Publikationen Hierarchiestufe höher Vorherige Seite Nächste Seite

Bibliotheksdienst Heft 2, 1996

Kommission des DBI für Benutzung und Information und Konferenz der Zentralkataloge

Informationen zum Leihverkehr

Gisela Herdt, Rolf-Dieter Saevecke

1. Rückseite des Bestellscheins im Überregionalen Leihverkehr

Nachdem sich die Norddeutsche Leihverkehrsregion und Mecklenburg-Vorpommern zu einer Leihverkehrsregion zusammengeschlossen haben und Bestellungen - ausgenommen die Direktbestellungen bei bestimmten Bibliotheken - ausschließlich an die Leihverkehrszentrale in Hamburg zu richten sind, ist die Rückseite des Bestellscheins entsprechend geändert worden.

Das DBI hat korrigierte Druckvorlagen an die folgenden Firmen geliefert:

BSN-Fachverlag für öffentliche Verwaltung
Frau E. Mann
Geschwister-Scholl-Str. 34
03130 Spremberg
Tel.: (0 35 63) 5 83 23

EKZ Einkaufszentrale für Bibliotheken GmbH
Bismarckstr. 3
72764 Reutlingen
Tel.: (0 71 21) 1 44-0
Fax: (0 71 21) 1 44-2 80

Hellmut Mielke
Werbeverlag
Lützowstr. 46 10785 Berlin
Tel.: (0 30) 2 61 19 74
Fax: (0 30) 2 61 19 76

Bei Bedarf stellt das DBI die Druckvorlage auch Bibliotheken zur Verfügung, die die Bestellscheine im eigenen Haus drucken wollen.

Muster der neuen Rückseite:

Bestellschein einfügen!

2. Kostenübernahme - Erklärung auf Bestellscheinen

Leider wird in den bestellenden Bibliotheken zu oft versäumt, auf den Bestellscheinen anzugeben, bis zu welcher Höhe außergewöhnliche Kosten ohne vorherige Rückfrage übernommen werden (LVO § 15,3f). Das verzögert die Bereitstellung für den Benutzer um Wochen und bringt unnötige Mehrarbeit nicht nur für die gebende Bibliothek sondern auch für die bestellende Bibliothek mit sich, die sich nun im nachhinein mit dem Benutzer darüber verständigen muß, ob er die anfallenden außergewöhnlichen Kosten (LVO § 30,2) zu übernehmen bereit ist. Deswegen wird dringend geraten, bei der Annahme von Bestellscheinen für den Überregionalen Leihverkehr immer dann vom Benutzer unter Hinweis auf die LVO eine Kostenübernahme-Erklärung zu verlangen, wenn bestellt werden

a) Aufsatzkopien und die Länge des Aufsatzes nicht bekannt ist oder dieser mehr als 20 Seiten umfaßt,
b) vor 1800 (1850) erschienene Werke. - Mehrere Bibliotheken mit großen historischen Beständen liefern nur noch Mikroformen als kostenpflichtige Ersatzmedien für Werke mit Erscheinungsjahren vor 1800. Die Bayerische Staatsbibliothek hat im Leihverkehr mit nichtbayerischen Bibliotheken diese Grenze auf das Erscheinungsjahr 1850 vorverlegt.

Bei anonymer Abgabe der Bestellscheine, also z. B. bei Einwurf in Bestellkästen, sollte bei diesen durch Aushang deutlich auf die Pflicht zum Ausfüllen aller Felder auf dem rechten Bestellscheinabschnitt hingewiesen werden.

3. Maßnahmen der gebenden Bibliothek bei Nichtrückgabe von Büchern im Leihverkehr

Wenn eine Bibliothek im Rahmen des Deutschen Leihverkehrs Bücher verliehen hat und die nehmende Bibliothek trotz letztmaliger (in der Regel 3. oder 4.) Mahnung die Bücher nicht zurücksendet, kann die gebende Bibliothek die nehmende Bibliothek zu einer angemessenen Ersatzleistung auffordern. Diese Aufforderung sollte allerdings nicht zusätzlich mit einem gebührenpflichtigen Leistungsbescheid verknüpft werden. Die nehmende Bibliothek wird in der Regel die Ersatzleistung aufgrund ihrer Benutzungs- und Gebührenordnung dem Benutzer, der die Bücher nicht oder nicht fristgerecht zurückgegeben hat, in Rechnung stellen.

Als nicht angemessene Reaktion auf eine nicht fristgerechte, mehrmals erfolglos angemahnte Rückgabe von Büchern wird die generelle Einstellung des aktiven Leihverkehrs mit der nehmenden Bibliothek gewertet.

4. Gebührenerhöhung im gebenden Internationalen Leihverkehr

Die Sektion IV des DBV hat auf ihrer Frühjahrssitzung 1995 in Erlangen die gemeinsame Empfehlung der Kommission und der KZK gebilligt, die Gebühren für die Lieferung von nicht in Deutschland erschienener Literatur im Rahmen des Internationalen Leihverkehrs von DM 10,- auf DM 15,- zu erhöhen. Für den Leihverkehr mit Bibliotheken in osteuropäischen Ländern wird empfohlen, noch bis Ende 1996 auf diese Pauschale zu verzichten.


Seitenanfang