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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 12, 97

Öffentliche Bibliotheken ans Netz!

Erklärung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages

Die folgende Erklärung wurde am 23. 10. 1997 vom Kulturausschuß des Deutschen Städtetages verabschiedet.

Im Rahmen des Planungs- und Diskussionsforums "Öffentliche Bibliotheken ans Netz!", das vom Deutschen Bibliotheksinstitut im April 1997 durchgeführt wurde, war diese Initiative von Dr. Bernd Meyer, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, angeregt worden (wir berichteten ausführlich über diese Veranstaltung in Heft 8/97 des Bibliotheksdienst, S. 1516 - 1530).

Öffentliche Bibliotheken ans Netz!

"Wer keinen Computer zu Hause hat, kann doch in eine Bibliothek gehen - wo ist das Problem?" (Bill Gates)

Öffentliche Bibliotheken sind die meistgenutzten Kultureinrichtungen in den Städten und Gemeinden. Bibliotheken jeder Größenordnung garantieren institutionell die Einlösung des grundgesetzlichen Rechtes des allgemeinen öffentlichen und ungehinderten Zugangs zu Informationen. Sie müssen in der Lage sein, den demokratischen Informationszugang auch unter den Voraussetzungen komplexer Informationstechnologien zu organisieren. Deshalb muß die Anbindung an digitale Netze schnell realisiert werden. Dies ist Aufgabe aller politischen Ebenen. Bund, Länder und Gemeinden sind gefordert.

Die neu entstehenden Informationsmedien und Netzdienste stellen die Gesellschaft vor neue Herausforderungen, die als Chance begriffen werden müssen. Datennetze und Datenautobahnen führen zu einer neuen Qualität des Informationsangebotes und damit zu einer Veränderung der Bedürfnisse der Menschen in der Informationsgesellschaft.

Der Zugang zu und der Umgang mit Informationen wird gesamtgesellschaftlich und individuell die Zukunft entscheidend bestimmen. Die Ausbildung von Medienkompetenz als Aufgabe des öffentlichen Bildungssystems und die effiziente Organisation des Informationszuganges für alle durch die Bibliotheken sind deshalb unverzichtbar.

Es ist eine politische Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden, an der Gestaltung der Informationsgesellschaft mitzuwirken, Chancen zu nutzen, aber auch Fehlentwicklungen, Risiken und Gefahren von Marktmechanismen entgegenzutreten.

Bibliotheken garantieren allen Bürgern und Bürgerinnen Zugang zu wichtigen und relevanten Informationen für Alltag, Beruf, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Dies umfaßt nicht nur die gedruckten Informationen, die auch weiterhin ihre Bedeutung behalten werden, sondern ebenso Informationen, die nur in digitaler Form verfügbar sind.

Bibliotheken müssen in die Lage versetzt werden, im Informationsdickicht Informationen benutzerorientiert aufzubereiten. Sie stellen Navigationssysteme im komplexen digitalen Informationsangebot zur Verfügung. Sie müssen dafür sorgen, daß der Informationszugang auch unter den Bedingungen komplexer Informationstechnologien möglich bleibt und nicht die "Informationsarmen" außen vor bleiben. Nicht jeder hat den finanziellen Hintergrund, die Geräte zu beschaffen und beständig zu erneuern, die für die Teilhabe am globalen Informations- und Kommunikationsnetz unerläßlich sind.

Zu den Bibliotheken als Garanten der gesamtgesellschaftlichen Sicherung des Informationszugangs gibt es keine Alternative. Jede technisch ausgestattete und mit geschultem Fachpersonal besetzte Bibliothek kann diese Aufgabe leisten - es ist keine Frage der Größe der Bibliothek. Entscheidend ist ihre Einbindung in das Netzwerk der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken und dessen weltweite digitale Öffnung. Über diese Kooperation, gemeinsame Lizenzen, Informations- und Dienstleistungsverbünde können Bibliotheken rationell und daher kostengünstig - auch für die Benutzer - den Zugang zu Informationen im Netz bereitstellen.


Stand: 09.12.97
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