Hans Peter Thun
Eine Einführung in das Bibliothekswesen der Bundesrepublik
Deutschland
DEUTSCHES BIBLIOTHEKSINSTITUT
1998
3. Koordinierung, Kooperation, Dienstleistung
Nahezu in allen 16 Bundesländern gibt es Serviceeinrichtungen, die
vorwiegend für die kleinen, nicht bibliothekarisch geleiteten Bibliotheken
arbeiten. In der Regel werden sie vom Land unterhalten, in Einzelfällenl
auch von Vereinen und Verbänden, tragen unterschiedliche Bezeichnungen,
haben auch von Land zu Land unterschiedliche Zielgruppen (sie sind nicht
immer nur für die kleineren Bibliotheken zuständig, sondern besitzen
teilweise auch Kompetenzen, die sich auf Öffentliche Bibliotheken aller
Größenordnungen beziehen) und eine ganz unterschiedliche Ausstattung.
Insofern bilden sie ein getreues Abbild des Öffentlichen Bibliothekswesens.
Solche Stellen reichen von einer einzigen beauftragten Person im Lande
Mecklenburg-Vorpommern bis hin zur großen Büchereizentrale mit
mehr als 60 Mitarbeitern in Schleswig-Holstein. Entsprechend dieser Vielfalt
würde es den Rahmen sprengen, alle Aufgaben hier zu beschreiben, die
diese Einrichtungen wahrnehmen können. Es sei dafür verwiesen auf
eine umfangreiche Publikation, die die wichtige infrastrukturelle Arbeit
der Fachstellen beschreibt: Die Staatlichen Fachstellen für
Öffentliche Bibliotheken in Deutschland - Strukturen, Aufgaben, Leistungen.
Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut 1997.
(DBI-Materialien;
153)
Ganz grob gesagt: Fachstellen sollen das Bibliothekswesen eines Bundeslandes
fördern und den Kommunen helfen bei der Einrichtung und beim Betrieb
von Öffentlichen Bibliotheken. Die Fachstellen nehmen entsprechend
ihren Ressourcen Aufgaben der Informationsversorgung wahr, der beruflichen
Fort- und Weiterbildung, der Leseförderung, unterstützen das
Kulturangebot in der Gemeinde sowie Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung.
Sie arbeiten i.d.R. eng mit dem Deutschen Bibliotheksinstitut und der
Einkaufszentrale für Bibliotheken zusammen.
Funktion und Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise sind in den meisten Bundesländern landeshoheitlich fixiert.
In der 3. Empfehlung der Kultusministerkonferenz zum Öffentlichen
Bibliothekswesen heißt es 1994: "Die Länder unterhalten zentrale
Einrichtungen des Bibliothekswesens, die auf der Grundlage der Verantwortlichkeit
der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften für das
Öffentliche Bibliothekswesen die Öffentlichen Bibliotheken fachlich
beraten und Dienstleistungen anbieten."
Die Fachstellen sind zwar nicht in allen Landesverfassungen als Landesaufgabe
verankert, aber trotzdem liegt es im übergeordneten Sinne im Interesse
jedes Bundeslandes, daß es über ein möglichst gut ausgestattetes
öffentliches Bibliothekswesen verfügt. Die Erkenntnis, daß
trotz kommunaler Kulturhoheit ein solches infrastrukturelles Interesse besteht,
hat diese rund 40 Stellen entstehen lassen, die sich zudem in einer
Dachorganisation, der
"Fachkonferenz
der Staatlichen Büchereistellen", zusammengeschlossen haben und
so ihre Arbeit koordinieren.
Zu erwähnen ist, daß es auch für die Öffentlichen Bibliotheken kirchlicher Trägerschaft Fachstellen mit grundsätzlich ähnlicher Aufgabenstellung gibt, deren Arbeit über die Dachorganisationen der kirchlichen Bibliotheksarbeit koordiniert wird.
Detailliertere Informationen zu den Staatlichen Fachstellen finden sich in der Veröffentlichung "Die Staatlichen Fachstellen, ihr Auftrag und die Leistungen der Länder für das Öffentliche Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland ".