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Bewertungsbericht
zum Deutschen Bibliotheksinstitut (DBI), Berlin


  1. IP-Zugänge zum Host des DBI waren schon ab April 1994 vorhanden. Dies war Voraussetzung für Entwicklungsarbeiten des DBI beim DBV-OSI-Projekt.

  2. Für die Katalogisierung in der Zeitschriftendatenbank sind Endgeräte mit "bestimmten" Eigenschaften erforderlich. Diese Eigenschaften dienen der Arbeitsökonomie für die Katalogisierung und werden heute durch eine spezielle PC-Software realisiert. Dies ist bei allen Bibliothekssystemen üblich.

  3. Das Problem war nicht der IP-Zugang, sondern es gab keine IP-fähige Terminalsoftware für die bibliothekarische Anwendung. Die Entwicklung durch kommerzielle Anbieter (z.B. Geotronic) war für die Verbundysteme NRW, Südwestverbund und DBI im Sommer 1995 in Angriff genommen worden.

  4. Da außer dem DBI die anderen Verbundsysteme zu diesem Zeitpunkt keine IP-Zugänge hatten, wurde für die Realisierung der Software das "Stuttgarter Gateway" genutzt, das den Übergang vom Internet zum x.25-Netz herstellte (telnet/x.29-Gateway).
    Dieses "Stuttgarter Gateway" wurde zum damaligen Zeitpunkt vom DFN-Verein aufgebaut und für die Bedienung von 6-8 Terminals ausgestattet, jedoch nicht für einen Massenbetrieb.

  5. Weder der
    - DFN-Verein als Betreiber des telnet-/x.29-Gateways
    noch das
    - DBI als Betreiber der ZDB
    wurden davon in Kenntnis gesetzt, daß Bibliotheken aus der Region Hessen im "Routinebetrieb" mit einer neu entwickelten Software über das "Stuttgarter Gateway" arbeiten wollten.

  6. Dieses Vorgehen ohne Absprache und ohne Belastungstests der Software brachte erhebliche Schwierigkeiten für
    - alle Benutzer des "Stuttgarter Gateways"
    und bei
    - allen Teilnehmern der ZDB.
    Denn zum einen wurde
    - das "Stuttgarter Gateway" wegen Überlastung durch die Teilnehmer aus Hessen blockiert bis zum Totalausfall
    und zum anderen waren
    - alle Teilnehmer an der ZDB erheblich behindert, da die neue Terminalsoftware aus Hessen fehlerhaft war und somit zu Störungen des Katalogisierungssystems führte.

  7. Das Aufgreifen dieses Vorfalls im Bewertungsbericht in dieser Form ist
    - fahrlässig, wenn die Vorgänge nicht korrekt recherchiert worden sind
    oder
    - verleumderisch, wenn die erforderlichen Kenntnisse bei den Evaluatoren über die technischen Hintergründe vorliegen.

  8. Die Aussage im Bewertungsbericht ... "seit April des selben Jahres (1996) (standen) in vielen Universitätsbibliotheken mit dem Übergang auf das 34-MB-Netz kein x.25-Zugang mehr zur Verfügung" ... ist nachweisbar falsch.
Das 34-MB-Netz stand den Universitäten zur Verfügung, aber ihre Bibliotheken wurden in der Mehrzahl der Fälle erst zum späteren Zeitpunkt an das 34-MB-Netz angeschlossen.
Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.

Der Netzanschluß ist die eine Seite, wesentlicher ist allerdings, daß die Bibliotheken in den meisten Fällen nicht über die Hardware-Ausstattung verfügen, um diese Netztechnik zu nutzen.

Dies geht auch daraus hervor, daß Verbundzentren (NRW, Bayern) und Bibliotheken das DBI gebeten haben, die vom DBI vorgesehene Einstellung des x.25-Betriebes vom Mai 1997 auf das Jahr 1998 zu verschieben. Diese Verbundzentren und die angeschlossenen Bibliotheken werden erst ab 1998 mit IP-fähiger Hardware ausgestattet.


Stand: 27.11.97
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