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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 4, 98

"Wissenschaftlicher" Bibliothekar 2000 – Hic Rhodus, hic salta!

Bemerkungen zu Helmut Oehlings Thesen zur Zukunft des Fachreferenten

Peter te Boekhorst, Harald Buch, Klaus Ceynowa

Im BIBLIOTHEKSDIENST 32. (1998), 2, S. 247 - 254, hat Helmut Oehling zwölf Thesen zur "Zukunft des Fachreferenten" publiziert. Oehling schreibt als Mitglied der VDB-Kommission für Fachreferatsarbeit, seine Thesen "spiegeln die Diskussionen der letzten Jahren" (S. 254) in dieser Kommission. Oehlings Beitrag stellt also keine unverbindliche Meinungsäußerung eines einzelnen dar, sondern bezeichnet die quasi-offizielle Position der Interessenvertretung der Angehörigen des wissenschaftlichen Bibliotheksdienstes. Das vorgestellte Berufsbild des höheren Bibliotheksdienstes hat – zumindest der Intention nach – normativen Charakter, es soll die Selbstdarstellung des Fachreferenten1) in der Öffentlichkeit orientieren und die Unverzichtbarkeit seiner Leistungen begründen.

Oehlings Thesen suchen – ebenso wie das ihnen vorangestellte "Intro" Uwe Jochums – nach einem Ausweg aus der vieldiskutierten Legitimationskrise des höheren Bibliotheksdienstes, für die sie im wesentlichen drei Ursachen nennen:

Die Lösung dieser Legitimationskrise sehen Oehlings Thesen darin, daß sich der höhere Bibliotheksdienst auf die Aufgaben besinnt, in denen er nicht durch konkurrierende Berufsgruppen oder informationstechnische Rationalisierung substituierbar ist. Diese Kernkompetenz liegt, so Oehling, in der akademischen Qualifikation des wissenschaftlichen Bibliothekars: "Die im akademischen Studium erworbenen fachlichen Qualifikationen müssen wesentlich stärker, als dies bisher der Fall war, in der Berufspraxis zum Tragen kommen. Der künftige wissenschaftliche Bibliothekar wird daher in erster Linie ein Informationsspezialist für die von ihm vertretenen Fächer sein, unabhängig vom Medium der Information. Hier besteht die Chance, künftig mit diesem Beruf präsent und unentbehrlich zu sein."

Ihre Pointe gewinnt diese These dadurch, daß sie unmißverständlich klarstellt, was nicht zum Kerngeschäft des wissenschaftlichen Bibliothekars gehören soll: Es sind die Verwaltungsfunktionen, von Oehling als "der große Bereich täglicher Verwaltungsarbeiten ohne innovative oder weitgehende organisatorische Veränderungen" beschrieben, derer sich der höhere Dienst so weit als möglich entledigen soll zugunsten seiner wissenschaftsbezogenen Tätigkeiten: "Die primäre Legitimation des Berufs des wissenschaftlichen Bibliothekars liegt in dessen Aufgaben als Fachreferent und nicht in der Wahrnehmung von Verwaltungsfunktionen." Verwaltungsorganisation sei für den höheren Dienst nur insoweit eine genuine Aufgabe, wo es sich um "grundlegende bibliothekspolitische Entscheidungen" handele. Genannt werden Etatverhandlungen und Gremienvertretung, wobei Uwe Jochum einschränkend hinzufügt, daß "echte Managementaufgaben in den Bibliotheken doch wohl nur für den leitenden Bibliotheksdirektor und seinen Stellvertreter anfallen."

Die Zurückweisung der Auffassung vom höheren Bibliotheksdienst als Verwaltungsberuf hat einen prägnanten besoldungspolitischen Hintergrund. Mit ihr soll die Bindung des Aufstiegs in Leitungsfunktionen an die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben gekappt werden: "Damit es auch im Hinblick auf den beruflichen Aufstieg und die Besoldung attraktiv wird, ein guter Fachreferent zu sein, ist eine Abkoppelung der Besoldungskriterien von der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben (Abteilungsleitung) erforderlich." Vereinfacht gesagt: das bloße Fachreferat soll A15 wert sein. Eingeschränkt wird dieser Anspruch lediglich durch den Hinweis, daß der A15-Fachreferent sich nicht auf traditionelle Beschaffungs- und Erschließungsaufgaben beschränken dürfe, sondern sich als kompetenter Navigator und Vermittler im Felde moderner Informationsmedien auszuweisen habe.

Im folgenden sollen einige grundsätzliche Einwände und Bedenken gegen das von Oehling gezeichnete Berufsbild artikuliert werden. Die Verfasser sind der Überzeugung, daß die publizierten Thesen kaum etwas mit den tatsächlichen Leistungsanforderungen universitärer Entscheidungsträger an den höheren Bibliotheksdienst zu tun haben. Indem die Thesen die Arbeit des Fachreferenten als irgendwie "wissenschaftliche" Tätigkeit beschreiben, unterstellen sie ein Aufgabenspektrum, für das der Bibliothekar weder Auftrag noch Legitimation besitzt. Darüber hinaus sind die Thesen zur Begründung eines zukunftsfähigen Leistungsprofils des höheren Bibliotheksdienstes ungeeignet. Sie fordern ein Fachspezialistentum, das zur Bewältigung der informationstechnischen wie betriebswirtschaftlichen Anforderungen, denen sich die Hochschulbibliothek der Zukunft zu stellen hat, eher hinderlich sind.

Die Verfasser möchten jedoch mit ihren Einwänden keine theoretisch begründete "Gegenposition" formulieren, die - etwa in einer Serie von Repliken und Gegenrepliken - "auszudiskutieren" wäre. Sie beschreiben lediglich ihre Erfahrung des bibliothekarischen Berufsalltags unter Einbeziehung künftiger Herausforderungen. Diese Erfahrung ist jedoch nicht partikulär. Auf Grund ihrer Tätigkeit in verschiedenen, u. a. von der IFLA und der DFG getragenen Projekten, insbesondere zur Entwicklung betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle der Bibliothek, stehen die Verfasser in breitem Kontakt und Meinungsaustausch mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen in Hochschulbibliotheken innerhalb wie außerhalb Deutschlands. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen verstärken den Eindruck einer bedrückenden Praxisferne der publizierten Thesen. Im einzelnen:

Nicht-Substituierbarkeit des Fachreferats?

Die primäre Legitimation des wissenschaftlichen Bibliothekars liegt sicherlich nicht im Fachreferat, denn gerade hier ist der höhere Dienst weitgehend durch das akademische Personal der Institute und Lehrstühle substituierbar. In konsequent einschichtigen Bibliothekssystemen liegt die Erwerbungskompetenz laut Bibliotheksordnung bei den Fachbereichen, während dem Bibliothekar eindeutig und unbestritten die Kompetenz der Bibliotheksverwaltung zugesprochen wird.

Die klare Trennung von Verwaltungskompetenz (auf seiten des höheren Bibliotheksdienstes) und Beschaffungskompetenz (auf seiten der Fachbereiche) wird zusehends auch dort praktiziert, wo sich zweischichtige Bibliothekssysteme der alten Universitäten unter dem Druck ihrer Unterhaltsträger auf eine "kooperative" oder "funktionale" Einschichtigkeit zubewegen. Dirk Barth hat dies für das Marburger Bibliothekssystem mit wünschenswerter Deutlichkeit formuliert: "Der Fachbereich übt einen maßgeblichen Einfluß auf die Erwerbungen aus, die Universitätsbibliothek ist für die Bibliotheksverwaltung verantwortlich" (ZfBB 44, 1997, S. 495).

Generell zeigt die kollegiale Erfahrung, daß mit Ausnahme vielleicht der Betreuung von Sondersammelgebieten die vollständige Auslastung durch das Fachreferat eher die Ausnahme ist. In der Regel dürften für Fachreferatsaufgaben nicht mehr als vierzig Prozent der Dienstzeit verfügbar sein – Tendenz rückläufig. Der Versuch Oehlings, auf dieses Teilsegment die berufliche Identität des höheren Dienstes zu gründen, geht also an der Arbeitswirklichkeit unseres Berufes vorbei.

Substituierbarkeit von Managementfunktionen?

Den Überlegungen Oehlings und Jochums liegt ein reduziertes und überholtes Verständnis von Verwaltungsorganisation und Bibliotheksmanagement zugrunde, beides Aufgaben, die die Thesen aus dem Berufsbild des wissenschaftlichen Bibliothekars weitgehend eliminieren möchten. Oehling und Jochum kennen nur zwei Sorten von Verwaltungsfunktionen: Grundlegende strategische Entscheidungen, die sie mit Recht ausschließlich der Bibliotheksleitung zuweisen, und laufende Routine-Verwaltungsaufgaben, die sie zumindest künftig weitgehend in den Händen des gehobenen Dienstes sehen. Was man sich unter derartigen Routinevollzügen vorzustellen hat, sagen die Thesen nicht. Offenbar handelt es sich um Aktivitäten wie die Erstellung von Arbeits- und Urlaubsplänen, die haushaltsrechtlich einwandfreie Abwicklung von Bestellungen, die fachliche Kontingentierung von Etatmitteln etc.

Blickt man auf diese Zweiteilung, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die gegenwärtig rapiden Veränderungen der finanzwirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen universitärer Leistungserstellung an den Autoren der Thesen schlicht vorübergegangen sind. Mit den Stichworten "New Public Management" und "Neues Steuerungsmodell" verbinden sich nachhaltige Tendenzen einer zusehends betriebswirtschaftlich orientierten Lenkung des Hochschulwesens. Mit diesen Instrumenten soll es endlich gelingen, die Kosten- und Leistungsstrukturen der Universität transparent zu machen. Hierbei stehen gerade die finanziell "schwergewichtigen" zentralen Betriebseinheiten im Zentrum des Interesses. In diesem Handlungsfeld entstehen Managementaufgaben wie z. B. der Aufbau einer Kostenrechnung oder eines Kennzahlensystems zur Leistungsmessung, die sich auch beim besten Willen nicht mit der Oehlingschen Zweiteilung in bloße Routinevollzüge einerseits und bibliothekspolitische Grundsatzfragen andererseits erfassen lassen. Hinzu tritt der große Bereich der Organisationsplanung und -entwicklung, vor allem im Feld DV-gestützter Bibliotheksdienste.

Mit Oehling und Jochum zu glauben, daß diese Aufgaben "professioneller von gelernten Managern erledigt werden können", ist irrig. Wer – wie die Bibliothek, in der die Verfasser arbeiten – sich einmal Unternehmensberater ins Haus geholt hat, wird eines rasch lernen: Die professionellen Berater sind dringend auf Beratung durch ihre Kunden angewiesen, wenn sie überhaupt zu einem guten Rat gelangen wollen. Außerdem geht es gerade nicht darum, eine Zweiteilung des höheren Dienstes in Fachreferenten und Bibliotheksmanager herbeizuführen. Die besten Ergebnisse sind von einer Mischform zwischen beiden Tätigkeitsbereichen zu erwarten. Langfristig verliert dabei der Fachreferatsanteil immer mehr an Bedeutung, während das vielfältige Tätigkeitsspektrum der Bibliotheksverwaltung das künftig dominierende Arbeitsprofil des höheren Dienstes (und, nebenbei bemerkt, ein äußerst spannendes und anregendes Aufgabenfeld) darstellen wird.

Qualifikation durch akademisches Fachstudium?

Zweifelsohne ist der höhere Bibliotheksdienst durch sein akademisches Studium zur Bewältigung der beschriebenen Herausforderungen qualifiziert, aber aus anderen Gründen als denjenigen, die die zwölf Thesen entwickeln. Diese stellen die "Fachkompetenz im ursprünglichen studierten Fach" als entscheidendes Qualifikationsmerkmal in den Mittelpunkt. Es ist, so wollen es Oehling und Jochum, das akademische Fachstudium, das den Bibliothekar zum "wissenschaftlichen" Bibliothekar macht, und das letztlich die Auffassung begründen soll, daß der Fachreferent selbst eher ein Wissenschaftler als ein Verwaltungsfachmann sei. Oehling argumentiert hier mit einem prägnanten Beispiel: "Die Tätigkeit des wissenschaftlichen Bibliothekars ist demgegenüber eher vergleichbar mit der etwa eines Chemikers in einem chemischen Landesuntersuchungsamt, einer Umweltbehörde oder ähnlichen Instituten ..."

Diese These von der "Wissenschaftlichkeit" der Bibliotheksarbeit ist nicht nur sachlich schlicht falsch, sie ist - und das wiegt schwerer - auch gefährlich. Ein Chemiker in einem Landesuntersuchungsamt ist in der Tat primär als Chemiker tätig. Sein Arbeitsplatz ist schwerpunktmäßig das chemische Labor, in dem er beispielsweise Wasser- oder Bodenproben analysiert. Aber der Bibliothekar ist - man mag es drehen und wenden, wie man will - kein Fachwissenschaftler (zumindest nicht in der Dienstzeit): Seine Aufgabe besteht nicht darin, Leistungen in Forschung und Lehre zu erbringen, sondern Dienst- und Serviceleistungen für Forschung und Lehre. Erst durch Vermengung des einen mit dem anderen kann es überhaupt zu dem Anspruch kommen, der Bibliothekar sei irgendwie doch ein Fachwissenschaftler. In Ihrer Funktion als Fachreferent für Chemie fragen Sie sich selbst, Herr Oehling: Ist Ihr Arbeitsplatz ein Büro oder ein Labor?

Gefährlich aber ist die These, da sie eine Berufsauffassung propagiert, die mit den Handlungsbedingungen moderner Arbeitswelten in keiner Weise in Einklang zu bringen ist. Als wünschenswert unterstellt wird ein Menschentyp, der seine im zwanzigsten Lebensjahr getroffene Studienwahl als beruflich identitätsstiftend bis zur Ruhestandseintrittsschwelle begreift. Von permanenter Neuorientierung, Flexibilität und kreativer Anpassung an sich stetig wandelnde Herausforderungen ist hier nirgendwo die Rede. Und dies in einer Zeit, da Bibliotheken angesichts fortschreitender Digitalisierung und Virtualisierung des Informationssektors einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel durchlaufen. Okay, wir mögen ein konservativer Berufsstand sein – aber muß man das auch noch forcieren?

Andererseits bietet das akademische Fachstudium, zumal der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, in der Tat hervorragende Voraussetzungen zum Einstieg in die genannten Aufgabenfelder: Es sind gerade die in den Thesen nur pejorativ vermerkten formalen und analytischen Qualifikationen des "Generalisten", die unter Voraussetzungen permanenten Wandels des Berufsfeldes unentbehrlich sind - in der Bibliothek wie an fast allen anderen Arbeitsplätzen.

Schließlich sei noch die von Oehling stillschweigend übergangene Tatsache ins Gedächtnis gerufen, daß Scharen wissenschaftlicher Bibliothekare alle möglichen Fächer betreuen, nur nicht das, was sie einmal studiert haben. Daß sie es tun und daß sie es gut tun, zeigt deutlich, daß es mit der Relevanz der "Fachkompetenz im ursprünglich studierten Fach" für das Selbstverständnis des höheren Dienstes so weit nicht her sein kann.

Neuordnung der Besoldungskriterien?

Die Forderung Oehlings nach einer Neugestaltung von Besoldungskriterien zugunsten der Fachreferatsarbeit ergibt sich zwingend aus den bisher diskutierten Thesen: Wenn der höhere Dienst im wesentlichen ein wissenschaftlicher Dienst ist, und wenn der Wissenschaftsanspruch in der Fachkompetenz akademischen Studiums begründet liegt, dann stellt die auf dieser Kompetenz ruhende Fachreferatsarbeit den Kern bibliothekarischer Praxis dar und muß auch entsprechend "honoriert" werden. Sieht man indes näher hin, so hat der von Oehling propagierte "Fachreferent 2000" so viel mehr nicht zu bieten als der klassische Fachreferent, der lediglich erwirbt und erschließt. Das "Add On" des neuen Fachreferenten soll primär in seiner Kompetenz im Umgang mit neuen Medien und Informationstechnologien liegen. Genannt werden Benutzerschulungen für elektronische Datenressourcen, Navigationsangebote angesichts der Informationsflut sowie Beratungsleistungen im Felde elektronischer Medien. Diese Leistungen gelten jedoch bereits gegenwärtig als selbstverständliche Aufgaben des Fachreferats und können schwerlich als Mehrleistung zur Begründung von Höhergruppierungen herhalten. Und glaubt man ernsthaft, daß Schulungsangebote in Fachdatenbanken und die sachgerechte Gestaltung einer Homepage den Sprung nach A15 legitimieren können? Zumindest die ridiküle Formel "Fachreferent 2000 = Fachreferent 1900 + aktive Fachinformation" zeigt deutlich, daß Oehlings Thesen hier argumentativ die Luft ausgeht. Mit gleichem Recht ließe sich die Gleichung aufstellen: "Schreiner 2000 = Schreiner 1900 + Akku-Schrauber".

Überblickt man abschließend die von Oehling vorgetragenen Überlegungen, so wird deutlich, daß ihnen ein diffuses Unbehagen darüber zugrunde liegt, daß die Aufgabe des höheren Dienstes faktisch im kompetenten Management einer zentralen Hochschul-Betriebseinheit mit klarem Serviceauftrag besteht: seine Leistung liegt in der nachfragegerechten, zeiteffizienten und kostenoptimalen Bereitstellung von Informationsressourcen für Lehrende und Studierende. In dieser Rolle ist die Bibliothek weit eher einem Betrieb als einer akademischen Veranstaltung vergleichbar. Bibliothekarische Arbeit ist zudem unter Bedingungen einer Massenuniversität und knapper Finanzen ein oft weit pragmatischeres Geschäft als der von Jochum prätentiös beschworene "Aufbau eines wissenschaftlichen Standards gehorchenden Bestandes". Die gegen die zwölf Thesen vorgebrachten Einwände und Bedenken sollen jedoch auch zeigen, daß die neuen informationstechnologischen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen die Bibliothek zu einem spannenden, kreativen und zukunftsfähigen Arbeitsfeld machen. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es durchaus zweifelhaft, ob man den sich abzeichnenden Rückzug des "Fachreferenten" mit Tränen begleiten sollte.

1) Wie in Oehlings Thesen werden auch hier - um der Lesbarkeit willen - Begriffe wie "Bibliothekar" und "Fachreferent" als generische Berufsbezeichnungen verwendet; alle Kolleginnen sind also selbstverständlich einbegriffen.


Stand: 21.04.98
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