Publikationen Hierarchiestufe höher Vorherige Seite Nächste Seite

BIBLIOTHEKSDIENST Heft 1, 98

Bundeswehr-Leihverkehr

Die nachfolgenden Richtlinien für den Leihverkehr der Bundeswehr lösen die Fassung vom 1. Mai 1994, veröffentlicht im BIBLIOTHEKSDIENST29 (1995) 1, S. 67 - 77, ab.

Diese aktualisierten Richtlinien wurden durch Reorganisationen innerhalb der Bundeswehr erforderlich. Sie tangieren nicht die grundsätzliche und damals mit dem zuständigen Gremium der Kultusministerkonferenz abgestimmte Regelung von 1994 zur Überleitung in den Deutschen Leihverkehr.

Die vorliegenden Richtlinien wurden mit der Kommission des DBI für Benutzung und Information und mit der Konferenz der Zentralkataloge abgestimmt. Sie traten am 18. Dezember 1997 in Kraft und werden hiermit allen am Deutschen Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken bekanntgegeben.

Ulla Usemann-Keller (DBI)

Richtlinien für den Leihverkehr im Fachinformationswesen der Bundeswehr *)

§1
Zweck des Leihverkehrs im Fachinformationswesen der Bundeswehr

§ 2
Bestellverfahren im bundeswehrinternen Leihverkehr § 3
Überleitung von Bestellungen des bundeswehrinternen Leihverkehrs in den Deutschen oder Internationalen Leihverkehr § 4
Inanspruchnahme des Deutschen Leihverkehrs als korporativer Nutzer
Ist ein Werk vermutlich nicht im FIWBw verfügbar, kann sich die bestellende Fachinformationseinrichtung auch als korporativer Nutzer an zivile Bibliotheken am Ort oder an Fachinformationseinrichtungen der Bundeswehr wenden, die zum Deutschen Leihverkehr zugelassen sind (s. Anlage 1).

§ 5
Pflichten der am Leihverkehr teilnehmenden Fachinformationseinrichtungen

§ 6
Form der Bestellung § 7
Rücksendung von Bestellscheinen
Bestellscheine werden an die bestellende Fachinformationseinrichtung zurückgesandt, wenn eine positive Erledigung im bundeswehrinternen Leihverkehr nicht möglich war und keine Überleitung in den Deutschen Leihverkehr gewünscht wurde.

§ 8
Unverzügliche Bearbeitung
Alle Fachinformationseinrichtungen sind verpflichtet, die bei ihnen eingehenden Bestellscheine unverzüglich zu bearbeiten und weiterzuleiten. Bücher und Kopien sind ohne Verzögerung bereitzustellen und zu versenden.

§ 9
Kopien im Leihverkehr
Aufsätze und Schriften geringeren Umfangs, Zeitungsartikel und kleine Teile eines Werkes werden in der Regel nur in Reproduktionen geliefert, soweit dies urheberrechtlich zulässig ist.

§ 10
Versandbestimmungen

§ 11
Ausleihbeschränkungen § 12
Schadensfeststellung § 13
Benutzung der entliehenen Werke
Die nehmende Fachinformationseinrichtung stellt das im Leihverkehr erhaltene Bibliotheksgut aufgrund ihrer eigenen Benutzungsbestimmungen zur Verfügung. Sie ist an Auflagen der gebenden Fachinformationseinrichtung bzw. zivilen Bibliothek gebunden.

§ 14
Entleihung zu besonderen Zwecken
Bibliotheksgut darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung der gebenden Fachinformationseinrichtung bzw. zivilen Bibliothek zu besonderen Zwecken, wie z. B. für Ausstellungen, genutzt werden.

§ 15
Leihfristen

§ 16
Rücksendung, Schadenersatz § 17
Übermittlung von Benutzeranträgen
Die nehmende Fachinformationseinrichtung ist für die Übermittlung von Benutzeranträgen an die gebende Fachinformationseinrichtung bzw. zivile Bibliothek zuständig.

§ 18
Kosten

§ 19
Schlußbestimmung
Diese Leihverkehrsordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Zum selben Zeitpunkt werden die seit 1. Mai 1994 gültigen Richtlinien für den Leihverkehr im Fachinformationswesen der Bundeswehr (Bundesministerium der Verteidigung Fü S I 8 Az 52-18-00 vom 05.04.94) außer Kraft gesetzt.

Streitkräfteamt / Abteilung III
Fachinformationszentrum der Bundeswehr (FIZBw)
18. Dezember 1997
Az 52-18-00

*) Begriffserläuterungen, verwendete Abkürzungen:

Fachinformationseinrichtungen der BundeswehrZu den Fachinformationseinrichtungen der Bundeswehr gehören das FIZBw, die Universitätsbibliotheken der Universitäten der Bundeswehr, die Fachinformationsstellen und die Fachbüchereien der Bundeswehr sowie künftig gemäß der Konzeption FIWBw aufzulösende andere Bibliotheken in Bundeswehrdienststellen.
FIWBwFachinformationswesen der Bundeswehr yyy Durch die Fusion von Bibliothekswesen und Dokumentationswesen entstandener Verbund der Fachinformationseinrichtungen (vormals Fachbibliotheken und Dokumentationsstellen) der Bundeswehr.
FIZBwStreitkräfteamt / Abteilung III Fachinformationszentrum der Bundeswehr, Bonn
LVOLeihverkehrsordnung, Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland ("Deutscher Leihverkehr")
ZBNDV-gestützter Zentraler Bestandsnachweis des FIWBw
ZKBwZentralkatalog der Bundeswehr

Anlage 1

Folgende Fachinformationseinrichtungen der Bundeswehr sind zur Zeit zum Deutschen Leihverkehr zugelassen und leisten im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Unterstützung:

Anlage 2: Bestellscheinformular

Vorderseite

Rückseite


Stand: 19.01.98
Seitenanfang