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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 6, 2000

Empfehlungen zur Behandlung von Geschenk- und Tauschliteratur

 

Werke, die als Geschenk oder auf dem Tauschwege in den Bestand der Bibliotheken gelangen, stellen derzeit im Durchschnitt ein Drittel des Gesamtzuganges dar. Der Anteil des Tausches am Erwerbungsvolumen lag in den letzten drei Jahren in Universitätsbibliotheken bei knapp 10%.1

Die folgenden Empfehlungen der Erwerbungskommission zur Behandlung von Tausch- und Geschenksendungen sind anzuwenden im Rahmen der lokalen Erwerbungs- und Beschaffungsprofile. Sie sind zu sehen vor dem Hintergrund der hohen Kosten für die Erweiterung von Magazin- und Stellflächen und dem Zwang zur Verlagerung des Personaleinsatzes von verwaltungsinternen in benutzernahe Bereiche. Die Empfehlungen gelten für alle Publikationsformen (Einzelmonographien, Periodika usw.), aber auch und insbesondere für alle frei verfügbaren elektronischen Dokumente, deren Bereitstellung analog zur Verwaltung gedruckter Publikationen eine originäre Bibliotheksaufgabe ist.

Bereits 1986 hat der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zum Magazinbedarf wissenschaftlicher Bibliotheken2 zur Frage der Kriterien bei der Behandlung von Tausch- und Geschenkzugängen Stellung genommen und sich für deren Reduzierung ausgesprochen. In der Folge hat die KMK am 23./ 24.6.1988 Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen3 beschlossen, mit der die Anzahl der an die Hochschulbibliothek abzuliefernden Dissertationsexemplare deutlich verringert wurde. Durch Einrichtung regionaler Sammelschwerpunktbibliotheken4 auf Länderebene wurde gleichzeitig beabsichtigt, dass trotz Reduktion des Tauschverkehrs von einer Dissertation weiterhin in jeder Bibliotheksregion ein Exemplar im Leihverkehr zur Verfügung stehen sollte.

In Nordrhein-Westfalen wurden mit Erlass5 vom 23.1.1990 Richtlinien über die Aussonderung von Bibliotheksgut, Behandlung von Buchgeschenken und Durchführung des Schriftentausches durch die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Im weiteren Verlauf sind in einigen Ländern Richtlinien zur Behandlung von Geschenk- und Tauschliteratur erlassen worden.6

Die Empfehlungen der Kommission für Erwerbung und Bestandsentwicklung stehen im Kontext dieser bisherigen Überlegungen unter Einbeziehung der neuen Entwicklungen zur Publikation, Distribution und Präsentation wissenschaftlicher Dokumente und Informationen in elektronischer Form.

 

1. Geschenke

 

2. Tausch

 

Muster

Übergabe- / Annahmeerklärung
für eine Literaturspende / -geschenk

 

1 Eine Auszählung der Tabelle 06 der Deutschen Bibliotheksstatistik der Jahre 1996, 1997 und 1998 für den Sektor der Universitätsbibliotheken ergab ein relativ konstantes Tauschvolumen von im Durchschnitt 9,84% des Kaufzugangs. Bei den Geschenkzugängen liegt der Durchschnittswert der letzten drei Jahre bei 33,53%.

2 Wissenschaftsrat. Empfehlungen zum Magazinbedarf wissenschaftlicher Bibliotheken. - Köln 1986.

3 Vgl. Bibliotheksdienst 22 (1988), S. 887 f.

4 Deutscher Bibliotheksverband - Sektion 4: Regionale Sammelschwerpunkte für bundesdeutsche Dissertationen (Beschluss vom 22.3.1990), in: Bibliotheksdienst 24 (1990), S. 939 ff.

5 Erlass des Ministers für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vom 23.1.1990. URL: http://www.hbz-nrw.de/hbz/erlass.html

6 Für Baden-Württemberg: Richtlinien für die Aussonderung von Bibliotheksgut sowie Auswahlkriterien für den Bestandszuwachs durch den Schriftentausch (Aussonderungsrichtlinien) vom 19. Mai 1998
Für Bayern: Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken vom 21. Juli 1998
Für Brandenburg: Richtlinien über die Aussonderung von Bibliotheksgut, Behandlung von Buchgeschenken und Durchführung des Schriftentausches durch die Hochschulen des Landes Brandenburg vom 30. Aug. 1994
Für Mecklenburg-Vorpommern : Richtlinien über die Aussonderung von Bibliotheksgut, Behandlung von Buchgeschenken und Durchführung des Schriftentausches durch die Hochschulbibliotheken des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Erlass vom 7. Juli 1993
Für Thüringen: Richtlinie über die Abgabe von Bibliotheksgut an die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena und andere Thüringer Bibliotheken vom 31. Jan. 1996

7 BGB 516 (2) bestimmt für das Wirksamwerden eines Geschenkvertrages "angemessene" Fristen. In der Literatur werden Fristen von einem Jahr bis zu maximal drei Jahren für sehr wertvolle Bücher als "angemessen" empfohlen.
Vgl.: Rechtskommission des DBI. Frühjahrssitzung in Augsburg, in: Bibliotheksdienst 26 (1992), S. 891. Dirnaicher, Udo: Rechtsfragen im Zusammenhang mit der unaufgeforderten Zusendung von Büchern an Bibliotheken, in: Die neue Bücherei 1995, S. 1-4, hier S. 3.

8 vgl. http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/bibdubl.htm

9 vgl. dubletten@dbi-berlin.de. Die Kommission geht davon aus, dass diese Liste nach Auflösung des DBI auf den Server bei einem der deutschen Bibliotheksverbünde übernommen wird.

10 Kultusministerkonferenz: Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen, in: Bibliotheksdienst 32 (1998), S. 750 f.


Stand: 31.05.2000
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