Beratung Hierarchiestufe höher

(Dieses Positionspapier ist auch in BibliotheksInfo, Heft 8/97, S. 477-493, erschienen.)

Die Staatlichen Fachstellen, ihr Auftrag und die Leistungen der Länder für das Öffentliche Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland - Positionspapier der Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen

Die Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen ist eine seit 1952 bestehende Einrichtung, die sowohl Arbeits- und Informationsgremium als auch Ansprechs- und Kooperationspartner für bibliothekarische Institutionen und Verbände auf Bundesebene ist. Zusammen mit Partnern setzt sich die Fachkonferenz für die Verbesserung der Bibliothekssituation in den Ländern der Bundesrepublik ein.

Um deutlich zu machen, daß auch und gerade in Zeiten knapp werdender finanzieller Mittel einerseits und in Zeiten technologischer Herausforderung der Bibliotheken andererseits die Arbeit der Staatlichen Fachstellen dringend notwendig ist, lag aktuell zum 7. Deutschen Bibliothekskongreß ein Positionspapier vor, das den Auftrag Staatlicher Fachstellen in der modernen Informationsgesellschaft beschreibt.

Auf der Basis einschlägiger Grundsatzerklärungen und Empfehlungen nimmt das Papier Stellung zu:

Ein Anschriftenteil weist alle Staatlichen Fachstellen in Deutschland nach.

Die Broschüre kann gegen eine Schutzgebühr von DM 3,- zuzüglich Portokosten von DM 3,- bestellt werden bei:

Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen in Deutschland, c/o Staatliche Beratungsstelle für öffentliche Büchereien, Schürerstr. 4a, 97080 Würzburg, Tel.: (09 31) 511 59, Fax: (09 31) 596 57, E-Mail: Beratungsstelle.wuerzburg@t-online.de


Die Staatlichen Fachstellen, ihr Auftrag und die Leistungen der Länder für das Öffentliche Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland *

Herausgegeben von der
Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen in Deutschland Rendsburg / Koblenz 1997

Redaktion:
Jürgen Seefeldt, Landesbüchereistelle Rheinland-Pfalz, Koblenz

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Bedeutung und Funktion der Öffentlichen Bibliotheken
    - Grundsatzerklärungen und Empfehlungen

  2. Auftrag und Funktion der Fachstellen
    - Ziele und Tätigkeiten von Fachstellen

  3. Aufgabenfelder der Fachstellenarbeit
    - Planung, Beratung, Förderung
    - Aus- und Fortbildung, Leihverkehr, Öffentlichkeits- und Programmarbeit, Information, Zentrale Dienste
    - Innovationsarbeit
    Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen in Deutschland

  4. Die Fachstellenarbeit in der Zukunft
    - künftige Zielsetzungen

  5. Anschriften der Staatlichen Fachstellen in der Bundesrepublik Deutschland
Das Positionspapier beschreibt den Auftrag Staatlicher Fachstellen in der modernen Informationsgesellschaft. Die Aufgabenstellung dieser Infrastruktureinrichtungen des Öffentlichen Bibliothekswesens ergibt sich aus der Funktion Öffentlicher Bibliotheken, die fester Bestandteil einer strukturierten und konzeptionell weitblickenden Kultur- und Bildungsarbeit sind.

1. Die Bedeutung und Funktion der Öffentlichen Bibliotheken

Technischer Fortschritt, wachsende Produktivität, Globalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Märkten bewirken einen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandel, der hohe Anforderungen an die Qualifizierung, die Kreativität und Flexibilität des Einzelnen stellt. Wenn sich der Wirtschaftsstandort Deutschland behaupten will, erfordert dies zukunftsweisende Entscheidungen für den Fortbestand des Bildungsstandorts Deutschland.

Öffentliche Bibliotheken stellen sich mit ihrem Informations-, Medien- und Dienstleistungsangebot diesen Herausforderungen. Für alle Schichten der Bevölkerung leisten sie einen wichtigen Beitrag zur sinngemäßen Verwirklichung des durch Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gegebenen Grundrechtes der Bürger, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" und öffnen damit einen Weg zur Teilnahme am kulturellen, gesellschaftlichen und sozialen Leben. Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Bibliotheksangeboten wächst seit Jahrzehnten ständig, wie die Ausleih-, Benutzer- und Besucherzahlen in allen Teilen Deutschlands, in ländlichen wie städtischen Bereichen, eindrucksvoll belegen.

Die Aufgabenstellung der Gemeinden und Gemeindeverbände, die nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz das Recht haben, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln", schließt auch die Zielvorgabe mit ein, innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen zu unterhalten.

Vor diesem Hintergrund ist die Öffentliche Bibliothek als Bestandteil der kommunalen Infrastruktur eine unverzichtbare Bildungs- und Kultureinrichtung für eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft. Keine andere Bildungs- oder Kultureinrichtung erreicht einen so hohen Anteil der Bevölkerung aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten wie die Öffentliche Bibliothek. Sie sichert den freien Zugang zu Informationen und ist ein Grundstein für die Entfaltung von Wissen, Fachkompetenz und Kommunikation; damit trägt sie wesentlich zu einer lebendigen Demokratie bei.

Gut ausgebaute Öffentliche Bibliotheken bieten ein weites Spektrum an Diensten zur Daseinsvorsorge:

Für viele Menschen erfüllen Öffentliche Bibliotheken grundlegende Funktionen zur erfolgreichen Bewältigung des Lebens mit seinen Berufs- und Alltagsproblemen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen. In vielfältiger Weise bieten sie Instrumentarien einer Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen dabei ein lebenslanges Lernen oder die Förderung des Lesens als eine der elementaren Kulturtechniken. Sie sind damit Teil eines zukunftsorientierten Netzwerks, in dem sie Medien aller Art bereitstellen, Orientierungshilfen im wachsenden Informationsmarkt anbieten und Dienstleistungen für andere Institutionen erbringen.

Durch ihr breites Angebot sind Öffentliche Bibliotheken heute sog. weiche Standortfaktoren und unterstützen die Bildung von Wirtschaftsstandorten.

In den Grundsatzerklärungen und Empfehlungen

sind Bedeutung und Funktion der Öffentlichen Bibliothek festgeschrieben. In diesen Papieren wird nicht zuletzt ihre wichtige Rolle als öffentliche Einrichtung der Informationsversorgung in einer zunehmend informationsbestimmten Gesellschaft gewürdigt.

2. Auftrag und Funktion der Fachstellen

Die Fachstellen fördern im Einklang mit den bibliothekspolitischen Empfehlungen und Grundsatzpapieren den Aufbau eines gestuften Bibliotheksnetzes und die Kooperation der Bibliotheken auf allen Ebenen und in allen Arbeitsfeldern.

Die Unterhaltung Öffentlicher Bibliotheken obliegt in erster Linie der kommunalen Selbstverwaltung. Da die einzelnen Gemeinden und Landkreise jedoch unterschiedlich leistungsfähig sind und überdies Dienstleistungen für das Umland erbracht werden müssen, ist es Aufgabe der für Kultur und Bildung zuständigen Länder, den Auf- und Ausbau eines leistungsfähigen Öffentlichen Bibliothekswesens verantwortlich mitzugestalten. Diese sind im besonderen Maße gefordert, die Weichenstellung zum Ausgleich struktureller und regionaler Ungleichheiten zu leisten.

Über Jahrzehnte hinweg haben die Länder sichtbare Anstrengungen zur Gestaltung eines leistungsfähigen, engmaschigen Netzes Öffentlicher Bibliotheken in Stadt und Land unternommen. Basis der staatlichen Bemühungen bilden zahlreiche Verwaltungsvorschriften und Erlasse, aber auch eine Reihe von Länderverfassungen, in denen Aufbau und Förderung von Öffentlichen Bibliotheken als Gemeinschaftsaufgabe der Länder, Gemeinden und Landkreise definiert und ihre Strukturen festgelegt sind.

Eine ausgewogene Infrastruktur, die den Bürgerinnen und Bürgern eine gleichwertige Versorgung und Erfüllung ihrer wichtigsten Bedürfnisse ermöglicht, kann nur von den Ländern geschaffen werden. Da den Kommunen und ihren Öffentlichen Bibliotheken von der Finanzierbarkeit, aber auch von ihren allgemeinen und lokalen Aufgaben her Grenzen gesetzt sind, ist die gestaltende und fördernde Mitwirkung der Länder unerläßlich.

Aus den Artikeln 5, 30 und 33 Grundgesetz läßt sich die Verpflichtung der Länder ableiten, die Chancengleichheit, insbesondere die aktive und passive Informationsfreiheit der Menschen zu wahren und zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in allen Landesteilen Ausgleichsfunktionen wahrzunehmen. Dieser Grundgedanke, der auch in Artikel 72 (2) Nr. 3 Grundgesetz enthalten ist, schließt die Versorgung mit Literatur und anderen Informationsträgern durch Öffentliche Bibliotheken mit ein.

In diesem Zusammenhang wurden Staatliche Fachstellen - auch: Staatliche Büchereistellen, Beratungsstellen für Öffentliche Bibliotheken oder Büchereizentralen genannt - von den Ländern als Unterhaltsträgern gegründet. Zusätzliche finanzielle Unterstützung geben in einigen Ländern auch Kommunen und Landkreise.

Seit Beginn ihrer Gründungen vor zum Teil mehr als siebzig Jahren haben die Staatlichen Fachstellen in hohem Maße an der Stärkung des politischen Bewußtseins über die Unverzichtbarkeit kommunaler Öffentlicher Bibliotheken und der Modernisierung und Strukturierung des Bibliotheksnetzes mitgewirkt. Mit Hilfe der Fachstellen, die in ihrer Rolle als Motoren und Multiplikatoren die Bibliotheken zu leistungsfähigen und bedarfsorientierten Informations- und Lernorten weiterentwickeln wollen, erhält die Kultur- und Bildungsarbeit der Länder im Bereich der öffentlichen Informationsversorgung Struktur, fachliche Koordinierung und fördernde Beratung. Fachstellen haben über Jahrzehnte hinweg wichtige Impulse gegeben und konzeptionelle Zielvorgaben erarbeitet, um den Bibliotheken im kontinuierlichen Veränderungsprozeß zur Seite zu stehen: nur so konnte und kann der im Zuge von Verwaltungsmodernisierung, Ressourcenverknappung, veränderten Mediennutzungen und neuen Bedürfnissen des Einzelnen erforderliche Wandel im Aufgabenprofil Öffentlicher Bibliotheken eingeleitet werden.

Aufgrund des divergierenden Ausbau- und Leistungsstands des Öffentlichen Bibliothekswesens in den einzelnen Ländern kommt den Fachstellen große Bedeutung beim Ausgleich der regionalen Unterschiede zu. Die Fachstellen sind als aktive Partner der Bibliotheken zugleich am Abbau des Stadt-Land-Gefälles beteiligt, das die Menschen in den ländlichen Regionen hinsichtlich der Informations- und Medienversorgung benachteiligt.

Die 3. Empfehlung der Kultusministerkonferenz zum Öffentlichen Bibliothekswesen vom 9.9.1994 stellt zur Rolle der Fachstellen fest: "Die Länder unterhalten zentrale Einrichtungen des Bibliothekswesens, die auf der Grundlage der Verantwortlichkeit der Länder und der kommunalen Gebietskörperschaften für das Öffentliche Bibliothekswesen die Öffentlichen Bibliotheken fachlich beraten und Dienstleistungen anbieten."

Die zentralen Ziele der Tätigkeit von Fachstellen sind und bleiben:

3. Aufgabenfelder der Fachstellenarbeit

Aus der Zielbestimmung und dem Gesamtauftrag der Fachstellen leiten sich im einzelnen deren Aufgaben ab.

Diese Aufgabenfelder gestalten sich aufgrund der engen Verflechtung mit der Region, den historischen Gegebenheiten und den politisch sowie kulturell gewachsenen Besonderheiten der einzelnen Bundesländer unterschiedlich; das Arbeitsspektrum kann je nach Zuständigkeitsgebiet, Bevölkerungs- und Siedlungsdichte oder nach dem Stand der personellen und räumlichen Ausstattung der Einrichtung variieren.

Eine Fachstelle innerhalb einer Region mit einer Vielzahl von großstädtischen Ballungszentren und geringeren Anteilen von Klein- und Mittelstädten muß das Aufgabenprofil im Detail anders ausrichten als eine Fachstelle mit einem großflächigen, dünnbesiedelten Umland und einer Vielzahl von Unter-, Klein- und Mittelzentren.

Die im folgenden aufgezeigten Aufgabenfelder beschreiben das Gesamtspektrum der Fachstellenarbeit in den Ländern.

Je nach regionalen Bedürfnissen und Gegebenheiten müssen die dargestellten Aufgaben in eine individuelle, landesbezogene Konzeption eingehen:

I. Planung
Fachstellen planen und konzipieren; sie

II. Beratung und Koordinierung
Fachstellen beraten Bibliotheksträger und Bibliotheken und koordinieren Entwicklungen; sie III. Förderung
Fachstellen fördern praktisch und finanziell; sie IV. Aus- und Fortbildung
Fachstellen sorgen für Personalqualifizierung sowie Aus- und Fortbildung; sie V. Leihverkehr
Fachstellen unterstützen und vermitteln im Leihverkehr; sie VI. Öffentlichkeits- und Programmarbeit
Fachstellen fördern und unterstützen Öffentlichkeits- und Programmarbeit; sie VII. Information
Fachstellen sammeln, archivieren, erschließen und publizieren Fachliteratur; sie VIII. Zentrale Dienste
Fachstellen leisten - in Eigenregie oder in Verbindung mit anderen Partnern - durch zentrale Dienstleistungen praktische Unterstützung; sie IX. Innovationsarbeit
Fachstellen arbeiten an der konzeptionellen Gestaltung von Innovationen und der Einführung neuer Techniken mit; sie

* * * * *

Darüber hinaus wirken Fachstellen mit ihrem Personal in Fachgremien, Kommissionen, Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Sektionen der Bibliotheksverbände auf Bundes- und Landesebene mit.

Wichtigstes überregionales Gremium der Staatlichen Fachstellen ist die 1952 gegründete Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen in Deutschland.

Sie versteht sich als Arbeitsgemeinschaft aller den Kultusbehörden der Länder unterstellten Staatlichen Fachstellen.

Die "Fachkonferenz" dient vor allem als fachliches Forum für Erfahrungsaustausch, gemeinsame Interessenvertretung und Fortbildung. In ihrer Doppelfunktion als Arbeits- und Informationsgremium ist sie Ansprech- und Kooperationspartner für bibliothekarische Institutionen und Verbände auf Bundesebene.

Die Staatlichen Fachstellen veranstalten seit 1952 eine Jahrestagung, die auch unter dem Begriff "Fachkonferenz" firmiert. Unter dem Vorsitz eines dreiköpfigen Vorstandes hat die "Fachkonferenz" einen Hauptausschuß mit jeweils einem Ländervertreter als ständiges Arbeitsgremium sowie einige Fachausschüsse, z.B. für die Gebiete "EDV" und "Programm- und Öffentlichkeitsarbeit", berufen.

4. Die Fachstellenarbeit in der Zukunft

Vor dem Hintergrund einer sich rasant entwickelnden Informationstechnik und neuen elektronischen Kommunikationsinfrastruktur ist für die nahe Zukunft absehbar, daß noch stärker als heute der Dienstleistungsbereich Informationswesen" eine zunehmend wichtige Rolle im politischen und gesellschaftlichen Leben spielen wird.

Medienkompetenz wird zu einer Schlüsselqualifikation für die Bewältigung individueller und sozialer Prozesse. Aus diesem Grund müssen die Wechselbeziehungen zwischen Kultur- und Bildungspolitik einerseits und der Medienpolitik andererseits verstärkt in den Blick der Politik der Länder und der Kommunen gerückt werden. Die Stärkung von "Kultur am Ort" eine der Voraussetzungen für die Erlangung von Medienkompetenz.

Die schnelle, unmittelbare und freizügige Zugänglichkeit zu Informationen und die Verfügbarkeit von Daten und Fakten in multimedialer Form werden die Grundlage für Entscheidungen darstellen. Die Bibliotheken können, wenn ihnen jetzt der technologische Anschluß an die Informationsnetze und der Ausbau ihrer multimedialen Bestände flächendeckend gelingt, zu örtlichen und überörtlichen Clearing- und Vermittlungsstellen dieses Wissens- und Informationstransfers werden.

Fachstellen sind dabei mehr denn je gefordert, als Koordinierungsstellen staatlicher Interessen und Aufgaben das Bibliotheks- und Informationsnetz in Stadt und Land voranzubringen sowie den Bibliotheken in Schulen und Sonderbereichen ausgleichende, fördernde und beratende Dienste bereitzustellen.

Fachstellen sind die staatlichen Institutionen zur Umsetzung bibliothekspolitischer Empfehlungen. Sie verfügen über bibliotheksfachlich kompetentes Personal, das laufend sein Know how auf den zukunftsweisenden Gebieten von Kulturmanagement und Marketing, EDV und Controlling vertieft. Die kontinuierliche Qualifizierung des Fachstellenpersonals muß Hand in Hand gehen mit der Qualifizierung der Bibliotheksmitarbeiter; nur so kann der permanente Veränderungsprozeß positiv begleitet werden. Fachstellen müssen über eine moderne Kommunikationstechnik verfügen, die sie in die Lage versetzt, als Anlaufstellen für Beratung und Fachinformation zu agieren. Zugleich sind sie Multiplikatoren, die die Modernisierung der Öffentlichen Bibliothek vorantreiben.

Die Bundesländer, unterstützt von den kommunalen Spitzenverbänden, müssen die rechtlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen schaffen, um eine gleichmäßige und der Landesgröße angemessene Infrastruktur von staatlich getragenen bibliothekarischen Fachinstanzen aus- und aufzubauen.

Fachstellen werden sich, basierend auf ihrem heutigen Funktionskatalog, künftig verstärkt folgenden Aufgaben widmen:

Als bibliothekarische "Denkfabriken" arbeiten die Fachstellen an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Öffentlichen Bibliothekswesens im Dialog mit Partnern aus Kultur und Bildung.

Als bibliotheksfachliche Informations- und Vermittlungsstellen begleiten, koordinieren und beraten die Fachstellen - unter Einsatz der EDV-Technik und Nutzung aller Verbundnetze - lokal, regional und überregional Öffentliche Bibliotheken, Verwaltungen und kulturelle Institutionen in allen Angelegenheiten der allgemeinen Informationsversorgung.

Als Fachinstanzen der Länder werden die Fachstellen ausgleichend tätig zur Minderung der strukturellen regionalen Unterschiede im öffentlichen Bibliothekswesen;

Als Gutachter und Sachverständige unterstützen und bewerten die Fachstellen Realisierungsprojekte kommunaler und staatlicher Infrastrukturvorhaben im Bibliotheks- und Informationsbereich. Durch fachgerechte Vergabe staatlicher Zuschüsse werden innovative Maßnahmen, insbesondere die Vernetzung der Bibliotheken auf regionaler Ebene, vorangetrieben.

Als bibliothekarische Fortbildungsanbieter betreuen und organisieren die Fachstellen im Zusammenwirken mit anderen überregionalen Einrichtungen die kontinuierliche Qualifizierung und Schulung des fachlichen und nichtfachlichen Bibliothekspersonals.

Als Koordinierungsstellen fördern und gestalten die Fachstellen die überörtliche und grenzüberschreitende Vernetzung der Bibliotheken. Die Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen in Deutschland strebt die überregionale und internationale Zusammenarbeit mit den entsprechenden zentralen Einrichtungen in den europäischen Staaten an.

Als Motoren und Multiplikatoren wirken die Fachstellen in zahlreichen bibliothekarischen und bibliothekspolitischen Aufgabenfeldern fördernd mit, bringen Sachfragen und Konzeptionen in die Diskussion ein und entwickeln sachgerechte praktische Lösungen unter Berücksichtigung fachlicher Standards. Vorrangig werden dabei Aktivitäten im Bereich der elektronischen Medien (Multimedia, Internet), in der Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Bibliotheken und Verbundsystemen sowie Fragen der Managementtechniken und Ressourcenbündelung im Mittelpunkt der künftigen Aufgaben stehen.

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Die Fachstellen in den einzelnen Bundesländern, die in der Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen Deutschlands und in der Sektion 6 des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. organisiert sind, sehen in diesem Aufgabenkatalog ihren gegenwärtigen und zukünftigen Auftrag. Zu dessen Erfüllung sind tragfähige Rahmenbedingungen und ein deutliches Plädoyer der Länder zum Auftrag und Ausbau Staatlicher Fachstellen erforderlich.

*) Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.


Stand: 11.02.98

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