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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 6, 97

Kommission für Benutzung und Information
Konstituierende Sitzung

Ulla Usemann-Keller

Anfang April trafen sich die Mitglieder - drei Vertreter aus wissenschaftlichen Bibliotheken, zwei Vertreter aus Öffentlichen Bibliotheken - zur konstituierenden Kommissionssitzung in Berlin. Da nur ein Mitglied aus der vorangegangenen Amtsperiode in der Kommission mitarbeitet, galt es, sich zunächst mit dem jeweiligen bibliothekarischen Umfeld einander vorzustellen. Die im Vorfeld zusammengetragenen aktuellen Themenkomplexe sowie die Berichterstattung über die Arbeit in der vergangenen Amtsperiode nahm naturgemäß einen breiteren Raum ein und dienten gleichzeitig der Evaluation für die künftige Kommissionsarbeit.

Für den Vorsitz wurde Uwe Rosemann, UB/TIB Hannover gewählt; die Stellvertretung wird ein Mitglied aus dem ÖB-Bereich übernehmen und so Kontaktperson zu den Öffentlichen Bibliotheken sein.

Wie schon im letzten Jahr beabsichtigt, aber nicht mehr durchführbar, wird sich die Kommission mit den Öffnungszeiten der Bibliotheken befassen. Bereits 1994 hatte die Kultusministerkonferenz eine Empfehlung zur "Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten der Bibliotheken auf der Basis einer verbesserten Ausstattung" beschlossen. Im Rahmen des Papiers der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung der Studienstrukturreform wird die "Verbesserung der Benutzungsdienste, insbesondere die Verlängerung der Öffnungszeiten" empfohlen. Untersucht werden muß nun die Realisierung der Empfehlung zur Verlängerung der Öffnungszeiten in wissenschaftlichen Bibliotheken und die im Zusammenhang ausgesprochene Empfehlung, zusätzliche Mittel zur Beschaffung von Aushilfen zur Verfügung zu stellen bzw. die Umsetzung entsprechender haushaltsmäßiger Regelungen, die es ermöglicht, Entgelte für Sonderleistungen zur Finanzierung von Personal verwenden zu können.

Der Leihverkehr wird auch in dieser Amtsperiode ein weiteres zentrales Thema bleiben vor allem im Kontext zu den SUBITO-Realisierungen. Aktuell behandelt wurden die hohen Berechnungen, die Frankreich für den internationalen Leihverkehr praktiziert. Die Kommission wird mit den französischen Kollegen Kontakt aufnehmen, um die derzeitige Praxis zu hinterfragen und ggf. Änderungen zu erreichen. Die auffallend unterschiedlichen Formen von E-Mail-Bestellungen, die sowohl von Nutzern als auch von Bibliotheken aus dem Ausland und vor allem aus dem Inland als Ersatz für den roten Leihschein registriert werden, werden Anlaß sein, das Problem in die IFLA zu tragen.

Kommerzielle Dokumentlieferdienste werden von der Kommission als generell teurer als Lieferungen im Leihverkehr gewertet. Hinzu kommen derzeit noch Probleme bei den Abrechnungsverfahren. Die Kommission wird den bereits vereinzelt genutzten Karteneinsatz analysieren und weiteren juristischen und organisatorischen Fragen ebenso nachgehen, wie der damit verbundenen haushaltsmäßigen Abwicklung.

Für den Herbst wird eine Round-table-Diskussion zu dem Themenkomplex geplant. Es wäre hilfreich, wenn Bibliotheken mit einschlägigen Erfahrungen sich im DBI (Tel. 030/23119-437) melden würden, damit vorab die erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden können.

In einzelnen Bibliotheken werden derzeit Document-Delivery-Systeme im Zusammenwirken mit Unternehmen getestet. In einem Fall lieferte die Bibliothek die Informationen und das Unternehmen vermarktet diese gemäß dem Auftrag ihrer Kunden. Im anderen Falle verkauft die Bibliothek die Information gemäß dem Auftrag der Kunden (zumeist sind es Firmen) als eigene Leistung.

Der konventionelle Leihverkehr - im Augenblick vordergründig überschattet von SUBITO-Planungen, Direktbestellungen und Document-Delivery-Angeboten - wird für große Bestandsteile und somit für Bibliotheken und Nutzer weiterhin erforderlich sein. Es gilt, ihn so kostengünstig und schnell wie möglich abzuwickeln. Dazu beitragen kann u. a. die Vermeidung von Nachbelastungen durch eindeutige Kostenregelungen mit einer Zahlungsgarantie bereits im Vorfeld, d. h. nach entsprechenden Angaben auf dem Bestellschein.

Von der Kultusministerkonferenz hat das DBI den Auftrag erhalten, die Leihverkehrsordnung zu aktualisieren. Bereits den Bearbeitern der Leihverkehrsordnung von 1993 war klar, daß - bedingt durch technische Entwicklungen - eine schnellere Überarbeitung der Regelungen erforderlich sein wird. Das DBI wird eine Expertengruppe für die Aktualisierung einberufen. Die Kommissionsmitglieder werden diese Arbeit beratend begleiten.

Gebühren und Entgelte werden im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und Produktdefinition die Kommission beschäftigen. Neben der Gestaltung der Gebühren und Entgelte, die es weiterhin zu verfolgen gilt, müssen gemäß der politischen Willensbekundung technische Möglichkeiten zur rationellen Abwicklung ausgelotet werden. Dazu gehören u. a. der Chip- und Kreditkarteneinsatz, Kassen- und Verbuchungsautomaten einschließlich der Notwendigkeit der Einnahmen-Verwendung und haushaltstechnischen Abwicklung.

Zunehmend breiteren Raum werden die technischen Möglichkeiten und deren Ausnutzung für die Auskunftsdienste einnehmen. Die Kommission beabsichtigt, den Einsatz moderner Informationstechnologie, z. B. Videokonferenztechnik, in Bibliotheken zu untersuchen. Der Auskunftsdienst hat sich durch die Einbindung von Internet verändert; die Kommission wird ermitteln, inwieweit Handlungsbedarf besteht und Aktivitäten wie Fortbildung erforderlich sein werden.

Generell schätzen die Mitglieder der Kommission den Bedarf an Fortbildung und Informationsaustausch im Zeitalter schneller Entwicklungen höher ein und planen in Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen die Erarbeitung von Programmen, die u. a. auch über Internet angeboten werden können.


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