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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 6, 99

Die Definition der Bibliothek

Der Mangel an Wissen über das unzulängliche Wissen ist bekanntlich auch ein Nichtwissen

Gisela Ewert, Walther Umstätter

 

1. Einleitung

Das Bibliothekswesen befindet sich aufgrund seines rasanten Wachstums zweifelsohne seit längerem in einer Identitätskrise. Bedingt durch die quantitativ und qualitativ veränderten Anforderungen der modernen Wissenschaftsgesellschaft, stößt es mit den klassischen Methoden an räumliche und insbesondere an finanzielle Grenzen. Folglich sucht man nicht nur nach neuen technischen Lösungsmöglichkeiten, nach einem neuen Berufsbild mit veränderten Ausbildungs- und Besoldungsstrukturen,1) sondern auch nach neuen bzw. veränderten Finanzierungsmodellen2) und nicht zuletzt nach Kriterien, um auch im Bibliothekswesen mit Erfolg nach Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und des Marketings arbeiten zu können.3)

Bei genauer Betrachtung verbirgt sich hinter derartigen Diskussionen jedoch nichts anderes als der Versuch, zu einem notwendigerweise neuen Verständnis von Bibliothek zu gelangen.

Aus dieser Situation heraus ergeben sich jedoch nicht allein Anforderungen an die Bibliothekspraxis und die Bibliothekspolitik, sondern ebenso wichtige an die Bibliothekswissenschaft. Denn für die anstehende Verständigung über eine neue Positionsbestimmung der Bibliotheken bedarf es einer - im übrigen für jede Wissenschaft gleichermaßen - unabdingbaren Voraussetzung: der Schaffung einer fundierten Terminologie des eigenen Faches. Sie ist eine unverzichtbare Grundlage für jede fachwissenschaftliche Kommunikation.4)

Wenn also gegenwärtig über eine neue Sichtweise im Hinblick auf die gesellschaftliche Bedeutung der Bibliothek diskutiert wird, ist es zweifellos im Sinne dieser Diskussion nützlich, von der theoretischen Forschung her Klarheit zu schaffen.

Auch wenn solche Bemühungen den einen oder anderen Praktiker nicht zu überzeugen vermögen, so sind sie gerade für die Praxis weitaus relevanter als gemeinhin angenommen wird. Denn letztendlich geht es dabei um Fragen der bibliothekarischen Existenz.

 

2. Die herkömmlichen Definitionen der Bibliothek

Der in der Bibliothekswissenschaft bis heute gebräuchliche Begriff "Bibliothek" leitet sich bekanntlich von den griechischen Wörtern biblos und theke her.

Das Kompositum wurde meist frei übersetzt mit: Sammlung bzw. Aufbewahrungsort von Büchern.

Diese ausgesprochen lokationsorientierte Auffassung, wie sie sich beispielsweise noch im "Lexikon des gesamten Buchwesens"5) oder auch bei H. Hiller6) findet, erhielt durch Armin Graesel erste Ansätze einer Funktionsorientierung.7)

M. Krabbe und W.M. Luther griffen diesen Gedanken 1953 auf. Sie schrieben: "Unter einer Bibliothek (das Wort ist, ähnlich wie 'Bibliographie', dem Griechischen entlehnt und bedeutet soviel wie 'Buchablage', 'Buchbehälter') versteht man nicht allein das Gebäude bzw. die Räumlichkeiten, die zur Aufbewahrung von Büchern bestimmt sind, sondern auch alle Einrichtungen, die zum Zwecke einer ordnungsmäßigen Betreuung der Bücher mit einem solchen 'Bücherhaus' verbunden sein müssen. So verstanden, erhält das Wort 'Bibliothek' einen viel umfassenderen Sinn, und wir meinen damit nach Armin Graesels Definition ‚eine zum Zweck öffentlicher oder privater Benutzung aufgestellte Sammlung von Büchern'.

Die besondere Zweckbestimmung einer Büchersammlung ist es demnach, die diese erst zur Bibliothek macht. Denn anders könnte man auch beim Lager etwa des Sortimenters oder Antiquars, das zweifellos in eine gewisse Ordnung gebracht, unter Umständen sogar ‚katalogisiert' (Antiquariatskatalog) sein kann, von einer Bibliothek sprechen. In diesem Falle ist aber das Buch nur aufgestellt als Handelsware, lediglich in der Absicht, verkauft zu werden."8)

Diese Unterscheidung gilt es hervorzuheben, weil M. Krabbe und W.M. Luther damit schon im Nachkriegsdeutschland die möglichst eindeutige und auch notwendige Abgrenzung von der Buchhandlung vornahmen, die so manchen heutigen Bibliothekaren, hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Bibliotheken, schwerzufallen scheint.

Klarer als im englischen bookstore oder in der französischen librairie ist im Deutschen der Sinn der Bezeichnung Buchhandlung erkennbar. Sie weist eindeutig auf das Geschäft mit dem Buch hin. Allerdings wird in letzter Zeit, ebenso wie im Bibliothekswesen, auch hier nach einer neuen Identität gesucht, weil der Handel mit Videos, Tonkassetten, Software oder CD-ROMs einen immer breiteren Raum einnimmt. Vom Kulturkaufhaus u.ä. ist die Rede.

Trotz dieses allgemein beobachtbaren Wandels konnte man in den letzten Jahrzehnten feststellen, daß die Begriffsfestlegung relativ stabil blieb. Beispiele dafür sind:

In zahlreichen, z.T. nicht explizit bibliothekarischen Quellen sieht man sich zudem der Verpflichtung ausgesetzt, die Gesamtbedeutung nach mehreren Einzelaspekten nebeneinander zu differenzieren. So kennzeichnet beispielsweise das Deutsche Universalwörterbuch Duden:10)

"Bibliothek, die;­, -en [lat. bibliotheca < griech. bibliotheke, eigtl. = Büchergestell]:

1. a) Einrichtung zur systematischen Erfassung, Erhaltung, Betreuung u. Zugänglichmachung von Büchern; Bücherei: bei, an einer B. angestellt sein;

b) [geordnete] Büchersammlung: eine B. von 30.000 Bänden;

c) Raum, Gebäude für eine Bibliothek.

2. (veraltend) Titel von Buchreihen: Meiners Philosophische B.. Ó Dudenverlag"
Auch im angloamerikanischen Sprachraum finden sich ganz ähnliche Ausführungen zum Terminus library. Im Concise Oxford Dictionary wird damit gekennzeichnet:11)
a - "a collection of books etc. for use by the public or by members of a group."
b - "a person's collection of books."
c - "a room or building containing a collection of books (for reading or reference rather than for sale)."
d - "a similar collection of films, records, computer routines, etc. (the place where these are kept.)"
e - "a series of books issued by a publisher in similar bindings etc."
 

Diese Beispiele illustrieren, daß man bis heute relativ einheitlich an dem lokationsorientierten Aspekt der "Sammlung bzw. des Aufbewahrungsortes" festhielt.

Die zunehmende Existenz von anderen für Bibliotheken relevanten Sammelobjekten neben den Büchern bzw. Printmedien provozierte allerdings zunehmend die Frage nach der Zulässigkeit der Begrenzung auf das Wort "Buch", selbst wenn man sich in Fachkreisen stillschweigend bzw. mehr oder weniger einvernehmlich darauf verständigte, das Wort "Buch" bzw. "Bücher" in der Definition der Bibliothek als pars pro toto zu verstehen.

Demgegenüber ersetzen L. M. Harrod und E. H. Thompson das Wort "books" durch "materials" bzw. "literary material":
Harrod's Librarian's Glossary:12)
a - a "collection of books and other literary material kept for reading, study and consultation"
b - a "place, building, room or rooms set apart for the keeping and use of a collection of books, etc."
c - a "number of books issued by one publisher under a comprehensive title as the ‚Loeb Classical Library'"
d - a "collection of films, photographs and other visual non-book materials, plastic or metal tapes and discs, computer tapes and programs."

Thompson, E. H.:13)
a - "collection of materials organized to provide physical, bibliographic, and intellectual access to a target group, with a staff that is trained to provide services and programs related to the information needs of the target group."
b - in "computer science, an organized collection of computer programs available to users of the machine." 


H. Kunze14) führte den Begriff der "literarischen Dokumente" ein, was zweifelsohne eine Referenz an die Erkenntnisse aus der Dokumentation war.

Solche Veränderungen an der gewohnten Definition der Bibliothek zeigen zweierlei:

1. das Bemühen der Bibliothekstheorie, den Grundterminus Bibliothek dem sich verändernden Publikationsaufkommen anzupassen;

2. das Bemühen, Erkenntnisse aus der Dokumentation und Informationstheorie für die Zwecke der Bibliothekswissenschaft zu nutzen. Denn der Begriff Dokumentation, der um 1900 geprägt wurde, und der 1960 von der FID mit den Worten "the collection and storage, classification and selection, dissemination and utilisation of all types of information" exakter definiert wurde, bezieht sich bei genauer Betrachtung auch auf das Bibliothekswesen.

 

3. Das Anliegen einer Definition

Eine Definition im klassischen Sinne bedeutet Begrenzung bzw. Beschränkung. Das lateinische definio wird übersetzt mit "begrenzen, beschränken, bestimmen". Definieren heißt somit: möglichst exakte Festlegung einer Wortbedeutung durch Abgrenzung eines Wortfeldes von seinen benachbarten Begrifflichkeiten. Jede Definition besteht aus zwei Teilen: dem Terminus, den man als Definiendum bezeichnet, und der inhaltlichen Bestimmung, wofür dieser Terminus steht, dem Definiens. In normierten Sprachen, wie wir sie in Klassifikationen und Thesauri vorfinden, ist eine solche Abgrenzung vergleichsweise einfach und durch den geringen Umfang des Wortschatzes stark begrenzt. Das bedeutet: in einem Thesaurus erlangt jede Benennung ihre begriffliche Abgrenzung durch die Deskriptoren in ihrem Umfeld. Dieses - den Bibliothekaren und Dokumentaren aus Lehre, Forschung und Praxis vertraute Gebiet - ist in der wissenschaftlichen Sprache mit drei besonderen Schwierigkeiten belastet:

1. Die unbegrenzt große und kaum kontrollierbar wachsende Zahl an neuen Begriffen, die sich alle gegenseitig mehr oder minder stark beeinflussen.

2. Die Vielzahl an synonymen bzw. quasisynonymen Wortschöpfungen, die täglich neu entstehen und teilweise wieder verschwinden.

3. Der allgemeine, teilweise sogar laienhafte Sprachgebrauch, der unpräzise und teilweise auch widersprüchliche Wortverwendungen mit sich bringt.

Diese Schwierigkeiten können nur durch ein Wissen um die jeweilige Gesamtproblematik überwunden werden. Daher sollten Bibliothekare sich hüten, fachfremde Termini, wie Controlling oder Marketing, neu zu definieren.15) Sie sollten allerdings den Wirtschafts-, den Sozialwissenschaften und allen anderen interessierten Wissenschaftlern eine klare Definition dessen liefern, was sie selbst an Dienstleistung anzubieten haben.

Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gelten für die fachterminologische Arbeit Regeln, gewissermaßen als Gesetze der wissenschaftlichen Terminologie, nach denen die Fachwörter hinsichtlich ihrer Begrifflichkeit eindeutig zu definieren sind. Das bedeutet, die einem Terminus wesensspezifischen Merkmale müssen ermittelt und sprachlich eindeutig beschrieben werden, und vor allem, es muß mit sprachregulierenden, mithin sprachnormierenden Eingriffen darauf hingewirkt werden, daß jedem Begriff eine grundsätzliche Bedeutung zugeordnet wird. Homonyme und Synonyme sind abzugrenzen und als solche entsprechend zu kennzeichnen.

Begriffsbestimmungen, in dem hier reflektierten klassischen Sinne, sind Inhaltsdefinitionen. In ihnen wird der Inhalt eines Begriffes vollständig und in hohem Maße genau angegeben. Eine Inhaltsdefinition sagt in der Regel aus, was ein Ding, Sachverhalt usw. ist, indem sie z.B. feststellt, in welcher Beziehung es zu anderen steht und mittels welcher Eigenschaften es sich von anderen unterscheidet.

Betrachten wir unter dieser Maßgabe die bisherigen Definitionen zum Begriff "Bibliothek", so müssen wir bemerken, daß sie die wesensspezifischen Merkmale in Form der Funktionen "Sammeln, Ordnen und Verfügbarmachen" aufzeigen.

Wie am Beispiel der Definitionen von M. Krabbe und W. M. Luther16) und im "Lexikon des gesamten Buchwesens"17) erkennbar, wird dabei auf den Unterschied bibliothekarischer Sammlungen zu denen von Buchhandlungen bzw. Antiquariaten hingewiesen. Die Abgrenzung zu dem Homonym "Bücherei" erfolgt jedoch nicht.

H. Hiller und auch W. Krieg weisen zwar auf diesen Umstand hin, dabei W. Krieg verdientermaßen auf die Tatsache, daß die Bezeichnung "Bücherei" 1658 von Comenius, dem mährischen Theologen und Pädagogen (1592-1670) "als Lehnübersetzung aus dem Niederländischen"18) geprägt wurde. Weitere Ausführungen bzw. Abgrenzungen erfolgen jedoch nicht.

Eine Wissenschaft kann immer nur so exakt sein wie es ihre Begrifflichkeiten sind. Diese Erkenntnis wurde insbesondere durch die Enzyklopädisten im 18. Jahrhundert verbreitet, die im Rahmen der Aufklärung mit der Enzyklopädie ein umfassendes Bildungsinstrument und ein auf Vernunft gegründetes Kompendium schufen, in dem das gesamte Wissen ihrer Zeit zusammengetragen und soweit wie möglich definiert wurde. Sie haben sich dabei der Lehre des Francis Bacon bedient und der Erfahrungen aus den Naturwissenschaften. Obwohl bzw. weil sie sich als Philosophen empfanden, lieferten sie damit die Voraussetzung zur modernen Wissenschaftsgesellschaft. Die gemeinsame Arbeit vieler Autoren an einer neuen Lehrmeinung war somit die geglückte geistige Revolution der Aufklärung und damit in gewisser Hinsicht auch der Beginn einer gemeinsamen Wissenschaftssprache, die auf einer möglichst exakten Begriffsbestimmung basierte.

Eine Begriffsbestimmung, obwohl mit dem Anspruch, exakt zu sein, darf allerdings nicht starr und inflexibel gestaltet bleiben. Indem sie ständig den Normativen der jeweiligen fachspezifischen Praxis unterliegt, muß sie sich entsprechend deren Weiterentwicklung immer wieder aufs Neue bewähren.

Auf diesen Aspekt wollte wohl auch Karl Popper19) aufmerksam machen, als er schrieb: "Die Idee, daß die Genauigkeit der Wissenschaft oder der wissenschaftlichen Sprache von der Genauigkeit ihrer Begriffe abhängt, ist sicher sehr plausibel, aber ich halte sie nichtsdestoweniger für ein bloßes Vorurteil. Die Präzision einer Sprache hängt vielmehr gerade davon ab, daß sie sich sorgfältig bemüht, ihre Begriffe nicht mit der Aufgabe zu belasten, präzise zu sein." An dieser Überlegung ist besonders interessant, daß sie einen wichtigen Aspekt der Wissenschaft anspricht. Es ist die Unschärfe bzw. die Fehlerwahrscheinlichkeit, die eine echte Wissenschaft mit einkalkulieren muß.

Bezogen auf die Definition von Begriffen, bedeutet diese Feststellung nichts anderes als die Tatsache, daß zu enge bzw. zu präzise Begriffsbestimmungen Fehler eigener Art in sich tragen.

Die bislang geläufige Definition der Bibliothek als "Sammlung von Büchern bzw. literarischen Dokumenten" ist dafür ein beredtes Beispiel.

Das Wort "Buch" ist auf Grund einer unkorrekten Übersetzung in die Definition gelangt. Das griechische Wort biblos  geht etymologisch auf das Wort byblos  zurück. Byblos war aber der Name für die ägyptische Papyrusstaude, die ihrerseits wiederum ihren Namen von der phönizischen Hafenstadt Byblos herleitete, die als Exporthafen für den Papyrusbast galt.

Die Ableitung des griechischen byblion zu biblion assimilierte die Bedeutung "beschriebenes Blatt", aus dem dann später das Buch entstand. Die Bezeichnung "Buch" wurde wahrscheinlich von mittelalterlichen Theologen aus dem germanischen Sprachschatz entlehnt. "Die Germanen bezeichneten den römischen Codex mit Pergamentblättern als Buch." Der Zusammenhang mit "Buche" ist dabei noch ungeklärt.20)

Die Codices der Spätantike entwickelten sich langsam aus Holztäfelchen. In ihnen waren die gebundenen Schriftstücke, zwischen zwei Holzdeckeln geschützt, aufzubewahren. Damit wurde der Codex sozusagen selbst zu einer kleinen Bibliothek - zu einer thematisch überschaubaren Einheit von Informationsmaterial. Seitdem hat sich das Buch als Druckwerk und auch als Archivform mit einer größeren Anzahl fest verbundener Blätter, die durch einen Umschlag oder Einband geschützt sind, so weit durchgesetzt, das es zum Namen für alle ähnlichen Informationsmaterialien wurde.

Insofern ist es irreführend, wenn man von der antiken Buchrolle bzw. vom "Buch" in der Antike spricht. Die Schriftrolle, wie wir sie in zahlreichen Abwandlungen auch heute noch kennen, fand sogar eine Renaissance, als man begann, die in Computern gespeicherten Texte auf Endlospapier zu drucken. Damit wurde der Spott derer geweckt, die diese Art des Drucks, ebenso wie die nur noch einseitig beschriebene Papierseite, dem Buchdruck gegenüber als Rückschritt werteten.

Sowohl das Wort Buch, als auch das Wort Bibliothek hat im Laufe der Zeit eine definitorisch zwangsläufige Wandlung durchlaufen, auf die M. Rehm21) deutlich hinweist, wenn sie schreibt:

"Das Wort Bibliothek (griech. von biblion = Buch, theke = Behälter, lat.: bibliotheca) bezeichnet ursprünglich nur Behältnisse (Lade, Fach, Regal, Schrank), in denen Papyrusblätter, Rollen, Bücher aufbewahrt werden. Im weiteren Sinne wird es schon in der Antike für die Räumlichkeiten oder das Gebäude gebraucht, die zur Aufbewahrung von solchen Bücherbehältnissen dienen, schließlich für die Sammlung der Bücher selbst. Im späteren Altertum und Mittelalter finden wir das Wort bibliotheca für die Sammlung heiliger Schriften und die Bibel (bibliotheca sacra), ferner als Titelwort solcher Werke, in denen profane Schriftsteller das für ihre Zeit Wissenswerte aus der älteren Literatur zusammengestellt hatten. Der Schrank, in dem die Bücher aufbewahrt wurden, wurde Armarium genannt. ... In der Neuzeit nahm der Buchhandel das Wort Bibliothek für periodisch erscheinende Veröffentlichungen (Zeitschriften, Serien) für sich in Anspruch (bis 1790 enthielten rund 130 Zeitschriften das Wort Bibliothek in ihren Titeln), in älterer Zeit auch für Bibliographien (z.B. Bibliotheca universalis [1545-1549] des Conrad Gesner). In Verlegerserien lebt heute diese Tradition fort. (z.B. Bibliothek Suhrkamp); daneben findet sich für Serien im modernen Sprachgebrauch auch das Wort Bücherei (z.B. Insel-Bücherei)."

Seit Beginn der Aufklärung haben sich die Raritätenkammern, in denen sich Bücher, Handschriften, Globen, Karten, Münzen, Naturalien oder auch Kunstwerke befanden, zu den heutigen Dienstleistungseinrichtungen entwickelt.22) Dabei hat eine zunehmende Differenzierung zwischen Archiven, Bildagenturen, Museen, Galerien und den Bibliotheken stattgefunden.

Diese Rückorientierung auf die ursprüngliche Bedeutung des Wortes biblion ist für die definitorische Arbeit von entscheidendem Wert.

Hinsichtlich der Einführung des Begriffes "literarische Dokumente" ist festzuhalten: Der Begriff "Dokument" wird bis heute sehr disparat verwendet. Wenn Th. Seeger23) beispielsweise Dokumente als "die Einheit eines Trägers dokumentarischer Daten" definiert, die den 'Rohstoff' bilden, "aus dem dann dokumentarische Daten gewonnen werden, die in Form von Informationsdienstleistungen an den Benutzer weitergegeben werden", so ist dies im eigentlichen Sinne keine Definition, da die Frage offen bleibt, womit der Träger dokumentarischer Daten eine Einheit bildet, und da die Gewinnung von Daten aus Daten eine Tautologie darstellt.

Im Gegensatz dazu definieren H.-J. Manecke und Th. Seeger24) gemeinsam im selben Buch, 6 Seiten später, den Begriff 'Dokument' als "eine inhaltlich begrenzbare Einheit von Wissen, welches auf einem materiellen Träger dauerhaft fixiert ist". Hier handelt es sich zweifellos um eine wirkliche Definition, die allerdings eine Einschränkung macht, die kaum tolerierbar ist. Sie legt fest, daß Dokumente grundsätzlich nur dann als solche zu bezeichnen sind, wenn sie Wissen enthalten. Alle Schriftstücke mit reinen Daten und Fakten, d.h. mit unbegründeten Informationen würden somit nicht mehr als Dokument eingeordnet werden und auch kein Gegenstand der Dokumentation sein.

Sowohl Paul Otlet (1868 -1944) als auch Suzanne Dupuy-Briet (1894 - 1989) schlossen am Beginn der dreißiger Jahre dreidimensionale Dokumente in die Dokumentation mit ein, schreibt Michael Buckland (1997) und fährt fort, "Paul Otlet and other developed a functional view of 'document' and discussed whether, for example, sculpture, museum objects, and live animals, could be considered 'documents'. Suzanne Briet equated 'document' with organized physical evidence."25) In diesen Überlegungen kam man u.a. zu der Ansicht, daß auch Tiere in Zoos ein Beleg für ihre freilebenden Artgenossen darstellen und somit als ein "Dokument" anzusehen sind. Eine solche Auffassung von Dokumenten hat sich zweifellos nicht durchsetzen können. Ihr fehlt der archivarische Gesichtspunkt des zeitlich Unabhängigen, das Akten, Bildern, Büchern, Briefen oder Tonaufzeichnungen anhaftet. Insofern sind Dokumente als Oberbegriff verschiedener solcher Dokumenttypen anzusehen, die sich, wie man sieht, auf verschiedenen Informationsträgern befinden können und damit sehr unterschiedlichen Umfang und variable Gestalt zeigen. Dieser Dokumentbegriff erweiterte eindeutig den des Buches.

Die Eingrenzung der bibliothekarischen Sammelobjekte auf "literarische Dokumente" im Sinne von H. Kunze, erweist sich demzufolge als zu eng und wird dem tatsächlichen Sachverhalt nicht gerecht.

 

4. Fazit

Bei Kenntnis des Bedeutungswandels ist - unter Berücksichtigung der Regeln wissenschaftlicher Terminologie - der Begriff Bibliothek wie folgt neu zu definieren:

Die Bibliothek ist eine Einrichtung, die unter archivarischen, ökonomischen und synoptischen Gesichtspunkten publizierte Information für die Benutzer sammelt, ordnet und verfügbar macht.26)

Diese Definition ist Ausdruck des vorhandenen Wissens. Sie weist damit einige - nicht unerhebliche - sprachnormierende Festlegungen gegenüber den bislang gewohnten Begriffsbestimmungen auf. Im wesentlichen beziehen sich diese auf die Aspekte

1. der Lokation,
2. der Sammelobjekte und
3. der Ziele.

ad 1.: Anstelle der bislang gewohnten Bezeichnungen "Raum" bzw. "Gebäude" wird hier die der "Einrichtung" verwendet. Diese Bezeichnung ist im Hinblick auf die Frage der Unterhaltsträger wichtig und trägt der historisch vielschichtigen Entwicklung Rechnung. Mit ihr können sowohl ortsgebundene Sachverhalte gekennzeichnet werden (Bibliothek als Raum, Gebäude oder Gebäudekomplex) als auch distribuierte Einheiten und sogar jene, die sich auf virtuelle Räume beziehen.

Bibliothek als Einrichtung steht für die konventionelle ebenso wie für die Digitale Bibliothek.

ad 2.: Die bislang in terminologischen Zusammenhängen angebotenen Bezeichnungen "Bücher", "Materialien", "literarische Dokumente" oder "Medien" werden durch den Sammelbegriff "publizierte Information" ersetzt. Unter Nutzung der informationstheoretischen Erkenntnisse verstehen wir unter Information Nachrichten mit Neuwert, die an Syntax gebunden sind. Letzteres Kriterium ist entscheidend dafür, daß sie als semiotische Zeichen in verschiedenen analogen und digitalen Formen materiell existent werden.

Es ist eines der entscheidenden Merkmale einer wissenschaftlichen Definition, daß sie möglichst klare Grenzen zu benachbarten Wortfeldern zieht. Dabei sollte sie sich allerdings davor hüten, Scheinpräzisionen zu erzeugen.

Im vorliegenden Falle geschieht die definitorische Präzisierung durch den Zusatz "publizierte" Information.

Im Gegensatz zu Archiven, die insbesondere nichtveröffentlichte Informationen sammeln und archivieren, beschränken sich Bibliotheken auf solche Informationen, die von Verlagen, politischen, gesellschaftlichen oder privaten Vereinigungen, Organisationen bzw. Institutionen hergestellt, vervielfältigt und - für die Öffentlichkeit bzw. eine Teilöffentlichkeit bestimmt - herausgegeben werden.

ad 3.: In Analogie zu den realen und zukünftigen Entwicklungstendenzen werden die wesensspezifischen Aufgaben von Bibliotheken (die der Sammlung, Ordnung und Verfügbarmachung) um zielorientierte Qualitätskriterien erweitert. Die archivarischen Aufgaben erhalten unter dem Gesichtspunkt der Informationsflut zunehmende Bedeutung, zumal durch die Möglichkeit der Mikrominimierung und insbesondere die der Digitalisierung ausreichende Alternativen bei Vermeidung unnötiger Raumressourcen geboten werden. Der Schutz des Urheberrechts ist grundsätzlich nur bei authentischer Archivierung möglich. Er kann ohne jede Übertreibung, hinsichtlich des bereits existierenden und des noch zu erwartenden Publikationsaufkommens, als eine der größten bibliothekswissenschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit angesehen werden. Damit ist und bleibt die traditionelle Auffassung von Bibliotheken als "Gedächtnis der Menschheit" angesprochen.

Der ökonomische Aspekt berücksichtigt, daß Bibliotheken gemäß ihrem Auftrag wirtschaftlich agieren und als Dienstleistungseinrichtungen nach dem Prinzip umweltbezogener Wirtschaftlichkeit handeln müssen. Das bedeutet nicht nur, daß sie in ihren jährlich zu erstellenden Haushalts-, Finanz- und Wirtschaftsplänen mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln ökonomisch effizient umgehen; es bedeutet in diesem Zusammenhang vielmehr, daß sie das wirtschaftliche Interesse des Unterhaltsträgers zu respektieren haben. Mit anderen Worten: Die Informationsversorgung der bibliothekarischen Zielgruppen (die der Nutzer) muß ökonomisch optimiert werden. In dieser Zielstellung unterscheiden sich Bibliotheken von Buchhandlungen.

Dieser Aspekt signalisiert vor allem, daß Bibliotheken informationslogistisch operieren müssen, das bedeutet: die richtige Information in richtiger Form, am richtigen Ort, zur richtigen Zeit, in ausreichender Redundanz zu ökonomisch vertretbaren Kosten verfügbar zu halten.

Der synoptische Aspekt ist auf die konkrete Aufgabe der aktiven Informationsversorgung gerichtet. Im Gegensatz zu den sogenannten passiven Dokumentationsangeboten, in denen die Benutzer selbst aktiv werden müssen, sind die Bibliotheken bestrebt, den Benutzern Offerten zu machen. Durch die Auslage von Büchern und Zeitschriften, durch systematische Aufstellung und durch spezielle Informationsvermittlung betreiben sie eine aktive Informationsversorgung. In diesem Kontext ist die aktive und passive Dokumentation eine Ergänzung der heutigen Bibliothek. Sie bietet mit Hilfe der digital verfügbaren Angebote über die eigenen Bestände hinaus eine Synopsis des weltweiten Informationsangebotes.

Die damit hergestellte aktualisierte Definition des Begriffes "Bibliothek" repräsentiert in inhaltlicher wie verbaler Form ein Höchstmaß an Allgemeingültigkeit, und das bei klarer terminologischer Abgrenzung. Als Oberbegriff umschließt "Bibliothek" eine mehr oder weniger große Anzahl von Objekten, die zu Äquivalenz- bzw. Objektklassen zusammengeschlossen sind. Das heißt, daß diese Definition selbstverständlich auch für alle Typen und Formen von Bibliotheken mit jeweils variierenden Leistungsspektren gilt. Ihnen wird die grundsätzliche Bedeutung des Begriffes "Bibliothek" im Sinne der objektorientierten Theorie vererbt. Aus terminologischer Sicht sind Bibliotheksarten wie beispielsweise bei Altenheim-, Gefängnis-, Krankenhaus-, Schul- oder Universitätsbibliotheken oder auch die sogenannten elektronischen und virtuellen Bibliotheken Polymorphismen.

Als Unterbegriff ist auch die Digitale Bibliothek zu sehen. Sie steht für eine Organisationsform, die im Bibliothekswesen verstärkt Beachtung findet. Wir definieren sie wie folgt:

Die Digitale Bibliothek beinhaltet im Gegensatz zur klassischen Bibliothek nicht nur gedruckte Bücher bzw. andere analog gespeicherte und publizierte Dokumente. Sie ist durch die wesentliche Erweiterung um binäre Informationen gekennzeichnet. Im Gegensatz zur klassischen Dokumentation weist sie die Dokumente nicht nur bibliographisch nach, sondern stellt sie auch im Volltext zur Verfügung. Sie erweist sich damit als eine viergegliederte Bibliothek.27)

Merkmal der viergegliederten Bibliothek ist, daß sie neben den traditionellen Teilen: Verwaltung, Benutzung und Magazin als vierten Komplex über die virtuelle Komponente verfügt. Damit entwickelt sich die Digitale Bibliothek immer weiter in Richtung auf eine "verteilte Bibliothek"28) Die Verknüpfung von Digitale UND Bibliothek im Sinne der Booleschen Logik ist eine eindeutige Einschränkung des Begriffes Bibliothek und in diesem Falle eine Abgrenzung zur Klassischen Bibliothek, die noch keine digitalisierten Dokumente kannte. Als historisch können wir die "Klassische Bibliothek" allerdings nicht bezeichnen, da sie als nicht digitaler Anteil auch in absehbarer Zukunft ihre Bedeutung im gedruckten Buch behalten wird.

Als Unterbegriff der Digitalen Bibliothek ist die Virtuelle und die Elektronische Bibliothek zu sehen. Während sich die Virtuelle Bibliothek von der Klassischen Bibliothek vollständig getrennt hat - sie existiert sozusagen nur noch auf der elektronischen Ebene -, entstand ihr Vorläufer, die sogenannte Elektronische Bibliothek, zu einer Zeit, als man die Klassische Bibliothek mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung zunächst zu automatisieren versuchte. Sie beinhaltet somit noch immer die weiterhin unverzichtbaren Bücher der Klassischen Bibliothek. Die damit möglichst eindeutig abgegrenzten Benennungen: Digitale -, Elektronische -, Klassische - und Virtuelle Bibliothek sind somit als Namen mit definierten Begriffen durch Großschreibung vom äußerst unscharfen Sprachgebrauch in diesem Bereich zu unterscheiden.

Ein interessantes Phänomen der Digitalen Bibliothek ist, daß sie sich nicht nur in die reale und virtuelle Bibliothek aufspaltet; in ihr hat sich im Laufe der Zeit auch das Magazin als Speicherbibliothek verselbständigt. Der herkömmliche Lesesaal zergliedert sich zu vielen verteilten Multimediaarbeits- und Leseplätzen mit Internetzugang, die sich räumlich zunehmend von ihrer zentralen Bibliotheksverwaltung entfernen. Mehr denn je arbeiten diese bibliothekarischen Zentralverwaltungen in Konsortien und anderen Kooperationsabkommen zusammen. Die Digitale Bibliothek gibt damit den One-Person Libraries, die möglichst nah beim Benutzer angesiedelt sind, ihr neues Betätigungsfeld. In ihnen agieren, unterstützt durch die Zusammenarbeit der gesamten vernetzten Bibliothek, die bibliothekarischen Informationsspezialisten als Helfer, Lehrer und Informationsberater vor Ort.

Es ist eine landläufig bekannte Tatsache, daß Definitionen als flexible Erkenntnisgebilde immer von neuem hinterfragt werden müssen. Das gilt umso mehr für die elementaren Begriffe einer Fachsprache, wie es der Begriff "Bibliothek" für die unsere ist.

Von daher hegen wir die Erwartung, daß unser Ausführungen Anlaß zu weiterführenden Diskussionen und Anregungen werden, um so zu einer vereinheitlichten Meinungsbildung über diesen, unsere Fachdisziplin prägenden Begriff zu gelangen und darüber hinaus zu einem neuen bibliothekarischen Selbstverständnis.

Denn wir sind der Meinung, daß die Definition der Bibliothek auch einen wichtigen Beitrag zum vieldiskutierten bibliothekarischen Berufsbild leistet.29) Die Managementfunktionen in der Verwaltungszentrale, die Archiv- und Lieferfunktion in den Speicherbibliotheken, die Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit für die Leser und insbesondere die Hilfe und Unterstützung der Benutzer bei ihrer Kommunikation und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erfordern ein zunehmendes Wissen, das nur durch die arbeitsteilige Kooperation der Informationsspezialisten erreicht werden kann. Das Wort Information ist in der bibliothekarischen Ausbildung und in den Bibliotheken längst zu einem zentralen Begriff geworden.

1) Vgl. Buch und Bibliothek 50 (1998) H. 8, S. 486-529.

 2) Vgl. Sponsoring für Bibliotheken: Vorträge ... hrsg. v. R. Busch, Berlin 1997. (dbi-materialien; 164); Aalto, Madeleine; Knight Trevor: Alternative Finanzierung. Gütersloh 1997.

 3) Vgl. z.B. Wimmer, U.: Mehr verwalten, mehr rechnen, mehr leisten - wie behaupten sich Bibliotheken im neuen Steuerungsmodell? In: 85. Deutscher Bibliothekartag in Göttingen 1995. Frankfurt/Main 1996, S. 173 - 182. Zs. f. Bibliothekswesen und Bibliogr. Sonderh. 63)
Ressourcen nutzen für neue Aufgaben. 86. Deutscher Bibliothekartag in Erlangen 1996. Frankfurt/Main 1997, S. 57-80 (Z. f. Bibliothekswesen und Bibliogr. Sonderh. 66)

 4) Vgl. Wüster, E.: Einführung in die allgemeine Terminologielehre und terminologischen Lexikographie. 3. Aufl., Bonn, 1991. S. V.

 5) "Bibliothek (aus griech. = Bücherablage) ist im heutigen Sprachgebrauch eine Bücherslg., die in der Regel nichtkommerziellen Zwecken dient". (Lexikon des gesamten Buchwesens. 2. Aufl. Stuttgart, 1987. Bd. 1, S. 379).

 6) "Bibliothek (griech. = Bücherkasten). 1) B. oder Bücherei wird jede größere Büchersammlung genannt". (Hiller, H.: Wörterbuch des Buches. 5. Aufl. Frankfurt/Main, 1991, S.47.

 7) Vgl. Graesel, A.: Handbuch der Bibliothekslehre. Leipzig 1902, S. 6.

 8) Krabbe, M.; Luther, W.M.: Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung. Stuttgart 1953. S. 1.

 9) Empfehlungen zur internationalen Vereinheitlichung der Bibliotheksstatistik. In: Zbl. Biblwesen. 85 (1971) S. 596.

 10) Duden Deutsches Universalwörterbuch A-Z. Auf CD-ROM. Bibliographisches Institut F.A. Brockhaus AG, Mannheim 1994.

 11) Concise Oxford Dictionary of Current English. 8. ed. Clarendon Press 1990

 12) Harrods' Librarians' Glossary. 7. ed. Brookfield 1990, S. 360.

 13) Thompson, E.H.: ALA Glossary of library terms. Chicago 1975, S.93

 14) Vgl. Kunze, Horst: Bibliotheksverwaltungslehre. Leipzig, 1956, S. 10

 15) Damit widersprechen wir A. Halle und seiner Forderung in BuB 50 (1998) H. 4, S. 288.

 16) s. Anm. 8.

 17) s. Anm. 5.

 18) Krieg, W.: Einführung in die Bibliothekskunde. 2. Aufl. 1990, S.2.

 19) Popper, Karl: Lesebuch. Uni-Taschenbücher 2000. Tübingen, 1995, S. 82.

 20) Hiller, H. a.a.o. S. 58.

 21) Rehm, M.: Lexikon Buch. Bibliothek. Neue Medien. München [u.a.] 1991, S. 32.

 22) Köttelwesch, C.: Das wissenschaftliche Bibliothekswesen in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Aufl. Klostermann, Frankfurt a.M. 1980, S. 2.

 23) Seeger, Th.: In: Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation / Hrsg.: M. Buder, W. Rehfeld, Th. Seeger u. D. Strauch. 4. völlig neugefaßte Ausg. München 1997, S. 15.

 24) Ebd.

 25) Buckland, M.: What is a "Document"? JASIS 48 (9) S. 804-809 (1997)

 26) Ewert, G. und Umstätter, W.: Lehrbuch der Bibliotheksverwaltung. Begründet von Wilhelm Krabbe und Wilhelm Martin Luther, Hiersemann Verl. Stuttgart 1997, S. 13

 27) Ebd.

 28) So auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft verwendet im Förderbereich "Verteilte digitale Forschungsbibliothek".

 29) Berufsbild 2000. Erarb. v. d. Arbeitsgr. Gemeinsames Berufsbild der BDB e.V. u. Ltg. v. U. Krauß-Leichert. Berlin : Bundesvereinigung Dt. Bibliotheksverbände, 1998. - Didszun, P.: Weder Wissenschaftler noch Verwaltungsbeamter: der wissenschaftliche Bibliothekar im Berufsfeld Bibliothek In: BIBLIOTHEKSDIENST 32 (1998) H. 8, S. 1352-1360. - Schibel, W.: Fachreferat 2000. In: BIBLIOTHEKSDIENST 32 (1998) H. 6, S. 1040-1047. - Wefers, S.: Thesen zur Zukunft des Fachreferenten. In: BIBLIOTHEKSDIENST 32 (1998) H. 5, S. 865-870. - te Boekhorst, P.; Buch, H. und Ceynowa, K.: "Wissenschaftlicher" Bibliothekar 2000 - Hic Rhodus, hic salta! In: BIBLIOTHEKSDIENST 32 (1998) H. 4, S. 686-693. - Oehling, H.: Wissenschaftlicher Bibliothekar 2000 - quo vadis? In: BIBLIOTHEKSDIENST 32 (1998) H. 2, S. 247-254

 


Stand: 07.06.99
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