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Berufung von Kommissionsmitgliedern für die neue Amtsperiode 1997 - 1999

Die Amtszeit der bisherigen Kommission des DBI und ihrer Mitglieder endet am 31.12.1996.

Der Fachbeirat des Deutschen Bibliotheksinstituts hat auf seiner Sitzung vom 14./15.2.1996 folgende Vorschläge für die Arbeitsperiode 1997 - 1999 der DBI-Kommissionen ausgearbeitet, die mittlerweile vom Kuratorium bestätigt wurden:

Es werden für die kommende Arbeitsperiode besetzt (Mitgliederzahl):

Kommission 1.1Kommission für Erwerbung und Bestandsentwicklung
Teilkommission wissenschaftliche Bibliotheken (4)
Kommission 3Kommission für Benutzung und Information (5)
Kommission 4Kommission für Bestandserhaltung (4)
Kommission 5Kommission für Organisation und Betrieb (5)
Kommission 6Kommission für Bau und Einrichtung (5)
Kommission 7Kommission für Bibliotheksrecht (5)
Kommission 8.1.1Zielgruppenorientierte Bibliotheksarbeit:
Kommission für kinder- und jugendbezogene Bibliotheksarbeit (4)
Kommission 8.2 Zielgruppenorientierte Bibliotheksarbeit:
Kommission für besondere Benutzergruppen
(Soziale Bibliotheksarbeit) (5)

Für diese Arbeitsperiode wird auch die Bewerbung von Personen begrüßt, die Fachkompetenz für die Querschnittsaufgaben Zeitungsfragen und Einsatz moderner Informationstechnik besitzen.

Wir bitten daher alle zu einer Mitarbeit in diesen Gremien bereiten Kolleginnen und Kollegen um eine Mitteilung bis zum 15.9.1996 an den Direktor des Deutschen Bibliotheksinstituts, Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin.

Personen können auch von dritter Seite vorgeschlagen werden, jedoch nur, wenn deren Einverständnis zur Mitarbeit vorher eingeholt wurde.

Die Arbeit der Kommissionen ist ehrenamtlich, es werden nur die Reisekosten nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes für die in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen erstattet.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits in einer Kommission mit gleichem Aufgabenfeld tätig waren und nach der DBI-Satzung noch wählbar sind, brauchen nur ihre Bereitschaft zur Weiterarbeit unter Nennung von Name, Dienstadresse und Kommission mitzuteilen. Alle anderen werden zur Erleichterung der Auswahl gebeten, sich kurz schriftlich vorzustellen unter Angabe ihrer Tätigkeiten und Erfahrungen auf den Gebieten, die von der jeweiligen Kommission bearbeitet werden sollen.

Nach § 10,2 der DBI-Satzung sind Personen berufbar, die zum Zeitpunkt der Berufung (zum 1.1.1997) im Berufsleben stehen und als Mitglied einer auf dem gleichen Gebiet tätigen Kommission noch nicht zweimal wiederberufen wurden - insgesamt sind also 3 Amtsperioden möglich.

(Deutsches Bibliotheksinstitut)


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