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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 7, 97

Informationen der Kommission des DBI für Erwerbung und Bestandsentwicklung

Werner Reinhardt

Kreditkarten in der Erwerbung

Immer wieder taucht im Erwerbungsgeschäft die Frage auf, ob der Einsatz von Kreditkarten sinnvoll und möglich sei. Die Kommission hat daher im April 1997 in der elektronischen Diskussionsliste ERWERB-L eine Umfrage gestartet, über deren Ergebnis an dieser Stelle berichtet werden soll.

Wie zu erwarten, wurde von einer Reihe deutscher Hochschulbibliotheken mitgeteilt, daß der Einsatz zwar wünschenswert sei, daß aber das Haushaltsrecht dem entgegensteht.

Für die Bibliotheken der Max-Planck-Institute läuft zur Zeit ein erster Test an einem Standort. Bei positivem Verlauf werden alle übrigen - sofern sie es wünschen - ebenfalls Kreditkarten einsetzen können.

Die Bibliothek einer Großforschungseinrichtung meldet, daß in Ausnahmefällen eine Kreditkarte der Finanzabteilung mitgenutzt werden kann.

Aus Baden-Württemberg wird berichtet, daß es erste Genehmigungen gibt, Kreditkarten im Rahmen von SSG-S und SUBITO einzusetzen. Wenn der Einsatz im Bereich der Einnahmen erfolgreich verläuft, ist vielleicht auch ein weitergehender Gebrauch leichter durchzusetzen.

An zwei Standorten kommen private Karten von Mitarbeitern und/oder Hochschulangehörigen zum Einsatz mit nachfolgender Rechnungsstellung durch den Karteninhaber.

Erfreulich waren drei Antworten aus Universitätsbibliotheken der Schweiz, die alle über eigene Kreditkarten verfügen und diese in zwei Fällen auch für Erwerbungszwecke einsetzen (am dritten Ort werden nur Kosten bei Fernleihen aus Übersee mit der Karte beglichen). Nachfolgend Auszüge aus den Mails:

"... Unsere Bibliothek ist eine vorwiegend vom Kanton ... finanzierte Stiftung. Wir unterstehen damit nicht überall den strengen finanziellen Vorschriften des Kantons, sondern genießen eine gewisse Selbständigkeit.

Wir verwenden zwei Kreditkarten, die auf den Namen ... ausgestellt sind. Wir bezahlen damit vor allem Rechnungen amerikanischer Zeitschriftenverlage, sofern wir die Zeitschrift direkt und nicht über eine Agentur beziehen. Im Monographiengeschäft haben wir sie bisher kaum gebraucht.

Negative Erfahrungen haben wir bisher erst in einem Fall gemacht: Die Kartenfirma hat einen Betrag von sich aus abgebucht und der Verlag uns Bücher unaufgefordert zugesandt. Da es sich beim Lieferanten um den nicht immer ganz einfachen ...-Verlag handelte, war die Rückgängigmachung entsprechend kompliziert. Allerdings hatten wir das Recht klar auf unserer Seite. Mitunter mühsam ist es auch, wenn wir dem Verlag faxen, daß er unsere Karte belasten kann, dieser dann den Betrag nie abbucht und wir lange auf die Lieferung warten müssen.

In ERWERB-L stelle ich ab und zu fest, daß die schweizerischen und deutschen Verhältnisse - vor allem wenn es um administrative Fragen gehen - stark voneinander abweichen. ..."

"... Die Bibliothek der Universität ... hat seit rund 3 Jahren eine Kreditkarte. Sie wird nur für Direktbestellungen im Ausland benutzt, falls jeder andere Zahlungsweg wesentlich teurer käme.

Konkret bedeutet dies, daß wir die Kreditkarte pro Jahr etwa 15mal benützen, also nicht überwältigend oft. Zu berücksichtigen ist, daß bei uns - vermutlich ähnlich wie bei anderen Bibliotheken - der Verwaltungsaufwand bei der Benutzung der Kreditkarte ziemlich groß ist. ..."

Eine deutsche Firmenbibliothek hat folgendes mitgeteilt:

"... Wir, die ... Zentralbibliothek, arbeiten seit 1993 erfolgreich mit einer MasterCard für den Literaturkauf (Bücher und Zeitschriften) im Ausland. Viele Aufträge, die vorher mit Schecks abgewickelt wurden, erledigen wir jetzt mit der MasterCard.

Wir verwenden sie nur für Literatur außerhalb des Verlagsbuchhandels, an die man sonst (fast) nicht kommt. Nach unserer Erfahrung ist es sinnvoll, für die MasterCard-Bestellung die Original Order Form des Anbieters zu nehmen und nicht die eigenen Formulare. Die Ware wird dann meistens richtig adressiert und zum Teil überraschend schnell geliefert.

Relativ aufwendig ist die Folgearbeit: die Prüfung der monatlichen Kontoauszüge der MasterCard-Bestellungen. Hier erscheinen manchmal Posten zu Bestellungen, die nicht oder noch nicht geliefert wurden. Dann wird es leidig, weil man sich mit den Lieferanten schriftlich oder telefonisch in Verbindung setzen muß, um die Sache zu klären. ..."

Die Kommission für Erwerbung und Bestandsaufbau wird dieses Thema in Zusammenarbeit mit der Rechtskommission des DBI weiter verfolgen und bearbeiten. Erfahrungsberichte aus weiteren Bibliotheken sind daher sehr erwünscht.

Preisbindung bei CD-ROMs

In der Tagespresse und dem Börsenblatt vom 14. März 1997 wird ausführlich über die Entscheidung des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof über die Zulässigkeit der Preisbindung für CD-ROM-Produkte, die Bücher im Markt ersetzen können, berichtet.

Das Bundeskartellamt und das in nächster Instanz zuständige Berliner Kammergericht hatten dem Verlag C.H. Beck untersagt, für CD-ROM-Ausgaben von Fachzeitschriften (z.B. NJW) und Entscheidungssammlungen die Preisbindung einzuführen. Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidungen aufgehoben und dabei betont, der Begriff des Verlagserzeugnisses sei im Hinblick auf die gesetzgeberische Zielsetzung zwar einerseits eng auszulegen und im Grundsatz auf Bücher und buchähnliche Produkte zu beschränken, andererseits sei der Begriff aber für neue technische Entwicklungen offen, die der Gesetzgeber noch nicht habe berücksichtigen können.

Der Börsenverein wertet dieses Urteil als bedeutenden Durchbruch für die Zukunftssicherung des Buch- und Verlagswesens. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zum Beschluß vom 11. März 1997 (KVR 39/95) kann im vollen Wortlaut im WWW nachgelesen werden:

URL: http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/BGH/zivil/cd_rom.html

(Vgl. hierzu auch S. 1339 ff. in diesem Heft)


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