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Bibliotheksdienst Heft 12, 96

Informationen der Kommission des DBI für Benutzung und Information

Gisela Herdt

1. Leihverkehr mit der Russischen Staatsbibliothek in Moskau

Die Russische Staatsbibliothek in Moskau ist auf unabsehbare Zeit aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, Bestellungen im Rahmen des Internationalen Leihverkehrs zu erledigen und die aus Deutschland erhaltenen Bücher zurückzusenden.

2. Verwendung der IFLA-Gebührenmarke (Voucher) als Zahlungsmittel im Internationalen Leihverkehr (ILV)

Die IFLA-Gebührenmarke ist eine Plastikkarte, die im ILV zur Bezahlung kostenpflichtiger Leistungen verwendet wird. Das Gebührenmarkensystem wurde von der IFLA Anfang 1995 testweise eingeführt und hat sich nach Ansicht der IFLA-Kommission für Leihverkehr und Dokumentenlieferung inzwischen bewährt.

1 Gebührenmarke hat den Wert von US ( 8,-. Die Marke wird einem IFLA- Bestellschein angeheftet und von der verleihenden Bibliothek, sofern sie am Gebührenmarkensystem teilnimmt, als Entgelt akzeptiert und für ihre eigenen Bestellungen im ILV weiterverwendet. Bibliotheken, die im ILV mehr geben als nehmen, können ihre überschüssigen Gebührenmarken an das IFLA Office for UAP zurückgeben und erhalten pro Marke US ( 8,- erstattet.

1 Gebührenmarke steht für 1 Transaktion im ILV. Die IFLA-Kommission für Leihverkehr und Dokumentenlieferung hat empfohlen, als 1 Transaktion entweder die Ausleihe eines rückgabepflichtigen Mediums oder die Lieferung von bis zu 15 Kopien zu werten. Den Bibliotheken bleibt es allerdings unbenommen, höhere oder auch niedrigere Gebühren zu berechnen. Das bedeutet, daß manche Bibliotheken mehr als 1 Gebührenmarke für die Ausleihe oder Kopienlieferung fordern werden.

Noch nicht gelöst ist bisher der Einsatz des Voucher bei Bestellübermittlungen per Fax oder E-Mail.

Bisher sind von den deutschen Bibliotheken die TIB Hannover und die Universitätsbibliotheken Augsburg, Darmstadt, Göttingen und Heidelberg als Teilnehmer am Gebührenmarkensystem registriert; weltweit sind es inzwischen über 100 Bibliotheken. Die DBI-Kommission empfiehlt, daß sich weitere deutsche Bibliotheken zur offiziellen Teilnahme an diesem System entschließen mögen. Die Registrierung als Teilnehmer erfolgt durch das IFLA Office for UAP c/o British Library in Boston Spa. Von dort sind auch die Gebührenmarken käuflich gegen Vorauszahlung in US-Dollar sowie die Teilnehmerliste und Informationsmaterial zu beziehen.

3. Entgelte im ILV

Die DBI-Kommission und die Konferenz der Zentralkataloge (KZK) werden der Sektion IV des DBV empfehlen, einen Antrag in die KMK einzubringen, daß künftig die deutschsprachigen und die in Deutschland erschienenen Veröffentlichungen gleichermaßen wie die im Ausland erschienenen Werke kostenpflichtig im ILV zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission und die KZK halten diese neue Entgeltregelung für erforderlich, nachdem während der diesjährigen IFLA-Konferenz in Peking in der zuständigen Kommission erneut bestätigt wurde, daß die Bibliotheken der Hauptgeberländer grundsätzlich nur zu kostenpflichtigen Leistungen im ILV in der Lage sind.

Als Zahlungsmodalitäten werden für die Ausleihe eines rückgabepflichtigen Mediums bzw. für die Lieferung bis zu 20 Kopien (entsprechend der Regelung im Deutschen Leihverkehr) empfohlen.

1) die Bezahlung mit 1 Voucher (US ( 8,- = DM 12,-)
oder
2) die Überweisung aufgrund einer Rechnung über DM 15,-
oder
3) die Einsendung von Internationalen Antwortscheinen im Wert von DM 15,-

Die Sektion IV hatte 1995 die Erhöhung von DM 10,- auf DM 15,- als Entgelt für die Lieferung der im Ausland erschienenen Veröffentlichungen empfohlen. Bei dieser Entgelthöhe - jetzt für Ausleihen bzw. Lieferungen zum Verbleib jeglicher Veröffentlichungen - sollte es bei den Zahlungsmodalitäten 2) und 3) bleiben, erfordern diese doch einen höheren Verwaltungsaufwand als die bloße Entgegennahme eines wiederverwendbaren Voucher.


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