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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 6, 97

Expertengruppe RSWK des DBI
RSWK-Mitteilung Nr. 10 verabschiedet

Auf der 20. Sitzung der Expertengruppe RSWK des DBI (Ende April 1997) wurden die Stellungnahmen zur RSWK-Mitteilung Nr. 10, veröffentlicht im Bibliotheksdienst 31 (1997) H. 2, S. 224 - 229, geprüft, die sich mehrheitlich für die vorgeschlagenen Neuregelungen aussprachen.

  1. Die Erhöhung der maximalen Anzahl der Schlagwörter in der Schlagwortkette sowie der Schlagwortketten ist akzeptiert; ebenso, daß für Listenfunktion jedes Schlagwort in der Regel nur eine Eintragung erhält.

  2. Es bleibt bei den RAK-ÖB-Alternativen in § 109.2 und 709.3.

  3. Die Neuregelung für die geographischen Namen in Osteuropa, Ostmitteleuropa und Südosteuropa (§ 202) wird akzeptiert.

  4. Die geänderte Behandlung der Zusätze zum Ortsnamen (§ 203.1, 203.3) wird akzeptiert.

  5. Pleonasmus des Schlagworts "Deutschland"
    § 214.3a und b werden gestrichen, d. h. das SW "Deutschland" ist hier nicht pleonastisch.

  6. Ansetzung von Gesetzen
    Die Ansetzungsform wird nicht in sich permutiert. Anstelle der Permutation wird eine Siehe-Verweisung gemacht (§ 715.1 und 2).
    Gleichnamige Rechtsnormen werden durch Homonymenzusatz unterschieden (§ 715.11)

  7. Die Regelung zum Pleonasmus in der Schlagwortkette (§ 324.1) wird akzeptiert.

  8. Die Behandlung von Altertum, Antike und Spätantike (§ 408.5) als verbale Epochenbezeichnung wird akzeptiert.

  9. Bei den Formschlagwörtern für Kindermedien (Anlage 6) wird der Homonymenzusatz <für Kinder> verwendet, d. h. CD-ROM <für Kinder>; CD-Audio <für Kinder> (bisher: Compact Disk); Videokassette <für Kinder>.
Die Regelungen unter 4, 7 und 9 werden ab sofort praktiziert, die übrigen treten mit Veröffentlichung der 3. Aufl. der RSWK in Kraft.


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