Am 27. Januar 1995 hat die Kultusministerkonferenz einen Beschluß gefaßt, der "die Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten der Hochschulbibliotheken" zum Thema hat. Einleitend wird in diesem Beschluß1) darauf hingewiesen, daß "eine angemessene gut funktionierende Literaturversorgung" ... wesentliche Grundvoraussetzung für Forschung und Lehre ist. Dazu werden entsprechend ausgestattete Bibliotheken benötigt, die mit beträchtlichen Aufwendungen funktionsfähig gehalten werden müssen. Die jährlich steigenden Preise für wissenschaftliche Literatur machen diese Zielsetzung zunehmend utopischer. Die Forderung lautet deshalb, "verbesserte Koordinierungsmöglichkeiten beim Literaturerwerb auf institutioneller, lokaler und regionaler Ebene" einzusetzen. Es muß in erster Linie darum gehen, erst einmal auf der institutionellen Ebene, also innerhalb einer Universität oder Hochschule, den Bezug der Literatur zu koordinieren, wobei wir uns hier nur mit den Zeitschriftenabonnements befassen wollen.
Voraussetzung für einen koordinierten und damit möglichst ökonomischen Bezug von Zeitschriften an einer Universität ist deren einschichtiges Bibliothekssystem, das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Direktor der Zentralen Bibliothek das Weisungsrecht auf dem Gebiet der Bibliotheksverwaltung, des Personaleinsatzes und der Haushaltsmittel ausübt, wobei die Universitäts- bzw. Hochschulbibliothek aus der Zentralen Bibliothek und den ihr angeschlossenen Zweigbibliotheken besteht. Außerdem werden die Einrichtungen der Information und Dokumentation in dieses System integriert. Wenn die Grundsätze einer sparsamen und geordneten Haushaltsführung durch die Bibliothek beachtet werden sollen, dann ist als weitere Voraussetzung dafür notwendig, möglichst elektronisch unterstützte Literaturnachweise zu besitzen, die es gestatten, u. a. auch den Zeitschriftenbestand mit seinen Standorten vorzuhalten.
Im Jahre 1995 hat die Bibliothekskommission des Senates der Martin-Luther-Universität in Halle darum gerungen, ein Modell und einen Schlüssel für den Zeitschriftenbezug an der Universität zu erarbeiten, was nicht ohne Friktionen und Schwierigkeiten vollzogen werden konnte. Letztendlich kam es zu einer Einigung, so daß der Schlüssel zur Verteilung der Mittel für den Zeitschriftenbezug dem Senat vorgelegt wurde, der ihn auch billigte.
Grundvoraussetzung für diese Vorgehensweise besteht in der Abstimmung der Erwerbungen zwischen der Zentralen Bibliothek und ihren Zweigbibliotheken, die von den Fachreferenten und den Bibliotheksbeauftragten der Fakultäten bzw. Fachbereiche vorzunehmen ist. Bezogen auf die Zeitschriften läßt sich das folgendermaßen charakterisieren, indem wir hier die Literatur typisieren, die in der Zentralen Bibliothek gehalten wird:
Um den Zeitschriftenschlüssel flexibel zu gestalten, wird den Fakultäten und Fachbereichen gestattet, bis zu 10 % der ihnen lt. Schlüssel zugewiesenen Finanzmittel nach oben oder unten zu verändern, d. h., dafür entweder Monographien zu Lasten der Zeitschriften zu kaufen oder umgekehrt. Mit dieser Verfahrensweise erhofft sich die Bibliothekskommission in Übereinstimmung mit dem Senat eine verbesserte Anpassung der Ausgabestruktur an den Bedarf in den einzelnen Fächern. Es ist dabei bewußt das Risiko eingegangen worden, auch eine gewisse Ausweitung der für die Zeitschriften eingesetzten Mittel zu gestatten. Bereits 1995 hat die Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt die Zeitschriftenbezüge nach dem beschriebenen Schlüssel modelliert und dementsprechend Abbestellungen, Umbestellungen und Neubestellungen von Zeitschriften vorgenommen.
1) Kultusministerkonferenz: Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten der Hochschulbibliotheken. In: Bibliotheksdienst. 29 (1995) S. 666 f.