Publikationen Hierarchiestufe höher Vorherige Seite Nächste Seite

BIBLIOTHEKSDIENST Heft 8, 98

Europa-Parlament

Entschließung zur Informationsgesellschaft, zur Verwaltung des Internet und zur Demokratie

Auf seiner Plenarsitzung am 19. Juni 1998 verabschiedete das Europa-Parlament die im folgenden wiedergegebene Entschließung (Dokument Nr. B4-0562), die auch auf dem EP-Server zugänglich ist unter der URL: <http://www.europarl.eu.int/plenary/en/default.htm>

Das Europäische Parlament,

Das Europäische Parlament,
  1. fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, ihren politischen Willen zu bekräftigen, eine Informationsgesellschaft zu errichten und dabei die Entwicklung neuer Technologien und neuer Kommunikations- und Informationsdienste sowohl im Dienste der Privatpersonen als auch der Unternehmen zu fördern;

  2. fordert die Mitgliedstaaten und die Regierungen auf, in ihr Bildungs- und Ausbildungssystem einen bürgerkundlichen Unterricht einzubeziehen mit dem Ziel, die Fähigkeit des Bürgers zur kritischen Analyse angesichts der Informationsflut zu entwickeln, die von den Instrumenten der Informationsgesellschaft übermittelt wird;

  3. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Potential des Einsatzes der neuen Technologien zu pädagogischen Zwecken zu nutzen, insbesondere zur Förderung des lebenslangen Lernens sowie des Fern- und Sprachunterrichts, wobei die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu vernetzen sind, um die virtuelle Mobilität und den Informations- und Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet zu intensivieren;

  4. ist der Auffassung, daß die EU eine Führungsposition in bestimmten Schlüsselsektoren anstreben sollte; im besonderen sollte sie in ihrer ICT-Politik der Sprech- und Sprachentechnologie größere Bedeutung beimessen, um das bestehende Know-how und die Erfahrung im Bereich der Mehrsprachigkeit in einen globalen Wettbewerbsvorteil umzumünzen;

  5. fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die Auswirkungen und das Potential der in Europa zur Zeit angewandten und der noch umzusetzenden neuen Technologien wie Internet 2 durchzuführen;

  6. fordert die Kommission auf, einen Empfehlungsentwurf auszuarbeiten, der den Bürgern den Zugang zu diesen neuen Dienstleistungen garantiert und vor allem die Zugangsmodalitäten und -kosten berücksichtigt (kostenloser Internetzugang in bezug auf Informationen über Institutionen oder öffentliche Dienstleistungen) und darüber hinaus auch Aspekte wie die Sensibilisierung und Fortbildung der Nutzer unter Wahrung der demokratischen Werte behandelt;

  7. fordert alle politischen und legislativen Körperschaften auf, das Internet als Mittel zur öffentlichen Bekanntmachung der gefaßten Beschlüsse zu verwenden und damit das öffentliche Bewußtsein für den politischen Prozeß; zu verstärken;

  8. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, daß mit Hilfe der neuen Dienste die Meinungs- und Informationsfreiheit, der Austausch zwischen den Kulturen, die Bildung und Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben, insbesondere im Rahmen der Erweiterung oder der internationalen Kontakte mit Ländern, die durch autoritäre und repressive Regimes gekennzeichnet sind, gefördert werden;

  9. hebt erneut die Notwendigkeit hervor, umgehend Kontaktstellen für einen kostenfreien Zugang zum Internet einzurichten, um die Bürger mit diesem neuen Instrument vertraut zu machen und ihnen den Zugang zu Informationen über Institutionen oder öffentliche Dienstleistungen (Schulen, Bibliotheken, Nachbarschaftszentren) zu vermitteln;

  10. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, erneut die Notwendigkeit eines internationalen Ansatzes zu bekräftigen, um die Entwicklung der neuen Technologien und neuen Informationsdienste zu gewährleisten;

  11. fordert die Kommission auf, es regelmäßig über den Stand der Beratungen in den internationalen Organisationen und die diesbezüglichen amerikanischen Vorschläge zu unterrichten; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Positionen zu den Diskussionsthemen der Konferenz von Ottawa im Oktober 1998 über den elektronischen Geschäftsverkehr, das heißt zu Datenschutz, Handhabung und Anwendung von Steuervorschriften, Verbraucherrecht und digitalen Unterschriften, zu koordinieren;

  12. befürwortet die Förderung der integralen Einspeisung sämtlicher Rechtsakte der Organe der Europäischen Union, der staatlichen Organe und der Gebietskörperschaften in das audiovisuelle Netz und insbesondere die Gewährleistung der telematischen audiovisuellen Übertragung der Tagungen des Europäischen Parlaments und der öffentlichen Sitzungen der übrigen Organe;

  13. erklärt seine feste Absicht, all seine legislativen Dokumente, seine laufenden Arbeiten und die Petitionen im Internet zugänglich zu machen;

  14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten, dem Ausschuß; der Regionen und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.


Stand: 05.08.98
Seitenanfang