Bewertungsbericht
zum Deutschen Bibliotheksinstitut (DBI), Berlin
- IP-Zugänge zum Host des DBI waren schon ab April 1994 vorhanden. Dies war Voraussetzung für Entwicklungsarbeiten des DBI beim DBV-OSI-Projekt.
- Für die Katalogisierung in der Zeitschriftendatenbank sind Endgeräte mit "bestimmten" Eigenschaften erforderlich. Diese Eigenschaften dienen der Arbeitsökonomie für die Katalogisierung und werden heute durch eine spezielle PC-Software realisiert. Dies ist bei allen Bibliothekssystemen üblich.
- Das Problem war nicht der IP-Zugang, sondern es gab keine IP-fähige Terminalsoftware für die bibliothekarische Anwendung. Die Entwicklung durch kommerzielle Anbieter (z.B. Geotronic) war für die Verbundysteme NRW, Südwestverbund und DBI im Sommer 1995 in Angriff genommen worden.
- Da außer dem DBI die anderen Verbundsysteme zu diesem Zeitpunkt keine IP-Zugänge hatten, wurde für die Realisierung der Software das "Stuttgarter Gateway" genutzt, das den Übergang vom Internet zum x.25-Netz herstellte (telnet/x.29-Gateway).
Dieses "Stuttgarter Gateway" wurde zum damaligen Zeitpunkt vom DFN-Verein aufgebaut und für die Bedienung von 6-8 Terminals ausgestattet, jedoch nicht für einen Massenbetrieb.
- Weder der
- DFN-Verein als Betreiber des telnet-/x.29-Gateways
noch das
- DBI als Betreiber der ZDB
wurden davon in Kenntnis gesetzt, daß Bibliotheken aus der Region Hessen im "Routinebetrieb" mit einer neu entwickelten Software über das "Stuttgarter Gateway" arbeiten wollten.
- Dieses Vorgehen ohne Absprache und ohne Belastungstests der Software brachte erhebliche Schwierigkeiten für
- alle Benutzer des "Stuttgarter Gateways"
und bei
- allen Teilnehmern der ZDB.
Denn zum einen wurde
- das "Stuttgarter Gateway" wegen Überlastung durch die Teilnehmer aus Hessen blockiert bis zum Totalausfall
und zum anderen waren
- alle Teilnehmer an der ZDB erheblich behindert, da die neue Terminalsoftware aus Hessen fehlerhaft war und somit zu Störungen des Katalogisierungssystems führte.
- Das Aufgreifen dieses Vorfalls im Bewertungsbericht in dieser Form ist
- fahrlässig, wenn die Vorgänge nicht korrekt recherchiert worden sind
oder
- verleumderisch, wenn die erforderlichen Kenntnisse bei den Evaluatoren über die technischen Hintergründe vorliegen.
- Die Aussage im Bewertungsbericht ... "seit April des selben Jahres (1996) (standen) in vielen Universitätsbibliotheken mit dem Übergang auf das 34-MB-Netz kein x.25-Zugang mehr zur Verfügung" ... ist nachweisbar falsch.
Das 34-MB-Netz stand den Universitäten zur Verfügung, aber ihre Bibliotheken wurden in der Mehrzahl der Fälle erst zum späteren Zeitpunkt an das 34-MB-Netz angeschlossen.
Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.
Der Netzanschluß ist die eine Seite, wesentlicher ist allerdings, daß die Bibliotheken in den meisten Fällen nicht über die Hardware-Ausstattung verfügen, um diese Netztechnik zu nutzen.
Dies geht auch daraus hervor, daß Verbundzentren (NRW, Bayern) und Bibliotheken das DBI gebeten haben, die vom DBI vorgesehene Einstellung des x.25-Betriebes vom Mai 1997 auf das Jahr 1998 zu verschieben. Diese Verbundzentren und die angeschlossenen Bibliotheken werden erst ab 1998 mit IP-fähiger Hardware ausgestattet.
Stand: 27.11.97