Mindestbesetzung für die
Bibliotheksöffnung . Probleme · Fragen · Lösungsansätze ·
Diskussionsbeiträge
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Die Anzahl der Mitarbeiter/innen,
die mindestens notwendig ist, um die Bibliothek öffnen zu können,
hat direkte Auswirkungen auf den Personalbedarf einer Bibliothek und auf
den Umfang ihrer Serviceleistungen. Diese Mindestanzahl ergibt sich häufig
aus der baulichen Gestaltung der Bibliothek (Anzahl der Stockwerke,
Übersichtlichkeit, Lesesäle, Auskunftsplätze). Sie tangiert
aber auch direkt die Frage nach dem Qualitätsniveau des
Bibliotheksservices.
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Welche Faktoren spielen für die Mindestbesetzung
eine Rolle?
Wie kann man personaltechnisch ungünstige
räumliche Bedingungen kompensieren?
Inwiefern kann z.B. eine reine Aufsichtstätigkeit
durch Videoüberwachung ersetzt werden?
In welchem Umfang ist eine Besetzung von
Auskunftsplätzen mit qualifiziertem Personal notwendig?
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In manchen Bibliotheken ist die
reine Lesesaalbenutzung unter Aufsicht noch möglich, nachdem Leihstelle
und/oder Magazin schon geschlossen haben.
Universitätsbibliotheken mit ausgedehnten Öffnungszeiten
besetzen manche Zeiten (z.B. die Abende) nicht mit qualifiziertem Personal,
sondern lediglich Aufsichtspersonal.