III. Planungsvorbereitungen
III.2. Planungsvorbereitungen für Wissenschaftliche Bibliotheken
Hochschulentwicklungsplanung / Planungssteuerung durch Bund und Länder / Bedarfsermittlung / Richtwerte für Büchergrundbestände / Personalbedarfsermittlung / Standort, Baumaßnahme / Umnutzung vorhandener Gebäude / Kontrolle der Planung / Literatur
Der Ausbau Wissenschaftlicher Bibliotheken kann in der Regel nur in Zusammenhang mit der Entwicklung der sie tragenden Einrichtung gesehen werden. Durch Rahmenpläne wie zum Beispiel Hochschulentwicklungspläne werden mittel- und langfristige Eckdaten festgelegt, beispielsweise die Anzahl der angestrebten Studienplätze, die Gliederung von Fachbereichen, die räumliche Entwicklung der Hochschule. Hierbei werden auch die zukünftigen Standorte der geplanten Einrichtungen festgelegt. In den Hochschulen werden die Konzepte von zumeist eigenen Planungsabteilungen erarbeitet. Diese Planungen müssen vom Senat der Universität genehmigt werden. Den Bibliothekaren werden dadurch Rahmenbedingungen, Strukturen und Daten vorgegeben, an denen sich ihre Planung orientieren muß. Die Bibliotheksleitung sollte die Initiative ergreifen und in der Bibliothekskommission ihre Planungen vorstellen und diskutieren, um eine breite Unterstützung zu erhalten und auf der Prioritätenliste der universitären Bauvorhaben auf einen vorderen Platz zu rücken.
Die Ausbauplanungen aus den verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen werden in dem zuständigen Ministerium in Hinblick auf ein landesweites Konzept geprüft und entsprechend der Vorgaben der Landesregierung, wie beispielsweise Verlagerung von Studienfächern von einer Universität zu einer anderen, genehmigt. Bei Bauplanungen und beim Ausbau des Büchergrundbestandes wird im Rahmen des HBFG-Verfahrens der Wissenschaftsrat zur Begutachtung der Projekte herangezogen. Nur die vom Wissenschaftsrat positiv eingestuften Vorhaben werden nach dem HBFG (Hochschulbauförderungsgesetz) mit 50% vom Bund gefördert
(s.a.Kap. IV.2).
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Da die meisten Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, gibt es im Hochschulbereich keine bundesweit einheitlich festgelegten Richtwerte. Diese Lücke wird häufig dadurch geschlossen, daß vom Bund oder von einzelnen Bundesländern eingesetzte Arbeitsgruppen Empfehlungen erarbeiten, die dann von den politischen Instanzen akzeptiert werden. Hier sei auf die Stellungnahmen des Wissenschaftsrates hingewiesen, der sich u.a. 1985 mit den Büchergrundbeständen(4) und 1986 mit dem Magazinbedarf(5) befaßte. Eine Aktualisierung der Richtwerte für Büchergrundbestände und deren laufende Ergänzung ist 1990 in den "Empfehlungen zur Sicherung der Literaturversorgung an den Landesuniversitäten"(6) in Bayern erfolgt, die vom Wissenschaftsrat übernommen wurden. Diese Zahlen können für die Bestandsplanung in den alten Bundesländern herangezogen werden. Für die neuen Bundesländer sind von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bibliothekswesen im Jahre 1991 nach derselben Methode detaillierte Empfehlungen erarbeitet und veröffentlicht worden(7). Der Wissenschaftsrat beurteilt die ihm zur Stellungnahme vorgelegten HBFG-Anträge nach diesen Maßstäben.
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Nach der Aufstellung des Raumprogramms(16) (s.a. Kap. V.) erhält der Planer Überblick über den Umfang der Baumaßnahme. Bei Neubauten an Hochschulen ist zu klären, ob es in zentraler Lage zu den Fachbereichen ein geeignetes unbebautes Grundstück gibt. Bei Erweiterungsmaßnahmen sollten freie Flächen am Standort der Bibliothek auf die Verfügbarkeit hin untersucht werden. Der Bebauungsplan der Kommune gibt über die Nutzungsmöglichkeiten und die zulässigen Baumassen (GFZ, GRZ*) erste Auskünfte. Falls eine Erweiterung des vorhandenen Bibliotheksgebäudes durch einen direkten Anbau nicht realisierbar ist, muß geklärt werden, welche Teilbereiche der Bibliothek in einem in unmittelbarer Nähe gelegenen Erweiterungsbau ausgegliedert werden sollen. Wenn in unmittelbarer Nachbarschaft ein Neubau erstellt werden kann, sollte eine wetterunabhängige Verbindung hergestellt werden. Bei einer Bibliothek mit mehreren Standorten ist immer ein erhöhter Aufwand für Transport von Büchern und Material sowie für innerbetriebliche Kommunikation zu berechnen, was wiederum Auswirkungen auf die Personal- und Etatplanungen hat.
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Inken Feldsien-Sudhaus | zurück zum Seitenanfang |
Literatur
Bd.1 Universitäten, 1973, S. 337f.
Bd.2 Hochschulen, Adv-Einsatz, Kooperation. 1975.
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* | GRZ = Grundflächenzahl, GFZ = Geschoßflächenzahl (zurück) |