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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 3, 2000

Gebühren in Universitätsbibliotheken

Auswertung einer Umfrage

Benno Homann, Ulla Usemann-Keller

 

1. Anlass der Gebührenumfrage

Nachdem seit Jahren Untersuchungen in Öffentlichen Bibliotheken zum Thema Benutzungsgebühren durchgeführt und die jeweils negativen Auswirkungen auf die Benutzung diskutiert wurden, erschien es sinnvoll, in Zeiten von Globalhaushalten, Kostenrechnung und der Einführung neuer Dienste, das Gebühren- und Entgeltgefüge in wissenschaftlichen Bibliotheken zu durchleuchten.

Weitere Anlässe boten die Intransparenz der Gebühren, also das Nebeneinander von Gebühren und Entgelten, die eingeführten Produktdefinitionen und Leistungsmessungen. Die Kostenanalyse entwickelt den Gedanken an Entgelte in Zeiten knapper Kassen.

 

2. Erhebungsstruktur

Neben quantitativen Erhebungen handelte es sich auch um eine beschreibende Erhebung. Für zu erwartende Zahlenangaben wurden Raster vorgegeben, um eine weitestgehende Vergleichbarkeit zu erreichen. Das Ankreuzen von Möglichkeiten und Ja/Nein-Antworten sowie Textfelder für verbale Äußerungen, die Erläuterungen zuließen bzw. Trends erkennbar machten, sollten die Auswertung präzisieren.

 

3. Erhebungsbereiche / Fragenkatalog

Die Fragen konzentrierten sich auf zwei Gebühren- bzw. Entgeltbereiche:

Im traditionellen Gebührenbereich werden Verlust- und Säumnisgebühren vom Leser ausgelöst und somit sind sie auch von ihm steuerbar.

Im Entgeltbereich kann sich ebenso wie im Bereich der sogenannten Schutzgebühren der Benutzer für oder gegen die Inanspruchnahme einer Leistung entscheiden.

Zusätzlich dazu wurde nach der jeweiligen finanztechnischen Abwicklung und weiteren Planungen im gesamten Gebühren/Entgeltbereich gefragt.

 

4. Die Auswertung

Je nach Auswertbarkeit wurden die Antworten in Tabellenform oder Text aufbereitet. Um die Aussagekraft zu optimieren, sind einige Tabellen zusätzlich nach Ländern sortiert, sofern die Erhebungsdaten dies zuließen. In einigen Fällen sind DBS-Daten1 zugespielt, die als Bezugsdaten hilfreich sein können.

 

5. Ziele

Ziel der Umfrage war, Details der Gebührenstruktur zu ermitteln, Transparenz im Gebührengefüge herzustellen und Klärungsbedarf, Einheitlichkeiten und Kalkulationsvoraussetzungen zu erkennen. Damit einher gehen sollen eine Verminderung des Erhebungs- und Verwaltungsaufwandes für Gebühren und ein Erkennen von Regelungsgrundlagen für Leistungen, die Kostenersatz implizieren. Wichtig für Bibliotheken ist nach wie vor die Garantie der Wiederverwendung der Einnahmen, also der Kalkulierbarkeit von anzubietender Leistung und deren Finanzierbarkeit in abgesteckten Kostengruppen.

 

6. Teilnehmer

78 Universitätsbibliotheken (UB) wurden im Sommer 1998 zu Gebühren und Entgelten im Benutzungsbereich befragt, 68 UB haben diesen Fragebogen beantwortet.

Danach ergibt sich folgende Verteilung der Bibliotheken auf die Länder:

Tab. 1

Universitätsbibliotheken

   

Bibliotheken

 

Kürzel

Land

ohne Antwort

mit
Antwort

Anteil der
Antworten

Zahl der
Studierenden

BAW

Baden-Württemberg

2

7

10,3%

114.934

BAY

Bayern

 

11

16,2%

176.061

BER

Berlin

 

3

4,4%

103.947

BRA

Brandenburg

1

3

4,4%

15.455

BRE

Bremen

 

1

1,5%

25.284

HAM

Hamburg

 

3

4,4%

47.594

HES

Hessen

1

5

7,4%

85.316

MEC

Mecklenburg-Vorpommern

 

2

2,9%

15.958

NIE

Niedersachsen

1

7

10,3%

85.367

NRW

Nordrhein-Westfalen

3

10

14,7%

234.363

RPF

Rheinland-Pfalz

1

4

5,9%

22.036

SAA

Saarland

 

1

1,5%

18.016

SAC

Sachsen

 

3

4,4%

53.937

SAN

Sachsen-Anhalt

1

1

1,5%

7.089

SCH

Schleswig-Holstein

 

3

4,4%

29.312

THÜ

Thüringen

 

4

5,9%

19.379

 

Summen

10

68

100,0%

1.054.048

 

7. Gebühren für die Benutzung der Bibliotheken

Erfragt wurden die Gebühren für den Benutzerausweis bzw. die Gebühr für die Benutzung im engsten Sinne, also den Zugang zur Bibliothek. Nicht eingeschlossen sind darin die Gebühren und Entgelten für definierte Leistungen in den Benutzungsbereichen. Differenziert wurde nach Studenten, Universitätsangehörigen und externen Nutzern.

Die Angaben für Benutzungsgebühren bewegen sich zwischen DM 1,- und DM 40,-.

Tab. 2

 

Studenten

Universitäts-
angehörige

Externe

Betrag in DM

Anzahl Bibl.

%

Anzahl Bibl.

%

Anzahl Bibl.

%

-,-

66

97,1

66

97,1

63

92,6

1,-

1

1,5

1

1,5

1

1,5

10,-

1

1,5

1

1,5

1

1,5

40,-

       

1

1,5

o. Ang.

       

2

2,9

Summen

68

100,0

68

100,0

68

100,0

DM 1,- werden ebenso wie DM 10,- einheitlich über alle Nutzungsgruppen in Thüringen bzw. in Schleswig-Holstein von je einer Bibliothek erhoben. Bei diesen Gebühren handelt es sich um Schutzgebühren bzw. Kostenanteile für den Benutzerausweis (Plastikkarte).

Von Externen werden von einer UB in HAM DM 40,- für die Jahresnutzung erhoben. Diese Gebühren für Externe sind echte Jahresgebühren für die Benutzung der Bibliothek, die nach Personengruppen (natürliche oder juristische Personen, Schüler etc.) und für natürliche Personen zeitlich (pro Monat, für ein halbes Jahr etc.) gestaffelt sind. Juristische Personen zahlen maximal DM 400,- pro Jahr (siehe Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt: Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken).

 

7.1 Ersatzausweise

Für Ersatzausweise erheben 63 der untersuchten Bibliotheken Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist in einzelnen Fällen zudem abhängig vom Material der Ausweiskarte bzw. von deren zusätzlichen Funktionen wie integriertem Geldchip oder einer Kombination von Funktionen innerhalb der Universität.

Tab. 3

Gebühren für Ersatzausweis

Betrag in

Vorkommen in Bibliotheken

DM

absolut

%-Anteil

-,-

6

8,8

3,-

1

1,5

5,-

13

19,1

6,-

1

1,5

7,-

1

1,5

10,-

36

52,9

17,50

1

1,5

20,-

9

13,2

Summen

68

100,0

In 11 Bibliotheken (16,2%) sind die Bibliotheksausweise mit dem Studentenausweis kombiniert.

Vorreiter in Bezug auf kombinierte Ausweise sind fünf von elf bayerischen
Universitäten. Im Gegensatz dazu verfügt von 10 nordrhein-westfälischen
Universitäten nur eine über einen gemeinsamen Studenten- und Bibliotheks-Ausweis.

 

7.2 Benutzerdatenverwaltung

Nur in zwei Fällen wird für alle Benutzergruppen von Universitätsrechenzentren die Benutzerdatenverwaltung gemeinsam vorgenommen. Ansonsten differiert die Bearbeitung nach Benutzergruppen.

Tab. 4.1

Benutzerdatenkennung

 

Gemeinsame Kennung

Getrennte Kennung

Nutzergruppen

Anzahl Bibl.

%-Anteil

Anzahl Bibl.

%-Anteil

Studierende

11

16,2

57

83,8

Uni-Angehörige

3

4,4

65

95,6

Externe

2

2,9

66

97,1

Nach Ländern geordnet ergibt sich das nachfolgende Bild:

Tab. 4.2

Zentrale Benutzerdatenverwaltung (Anzahl der Bibliotheken)

Land

für Studenten

für Uni-Angehörige

für Externe

BAW

2

   

BAY

4

1

 

BER

1

   

BRA

1

   

NRW

1

1

1

RPF

1

   

SAC

1

1

1

SCH

1

   

Summen

12

3

2

 

7.3 Pay-Funktionen

Der Benutzerausweis mit Pay-Funktionen wurde 1998 erst in einer Bibliothek (Jena) eingeführt; allerdings ist der Ausweis nicht mit dem Studentenausweis kombiniert und ermöglichte in dieser Funktion nur die Nutzung der Kopiergeräte.

 

8. Gebühren im Ausleihbereich

In diesem Bereich wurden traditionell schon immer Gebühren erhoben, und zwar vom Benutzer steuerbar für selbstverschuldete Versäumnisse und Verluste, für Vorbestellungen und für den Leihverkehr als Schutzgebühr bzw. als Kostenersatz für die entsprechenden Benachrichtigungskarten und ggf. anfallende Kopien. In jüngster Zeit kommen Entgelte für kostenpflichtige Leistungen und Dokumentlieferdienste hinzu.

 

8.1 Fristüberschreitung

Da die Modalitäten für die Gebührenberechnung stark variieren, was Zeiträume, Beträge, Bestandsgruppen (LBS, LS, Zeitschriften, Monographien, Ausleihbestand...) und deren bibliothekarische Verwaltung anbelangt, musste für die Auswertung abstrahiert werden, um Aussagen machen zu können.

Tab. 5.1

Gebühren bei Fristüberschreitungen

 

Zahl der Bibliotheken

Betrag

1. Mahnung

2. Mahnung

3. Mahnung

4. Mahnung

in DM

absolut

%

absolut

%

absolut

%

absolut

%

-,-

6

8,8

7

10,3

9

13,2

23

33,8

1,-

5

7,4

           

1,50

1

1,5

           

2,-

19

27,9

2

2,9

1

1,5

1

1,5

3,-

22

32,4

7

10,3

       

4,-

   

4

5,9

       

5,-

3

4,4

16

23,5

4

5,9

   

6,-

1

1,5

17

25,0

1

1,5

   

8,-

   

2

2,9

5

7,4

   

9,-

       

1

1,5

   

10,-

   

1

1,5

23

33,8

4

5,9

11,-

           

2

2,9

12,-

   

1

1,5

7

10,3

7

10,3

13,-

           

1

1,5

15,-

10

14,7

           

16,-

       

2

2,9

   

18,-

       

1

1,5

1

1,5

20,-

   

10

14,7

3

4,4

9

13,2

23,-

           

1

1,5

30,-

       

8

11,8

3

4,4

35,-

       

1

1,5

   

37,-

       

1

1,5

   

50,-

           

1

1,5

51,-

           

1

1,5

60,-

           

8

11,8

65,-

           

1

1,5

71,-

           

1

1,5

o. Angabe

1

1,5

1

1,5

1

1,5

4

5,9

Summen

68

100,0

68

100,0

68

100,0

68

100,0

Detailliert untersucht werden müsste bei Mahnvorgängen nunmehr, ob die Höhe der ersten Mahngebühr bereits prohibitiv wirkt. Da jeder weitere Mahnvorgang mit Aufwand verbunden ist, gilt es, Wirkung und Folgen für die Bibliothek zu analysieren. Auf alle Fälle empfiehlt es sich, im Bereich Mahnwesen die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren, da der Benutzer diese Ausgaben völlig unabhängig steuern kann. Für eine längere Nutzung der ausgeliehenen Medien – falls erforderlich - bietet ihm die Bibliothek die Verlängerung der Ausleihfristen an.

Tab. 5.2

Kumulierte Mahngebühren nach Ländern

Land

Zahl d. Bibl.

DM

Zahl d. Bibl.

DM

Zahl d. Bibl.

DM

Zahl d. Bibl.

DM

Summe Bibl.

BAW

6

33,-

1

21,-

       

7

BAY

8

125,-

1

135,-

1

99,-

1

143,-

11

BER

1

17,-

1

18,-

1

41,-

   

3

BRA

1

19,-

1

25,-

1

39,-

   

3

BRE

1

3,-

           

1

HAM

1

-,-

1

-,-

1

6,-

   

3

HES

2

29,-

1

20,-

1

47,-

1

86,-

5

MEC

1

3,-

   

1

     

2

NIE

4

19,-

2

29,-

1

49,-

   

7

NRW

9

37,-

1

20,-

       

10

RPF

1

2,-

1

6,-

1

8,-

1

 

4

SAA

1

12,-

           

1

SAC

1

24,-

1

34,-

1

76,-

   

3

SAN

1

17,-

           

1

SCH

1

3,-

1

18,-

1

28,-

   

3

THÜ

1

10,-

1

11,-

1

14,-

1

44,-

4

                 

68

Die breite Varianz der Mahngebühren lässt auf arbeitsintensive Vorgänge in den Bibliotheken schließen, deren Ziel es vermutlich ist, zu Einnahmen zu gelangen.

Genauere Untersuchungen müssten erbringen, ob mit weniger bibliothekarischem Aufwand die gleichen Einnahmen garantiert werden können.

Auffällig ist, dass trotz einheitlicher Länderregelungen in einzelnen Ländern teilweise unterschiedliche Gebühren erhoben werden.

 

8.2 Fehlende Buchdatenträger

Je nach technischer Ausstattung und Art der Buchkennung benötigen die Bibliotheksexemplare Signaturschilder bzw. die Ausleihexemplare Buchdatenträger. Das können festklebende Barcode-Etiketten mit und ohne Sicherungsstreifen oder auch lose Datenträger sein. Der Verlust bzw. die Beschädigung wird von 26 Bibliotheken mit einer Gebühr für eine entsprechende Ersatzaustattung belegt. Gemäß dem technischen Standard wird heute vorwiegend eine Beschädigung der Verbuchungskennung zu Buche schlagen.

Tab. 6

Ersatz von Buchdatenträgern

Betrag in

Bibliotheken

DM

Anzahl

%-Anteil

-,-

42

61,8

1,-

1

1,5

3,-

2

2,9

5,-

17

25,0

10,-

2

2,9

15,-

1

1,5

20,-

2

2,9

30,-

1

1,5

Summe

68

100,0

 

8.3 Gebühr für die Fernleihe gemäß der Leihverkehrsordnung

"Die Grundlage für die Erhebung von Entgelten im Leihverkehr ist die Leihverkehrsordnung von 1993 (§§ 25 und 30). Die zuständigen Ministerien in den Ländern haben die Bibliotheksgebührenordnungen erlassen, in denen Art und Höhe der Entgelte teilweise unterschiedlich festgelegt sind".2 Dabei handelt es sich im Nehmenden Leihverkehr um eine Bestell- bzw. Schutzgebühr und ggf. die Portoerstattung für die Benachrichtigungskarte. Der Gebende Leihverkehr liefert Monographien bzw. gebundene Zeitschriftenbände und bis zu 20 Kopien kostenfrei, abgesehen von Gebühren, die erst nach positiver Erledigung und nicht im Vorfeld erhoben werden können, weil sie von zusätzlichen Leistungen abhängig sind; Sonderleistungen wie höhere Kopienzahl, Wertversicherungen, spezielle Versandformen etc. werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.

Tab. 7.1

Leihverkehrsaufkommen in UB3

Land

LV – aktiv
pos. Erledigung

LV – passiv
pos. Erledigung

BAW

219.324

160.527

BAY

252.457

212.006

BER

52.092

40.491

BRA

6.226

24.404

BRE

43.224

10.678

HAM

65.986

46.470

HES

141.822

59.927

MEC

25.987

67.031

NIE

234.565

134.334

NRW

292.712

310.973

RPF

40.157

44.714

SAA

48.601

39.060

SAC

31.809

51.515

SAN

27.518

34.357

SCH

39.840

51.688

THÜ

45.070

82.830

Summen*

1.567.390

1.371.005

alle UB

1.805.768

1.639.002

* enthält nur die Summen der an der Umfrage beteiligten Bibliotheken

Eine detailliertere Analyse unter Hinziehung von weiteren Parametern zum Aufkommen des Leihverkehrs (LV und kostenpflichtige Dokumentlieferungen) wie Studentenzahlen, Bestandsdaten, Länderregelungen und differenzierte Gebühren- bzw. Entgeltanteile könnte weitere Planungsdaten für die Neugestaltung dieses Gebührensegments liefern.

Im Rahmen von subito-Erfahrungen erscheint ohnehin eine Beobachtung der Entwicklungen in Bezug auf die jeweiligen Aufkommen und deren Aufwendungen ratsam.

Nach wie vor empfiehlt es sich, für einheitliche Dienstleistungen, die - wie der Leihverkehr und die Dokumentlieferdienste - überregional geregelt sind, auch einheitliche Grundgebühren oder festgelegte Spielräume dafür festzulegen, um schnelle Bestellungen und Beschaffungen über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen.

Tab. 7.2

Gebühren im Leihverkehr

Betrag

Bestellaufgabe

Lieferung

in DM

Bibliotheken

%-Anteil

Bibliotheken

%-Anteil

-,-

24

35,3

46

67,6

-,15

1

1,5

   

-,20

   

2

2,9

-,50

7

10,3

3

4,4

1,-

8

11,8

   

1,10

   

3

4,4

1,60

1

1,5

1

1,5

2,-

11

16,2

2

2,9

3,-

16

23,5

8

11,8

16,-

   

1

1,5

o. Angabe

   

2

2,9

Summen

68

100,0

68

100,0

Interessant wäre es zu ermitteln, inwieweit die Gebührenregelungen der Steuerung dienen, d. h. zum Beispiel unsinnige Leihverkehrsbestellungen vermeiden helfen oder die Wissenschaft, Forschung und das Studium fördern oder behindern. Dass Leistungsfaktoren wie schnelle Lieferung, gute Nachweissysteme und ausgewogener Bestandsaufbau in die Betrachtung einzuziehen sind, ist selbstverständlich. Die Höhe der Gebühren und somit Überlegungen in Richtung "Kostenersatz" werden ebenso von innerbetrieblichen Organisationsformen (Benachrichtigungswesen, Ausleihverbuchungs-Systemen etc.) beeinflusst.

 

8.4 Gebühren im Internationalen Leihverkehr

In der nachfolgenden Tabelle sind alle positiv erledigten Bestellungen im Internationalen Leihverkehr (ILV) aufgeführt, also auch die derjenigen Bibliotheken, die den Fragebogen nicht beantwortet haben.

Tab. 8.1

Aufkommen im Internationalen Leihverkehr4

Land

 

positive Erledigungen

 

Eingang

absolut

%-Anteil

davon per
Kopien

%-Anteil

BAW

21.377

16.164

75,6

8.118

50,2

BAY

21.486

12.399

57,7

4.264

34,4

BER

16.385

8.158

49,8

3.043

37,3

BRA

312

264

84,6

121

45,8

BRE

6.388

4.194

65,7

1.926

45,9

HAM

2.706

1.675

61,9

757

45,2

HES

5.695

3.474

61,0

2.624

75,5

MEC

381

178

46,7

45

25,3

NIE

5.847

4.179

71,5

2.056

49,2

NRW

20.444

14.634

71,6

9.478

64,8

RPF

533

342

64,2

174

50,9

SAA

1.817

1.668

91,8

885

53,1

SAC

3.063

1.420

46,4

450

31,7

SAN

943

479

50,8

205

42,8

SCH

---

---

---

---

---

THÜ

750

409

54,5

143

35,0

Summen

108.127

69.637

 

34.289

 

Die Lieferungen im ILV sind in der Regel kostenpflichtig. Zur Vereinfachung dieser im Normalfall geringen finanziellen Transaktionen wurde ein Voucher-System (8 bzw. 4 US-Dollar-Stückelung) eingeführt. Diese Abwicklung ist an den Versand der Objekte gebunden.

Tab. 8.2

Gebühren im Internationalen Leihverkehr

 

Aufgabe einer
Bestellung

Lieferung einer
Bestellung

Betrag

Bibliotheken

Bibliotheken

in DM

absolut

%-Anteil

absolut

%-Anteil

-,-

42

61,8

46

67,6

-,20

1

1,4

 

 

-,50

3

4,3

2

2,9

1,-

1

1,4

 

 

1,10

 

 

2

2,9

2,-

5

7,2

 

 

3,-

11

17,4

3

4,4

4,-

 

 

1

1,5

5,-

1

1,4

 

 

10,-

2

2,9

2

2,9

15,-

1

1,4

4

5,9

20,-

 

 

1

1,5

o. Angabe

1

1,4

7

10,3

Summen

68

100,0

68

100,0

Gemäß einer Empfehlung der Kommission des Deutschen Bibliotheksinstituts für Benutzung und Information und der Sektion IV des DBV über die AG Bibliotheken der Kultusministerkonferenz soll die Lieferung deutschsprachiger Literatur ins Ausland ebenso kostenpflichtig sein.

Die Sektion IV des Deutschen Bibliotheksverbandes hatte sich 1995 für eine Erhöhung des Entgeltes von DM 10,- auf DM 15,- sowohl im gebenden als auch im nehmenden ILV ausgesprochen.

Bezogen auf die Länder lässt die Höhe der Gebühren keine eindeutige Aussage zu, welche Besorgung die günstigere sein könnte.

 

8.5 Grundlagen für die Erhebung der oben dargestellten Gebühren im Ausleihbereich

Die Mehrfachnotierungen resultieren vermutlich aus unterschiedlichen Regelungsgrundlagen und/oder Überschneidungen der bislang aufgeführten Benutzungsfelder.

 

9. Entgeltregelungen für kostenpflichtige Lieferungen

Die Ergebnisse weisen einerseits die Diskrepanz bei der Betrachtung der Extremwerte auf und geben andererseits einen Hinweis auf die entwicklungsbedingten Bewegungen in der Gebührenstruktur.

Tab. 9.1

Entgelte für Selbstabholer

Land

Anzahl der Bibliotheken

DM

-,-

5,-

6,-

10,-

13,-

18,-

20,-

40,-

BAW

3

             

BAY

4

1

           

BER

1

             

BRA

2

             

BRE

1

             

HAM

1

1

   

1

     

HES

4

             

MEC

2

             

NIE

4

           

1

NRW

5

 

1

   

1

   

RPF

1

             

SAA

1

             

SAC

 

1

           

SAN

1

             

SCH

1

         

1

 

THÜ

1

1

 

1

       

Summe

32

4

1

1

1

1

1

1

Tab. 9.2

Entgelte für Original-Dokumentlieferungen per Post

Land

Anzahl der Bibliotheken

DM

-,-

3,-

4,-

8,-

10,-

12,-

15,-

18,-

20,-

25,-

40,-

BAW

3

         

1

       

BAY

2

   

1

 

2

         

BER

 

1

                 

BRA

2

                   

BRE

           

1

       

HAM

1

           

1

     

HES

2

   

1

1

     

1

   

MEC

2

                   

NIE

1

   

1

   

1

     

1

NRW

5

             

1

   

RPF

                     

SAA

1

                   

SAC

     

1

             

SAN

1

                   

SCH

2

 

1

               

THÜ

     

1

         

1

 

Summe

22

1

1

5

1

2

3

1

2

1

1

Tab. 9.3

Entgelte für Schnelldienste für Original-Dokumentlieferungen

Land

Anzahl der Bibliotheken

DM

-,-

8,-

12,-

15,-

18,-

20,-

25,-

36,-

BAW

4

             

BAY

3

 

2

         

BER

1

             

BRA

2

             

BRE

       

1

 

1

 

HAM

     

1

1

   

1

HES

3

1

           

MEC

2

             

NIE

3

     

1

 

1

 

NRW

5

       

1

   

RPF

               

SAA

1

             

SAC

1

             

SAN

1

             

SCH

2

             

THÜ

2

             

Summe

30

1

2

1

3

1

2

1

Tab. 9.4

Entgelte für Sofortlieferdienste von Originalen

Land

Anzahl der Bibliotheken

DM

-,-

3,-

5,-

8,-

12,-

18,-

20,-

36,-

BAW

4

             

BAY

4

     

1

     

BER

1

             

BRA

2

             

BRE

1

             

HAM

1

       

1

 

1

HES

3

   

1

       

MEC

1

1

           

NIE

4

             

NRW

5

     

1

 

1

 

RPF

               

SAA

1

             

SAC

   

1

         

SAN

1

             

SCH

2

             

THÜ

1

 

1

         

Summe

31

1

2

1

2

1

1

1

Tab. 9.5

Entgelte für Faxlieferungen

Land

Anzahl der Bibliotheken

DM

-,-

3,-

5,-

6,-

8,-

10,-

20,-

25,-

30,-

35,-

41,-

50,-

60,-

BAW

5

               

1

     

BAY

1

     

1

2

             

BER

   

1

                   

BRA

     

1

                 

BRE

2

                       

HAM

         

1

       

1

   

HES

1

       

1

   

1

     

1

MEC

2

                       

NIE

 

1

                     

NRW

3

                   

1

 

RPF

                         

SAA

1

                       

SAC

         

1

             

SAN

1

                       

SCH

                         

THÜ

2

       

1

             

Summe

18

1

1

1

1

6

0

0

1

1

1

1

1

Für Kopienlieferungen zeigt sich ein analoges Bild; dieses sieht portoreduziert allerdings etwas günstiger aus:

Sonstige Regelungen der Entgelte für kostenpflichtige Dokumentlieferungen wiesen drei Bibliotheken (je eine in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen) nach. Die Kosten liegen bei DM 5,-, 6,- und 25,-.

Elektronische Lieferungen erfolgten ebenso unterschiedlich in der Preisgestaltung wie herkömmlicher Versand und Zustellungsmöglichkeiten. 15 Bibliotheken machten Angaben zur E-Mail-Zustellung und 22 zu FTP-Versand.

Die E-Mail-Übermittlung wird in allen Ländern außer Bremen und RheinlandPfalz praktiziert. Die Kosten bewegen sich zwischen kostenfrei (vorwiegend innerhalb der eigenen Hochschule) und DM 24,-. Insgesamt verlangen 26 Bibliotheken Entgelte für diesen Service.

Für Lieferung mit FTP fehlen ebenso Angaben aus Bremen und RheinlandPfalz. Fünfzehn Bibliotheken verlangen zwischen DM 2,- und DM 18,-; eine Konzentration ist bei DM 10,- zu beobachten (10 Bibliotheken).

Es ist zu erwarten, dass sich diese Angaben im Zuge allgemeiner Entwicklungen und verbesserter Geräteausstattung verändert haben. Die Erhebung von Entgelten bei elektronischer Lieferung von Dokumenten verlangt naturgemäß auch eine andere Zahlungsweise, als sie herkömmlich und nach geltendem Haushaltsrecht üblich ist. Der Einsatz von Kreditkarten sowie E-cash-Verfahren werden erforderlich.

Insgesamt basieren die Entgeltregelungen in den fünfzig zu dieser Frage vorliegenden Antworten für elektronische Dienstleistungen

auf Landesregelungen:

in 22 Bibliotheken, das entspricht

44%

auf Hochschulregelung:

in 8 Bibliotheken, das entspricht

16%

auf sonstigen Regelungen:

in 20 Bibliotheken, das entspricht

40%

Nach subito-Entgeltregelung arbeiten:

17 Bibliotheken

Nach JASON-Entgeltregelung:

12 Bibliotheken

Nach GBV-Entgeltregelung:

11 Bibliotheken

Nach SSG-S-Entgeltregelung:

5 Bibliotheken

Nach sonstigen Gebührensätzen:

10 Bibliotheken.

Innerhalb der Länder ergibt sich damit folgendes Bild:

Tab. 10

Regelungen für kostenpflichtige Dokumentlieferungen (Anzahl der Bibliotheken)

Land

Landes-
regelung

HS-Regelung

sonstige Regelung

subito

Jason

GBV

SSG-S

sonstige Dienste

BAW

1

 

6

1

   

1

3

BAY

4

 

1

2

     

2

BER

 

2

1

1

1

1

 

1

BRA

 

1

1

1

1

1

1

1

BRE

1

   

1

 

1

   

HAM

1

1

1

   

2

   

HES

2

 

2

1

   

1

 

MEC

1

             

NIE

2

 

2

2

 

4

1

3

NRW

9

1

4

5

9

     

RPF

1

     

1

     

SAA

     

1

   

1

 

SAC

 

1

1

1

       

SAN

               

SCH

 

2

1

         

THÜ

     

1

 

2

   

Summe

22

8

20

17

12

11

5

10

 

10. Gebühren und Entgelte für Reproduktions-Leistungen durch die UB

Tab. 11

Entgelte für Kopien

Betrag in

Papier-Kopie**

Mikroform***

DM

Zahl Bibl.

%-Anteil

Zahl Bibl.

%-Anteil

-,-

   

7

10,3

-,08

1

1,5

   

-,10

3

4,4

1

1,5

-,13

1

1,5

   

-,18

1

1,5

1

1,5

-,20

26

38,2

2

2,9

-,30

10

14,7

8

11,8

-,35

1

1,5

   

-,40

4

5,9

5

7,4

-,50

3

4,4

15

22,1

-,60

   

1

1,5

-,70

1

1,5

1

1,5

-,90

   

1

1,5

1,-

   

4

5,9

2,-

   

2

2,9

o. Angaben*

17

25,0

20

29,4

Summen

68

100,0

68

100,0

*      Hier summiert die Bibliotheken, die diesen Service nicht anbieten und die, die keine Angaben gemacht haben.
**      Häufigkeit der Kostensätze pro Kopie von Papier auf Papier.
***    Häufigkeit der Kostensätze pro Papierkopie von einer Mikrofilm/Mikrofichevorlage.

Für Kopien auf Schwarzweiß-Negativfilm werden DM -,10 bis DM 5,- pro Aufnahme berechnet:

7,2%

der Bibliotheken berechnen

DM -,20 bis -,50

5,8%

berechnen

DM 5,-

40,6%

machten keine Angaben

 

Kopien auf Mikroformen je Aufnahme werden mit DM -,10 bis DM 50,- berechnet.

23,5%

der Bibliotheken berechnen

DM -,30 bis -,60

5,9%

berechnen

DM 1,- bis 5,-

4,4%

berechnen

DM 12,- bis 50,-

66,2%

machten keine Angaben bzw. berechneten nicht.

Die Kopien auf Mikroformen werden vermutlich an Bedeutung verlieren, da das Scannen von Texten mit den anschließenden Bearbeitungs- oder Versandoptionen zunehmende Tendenz zeigt.

 

10.1 Grundlagen der Gebührenregelung für Vervielfältigungen

Die Gebühren für die Erstellung von Papierkopien oder Kopien auf Mikroformen werden per Gebührenordnungen geregelt, die in

17 Fällen

vom Land

18 Fällen

von der Hochschule

16 Fällen

von der Bibliothek

5 Fällen

sonstig festgelegt worden sind;

12 Bibliotheken machten, bzw. konnten keine Angaben machen.

23 Universitätsbibliotheken, das entspricht einem Drittel der beteiligten Bibliotheken, machen dabei Unterschiede zwischen universitären und anderen Auftraggebern (Industrie, Gewerbe).

 

11. Elektronische Dienstleistungen

Für die Nutzung eines Internet-Arbeitsplatzes nahm nur eine (bayerische) Bibliothek ein Entgelt (DM 20,-). Diese Gebühr wurde vom Rechenzentrum pro Semester erhoben.

Für selbständige Online-Recherche in per Lizenz pauschal finanzierten Datenbanken kassierte eine Bibliothek (in Thüringen) DM -,50. 62 Bibliotheken erhoben keine Gebühren/Entgelte, 6 Bibliotheken machten keine Angaben.

Für die selbständigen Recherchen in kostenpflichtigen Datenbanken wurde von einer Bibliothek (in Brandenburg) eine Gebühr von DM 20,- für 30 Dokumente erhoben.

Der Ausdruck von Datenbank- bzw. Internet-Ergebnissen wurde von 17 Bibliotheken pro Seite berechnet und entspricht somit dem Kostenanteil der traditionellen Kopie.

Tab. 12

Ausdruck von Recherche-Ergebnissen pro Seite

Betrag in DM

Zahl der
Bibliotheken

% - Anteil

-,07

1

1,5

-,10

8

11,8

-,15

1

1,5

-,16

1

1,5

-,20

2

2,9

-,30

1

1,5

-,50

2

2,9

Kein Angebot

5

7,4

Keine Gebühr

45

66,2

Keine Angaben

2

2,9

Summe

68

100,0

Das Scannen von Druckvorlagen je Seite ließen sich acht Bibliotheken erstatten.

Tab. 13

Scannen pro Seite

 

Zahl der Bibliotheken

Land

DM -,10

DM -,30

DM -,40

DM -,50

Summe

BAW

 

1

   

1

BAY

 

1

1

 

2

MEC

     

1

1

NIE

 

1

   

1

SAC

 

1

   

1

THÜ

1

   

1

2

Summe

1

4

1

2

8

In Zukunft wird Scannen zudem ein Standardangebot jeder Universitätsbibliothek sein, das durchaus kostenlos angeboten werden kann, weil keine Materialfolgekosten entstehen.

 

12. Gebühren und Entgelte für sonstige Dienstleistungen

Tab. 14

Vormerkungen pro Titel

Betrag in DM

Anzahl der
Bibliotheken

%-Anteil

1,-

4

5,8

1,10

7

10,1

1,50

2

2,9

2,-

4

5,8

Kein Angebot

1

1,4

Keine Gebühr

51

73,9

Summen

69

100,0

Arbeitserleichterungen und mögliche Kostenfreiheit, mindestens aber eine Aufwandminimierung bieten sich an, wenn bei entsprechender Vorbestellung von Titeln der Besteller die erforderliche Benachrichtigung (bei Medienbereitstellung) in der für die Bibliothek sinnvollsten Form vorbereitet. In Zukunft sollten deshalb die E-Mail-Möglichkeiten in die Benutzungsverwaltungssysteme integriert werden.

 

13. Finanztechnische Abwicklung

Die Ermittlung der Gebräuche bei der Erstattung der Gebühren und Entgelte sollte einen Überblick über die jeweiligen Häufigkeiten der Möglichkeiten in den einzelnen Entgeltbereichen der Bibliotheken verschaffen. Es ist zu vermuten, dass in diesen Bereichen Rationalisierungspotentiale noch ungenutzt sind. Starre und nicht hinterfragte Haushaltsregelungen können ebenso hemmend wirken wie der skeptisch betrachtete Kredit- oder E-cash-Karteneinsatz, der juristisch zwar möglich und in der Praxis bewährt ist, aber für den öffentlichen Dienst Änderungen im Haushaltsrecht der Länder erfordert.

Tab. 15

Finanztechnische Abwicklung (Anzahl der Bibliotheken)

 

Benut-
zungs-
be-
reich

Er-
satz-
leis-
tung

Leih-
ge-
bühr

Dok-
Liefe-
rung

Ko-
pien-
liefe-
rung

Recher-
chen

Sum-
men

bar

62

47

19

25

46

31

230

Über-
weisung

44

47

8

36

35

38

208

Gebüh-
renmar-
ke

14

1

5

6

3

18

47

Voucher

9

1

6

6

2

1

25

Gebüh-
ren-
konto

8

3

2

3

3

2

21

Bank-
einzug

2

2

40

3

2

2

51

Kredit-
karte

2

5

0

2

1

1

11

Chip-
karte

2

1

1

1

2

0

7

Einzel-
rech-
nung

27

37

10

35

35

34

178

Sam-
mel-
rech-
nung

19

10

7

30

25

16

107

Sonsti-
ges

2

6

3

7

11

9

38

Sum-
men

191

160

101

154

165

152

923

Die Vielfalt der ausgewiesenen Möglichkeiten zeigt den erforderlichen Verwaltungsaufwand auf. Favorable Verfahren sind nicht erkennbar, das impliziert zunächst Aufwand. Bei vielen der Vorgänge wird eine aufwendige Kontoüberwachung erforderlich. Dieser Bereich sollte weitere Beachtung finden, zumal EDV-technisch Selbstüberwachungsmechanismen installiert werden können. Auch das Verschieben der Einnahmen innerhalb von Universitätskonten und die damit verbundene mangelnde Übersicht über Einnahmen erschwert eine Eigenverantwortung und den ökonomischen Ausbau weiterer kommerzieller Dienste.

 

14. Verbleib der Gebühreneinnahmen

Diese Frage war verbal zu beantworten, und entsprechend vielfältig sind die Antworten.

Alle Einnahmen können verausgabt werden von 14 Bibliotheken

Eindeutige Länderaussagen sind bei dieser Fragestellung nicht erkennbar. So konnten

Für die nachfolgenden Leistungen verblieben die Gebühren und Entgelte in den Bibliotheken, dabei gab es zum Teil Kappungsgrenzen, d. h. Summen bis zu einer bestimmten Höhe verbleiben oder Beträge ab einer bestimmten Grenze fließen der Bibliothek zu, wobei diese Höhen nicht in jedem Fall erreichbar sind. In die Auswertung sind nur die Meldungen eingegangen, bei denen sich die Grenzen nicht auswirkten, d.h. die Einnahmen den Bibliotheken zur Verfügung standen.

  • Entgelte und Gebühren für Kopien und Arbeiten der Fotostellen

18 UB

  • Buch- und Medienersatz

11 UB

  • Mahn- und Säumnisgebühren

6 UB

  • Recherchekosten (z T. nur für definierte)

6 UB

  • Dokumentlieferungen

6 UB

  • Auslagenersatz (wie Porti, Versicherungen)

5 UB

  • Gebühr für die Benutzung

2 UB

 

15. Fazit

Zu den vorgestellten Daten mag kritisch vermerkt werden, dass ihre Erhebung nicht allen Details nachspüren konnte, und dass ihre Auswertung nur mit Verzögerungen möglich war. Allerdings sind Änderungen im Gebührenbereich der Universitätsbibliotheken keine Prozesse, die sich - wie in Wirtschaftsunternehmen - kurzfristig den Marktverhältnissen anpassen bzw. anpassen müssen. Sie sind zumindest im Entgeltbereich noch keine Einnahmequellen oder wenigstens ein Auslagenersatz für erbrachte Leistungen. Allein die Genehmigungs- und Regelungsverfahren sind sehr zeitaufwendig.

Es war von vornherein geplant, dieser großrastrigen Gesamterfassung detaillierte Erhebungen folgen zu lassen. So hoffen wir, dass diese Auswertungen sowohl Anregungen für innerbetriebliche Überlegungen wie für regionale und überregionale Planungen geben.

Die traditionellen Benutzungsgebühren teilen sich in die eigentliche Gebühr, die die Benutzung der Bibliotheken erst ermöglicht und vermutlich in Universitätsbibliotheken nur für externe Nutzer in Frage kommt, und die Gebühr, die der Leser steuern kann sowie die Gebühren und Entgelte, die durch zusätzliche Leistungen verursacht werden.

Gegen die Einführung von Gebühren für die externen Benutzer dürfte wahrscheinlich nichts sprechen, während die Ressource Bibliothek für Universitätsangehörige ein Arbeitsmittel ist, das für Forschung und Lehre eine wissenschaftliche und möglichst ökonomisch zu nutzende Grundlage bietet.

Gebühren, die der Benutzer beeinflussen kann, wie Verlust- und Säumnisgebühren sollten kostendeckend sein, was den bibliothekarischen Aufwand anbelangt, und vor allem in der Abwicklung das Personal so gering wie möglich belasten. Zudem können disziplinierende Erwartungen daran geknüpft werden. Mahngebühren lassen derzeit den noch zu prüfenden Schluss zu, dass mit deren zunehmender Höhe die "Ausleihdisziplin" steigt und damit der Aufwand reduziert wird, während bei geringeren Mahngebühren die Ausleihdisziplin abnimmt und der Verwaltungsaufwand steigt, wie punktuelle Nachfragen ergaben. Für Bibliotheken wäre das ein sinnvolles Rationalisierungspotential. Auch unter dem Gesichtspunkt der Benutzerfreundlichkeit ist diese Ausleihdisziplin zu fordern. Der nordrhein-westfälische Entwurf für eine neue Hochschulgebührenordnung (HBGO) vom November 1999 z. B. weist dagegen geradezu moderate Beträge für Säumnisgebühren aus.

Die Benutzerdatenverwaltung bietet gemäß den heutigen technischen Möglichkeiten und trotz aller Datenschutzauflagen weitere Potentiale zum multifunktionalen Einsatz im Universitätsbereich, die bei Einführung neuer Systeme genutzt werden sollten.

In dem Bereich Gebühren und Entgelte für Leistungen dürfte weiterhin Bewegung sein, die sich durch Globalhaushalte und leistungsorientierte Bewirtschaftungen ankündigt. Leistungszahlen und Kostenfaktoren gilt es zu definieren, um flexibler als bisher reagieren zu können. Für überregionale Leistungen wie die Literaturbeschaffung im Leihverkehr zwischen den Bibliotheken empfiehlt sich jedoch ein vereinheitlichtes Gebührenraster, um eine mögliche Konkurrenz der Bibliotheken untereinander auszuschalten und andere Leistungsindikatoren wie schnelle Beschaffung zu fördern.

Die weit gefasste Palette der unterschiedlichsten Gebührensätze für unterschiedliche kostenpflichtige Leistungen ließe sich vermutlich plakativer und somit auch erheblich transparenter für die Benutzer gestalten. Die den Erhebungen beigelegten Gebührenordnungen erweisen sich in den meisten Fällen als kompliziertes und schlecht dargebotenes Regelwerk von großer Kundenfeindlichkeit, zumal wenn den jetzigen DM-Angaben noch die Eurowerte hinzuzufügen sind.

Bei der finanztechnischen Abwicklung gibt zu denken, dass der Verwaltungsaufwand für zumeist geringfügige Beträge noch sehr hoch ist. Einzel- und auch Sammelrechnungen verlangen Überweisungsvorgänge und deren Überwachung. In diesem Bereich bieten sich ebenso wie in der zunehmenden Nutzung von elektronischen Angeboten die elektronischen Verrechnungsmöglichkeiten an. Per Programm lassen sich damit Statistiken, Buchhaltungen und sonstige Kosten- und Nutzenrechnungen erstellen.

Zum Erhebungszeitpunkt konnte erst ein knappes Viertel der Bibliotheken über die Einnahmen oder Entgelte verfügen. Mit dem Verbleib der Gebühren und Entgelte in den Universitätsbibliotheken würde es einen weiteren Handlungsanreiz für ein - zu Recht gefordertes - effizienteres und kundenfreundlicheres Leistungsangebot im Bereich neuer Informationsdienstleistungen geben.

Für gezielte Vorschläge zur Kostenermittlung und Gebühren- bzw. Entgeltgestaltung bedarf es einer weit präziseren Datenerhebung, als es in diesem Rahmen geplant war. Die Umfrage war gedacht als eine großflächigere Rasterermittlung, die Defizite gezielt ausweisen und zu deren Aufarbeitung motivieren soll.

 

1 DBS - Deutsche Bibliotheksstatistik. Teil B: Wissenschaftliche Bibliotheken. 1998. - Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut 1999.

2 Die Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland : Text der LVO von 1993. - Berlin : Dt. Bibliotheksinstitut, 1993. S. 91.

3 DBS 1998

4 Statistik 1998 der Konferenz der Zentralkataloge


Stand: 29.02.2000
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