BIBLIOTHEKSDIENST Heft 6, 97
Expertengruppe RSWK des DBI
RSWK-Mitteilung Nr. 10 verabschiedet
Auf der 20. Sitzung der Expertengruppe RSWK des DBI (Ende April 1997) wurden die Stellungnahmen zur RSWK-Mitteilung Nr. 10, veröffentlicht im Bibliotheksdienst 31 (1997) H. 2, S. 224 - 229, geprüft, die sich mehrheitlich für die vorgeschlagenen Neuregelungen aussprachen.
- Die Erhöhung der maximalen Anzahl der Schlagwörter in der Schlagwortkette sowie der Schlagwortketten ist akzeptiert; ebenso, daß für Listenfunktion jedes Schlagwort in der Regel nur eine Eintragung erhält.
- Es bleibt bei den RAK-ÖB-Alternativen in § 109.2 und 709.3.
- Die Neuregelung für die geographischen Namen in Osteuropa, Ostmitteleuropa und Südosteuropa (§ 202) wird akzeptiert.
- Die geänderte Behandlung der Zusätze zum Ortsnamen (§ 203.1, 203.3) wird akzeptiert.
- Pleonasmus des Schlagworts "Deutschland"
§ 214.3a und b werden gestrichen, d. h. das SW "Deutschland" ist hier nicht pleonastisch.
- Ansetzung von Gesetzen
Die Ansetzungsform wird nicht in sich permutiert. Anstelle der Permutation wird eine Siehe-Verweisung gemacht (§ 715.1 und 2).
Gleichnamige Rechtsnormen werden durch Homonymenzusatz unterschieden (§ 715.11)
- Die Regelung zum Pleonasmus in der Schlagwortkette (§ 324.1) wird akzeptiert.
- Die Behandlung von Altertum, Antike und Spätantike (§ 408.5) als verbale Epochenbezeichnung wird akzeptiert.
- Bei den Formschlagwörtern für Kindermedien (Anlage 6) wird der Homonymenzusatz <für Kinder> verwendet, d. h. CD-ROM <für Kinder>; CD-Audio <für Kinder> (bisher: Compact Disk); Videokassette <für Kinder>.
Die Regelungen unter 4, 7 und 9 werden ab sofort praktiziert, die übrigen treten mit Veröffentlichung der 3. Aufl. der RSWK in Kraft.