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Hans Peter Thun
Eine Einführung in das Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland
DEUTSCHES BIBLIOTHEKSINSTITUT
1998


3. Koordinierung, Kooperation, Dienstleistung

Fachstellen der Länder

Nahezu in allen 16 Bundesländern gibt es Serviceeinrichtungen, die vorwiegend für die kleinen, nicht bibliothekarisch geleiteten Bibliotheken arbeiten. In der Regel werden sie vom Land unterhalten, in Einzelfällenl auch von Vereinen und Verbänden, tragen unterschiedliche Bezeichnungen, haben auch von Land zu Land unterschiedliche Zielgruppen (sie sind nicht immer nur für die kleineren Bibliotheken zuständig, sondern besitzen teilweise auch Kompetenzen, die sich auf Öffentliche Bibliotheken aller Größenordnungen beziehen) und eine ganz unterschiedliche Ausstattung. Insofern bilden sie ein getreues Abbild des Öffentlichen Bibliothekswesens. Solche Stellen reichen von einer einzigen beauftragten Person im Lande Mecklenburg-Vorpommern bis hin zur großen Büchereizentrale mit mehr als 60 Mitarbeitern in Schleswig-Holstein. Entsprechend dieser Vielfalt würde es den Rahmen sprengen, alle Aufgaben hier zu beschreiben, die diese Einrichtungen wahrnehmen können. Es sei dafür verwiesen auf eine umfangreiche Publikation, die die wichtige infrastrukturelle  Arbeit der Fachstellen beschreibt: Die Staatlichen Fachstellen für Öffentliche Bibliotheken in Deutschland - Strukturen, Aufgaben, Leistungen. Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut 1997. (DBI-Materialien; 153)

Ganz grob gesagt: Fachstellen sollen das Bibliothekswesen eines Bundeslandes fördern und den Kommunen helfen bei der Einrichtung und beim Betrieb von Öffentlichen Bibliotheken. Die Fachstellen  nehmen entsprechend ihren Ressourcen Aufgaben der Informationsversorgung wahr, der beruflichen Fort- und Weiterbildung, der Leseförderung, unterstützen das Kulturangebot in der Gemeinde sowie Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung. Sie arbeiten i.d.R. eng mit dem Deutschen Bibliotheksinstitut und der Einkaufszentrale für Bibliotheken zusammen.

Funktion und Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise sind in den meisten Bundesländern landeshoheitlich fixiert.

In der 3. Empfehlung der Kultusministerkonferenz zum Öffentlichen Bibliothekswesen heißt es 1994: "Die Länder unterhalten zentrale Einrichtungen des Bibliothekswesens, die auf der Grundlage der Verantwortlichkeit der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften für das Öffentliche Bibliothekswesen die Öffentlichen Bibliotheken fachlich beraten und Dienstleistungen anbieten."

Die Fachstellen sind zwar nicht in allen Landesverfassungen als Landesaufgabe verankert, aber trotzdem liegt es im übergeordneten Sinne im Interesse jedes Bundeslandes, daß es über ein möglichst gut ausgestattetes öffentliches Bibliothekswesen verfügt. Die Erkenntnis, daß trotz kommunaler Kulturhoheit ein solches infrastrukturelles Interesse besteht, hat diese rund 40 Stellen entstehen lassen, die sich zudem in einer Dachorganisation, der "Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen", zusammengeschlossen haben und so ihre Arbeit koordinieren.

Zu erwähnen ist, daß es auch für die Öffentlichen Bibliotheken kirchlicher Trägerschaft Fachstellen mit grundsätzlich ähnlicher Aufgabenstellung gibt, deren Arbeit über die Dachorganisationen der kirchlichen Bibliotheksarbeit koordiniert wird.

Detailliertere Informationen zu den Staatlichen Fachstellen finden sich in der Veröffentlichung "Die Staatlichen Fachstellen, ihr Auftrag und die Leistungen der Länder für das Öffentliche Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland ".


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