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II. Art und Umfang der Planungsaufgabe

II.2. Art und Umfang der Planungsaufgabe in Wissenschaftlichen Bibliotheken

Bibliotheksplan ´73, Bibliotheken ´93 / Bibliotheken der Funktionsstufe 3 / Hochschulbibliotheken / Duales System / Einschichtiges System / Spezialbibliotheken / Dienstleistungsumfang und Funktion / Planungsbedarf / Voruntersuchung / Antizipierende Planung / Kontinuität der Planungsaufgabe / Raumbedarf, Raumprogramm / Funktionszuordnungen / Präsentationsform / Verkehrswege / Richtwerte / Neubau / Erweiterung / Umbau / Umnutzung

Funktion der Bibliothek

Wir unterscheiden traditionsgemäß in Deutschland zwei große Bibliotheksgruppen, die Öffentlichen Bibliotheken und die Wissenschaftlichen Bibliotheken. Heutzutage scheint es aber sinnvoller, die verschiedenen Bibliotheksarten nach der Ausbreitung ihrer Wirksamkeit und ihrer Funktion zu betrachten, wie es der "Bibliotheksplan 73" und auch der Enwurf zu seiner Aktualisierung, das Strukturpapier "Bibliotheken '93", empfiehlt (1). Die Frage nach der Aufgabe und dem Zweck der Bibliothek steht also im Vordergrund.

Die Wissenschaftlichen Bibliotheken gewährleisten die allgemeine Literatur- und Informationsversorgung aller Wissensgebiete, auch mit hochspezialisierter Forschungsliteratur und dokumentarischem Material des In- und Auslands. Die Landes- und Regionalbibliotheken sowie Hochschulbibliotheken werden in ihren Aufgaben durch die universalen Bibliotheken von überregionaler Bedeutung (z.B. Deutsche Bibliothek) sowie durch die fachspezifischen Bibliotheken von überregionaler Bedeutung (z.B. zentrale Fachbibliotheken, Wissenschaftliche Bibliotheken mit Sondersammelgebieten) unterstützt.
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Bei den Hochschulbibliotheken unterscheiden wir zwischen dem klassischen Universitätsbibliothekssystem mit einer Hauptbibliothek und den selbständigen dezentralen Instituts- bzw. Seminarbibliotheken (duales System) und dem einschichtigen Bibliothekssystem, wie es Mitte der sechziger Jahre an den Universitätsneugründungen eingerichtet wurde.

Im dualen Bibliothekssystem versorgt die Hauptbibliothek (zentrale Universitätsbibliothek) die Universität mit der notwendigen Fachliteratur und Lehrbuchsammlungen, außerdem mit Dienstleistungen wie Fernleihe und Auskunfts- und Bibliographierdiensten etc. Die angeschlossenen Institutsbibliotheken stehen der Öffentlichkeit im allgemeinen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung und sind dem Fernleihverkehr nicht angeschlossen.

Durch die Hochschulrahmengesetze der Länder wird meist gefordert, mindestens die Bestände der unabhängigen Institutsbibliotheken in einem Zentralkatalog nachzuweisen. Weitgehender ist die Forderung nach Zusammenlegung der Institutsbibliotheken und Bildung sog. Fachbereichsbibliotheken.

Dagegen verfügen in einem einschichtigen Bibliothekssystem die Institute über keinerlei Mittel für den Erwerb von Literatur. In diesem Fall muß die Bibliothek die gesamte Versorgung übernehmen, beispielsweise auch hinsichtlich der Handapparate der Hochschullehrer.
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Spezialbibliotheken werden getragen von Forschungsanstalten und -instituten, Museen, Behörden, kirchlichen Institutionen, wirtschaftlichen, sozialen, politischen, kulturellen Vereinigungen und Verbänden, Krankenhäusern und Kliniken, internationalen Organisationen. Sie sorgen in erster Linie für den internen Literaturbedarf der Einrichtungen, denen sie zugeordnet sind.

Die Grenze zwischen Öffentlicher und Wissenschaftlicher Bibliothek ist bei modernen Bibliotheksbauplanungen fließender geworden. Die gegenseitige Ergänzung der Funktionen und die flexible Abgrenzung sind hier offensichtlich.

Entstehung von Planungsbedarf

Bei allen Bau- und Raumbelangen ist es wichtig, daß eine klare Definition nach Art und Aufgabe der jeweiligen Bibliothek vorliegt. Daher ist es von Bedeutung, Funktion und Zielsetzung der zu planenden Bibliothek zu umschreiben. Ebenso muß man bei den Benutzungseinrichtungen verfahren, über die eine Bibliothek verfügen soll. Die Funktion der Bibliothek gibt Auskunft über die Tätigkeiten in der Bibliothek, die von deren Aufgaben bestimmt werden, welche da sind: Sammlung von Büchern und anderen Informationsträgern, deren Bestandsaufbau sowie die Ordnung, der Nachweis, die Erschließung und die Bereitstellung der Bestände. Bibliotheken sind Dienstleistungseinrichtungen und von daher sehr umweltabhängig. Deshalb sollten die Auswirkungen der äußeren Einflußfaktoren bei der Planung soweit wie möglich berücksichtigt werden.
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Planungsbedarf entsteht, sobald sich abzeichnet, daß die räumliche Situation die Erfüllung bibliothekarischer Aufgaben nicht mehr gewährleistet. Dieser Punkt wird erreicht, wenn ersichtlich ist, daß bei ständig wachsendem Buch-, Personalbestand und Benutzerandrang der Raum bald ausgeschöpft sein wird. Dann ist es Aufgabe des Leiters der Bibliothek, die Initiative zu ergreifen und den Unterhaltsträger auf dem Verwaltungswege darauf aufmerksam zu machen, daß die Bibliothek expandieren muß.

Bei der Voruntersuchung in der Bauplanung sollte geklärt werden:

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Bauplanung sollte also von seiten der Bibliothek bereits dann vorgenommen werden, wenn Planungsbedarf besteht, und nicht erst, wenn die Baurealisierung beschlossen wird, denn es gehen ihr planerische Aktivitäten voraus. An den Universitäten werden lange vor der Entscheidungsfindung, ob gebaut werden soll, Planungs- oder Raumkommissionen gebildet, die die Notwendigkeit einer Baumaßnahme überprüfen sollen. Von daher erscheint es günstig, wenn die Bibliothek fertige Planungskonzepte bzw. genaue Vorstellungen allzeit zur Hand hat. Es ist also Aufgabe des Leiters der Bibliothek, Überlegungen, Vorstellungen, Skizzen für bauliche Maßnahmen, Planungen und Berechnungen für Umschichtungen anzustellen, sobald die Situation es erfordert. So ist er vor überraschend von ihm geforderten Stellungnahmen und unerwarteten Entscheidungen sicher, wie sie bei gesamtuniversitären Bauplanungen erforderlich werden können, vor allen Dingen, wenn z.B. immer wieder verschiedene Gebäude zu Umbauzwecken von der Universitätsverwaltung angeboten werden, bevor auch nur eine Entscheidung von den Hochschulgremien getroffen wird.
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Daraus ergibt sich, daß Bibliotheksplanung - und dazu gehört auch die Bauplanung - eine Daueraufgabe darstellt. Deshalb ist zu empfehlen, einen Baubeauftragten der Bibliothek nicht erst bei Planungsbeginn zu benennen, sondern schon im Vorstadium, wenn sich Bauplanung abzuzeichnen beginnt. Bei der vorbereitenden Bibliotheksbauplanung sollte eine Gesamtplanungsperiode von 20 bis 25 Jahren erfaßt werden. Natürlich sollte vor Erwägung eines teuren Neubaus die Möglichkeit von Erweiterungsbauten geprüft werden. Nachdem diese Frage geklärt ist, kann der Grundriß des zu behandelnden Baus mit Hilfe der Bestimmungsfaktoren des Organisations- und Funktionsplans erstellt werden. Dabei müssen architektonische und ästhetische Notwendigkeiten bzw. Besonderheiten des räumlichen Umfelds berücksichtigt werden.

Der planende Bibliothekar sollte die Möglichkeit nutzen, sich anhand einschlägiger Literatur und durch Informationsreisen zu nach bestimmten Kriterien ausgewählten Bibliotheken kundig zu machen sowie Planungsunterlagen neuer Bibliotheksbauten zu studieren. Zusammen mit Baufachleuten können dann die verschiedenen Möglichkeiten durchgespielt werden, um annehmbare Lösungsvorschläge bereit zu halten, falls sich eine Realisierung anbietet. Bei diesen Überlegungen kann ein Neubau, Anbau, eine Erweiterung oder ein Umbau in ein anderes Gebäude in Erwägung gezogen werden. Nachdem das Baukonzept durch Anfertigung eines Raumprogramms sowie Planungsskizzen und Modellen ausreichend vorbereitet wurde, ist dies mit den zuständigen Ämtern und Gremien durchzusprechen.
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Formulierung von Bedarf

Der Raumbedarf findet seinen schriftlichen Niederschlag im Raumprogramm. Es ist der erste Schritt der flächenmäßigen Erfassung und Einteilung des zu bauenden Gebäudes und dient dem Architekten als Grundlage zur Erstellung seiner Pläne und zur Berechnung der Baukosten. In gemeinsamen Gesprächen zwischen Bibliothek und Architekt kann so ein beidseitiges und befriedigendes Konzept der zu errichtenden neuen Bibliothek gefunden werden.

Drei Komponenten bestimmen in einer Bibliothek den Raumbedarf: Bücher, Benutzer, Bibliothekspersonal. Dieser Dreiteilung entspricht in älteren geschlossenen Bibliotheken der Magazinbau, Benutzerbau und Verwaltungsbau.
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In neuester Zeit sind diese räumlichen Flächenabgrenzungen zwischen Buchstellfläche, Lese- und Arbeitsplätzen sowie Personalraum zum Teil sehr fließend geworden, d.h. die Entwicklung tendiert zur modernen Freihandbibliothek und macht eine Unterscheidung in Funktionsräume und Funktionseinheiten notwendig, wo verschiedene Tätigkeiten in einer Raumeinheit durchgeführt werden. Funktionsräume sind: Magazin, Lesesaal oder -raum, Gruppenarbeitsräume, individuelle Arbeitskabinen, Medienkabinen, Räumlichkeiten für Lesegeräte oder Kopiergeräte, Ausleihstelle oder Freihandbereich mit Bücherzone und Lese- oder Arbeitszone, Auskunftsbereich, Katalograum, Arbeitsraum für Bibliothekspersonal und Erwerbung, Katalogisierung, Benutzung usw., Sozialraum, Raum für EDV usw.

Die Zusammenstellung des Raumprogramms nach einzelnen Funktionsräumen und -bereichen kann durch folgende Fragestellungen erleichtert werden:

Für die Gestaltung des öffentlich zugänglichen Bereichs der Bibliothek stellt sich grundsätzlich die Frage nach der Art der Unterbringung des Buchbestandes, d.h. ob ein geschlossenes Magazin oder Freihandaufstellung oder eine Mischform dargeboten werden soll.
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Aus dieser Entscheidung heraus läßt sich die Größe und Lage des Magazins, des Präsenzbestandes und des Lesesaals, der Leseplätze usw. ableiten. Denn die Entscheidung, ob eine Ausleih- oder Präsenzbibliothek zu planen ist, hat Auswirkungen auf die Zahl der Benutzerarbeitsplätze und auf die Größe des Lesesaals, da frei zugängliche Bestände mehr Raum benötigen.

Ausgehend von dieser Frage läßt sich die Wahl des Standorts der Benutzerabteilung und ihrer räumlichen Beziehung zu den anderen Funktionsbereichen ermitteln.

Ein wichtiger Raumbedarfsfaktor sind die Verkehrswege. Es ist der "Flächenanteil der Bewegungsfläche, der als Flucht- und Rettungsweg geeignet ist und ausgewiesen werden kann". Sie werden wie Erschließungswege von Großflächen behandelt, "sind Teil der Verkehrsfläche und dürfen nicht bei der Hauptnutzfläche (HNF) in Ansatz gebracht werden" (3). Die Nebengänge bei Regalen und Arbeitsplätzen werden jedoch bei der Berechnung der HNF mitberücksichtigt.(4)

Da das Strukturprinzip der offenen Bibliothek die Flexibilität ist, sollten unverrückbare Fixpunkte wie Treppen und Fahrstühle möglichst zentral liegen. Die Erschließung von Obergeschossen erfolgt idealerweise aus der Mitte. Flexibilität ist während der Planungs- und Bauzeit notwendig, damit Veränderungen im Programm und in den Voraussetzungen jederzeit durchgeführt werden können.

Der Raumbedarf für das Bibliothekspersonal beschränkt sich nicht allein auf die übliche Arbeitsplatzausstattung, sondern berücksichtigt auch die umfangreichen Arbeitsmittel, die aus Katalogen, Karteien, Nachschlagewerken sowie besonderen Arbeitsplatzgestaltungen, Maschinen und Geräten bestehen. Das Raumprogramm erfaßt die notwendigen Räume unter Angabe ihres Verwendungszwecks, der erforderlichen Größe, Höhe und deren Verteilung innerhalb des Gebäudes. Richtwerte hierfür sind dem DIN-Fachbericht 13 (5) zu entnehmen.

Besondere bautechnische Anforderungen können an die Bautechnik gestellt werden, z.B. um die Akustik einzudämmen oder die Deckenbelastung zu erhöhen. Aber auch so banal erscheinende Dinge wie geräuschlose Türen und stufenlose Fußbodenübergänge müssen beachtet werden.
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Die funktionelle Verteilung der einzelnen Abteilungen zur Gewährleistung eines optimalen Ablaufs der Geschäftsgänge innerhalb der neuen Bibliothek muß der planende Bibliothekar selbst durchspielen, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Dies sollte er in Absprache mit seinen Kollegen tun.

Arten der Baumaßnahmen

Vier Arten größerer Baumaßnahmen bieten sich bei Bibliotheksplanungen an: der Neubau, die Erweiterung, der Umbau und die Umnutzung eines Verfügungsgebäudes. Die Grundsätze für Neubauten sind auch auf Erweiterungen, Umbauten und in eingeschränktem Maße auf Umnutzungen übertragbar.

Der Neubau scheint wohl die reizvollste Form der Bibliotheksplanung, da man durch keine bestehenden baulichen Vorgaben eingeschränkt wird, soweit ausreichend Mittel zur Realisierung des Projekts zur Verfügung stehen. Der Bibliothekar fängt mit der Planung bei Null an und kann sein Raum- oder Nutzungsprogramm somit anhand der von ihm errechneten Zahlen und gesammelten Erfahrungen nach seinen Wünschen und Vorstellungen, was die Funktionalität angeht, zusammen mit dem Architekten verwirklichen. Wenn das Zusammenspiel zwischen Bibliothek und Architekturbüro sehr gut ist, kann ein optimales Bibliothekskonzept in die Tat umgesetzt werden. Neue Bibliothekstechnologien können, soweit es die finanziellen Mittel erlauben, zur Anwendung gebracht werden.
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Die Erweiterung eines bereits bestehenden Bibliotheksgebäudes erfordert dagegen eine weit kompliziertere Planung. Hier stellt sich die Frage, inwieweit die Funktionalität des zu realisierenden Gesamtkonzepts, der Vereinigung von Altem und Neuem, optimal verwirklicht werden kann. Zu überlegen ist, ob die Erweiterung der Bibliothek zur späteren Aufrechterhaltung der Funktionalität auch bauliche Veränderungen im Innern des bereits bestehenden Baukörpers erfordert oder ob darauf verzichtet werden kann, so daß nur die Erweiterung an sich in Betracht gezogen werden muß. Zumeist wird man aber nicht umhin kommen, bei der Verteilung der Funktionsräume auch im bereits bestehenden Bau Umbaumaßnahmen vornehmen zu müssen. Deshalb kann eine Erweiterung einhergehen mit einem mehr oder minder aufwendigen Umbau des bereits existierenden Bibliotheksgebäudes.
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Bei Wissenschaftlichen Bibliotheken sind es zumeist Teil- bzw. Fachbibliotheken, die in umzubauenden Gebäuden eingerichtet werden, denn die Anforderungen an eine Zentralbibliothek mit all ihren Funktionsräumen sind so umfangreich, vielfältig und anspruchsvoll, daß der Umbau eines bestehenden Gebäudes kaum in Frage kommt. Beim Umbau eines bisher anderweitig genutzten Gebäudes, das sich von seiner baulichen Gegebenheit als spätere Bibliothek anbietet, ist von einigen wichtigen Voraussetzungen auszugehen. Hier geht der planende Bibliothekar von einem ihm bereits vorschwebenden Konzept aus, das er auf das in Frage kommende Gebäude überträgt. Ein erster äußerer Augenschein reicht natürlich nicht aus, um über die Eignung des angebotenen Gebäudes zu entscheiden. Wichtig und unerläßlich ist die Prüfung der statischen Gegebenheiten, denn die Buchaufstellung stellt hohe Anforderungen an die Tragfähigkeit der Geschoßdecken und an die Höhe der Räumlichkeiten. Nun kann im einzelnen geprüft werden, inwieweit bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen, um eine funktionell günstige Raumaufteilung zu erreichen. Hierzu sind Überlegungen anzustellen, ob Wände abgetragen, versetzt oder neu errichtet werden müssen, wobei zu beachten ist, ob es sich um tragende Elemente handelt, und ob Türen zugemauert oder aufgebrochen werden müssen. Dies sind alles Fragen, die mit dem Architekten abgeklärt werden, da auch technische Anlagen (Heizung, Belüftung, Stromversorgung, Wasseranschlüsse) den Wünschen der Bibliothek unter Umständen Grenzen setzen können. Je enger der Kontakt mit dem Planungsbüro, um so leichter lassen sich solche Hindernisse frühzeitig erkennen und aus dem Weg räumen.
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Erhebliche Einschränkungen der Funktionalität kann der Umbau eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes verursachen. Diese planerischen Erschwernisse können jedoch durch den besonderen Reiz eines solchen Gebäudes wettgemacht werden.

Die Umnutzung oder Adaption eines vorhandenen Verfügungsgebäudes nur zur kurz- und mittelfristigen Verwendung, das den Ansprüchen der unterzubringenden Bibliothek (auch hier kommt wieder nur eine Teil- bzw. Fachbibliothek oder eine Bibliotheksabteilung in Frage) genügen soll, wird oft notwendig, wenn Haushaltsmittel für einen Neubau, Umbau, Erweiterungsbau in absehbarer Zeit von den verantwortlichen Gremien oder Ämtern in Aussicht gestellt werden und eine weitere Aufnahme von Büchern, Personal oder Benutzern in den vorhandenen Bibliotheksräumlichkeiten nicht mehr möglich ist. Dann ist es wichtig, großdimensionierte Räumlichkeiten am Ort ausfindig zu machen, die ausreichende Tageslichtzuführung gewährleisten sowie statische Mindestanforderungen erfüllen. Oft bieten sich da die verschiedensten Gebäude (Lager-, Fertigungs-, Turnhallen usw.) an, soweit sie beheizbar sind und sanitäre Anlagen besitzen.

Dem Bauherrn ist selbstverständlich daran gelegen, bei solch einem Projekt die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Es geht also darum, eine vorgegebene Raumaufteilung funktionell und kostengünstig zu nutzen. Oft ist die Bibliothek aus diesen Gründen gezwungen, sich auf Kompromisse einzulassen. Wichtig ist, daß wenigstens die Mindestanforderungen vom Verfügungsgebäude erfüllt werden. Das hängt davon ab, welche Aufgaben- und Funktionsbereiche einziehen sollen, ob es ein Teilbereich der Verwaltung mit größerem Personalbestand oder eine Teilbibliothek mit Leseplätzen und Präsenzbestand oder ein Büchermagazin sein soll.

Dr. Richard Bonnin


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Zitate:

(1) Bibliotheksplan '73. Entwurf eines umfassenden Bibliotheksnetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Berlin : Deutsches Bibliotheksinstitut, 1973.
Der Bibliotheksplan wird überarbeitet und aktualisiert und liegt derzeit in der "Leipziger Fassung" vom Juni 1993 unter dem Titel "Bibliotheken '93 : Strukturen - Aufgaben - Positionen", herausgegeben von der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände, vor. (zurück)
(2) Mittler, Elmar: Bauplanung. In: Zur Theorie und Praxis des modernen Bibliothekswesens. Bd. 1. München 1976, S. 107. (zurück)
(3) Bau- und Nutzungsplanung von Wissenschaftlichen Bibliotheken. (DIN-Fachbericht 13). 1. Aufl. Berlin u.a., 1988. S. 10 f. (zurück)
(4) Bau- und Nutzungsplanung von Wissenschaftlichen Bibliotheken. (DIN-Fachbericht 13). 1. Aufl. Berlin u.a., 1988. S. 13, 18 f. (zurück)
(5) Bau- und Nutzungsplanung von Wissenschaftlichen Bibliotheken. (DIN-Fachbericht 13). 1. Aufl. Berlin u.a., 1988. S. 13, 18 f. (zurück)