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Bewertungsbericht
zum Deutschen Bibliotheksinstitut (DBI), Berlin


Vorbemerkung

Das DBI stellt hier den bewertenden Teil des Wissenschaftsrats-Gutachtens in der Fassung vom 13.5.1997 (wie er der abschließenden Beratung zu Grunde lag) vor und kommentiert ihn an einigen Stellen.

Wir tun das nicht, weil wir besserwisserisch wären oder uns für fehlerfrei hielten - ganz im Gegenteil. Das DBI kennt seine Schwachpunkte sehr wohl; schließlich haben wir in nunmehr über zweijähriger interner Diskussion, Qualitätszirkelarbeit und einem Organisationsgutachten unsere vermeintlichen Schwächen analysiert und Wege entwickelt, sie im Rahmen unserer Ressourcen zu beheben. Daß der Wissenschaftsrat uns dabei auf halbem Wege besuchte, also zu unrechter Zeit, mag man, wie man heute sagen würde, als unser Pech bezeichnen, aber demjenigen, der uns vorhielte, daß wir etwas eher hätten damit beginnen sollen, sei in Erinnerung gerufen, daß wir zwischenzeitlich ein bedeutendes geschichtliches Ereignis in Deutschland zu verzeichnen hatten, dem wir uns in den Jahren 1992-96 mit veränderten Prioritäten gestellt haben und für das uns auch nachträglich keine aufgewendete Arbeitsstunde zuviel war. Daß der Wissenschaftsrat nicht die Gründe anerkennt, die dazu geführt haben, daß wir nach einer ausgezeichneten Bewertung vor diesem Zeitraum nunmehr zu viele Ansätze für Kritik bieten, ist - neben einigen uns bekannten Hintergründen dieser Bewertung - ein Grund, warum wir dieses Gutachten nicht unwidersprochen hinnehmen.

Wir veröffentlichen den Text, weil wir meinen, 150 Arbeitsplätze nehmen einen Gutachter in die Pflicht, sich jeden Satz eines solchen Gutachtens mit Verantwortung und Sorgfalt zu überlegen, sich auf zu benennende Fakten zu stützen, Kritik an Sachverhalten festzumachen und damit konstruktiv werden zu lassen, denn jeder Satz wiegt schwer. Ein solcher Stil inhaltlicher Qualität würde auch Akzeptanz beim Beurteilten finden. Wer das frühere Gutachten mit dem des Jahres 1997 vergleicht, wird verstehen, was wir meinen.

Wir wollen hiermit die Fachöffentlichkeit über Inhalt und Gehalt des Gutachtentextes informieren und auf Schwachpunkte hinweisen. Schwachpunkte gibt es nicht nur im DBI.


Stand: 26.11.97
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