Personal und Finanzierung
Schulbibliotheken kosten Geld
Personal -
Medienetat - techn. Ausstattung
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Informationen
Grundsätzlich teilen sich die Länder und Kommunen (bzw. Kreise) die Gesamtkosten für die Unterhaltung der Schulen, wobei durchaus länderspezifische Unterschiede und Abweichungen bestehen. Die Länder bringen einen Großteil der Bau- und Einrichtungskosten und die Kosten für das pädagogische Personal auf. Die Kommunen finanzieren Teile der Bau- und Einrichtungskosten, das Verwaltungspersonal (Sekretärin, Hausmeister) sowie die Sachmittel und die Unterhaltungskosten für die Schulgebäude.
Die Schulbaurichtlinien der Länder enthalten im Allgemeinen genaue Vorschriften und Empfehlungen zur Größe von Schulbibliotheksräumen. So können bei Schulneubauten bzw. Erweiterungsbauten ausreichende Bibliotheksflächen für eine Ersteinrichung mit Regalen und Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen.
Die Startvoraussetzungen für den Betrieb einer neugebauten und eingerichteten Schulbibliothek erscheinen also auf den ersten Blick günstig. Doch dieser Blick trügt! Denn alles, was danach kommt (Personal, technische Ausstattung, jährlicher Buch- und Medienetat, Öffnungszeiten), ist durch rechtliche Vorgaben nicht geregelt und hängt in der Praxis vom Engagement und dem Improvisationstalent der Schulleitung und des Lehrerkollegiums, dem mehr oder weniger guten Willen und der Einsicht des Schulträgers und von den zufällig vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten von Elternbeiräten, Fördervereinen, Öffentlichen Bibliotheken oder Staatlichen Fachstellen ab.
Der hier durch mangelhafte Konsequenz entstandene Bruch führt in der Praxis zu dem allseits bekannten Missstand, dass es in Deutschland kein durchgängig gut funktionierendes Schulbibliothekswesen gibt.
Hinzu kommt, dass kein Bundesland den Aufbau einer Schulbibliothek bei der Errichtung von öffentlichen Schulen z w i n g e n d vorschreibt. Dennoch hat jede Schule die Möglichkeit, den Aufbau dieser Einrichtung bei anderen Gelegenheiten in Angriff zu nehmen. Allerdings sind die erforderlichen Geldmittel nicht einfach aufzutreiben.
Bei einem Schulneu- oder Erweiterungsbau sind die einmaligen Baukosten für die Bibliotheksräume meist in den Gesamtkosten enthalten und werden selten separat aufgeführt. Im Zusammenhang mit der Ersteinrichtung der Schule werden in der Regel auch die Einrichtungskosten der Bibliothek verrechnet.
Die Einrichtung von Schulbibliotheken in bereits bestehenden Schulen ist dagegen kaum allein vom laufenden Etat zu bestreiten. Für ein solches Vorhaben müssen Sondermittel vom Schulträger bereitgestellt werden.
Da Bibliotheksbestände im Allgemeinen wachsen, sind in größeren Abständen Mittel für das Ergänzungsmobiliar bzw. die Ersatzbeschaffungen einzuplanen.
Die Länder und Kommunen sind sich nicht einig, wie die Tätigkeiten eines Schulbibliothekars zu bewerten sind. Entsprechen die Tätigkeiten mehr denen des pädagogischen Personals, dann wären die Länder für ihre Finanzierung zuständig oder sind es mehr verwaltende Tätigkeiten, dann hätten die Kommunen die Verantwortung. Dieser Streit um die Finanzierung der Kosten behinderte die deutsche Entwicklung der Schulbibliotheken nachhaltig.
Sofern in der Praxis eine Schulbibliothek eigenes Personal hat, übernahm der Schul- bzw. Bibliotheksträger diese Kosten. (In den Gymnasien von Rheinland-Pfalz und Bayern bestehen z.T. andere Regelungen.) In der Mehrzahl der kleinen und mittleren Schulbibliotheken geschieht die Betreuung durch Lehrer oder Lehrerinnen. Die sonstigen Hilfskräfte wie Eltern und Schüler sind ehrenamtlich tätig.
Schulbibliotheken brauchen einen eigenen Etat. Es wird empfohlen, ihn im Schulhaushalt fest zu verankern. Die Entscheidung über die notwendige Höhe des Etats soll in Zusammenarbeit mit dem Bibliotheksleiter erfolgen.
Zusätzlich zum eigenen Etat können Spenden treten. Es ist jedoch nicht möglich, eine Schulbibliothek lediglich mit Spenden und Sponsorengeldern zu betreiben, da die notwendige Kontinuität des Bestandsaufbaus nicht gewährleistet ist.
Jede Schulbibliothek, die sich im Aufbaustadium befindet, benötigt als Erstes einen Grundbestand an Medien. Der Umfang dieses Bestandes hängt von den Funktionen der Bibliothek für Unterricht und Erziehung ab sowie von der Gesamtzahl der Lehrer- und Schüler.
Um einen Grundbestand von z.B. 5.000 ME (Medieneinheiten) völlig neu aufzubauen, ist bei einem Durchschnittspreis von ca. DM 30,-- ein Erwerbungsetat von ca. DM 150.000,-- erforderlich.
Kann diese Summe im Rahmen der Ersteinrichtung einer Schulbibliothek nicht in einem Zug bereitgestellt werden, empfiehlt es sich, einen Aufbauplan zu erstellen.
Dieser könnte so aussehen, dass zunächst in einem ersten Schritt nur 50 Prozent des benötigten Bestands (in obigem Beispiel 2.500 ME x DM 30,-- = DM 75.000,--) angeschafft werden und dann in den nachfolgenden 5 Jahren jeweils die restlichen benötigten Medien (in obigem Beispiel jährlich 500 ME x DM 30,-- = DM 15.000,--). So wird die Investition gestreckt und die Bibliothek ist dennoch von Anfang an benutzbar.
Die Leistungsfähigkeit sowie die optische und inhaltliche Attraktivität einer Bibliothek hängen von der ständigen Aktualisierung des Medienbestandes ab. Schulbibliotheken sind ihrem Charakter nach sog. Verbrauchsbibliotheken, d.h. sie müssen ihren Medienbestand nicht auf Dauer aufbewahren, aber sie müssen ihn laufend erneuern. Daher ist neben ihren Aufbaumitteln ein regelmäßiger, jährlicher Erwerbungsetat besonders wichtig.
Seine Notwendigkeit ergibt sich einerseits aus dem raschen Veralterungsprozess, dem die Medien unterliegen und anderseits aus der Vielzahl der jährlich neu erscheinenden und für Schulbibliotheken wichtigen Medien. Darüber hinaus sind regelmäßig die Medien zu ersetzen, die wegen intensiver Benutzung verschlissen sind. Ein entscheidender Faktor für die Höhe der Erwerbungsmittel ist die Erneuerungsquote. Der gesamte Buch- und Medienbestand muss erfahrungsgemäß alle 12 - 20 Jahre wegen inhaltlicher Veralterung und Verschleiß erneuert werden. Die Veralterungsquote liegt bei den Sachbüchern oft höher, bei der erzählenden Literatur tendenziell niedriger. Daraus ergibt sich eine Erneuerungsquote von durchschnittlich ca. 5 - 8 Prozent des vorhandenen Bestandes.
Hier ein Musterbeispiel für den Erwerbungsetat einer Schulbibliothek, deren geplanter Zielbestand von 5.000 Medien bereits erreicht wurde und der jetzt jährlich aktualisiert werden muss:
Jährl. Erneuerungsquote 5% - 8%, das entspricht 250 - 400 ME. Der jährl. Erwerbungsetat beläuft sich demnach auf DM 7.500,-- bis DM 12.000,--.
Werden weniger Mittel bereitgestellt, veraltet das Bibliotheksangebot oder es verkleinert sich, da mehr Medien ausgesondert werden müssen, als neue gekauft werden können.
Viele Schulträger können oder möchten die benötigten Mittel nicht in ausreichender Höhe bereitstellen, so dass ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten z.B. durch Fördervereine, Spenden oder Sponsoring genutzt werden müssen.
Auch bei der technischen Ausstattung ist es nicht mit der einmaligen Anschaffung der entsprechenden Anlagen und Geräte getan. Insbesondere die EDV-Ausstattung für die Bibliotheksverwaltung, für Multimedia-Anwendungen oder die Internet-Nutzung muss regelmäßig ergänzt und erneuert werden.
Für die Erstausstattung mit einem EDV-Bibliothekssystem (incl. Hard- und Software) kann in etwa mit folgenden Größenordnungen kalkuliert werden:
Einplatzsystem: ca. DM 5.000,-- bis DM 10.000,--
Mehrplatzsystem (2 - 4 Plätze) ca. DM 12.000,-- bis DM 40.000,--
Ein Multimedia- oder Internet-Arbeitsplatz (Personalcomputer mit ISDN-Karte, Bildschirm, Drucker etc.) kann je nach Ausstattung für ca. DM 3.000,-- bis DM 4.000,-- beschafft werden.
Darüber hinaus fallen laufend Kosten für Zubehör sowie Wartungs- und Pflegeverträge (incl. Hotline) an. Da die hier anzusetzenden Kosten sehr stark von der Größe des EDV-Systems und vom ausgewählten Programm abhängig sind, können detaillierte Angaben nur schwer gemacht werden. Wichtig ist, dass entsprechende Kosten von den Anbietern abgefragt und bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. Auch die (Personal-)Mittel für die EDV-gerechte Datenerfassung des Bibliotheksbestandes sind ggf. zu berücksichtigen.
Weitere Sachkosten fallen z.B. für Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften, für Ausleihmaterial, ggf. Karteikarten, Buchbindematerialien, Einarbeitungskosten, Fremddatennutzung, Druckerpatronen, Etiketten, Leserausweise etc. an. Hierfür sind der Schulbibliothek ensprechende Etatmittel zur Verfügung zu stellen.
So unstreitig die Bedeutung einer Schulbibliothek auch ist, wenn es um die praktische Umsetzung geht, sollte man realistisch sein und nach dem Motto "Think big; start small" vorgehen. Gefragt ist ein zukunftsorientiertes Konzept, das stufenweise umgesetzt werden kann.
Bei Schulneubauten bzw. Schulerweiterungen sollte darauf geachtet werden, dass Schulbibliotheken eine gute Grundausstattung erhalten und im Vergleich zu anderen Fachräumen wie Computerlabor, Physik- oder Chemieraum nicht zu kurz kommen.
Anders sieht die Situation bei bestehenden Schulen aus. Die Knappheit der öffentlichen Haushaltsmittel und der ungelöste Streit um die Personalkosten in Schulbibliotheken zwischen den kommunalen Schulträgern und den Bundesländern erschweren den Aufbau und die Weiterentwicklung der Schulbibliotheken erheblich.
Um dennoch die pädagogische Idee einer Schulbibliothek in die Tat umzusetzen, sollte man sich den begrenzten Spielraum der finanziellen Möglichkeiten im Sach- und Personalbereich vor Augen halten und entsprechend planen: Auch eine kleine Schulbibliothek ist schließlich besser als gar keine!
Wahrscheinlich gibt es in jeder Schule Möglichkeiten der Umstrukturierung. Es lässt sich vieles ändern, wenn in der Lehrerschaft die Überzeugung von der Notwendigkeit einer Schulbibliothek genügend Kraft hat und deren Nutzen für die Schule und den Unterricht herausgestellt wird:
· Kooperationspartner wie leistungsfähige Öffentliche Bibliotheken
und Fachstellen können durch Rat und Tat helfen (z.B. durch Beratung,
Ausleihe von Blockbeständen oder durch tageweise personelle Betreuung
der Bibliothek).
· Vorhandene Räume können für die Bibliothek umgewidmet
werden.
· Sachmittel der Schule lassen sich für den Bibliotheksaufbau
bündeln.
· Beim Bestandsaufbau kann man sich auf viel gefragte Themen und Medien
konzentrieren.
· Interessierte Lehrer können in der Schulbibliothek im Rahmen
von Funktionen, die der Schulträger mit Beförderungen oder
Unterrichtsentlastung entgilt, Aufgaben übernehmen.
· Bereitwillige Eltern können bei vielen Handgriffen, z.B. der
technischen Medieneinarbeitung, Ausleihverbuchung, bei Aktivitäten der
Leseförderung (Vorlesestunden, Buchbesprechungen, Lesenächte,
Buchpräsentationen, Buchempfehlungen etc.) konstruktiv helfen.
· Engagierte Schüler können unter Anleitung technische
Hilfsdienste leisten.
· Auch die Einstellung einer ABM-Kraft z.B. für die Aufbau- bzw.
Reorganisationsarbeiten sollte geprüft werden.
Wenn eine Schulbibliothek ein griffiges Konzept hat, auf einer soliden fachlichen Grundlage aufbaut und einen akzeptierten Stand innerhalb des Schulbetriebs erworben hat, sind nach aller Erfahrung auch die Eltern, Fördervereine bzw. Sponsoren zu finanzieller Unterstützung bereit.
Quelle der vorstehenden Ausführungen: Grundlagen für Schulbibliotheken / Schulmediotheken. Erarbeitet von einer Expertengruppe des DBI. Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut, 1999 (Auszug)
(Gesamttext des Heftes zum Herunterladen)
- Hinweise, Anleitungen und Materialien zum Thema Personal und Kosten bietet u.a. die Sammlung schulbibliothekarischer Projektergebnisse aus Niedersachsen, zu finden hier: Raum, Etat, Personal!
- Übersichten zum Zeit- und Personalaufwand für die Umstellung eines Bibliotheksbestandes auf EDV-Verwaltung liefert der Fachstellenserver (=> Menüpunkt "EDV").
- Tipps für die Finanzierungsmöglichkeiten einer Schulmediothek in hessischen Schulen sind hier zu finden! Viele der dortigen Anregungen lassen sich auch in den anderen Bundesländern umsetzen!
- Ein Beispiel dafür wie diese und andere Fragen im Nachbarland Schweiz und zwar im Kanton Baselland verbindlich geregelt werden ist hier zu finden (Suchstichwort: SGS 645.71).