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Debatte am 19. Juni, Antrag der Koalition "Jugendmedienschutz" [Computerdatei] : Redemanuskript / Jörg Tauss. - Aktual. am 15. März 1998. - Bonn, 1998. - 29.294 Bytes
Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.Tauss.de/bn/jugendschutzrede.html
Inh.: Inhaltliche Kritik an dem CDU-/FDP-Antrag zu dem überfälligen Thema. Frühzeitige Heranführung der Kinder an neue Medien ist geboten, Gefahren sind zu bedenken. Strenge Unterscheidung zwischen "Gefährdung" und "Straftaten". Verbote und "Bewahr-"pädagogik fördern weder geistige Reife noch kritisches Urteilsvermögen. Ablehnung der (nicht mehrheitsfähigen) Vorschläge zur Entwicklung nicht auf nutzerseitige Selektion begrenzter Filtersysteme; die Folge wären Verbot offener Datennetze, Zensur, totale Überwachung von Kommunikationsvorgängen. Den Herausforderungen gilt es nicht durch Gesetze, sondern erzieherische Maßnahmen und gerechte Wirtschafts- und Sozialpolitik zu begegnen. Hinsichtlich Straftaten (Erwachsener!) reicht das bestehende gesetzliche Instrumentarium aus, strukturbedingt problematisch ist die Durchsetzung nationalen Rechts im Internet, faktisch bliebe nur Verzicht auf Internetnutzung. Auch Haftbarmachung von Internet-Providern wäre unsachgerecht und ökonomisch unverantwortlich. Alternativvorschläge werden vorgestellt: Mechanismen der Selbstregulation; freiwillige Selbstkontrolle; pädagogische Mittel; Vermittlung von Medienkompetenz, Internetzugang von Bildungseinrichtungen und Bb vorausgesetzt; einschlägig ausgebildete und ausgestattete Referate bei Polizei und Staatsanwaltschaft; internationale Vereinbarungen. (St)
Tauss, Jörg | Tauss, Jörg | Tauss, Jörg
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Ethische Standards für Jugendinformation [Computerdatei] / Baacke, Dieter. Gesellschaft Medienpädagogik und Kommunikationskultur. - [Bielefeld], [1998]. - 9.780 Bytes
Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.medienpaed.de/gmk/aufs/auf001.htm
Inh.: Die vorgeschlagenen Standards orientieren sich an der Charta der Europäischen Jugendinformation, verabschiedet auf der 4. European Youth Information and Councelling Agency (ERYICA)-Generalversammlung, Dez. 1993, Bratislava. 10 Punkte: gleichberechtigter, diskriminierungsfreier Zugang zu neuen Informationssystemen; Pluralität und Freiheit der Informationsvermittlung für Jugendliche, Jugendliche sollen weder durch Vorauswahl (einseitiger) Information noch durch Beratung in eine bestimmte Richtung gelenkt werden; Persönlichkeitsschutz im Internet; kostenlose Netzzugänge für KiJu, kostenlose Information und Beratung; enge Verbindung medialer und direkter Kommunikation, dafür Informationszentren, die Drehscheibe und Wegweiser zu lokalen und regionalen Einrichtungen sind; freier Zugang zu allen Informationszentren; Jugendinformation versteht sich als beratendes Angebot, erfordert ausgebildete Fachkräfte; neuer Minderheitenschutz erforderlich; Zugang zu inhumanen, ethischen Traditionen unzuträglichen oder gesellschaftlich schädlichen Inhalten ist zu erschweren, darüber hinaus ist Aufklärungsarbeit zu leisten; Umgang mit der Informationsflut ist zu lernen und zu reflektieren, Jugendinformation muß strukturierende Hilfen zur Vermeidung einer Überlastung durch Informationsüberflutung bieten. (St)
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Jugendmedienschutz national und international sichern [Computerdatei] : Antrag / Abgeordnete Maria Eichhorn ... und Fraktion der CDU sowie Abgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Fraktion der F.D.P. - [Bonn] : Dt. Bundestag, 1998. - 14.043 Bytes. - (Deutscher Bundestag : Drucksache ; 13/10798)
Ohne die Graphiken und Anlagen der Drucks. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.parfors.dbtg.de/btd/13/107/1310798.asc
Inh.: Feststellung der Rechts- und Problemlage des Jugendschutzes im Bereich neuer Medien, bisher getroffene Maßnahmen und Aktivitäten. Notwendigkeit auch von Präventivmaßnahmen, vorrangig Vermittlung von Medienkompetenz. Forderungen des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung bzw. Landesregierungen. Darunter: Bestandsaufnahme der Jugendschutzregelungen im Bereich neuer Medien; in Orientierung an Schutzvorschriften über Videokassetten Erweiterung des Regelungsbereichs des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit auf die CD-ROM; bessere Ausstattung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften; Unterstützung der FSKn. bei der Entwicklung von Bewertungssystemen und der IuK-Wirtschaft bei der Entwicklung von Musterstandards; international Einsatz für Vereinbarung von Mindeststandards und Aktionsprogrammen sowie für Entwicklung und Verbreitung von Filter- und Bewertungssystemen, die der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der einzelnen Staaten Rechnung tragen; Medienkunde als Unterrichtsfach oder integralen Unterrichtsbestandteil; stärkere Berücksichtigung der Medienpädagogik auch in einschlägigen außerschulischen Einrichtungen; Medienpädagogik in Lehrplänen und Prüfungsordnungen der HSn. verstärkt berücksichtigen; Intensivierung medienpädagogischer Forschung. (St)
Eichhorn, Maria | Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine | Eichhorn, Maria | Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine | Eichhorn, Maria | Leutheusser-Schnarrenberger, Sabine
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Jugendschutz und Internet in Öffentlichen Bibliotheken / Susanne Klötzer. - Köln : Fachhochsch. Köln, Fachbereich Bibliotheks- und Dokumentationswesen, 1998. - 55 S. - (Kölner Arbeitspapiere zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft ; 8)
Literaturverz. S. 48 - 54. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.fbi.fh-koeln.de/papers/index/BAND8/JUG_ IN.HTM. - Gek. in: Bücherei. - Koblenz. - 42 (1998),2, S. 167 - 200
Inh.: Als Randerscheinung existiert im Internet ein Markt für Pornographie und für gewaltverherrlichendes und rechtsextremistisches Gedankengut. Diese Inhalte, die laut einer Schätzung der Bundesregierung ca. 1 % ausmachen, bringen das Internet immer wieder in die Diskussion. Mit dem Internetzugang bietet die B jedem Kunden theoretisch den Zugang zu diesem Material. Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß sie KiJu den Zugang zum Internet untersagt. Diese Problematik motivierte zu der Arbeit. In Kap. 2 wird kurz auf die Entstehung und technischen Grundlagen des Internet eingegangen. Es werden die Möglichkeiten der Kommunikation im Internet vorgestellt, die illegalen und schädigenden Inhalte und Möglichkeiten zur Verbreitung in den Kommunikationsdiensten aufgezeigt. Ferner wird dargestellt, warum die bestehenden deutschen Gesetze nicht so einfach im Internet umzusetzen sind. Kap. 3 behandelt die für den Jugendmedienschutz relevanten Gesetze. Die für die Anwendung und Kontrolle des Jugendschutzes im Internet zuständigen gesetzlich geforderten Organisationen werden in Kap. 4 vorgestellt. Kap. 5 enthält die jugendschutzrechtlichen Anforderungen für den Internetzugang in ÖBb. Neben den Benutzungsbeschränkungen, die bereits aufgrund bestehender gesetzlicher Jugendschutzregelungen einschränkende Wirkung auf die Ausleihe haben, wird untersucht, welche Konsequenzen sich aus den Jugendschutzregelungen des IuKDG ergeben. Abschließend werden Möglichkeiten genannt, die sich ÖBb mit Internet-Anschluß bieten, um den jugendschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden zu können. Eine Möglichkeit ist die in Kap. 6 behandelte Filtersoftware. Hier werden Arbeitsweisen und Charakteristika sowie die Vor- und Nachteile vorgestellt. Kap. 7 stellt die Ergebnisse einer Umfrage im Rahmen der Diplomarbeit vor, in der ÖBb nach der Gestaltung ihres Internetzugangs für KiJu befragt wurden. (Original, gek.)
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Jugendschutz und Internet in Öffentlichen Bibliotheken [Computerdatei] : Zusammenfassung zu der Umfrage / Susanne Kloetzer. - Stand: Mai 1998. - Köln, 1998. - Mehrere Dateien
Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.netcologne.de/~nc-kloetzsu/Home.html
Inh.: Umfrage unter 28 ÖBb betr. Gestaltung ihres Internetzugangs für KiJu. Links zum Fragebogen und zu Internetquellen zum Thema Jugendschutz und Internet. Möglichkeit zum Download der Antworten, Exceldatei (7.0/ZIP). Ergebniszusammenfassung: Keine Altersbeschränkung für den Internetzugang an 6 ÖBb, bei den meisten Bb Zugang ab 14 Jahren. Die meisten Benutzercomputer mit Internetzugang befinden sich an zentraler oder gut einsehbarer Stelle. 16 Bb fordern bei Minderjährigen eine Einverständiserklärung der Eltern. Einige Bb haben Informationsbroschüren für Eltern erstellt. I. d. R. 11 Bb setzen Filtersoftware ein, 7 von ihnen reagieren damit auf das IuKDG. 7 der Bb, die Filtersoftware einsetzen, klagen über Einschränkungen bei der Recherche. Trotz Einsatzes von Filtersoftware immer wieder Fälle von Aufruf jugendgefährdenden Schrifttums; Filterfunktion ist leicht zu umgehen. (St)
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