Mit dem Pfeil nach oben kann immer wieder an den Anfang des jeweiligen Regelwerkteiles gesprungen
werden, ansonsten empfiehlt es sich, die Steuerungsmöglichkeiten (vorwärts, rückwärts,
History, usw.) des Browsers zu verwenden.
Die §§ 701-773 sind auf zwei Dateien verteilt; die erste Datei beinhaltet §§
701-734, die zweite Datei §§ 735-773.
Bei der HTML-Version konnten nicht alle Sonderzeichen dargestellt werden, das betrifft
vor allem Buchstaben mit Diakritika.