECUP+

Nach Abschluß von ECUP wurde im Januar 1996 das Nachfolgeprojekt ECUP+ mit einer Laufzeit von drei Jahren gestartet. Zu den Aufgaben von ECUP+ zählen, neben der Fortführung der bisherigen Arbeiten von ECUP,

Bisherige Ergebnisse von ECUP und ECUP+

1. Workshops

Bei allen Workshops wurden nach einem einheitlichen Muster folgende Punkte besprochen:

Das lebhafte Interesse an diesen Veranstaltungen mit jeweils 50 bis 70 Teilnehmern bestätigte eindrucksvoll ihre Notwendigkeit. Grundsätzlich war ein erhebliches Wissensdefizit erkennbar, aber auch ein großes Interesse an Urheberrechtsfragen und der Wunsch, die gesetzlichen Vorgaben sorgfältig einzuhalten.

Die bei den Workshops vorgebrachten Wünsche wurden in der Steeringgruppe ausführlich diskutiert und bei der Ausarbeitung möglichst einfacher Regelungen berücksichtigt.

2. Identifikation der Problempunkte

Die folgenden Problempunkte wurden in den Workshops und den Sitzungen der Steeringgruppe als wesentlich für elektronische Lieferdienste diskutiert:

  • Rechtsfragen

    Der Begriff des "elektronischen Kopierens" wird zur Zeit in keinem einzigen nationalen europäischen Urheberrechtsgesetz ausreichend definiert. Von gesetzlicher Seite ist daher der Rahmen der erlaubten Nutzung nicht eindeutig. Üblicherweise versteht man darunter die Erfassung, das Speichern, die Bearbeitung, die Bildschirmanzeige, die Verbreitung oder die Reproduktion (ursprünglich) gedruckter Informationen in maschinenlesbarer Form.

    Die Positionen der Verleger (als Rechtsinhaber) und der Bibliotheken (als Vertreter der Nutzer) sind weit von einander entfernt. Während viele Verleger der elektronischen Nutzung und Vervielfältigung ihrer gedruckten Informationen reserviert gegenüber stehen, wünschen Bibliotheken den Anforderungen ihrer Nutzer entsprechend optimale Leistungen unter Einsatz modernster Technologien zu erbringen. Solange die gesetzliche Lage nicht geklärt ist, sehen viele Bibliotheken die Notwendigkeit, weitergehende Nutzungsrechte über Einzelverträge mit den Verlegern zu erwerben.

    Mit der Verbreitung elektronischer Informationen (etwa via Internet) bekommt auch der Aspekt des Schutzes intellektuellen Eigentums eine neue Dimension. Digitale Dokumente können leicht manipuliert, verfälscht und weiter genutzt werden. Die Frage nach einer ausreichenden Sicherung der Authentizität eines digitalen Dokumentes auf dem Internet kann heute noch nicht befriedigend beantwortet werden.

  • Wirtschaftliche Gesichtspunkte

    Verleger sehen häufig in Dokumentlieferdiensten von Bibliotheken oder anderen Dienstleistern eine direkte Konkurrenz zu ihren eigenen Aktivitäten. Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, daß Bibliotheken ihre elektronischen Lieferdienste in der Regel nicht aus kommerziellen Gründen eingerichtet haben, sondern weil die Verlage diesem neuen Bedarf nicht gerecht werden.

    Das häufig skizzierte Szenario, in dem nur noch ein einziges Exemplar einer Zeitschrift gekauft, vom Kunden digitalisiert und in elektronischer Form weltweit unkontrollierbar vertrieben wird, entspricht nicht dem Interesse einer qualitativ anspruchsvollen wissenschaftlichen Fachinformation und kann von daher als völlig unrealistisch angesehen werden.

    Grundsätzlich herrscht der Eindruck vor, daß viele Verleger allein schon aus Sorge über einen möglichen Verlust der Kontrolle über ihre Rechte die Anwendung neuer technischer Entwicklungen zur Verbesserung der Nutzbarkeit ihrer Informationen behindern.

  • Lizenzierungen

    Der von vielen Bibliotheken angestrebte Abschluß von Lizenzverträgen mit Verlegern für die elektronische Nutzung ist oftmals mit unerwarteten Problemen verbunden.

    Es fehlt die Erfahrung und rechtliche Kompetenz für die Formulierung und Verhandlung individueller Lizenzverträge.

    Der Rechtsinhaber ist nicht immer eindeutig zu identifizieren, nachdem zum Beispiel außer den Verlagen auch die Autorenverbände (für ihre Mitglieder) die Rechte der elektronischen Verwertung beanspruchen. Zusätzliche Komplikationen ergeben sich aus der Tatsache, daß die Mandatfunktion der Verwertungsgesellschaften für die elektronischen Daten nicht eindeutig geklärt ist. Mit wem soll die Bibliothek also verhandeln?

    Ein weiteres Problem resultiert aus der häufig von Lizenzgebern gemachten Forderung nach einer ausführlichen Nutzerstatistik. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand könnte die Möglichkeiten einer Bibliothek rasch übersteigen.

  • Technische Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz

    Verlage wünschen in der Regel technische Lösungen zum Schutz gegen den Mißbrauch ihrer Daten. Dies macht den Einsatz von Electronic Copyright Management Systemen (ECMS) und weiteren Maßnahmen, wie sie etwa im CITED-Projekt entwickelt worden sind, erforderlich.

    Die Verschlüsselung des gesamten Dokuments, wie sie häufig als sicherste Maßnahme empfohlen wird, ist jedoch wenig nutzerfreundlich und teuer.

    Der Einsatz von ECM-Systemen wird auch als Voraussetzung für die Abrechnung nach Einzelnutzung ("Pay-Per-Use") angesehen. Dies könnte jedoch zu einem immensen Verwaltungsaufwand führen. Pauschallizenzen wären dagegen viel einfacher zu handhaben und sollten unbedingt vorgezogen werden.

    Nach genereller Aussage von Bibliotheken stellen diese technischen Verfahren nicht die ideale Lösung zum Schutz gegen Mißbrauch dar. Vielmehr wird hier die Gefahr einer Aushöhlung von Bibliotheksprivilegien, verbunden mit erheblichen zusätzlichen Kosten, gesehen.

    3. Lösungsansätze

    Die Steeringgruppe hat verschiedene Ansätze zur Lösung der insgesamt unklaren Situation ausgearbeitet. Dazu zählen:

  • Gesetzgeberische Maßnahmen

    Es besteht die Forderung nach einer grundsätzlichen Überarbeitung und europaweiten Harmonisierung der nationalen Urheberrechte. Dabei ist insbesondere auch auf einen ausgewogenen Schutz von Rechtsinhabern und Bibliotheken (und anderen Dienstleistern) zu achten. Bestehende und bewährte Rechte, wie das Bibliotheksprivileg, dürfen durch eine einseitige Konzentration auf den Urheberrechtsschutz nicht ausgehöhlt werden.

    So muß es beispielsweise grundsätzlich möglich sein, daß der Nutzer in den Räumen der Bibliothek kostenlosen Lesezugriff ("Browsing, Viewing") zu den elektronischen Dokumenten erhält.

  • Einzelvertragliche Regelungen

    Individuelle Einzelverträge stellen sicherlich eine geeignete kurzfristige Lösung dar. Unter Hinblick auf die oben genannten Probleme sollten jedoch globalere, die Bibliotheksverwaltungen entlastende, Verfahren gefunden werden.

    Hier zeichnet sich eine wertvolle Rolle für die Verwertungsgesellschaften ab, sofern ihre Autorisierung auch auf die elektronischen Dokumente erweitert würde.

  • Technische Maßnahmen

    In begrenztem Umfang wäre die Installation von technischen Schutzmaßnahmen, wie sie von vielen Verlegern gewünscht werden, möglich.

    Dies sollte jedoch nur mit der Einschränkung gesehen werden, daß dabei die Bestimmungen des persönlichen Datenschutzes streng eingehalten und die bestehenden Bibliotheksprivilegien weiterhin gewährleistet werden.

    4. Empfehlungen der Steeringgruppe

    Die Steeringgruppe hat mit erheblichem Aufwand an einer Neudefinition der Bibliotheksprivilegien "in einem elektronischen Umfeld" gearbeitet.

    Diese Neudefinition soll den Bibliotheken grundsätzlich die Erfüllung ihrer traditionellen Rolle unter Berücksichtigung der technischen Neuerungen ermöglichen.

    Die Neudefinition geht von folgenden Grundlagen aus:

    Die Empfehlungen für die Neudefinition der Bibliotheksprivilegien wurden in einer Matrix zusammengestellt. Die Matrix definiert die Position der Bibliotheken in Bezug auf die Bibliotheksprivilegien in einem elektronischen Zeitalter auf Grundlage der Berner Konvention. Nachdem zur Zeit die Diskussionen innerhalb der Steeringgruppe noch nicht abgeschlossen sind, sollen hier nur einige wesentliche Grundlagen, aber nicht die Matrix selbst im Detail, wiedergegeben werden.

    Die wichtigsten Gesichtspunkte der Matrix:

    In diesem Zusammenhang soll unter "Erlaubt" verstanden werden, daß die Bibliothek oder der Nutzer bestimmte Dinge auch ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Urheberrechtsinhaber unternehmen darf. "Lizenziert" bedeutet eine beschränkte (in der Regel pauschal geregelte) Nutzung vom Verleger gelieferter elektronischer Daten.

    Es erscheint sehr wichtig, zwischen Daten, die von dem Verleger in elektronischer Form erhältlich sind, und solchen, die nicht von dem Verleger in elektronischer Form erhältlich sind (und wahrscheinlich auch nie erhältlich sein werden), zu unterscheiden.

    Bibliotheksinterne Aktivitäten

    Erlaubt

    Erlaubt ist das Digitalisieren, dauerhafte Speichern und Indexieren von nicht über den Verlag in elektronischer Form erhältlichen Daten und deren Verbreitung im Sinne von Inter Library Loan (ILL).

    (ILL maschinenlesbarer Kopien sollte jedoch nur dann erlaubt sein, wenn die empfangende Bibliothek ihre Kopie nach Benutzung vernichtet. Der Nutzer muß sich in den Räumen der empfangenden Bibliothek aufhalten.

    Dies bedeutet jedoch auch, daß der Nutzer gegebenenfalls eine Gebühr bezahlen muß, wenn er von außerhalb, zum Beispiel von seiner Wohnung aus, auf die Daten zugreifen möchte. Damit wird die elektronische Bestellung und Lieferung zu einer ökonomischen Entscheidung des Nutzers.)

    Lizenziert

    Die permanente Speicherung von elektronischem Material, das vom Verleger bezogen wurde.

    Registrierte Nutzer innerhalb der Institution (Universität, Behörde, Firma, ...)

    Erlaubt

    Lesen des Volltextes am Bildschirm, Erzeugung einer Kopie (auf Papier oder elektronisch) von elektronischen Daten zur persönlichen Verwendung, unabhängig davon, ob die Informationen in dieser Form von dem Verleger erhältlich sind oder nicht.

    Lizenziert

    Die Erzeugung von Mehrfachkopien.

    Nichtregistrierte Nutzer innerhalb der Institution (Universität, Behörde, Firma, ...)

    Erlaubt

    Lesen des Volltextes am Bildschirm, Erzeugung einer Kopie (auf Papier oder elektronisch) von elektronischen Daten zur persönlichen Verwendung unabhängig davon, ob die Informationen in dieser Form von dem Verleger erhältlich sind oder nicht.

    Registrierte Nutzer außerhalb der Institution (Universität, Behörde, Firma, ...)

    Erlaubt

    Lesen des Volltextes am Bildschirm, Erzeugung einer Kopie (auf Papier oder elektronisch) von elektronischen Daten zur persönlichen Verwendung, sofern die Daten in dieser Form nicht von dem Verleger erhältlich sind.

    Lizenziert

    Lesen von Volltext oder Abstract am Bildschirm, Erzeugung von Papierkopien, elektronische Dokumentenlieferung.

    Nichtregistrierte Nutzer außerhalb der Institution (Universität, Behörde, Firma, ...)

    Erlaubt

    Lesen nicht kommerziell erhältlicher Information am Bildschirm.

    Geschlossene Nutzergruppe innerhalb oder außerhalb der Institution

    Erlaubt

    Lesen des Volltextes am Bildschirm, Erzeugung einer Kopie (auf Papier oder elektronisch) von elektronischen Daten zur persönlichen Verwendung, sofern sie nicht in dieser Form von dem Verleger erhältlich sind.

    Lizenziert

    Lesen des Volltextes oder Abstracts am Bildschirm, Erzeugung von Kopien elektronisch oder auf Papier, elektronische Dokumentenlieferung.

    5. Diskussionen mit Verlegern, Autoren und Verwertungsgesellschaften

    Die Matrix wurde Vertretern von Autoren-Organisationen, großen wissenschaftlichen Verlagshäusern (Schwerpunkte: Naturwissenschaft, Technik und Medizin) und nationalen und internationalen Verwertungsgesellschaften vorgestellt und ausführlich diskutiert. Das in diesen Gesprächen deutlich gewordene zunehmende gegenseitige Interesse für die Erwartungen von Bibliotheken, Verlegern, Autoren und Verwertungsgesellschaften darf jedoch nicht über die teilweise konträren Positionen hinwegtäuschen.

    Die von allen Teilnehmern als sehr nützlich eingestuften Gespräche sollen unter Hinzuziehung von Vertretern weiterer Interessengruppen, wie von Subskriptionsagenturen, Anbietern von Multimediaprodukten und Verlegern mit anderen Schwerpunktsprogrammen, fortgesetzt werden.

    Ziel ist es, die legitimen Rechte der Rechtsinhaber (i. d. R. der Verlage) mit den Ansprüchen nach einer den technischen Gegebenheiten entsprechenden Nutzung der Informationen in Einklang zu bringen. Dies soll auch durch eine weitere Optimierung der Matrix und ihre Umsetzung in Modellverträge erreicht werden.

    Die ECUP-Steeringgruppe erwartet, daß noch im Herbst dieses Jahres erste Übereinstimmungen und gemeinsame Erklärungen gefunden werden können.

    6. Ausarbeitungen von Modellverträgen

    Ausgehend von den Definitionen der Matrix wurde mit der Ausarbeitung erster Modellverträge begonnen. Diese Verträge konzentrieren sich, wegen bereits früher diskutierter organisatorischer Gesichtspunkte, vorerst auf pauschal abzurechnende Benutzungslizenzen.

    In Ergänzung dazu sollen bei Bedarf auch Modellverträge für einzelnutzungs-abhängige Lizenzen erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang hat die Steeringgruppe auch begonnen, den derzeitigen Stand der Technik der EMCS (Electronic Copyright Management Systems), deren Einsatz für eine Überwachung der Einzelnutzung als erforderlich angesehen wird, zu untersuchen.

    7. Focal Point

    Während der ersten Hälfte dieses Jahres wurde auf dem Internet ein Copyright Focal Point eingerichtet. Er bietet zur Zeit folgende Leistungen:

    8. Bedeutung für deutsche Bibliotheken

    8.1 Die angesprochenen Fragestellungen sind von höchster Bedeutung auch für das deutsche Bibliothekswesen. Deshalb wurden die Vorsitzende der Rechtskommission des DBI, Frau Beger, sowie die Justitiarin des DBI, Frau Elias, regelmäßig über den Stand der Entwicklung informiert und Verbesserungsvorschläge von dieser Seite in die Schlußsitzung eingebracht.

    Besondere Bedeutung haben die derzeitigen Formulierungen beim Entscheidungsschema für Landesbibliotheken und allgemeine Öffentliche Bibliotheken. In der Arbeitsgemeinschaft der Regionalbibliotheken wurde die ursprüngliche Fassung kontrovers diskutiert. Die Änderungswünsche haben zu Formulierungsverbesserungen geführt. Das gilt auch für den Bereich der Öffentlichen Bibliotheken, für den zusätzlich die Herren Kranstedt (Paderborn) und Dr. Neisser (Köln) zur Beratung im Auftrag des DBV mit herangezogen worden sind.

    8.2 Weniger kontrovers sind die Vorschläge für die Universitätsbibliotheken. Dabei kommt es hier wie anderswo darauf an, daß die nationale Umsetzung gesichert wird. Dazu ist auch die Kooperation mit dem Börsenverein unerläßlich, auch wenn unterschiedliche Standpunkte im Bereich des Kopierwesens in einer (zweimal abgewiesenen) Klage des Börsenvereins kontrovers ausgetragen werden. Obwohl auch für den elektronischen Bereich mancher Vertreter der Verleger aus bibliothekarischer Sicht sehr massive Forderungen durchzusetzen versucht, ist doch der Gesprächsfaden nicht abgerissen und die Bereitschaft, gegenseitige Standpunkte gemeinsam abzuklären, weiterhin gegeben. Die bei den Buchhändlertagen in Bremen unterschriebene gemeinsame Erklärung des Börsenvereins und der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände zur Stellung von Bibliotheken und Buchhandel angesichts der Online-Herausforderung zeigen dies in aller Deutlichkeit.

    8.3 Auf europäischer wie deutscher Ebene kommt es letztlich darauf an, in dieser Zeit der Unsicherheit die Voraussetzungen für gemeinsame Projekte unterschiedlicher Art zu schaffen, ohne dabei schon Festlegungen für die abschließende Klärung aller urheberrechtlichen Aspekte zu treffen. Hier ist der Pragmatismus in anderen Ländern - wie die Zahl der laufenden Projekte zeigt - wesentlich höher als in Deutschland. Doch auch hierzulande kommt Bewegung in die Szene. Die Buchhändlervereinigung mit ihrem Server, die Bielefelder Projekte und die zunehmende Bereitschaft auch der Verleger beim PICA-Projekt (mit einem zusätzlichen Standbein in den USA) mitzuwirken, machten dies deutlich. Letztlich wird sich zeigen, daß die grundsätzlichen Regelungen der Berner Konvention auch in Zukunft ein guter Rahmen für Lösungen sein werden, bei denen Autor und Verleger die Autoren- und Verlagsrechte ausschöpfen können, ohne daß deshalb die allgemeine Informationszugänglichkeit und ihre dauerhafte Speicherung gefährdet werden. Im Zuge der Diskussion aber wird es sicher in Einzelfragen noch heiße Kontroversen geben. Es ist aber von bibliothekarischer Seite angesagt, dabei immer einen kühlen Kopf zu bewahren.

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