Publikationen Hierarchiestufe höher Vorherige Seite

BIBLIOTHEKSDIENST Heft 1, 2000

Information der Kommission des DBI für Benutzung und Information

Deutscher und Internationaler Leihverkehr

Zentrale Nachweise, Zusammenwachsen von Bibliotheksverbünden, OPACs mit Verfügbarkeitsmeldungen, elektronische Bestellwege sowie zeitgemäßere Lieferwege (elektronisch, Fax, schnellere Büchertransportdienste, Direktversand etc.) können nicht zufriedenstellend mit der gültigen Leihverkehrsordnung (LVO) genutzt werden. Die Benutzungskommission, die LVO-Expertenrunde und die Konferenz der Zentralkataloge betonten bereits bei der Fertigstellung der Leihverkehrsordnung von 1993, dass noch vor Ende der neunziger Jahre neue Regelungen erforderlich werden, um den Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Der im letzten Herbst und in diesem Frühjahr von einer Expertengruppe des DBI erarbeitete Entwurf einer aktuellen Leihverkehrsordnung konnte keine gemeinsame Regelung für den Leihverkehr und die Dokumentlieferdienste finden, da sich beide Dienste durch ihre unterschiedlichen Rechtspositionen unterscheiden. Entgeltpflichtige Dokumentlieferdienste sind privat-rechtlich organisiert; der Deutsche Leihverkehr basiert auf dem öffentlichen Dienstrecht. Eine neue LVO, die nur den Leihverkehr abdeckt, wurde von der Kultusministerkonferenz, AG Bibliotheken, abgelehnt. Nachdem sie anfangs eine Neubearbeitung der LVO wünschte, sucht sie nun eine Lösung mit grundsätzlichen Perspektiven. Dazu wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine neue Arbeitsgruppe berufen.

Die Benutzungskommission spricht sich bis zur Vorlage eines neuen Regelwerks für eine großzügige Interpretation der Leihverkehrsordnung aus. Diese weite Auslegung der Ordnung sollte vor allem kundenorientiert sein. Die Direktbestellung soll vorrangiges Prinzip sein. Das Regionalprinzip sollte keine Barriere bei schnelleren Bestell- und Belieferungsmöglichkeiten sein. Kleinen und mittelbar zugelassenen Bibliotheken sollte - sofern sie die technischen Möglichkeiten haben - eine Direktbestellung ermöglicht werden. Elektronische Übermittlungswege von Bestellungen sollten genutzt werden, um alle Chancen für eine schnelle Literaturbeschaffung zu ermöglichen. Die Verfügbarkeit des Mediums soll, wenn möglich, am lokalen OPAC geprüft werden. In Zweifelsfällen empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme mit den am häufigsten angegangenen Lieferbibliotheken, bzw. mit der zuständigen Leihverkehrszentrale, dem Zentralkatalog der Region.

Die Entgelte und Zahlungsmodalitäten im Internationalen Leihverkehr basieren auf einer Empfehlung der Benutzungskommission im Zusammenwirken mit der Konferenz der Zentralkataloge, der die Sektion IV des DBV und die Kultusministerkonferenz mit seiner AG Bibliotheken zustimmten.

Es wird empfohlen, nach Möglichkeit die IFLA-Voucher als die preiswerteste Form des Zahlungsverkehrs im ILV zu verwenden. Eine elektronische Lösung per Electronic Emboursement System (E-Voucher) wird von der IFLA-Sektion Document Delivery and Interlending gegenwärtig geprüft und getestet.

Die im Zuge der Gegenseitigkeit kostenfreie Belieferung von osteuropäischen Bibliotheken endete 1998.

1 Verkaufspreis DM 3,-; Umtauschwert bis zur Höhe des Entgeltes für eine Vorrang-Standardbriefsendung bei gleichzeitiger Vorlage der Sendung. S. dazu die Aktuellen "Service-Informationen" der Deutschen Post AG (Bestell-Nr. MatNr. 672-138-000).


Stand: 05.01.2000
Seitenanfang