IV. Finanzierung
IV.1. Finanzierung Öffentlicher Bibliotheken
Kostenplanung / Ämterbeteiligung / Hochbauamt / Bauentwurfsplanung / Vermögenshaushalt / Investitionsprogramm / Haushaltsplan / Kosten von Hochbauten / Kostengliederung / Kostenermittlungen / Kostenschätzung / Kostenberechnung / Kostenanschlag / Kostenfeststellung / Finanzierungspartner / Städtebauförderungsgesetz / Denkmalpflege / Weitere Förderprogramme / Literatur
Vorbemerkung
Kostenplanung und Finanzierung ist, dies muß einleitend festgestellt werden, nicht Sache der von einer Bau-, Umbau- oder Einrichtungsmaßnahme betroffenen Öffentlichen Bibliothek. Von ihr werden jedoch Zuarbeiten hinsichtlich der Bedarfsplanung gefordert; das Raum- oder Flächenprogramm, das möglichst frühzeitig vorliegen sollte, ist die Planungsgrundlage für die zuständigen Ämter und Behörden, die die Angaben zum notwendigen Finanzbedarf machen (s.a."Beteiligte Partner").
Gleichwohl ist die (möglichst gesicherte) Finanzierung natürlich für das Zustandekommen und den Verlauf einer Objektplanung in den meisten Fällen ausschlaggebend; der/die Bibliothekar/-in sollte daher wenigstens in Grundzügen über den Ablauf der Kostenplanung innerhalb einer Baumaßnahme orientiert sein. Je nach Stadium dieser Planung ist es erforderlich, den für die Finanzierung zuständigen Verwaltungsabteilungen den individuell benötigten Bedarf an Fläche und Ausstattung pauschal, grob gegliedert oder so präzise wie möglich zu benennen. Idealerweise erfolgt die Abstimmung dieses Bedarfs unter allen Planungsbeteiligten, um Mißverständnissen oder auch unrealistischen Vorstellungen vorzubeugen. Mangelnde Sorgfalt hierbei wirkt sich unter Umständen langfristig negativ aus und ist - schlimmstenfalls - am "Endprodukt", dem Gebäude, ablesbar.
Als Bauherr tritt in der Regel die Kommune auf oder, je nach Funktion und künftigem Versorgungsgebiet, andere Träger wie etwa Gebietskörperschaften (Bezirke, Landkreise, Verbandsgemeinden o.ä.). Neben der Bibliothek selbst und dem Bürgermeister oder Gemeinde- oder Stadtdirektor (je nach Kommunalverfassung) sind weiterhin folgende Ämter bzw. Fachabteilungen der Verwaltung einbezogen:
Darüberhinaus können je nach Art der geplanten Baumaßnahme das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, das Grundstücks- oder Liegenschaftsamt, das Vermessungsamt, Tiefbau- oder Gartenbauamt beteiligt sein. Die beiden letztgenannten Ämter werden in den Planungsprozeß eingebunden, wenn es zum Beispiel um Planung und Bau von Straßen, Wegen und Plätzen oder um die Gestaltung der Außenanlagen geht.
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Häufig wird im Verlauf der Planung der Kontakt zu weiteren beteiligten Ämtern koordiniert durch ein zuständiges Planungsamt (z.B. vom Bauamt oder Hauptamt).
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Die finanziellen Mittel zur Durchführung einer kommunalen Baumaßnahme müssen im Vermögenshaushalt (Investitionshaushalt) der Gemeinde oder Stadt bereitgehalten werden. Hier müssen Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und ihre Deckungsmöglichkeit angegeben sein: Neben den Eigenmitteln ist es zum Beispiel möglich, für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Vermögenshaushalts Kredite aufzunehmen.
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Die im einzelnen auf bestimmte Bauleistungen entfallenden Kosten gliedern sich nach der DIN 276 "Kosten von Hochbauten" in ihrer derzeit gültigen Fassung (April 1981).(1)
Sie besteht aus drei (Haupt-)Teilen und mehreren Anhängen bzw. Mustern. Diese Norm, die in engem Zusammenhang mit der DIN 277 "Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau" zu sehen ist, schafft die Voraussetzung für eine detaillierte und unmißverständliche Kostenplanung. Die Normierung der Kosten im Hochbau folgt u.a. der Einsicht, daß diese besser eingehalten werden können, wenn sie nach einem nachvollziehbaren System geplant und kontrolliert werden.
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Innerhalb der Kostengruppe 3 ("Kosten des Bauwerks") ist der Punkt 3.4 "Betriebliche Einbauten" für die Bibliothek von Bedeutung, da hier Einrichtung und Ausstattungsgegenstände betroffen sind. Diese Belange erscheinen jedoch auch in der Kostengruppe 4 ("Kosten des Geräts"), Unterpunkte 4.1 bis 4.6. In der Kostengruppe 3.4 sind die sogenannten "Einbauten" (in der Bibliothek z.B. Regale) enthalten, wenn für sie "...technische oder bauplanerische Maßnahmen..." erforderlich sind, wie zum Beispiel "...statische Berechnungen...". Trifft dies nicht zu, werden die Kosten in der Gruppe 4 angesiedelt.
"Der Kostenpunkt Betriebliche Einbauten betrifft diejenigen baulichen Vorrichtungen eines Gebäudes, die aufgrund seiner besonderen betrieblichen Nutzung erforderlich werden."(3) Meist werden die Kosten für Einrichtung und Ausstattung unter verschiedenen Haushaltsstellen separat ausgewiesen; hierbei sollten Kostensteigerungen und ggf. notwendige zusätzliche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände berücksichtigt werden.
Teil 3 der DIN 276 ("Kosten von Hochbauten; Kostenermittlungen") beschreibt die schon genannten Verfahren zur Kostenermittlung. "Kostenermittlungen haben den Zweck, die zu erwartenden Kosten als Grundlage für Planungs- oder Ausführungsentscheidungen möglichst treffend vorauszuberechnen oder entstandene Kosten in tatsächlicher Höhe festzustellen."(4)
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Die Kostenschätzung hängt eng mit der Vorplanung bzw. der ersten Entwurfsplanung zusammen; hier können auch noch mehrere Lösungsvorschläge diskutiert werden. Sie dient jedoch bereits als Basis für die Erstellung eines Finanzierungsplans, dabei werden für die Kostengruppen 1 bis 6 (ohne 3) überschlägig ermittelte Pauschalbeträge eingesetzt.
Auch vor dem Hintergrund eines frühen Planungsstadiums gilt für die Kostenschätzung, daß sie natürlich um so präziser ausfällt, je genauer der zugrundeliegende Flächenbedarf ermittelt ist. Alle vorhandenen Unterlagen und Hinweise dazu sollten deshalb herangezogen werden.
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Auch Mischfinanzierungen sind möglich. Verbindliche Vorgaben oder Regelverträge hierzu gibt es jedoch nicht; Vereinbarungen unterliegen hier ebenfalls individuellen Aushandlungen.
Besondere Förderprogramme
Jede Finanzierung bzw. Kostenplanung sollte darauf angelegt sein, bestehende Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, um die verbleibende Belastung für die Kommune so niedrig wie möglich zu halten. Über die Art dieser Programme oder andere (reguläre) Zuschüsse und Zuwendungen können die Finanzverwaltungen der Kommunen (Kämmereien) Auskunft geben.
Im Zuge besonderer, oft zeitlich begrenzter Förderprogramme gelangen Bibliotheken gelegentlich ohne eigenes Zutun zu neuen, leistungsfähigen Gebäuden. Unterstützung kann hier sowohl vom Bund als auch aus den Ländern oder Landkreisen kommen, ihre Gewährung setzt vielfach ein langes und detailliertes Antragsverfahren voraus. Grundsätzlich ist es möglich, Förderung aus verschiedenen Quellen zu beziehen, solange nichts anderes vorgesehen ist. (Im Einzelfall stehen dem bestimmte Verordnungen entgegen: So werden in Bayern seit 1985 Fördermittel für Büchereineubauten auf die Zuwendungen nach dem Städtebauförderungsgesetz angerechnet.)
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Ute Kissling | zurück zum Seitenanfang |
Literatur
(Schriftenreihe des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn)
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1)
Zu beziehen bei: Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin
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2)
Weiß, F. Knut: Kosten, Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten. 16. Aufl. Köln : R. Müller, 1991.
(Normengerechtes Bauen ; 1)
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3)
Weiß, F. Knut: Kosten, Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten. 16. Aufl. Köln : R. Müller, 1991.
(Normengerechtes Bauen ; 1), S. 36
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4)
Weiß, F. Knut: Kosten, Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten. 16. Aufl. Köln : R. Müller, 1991.
(Normengerechtes Bauen ; 1), S. 47
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