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Bibliotheksdienst Heft 8/9, 96

RAK2: Sachstandsbericht
Vom Bibliothekartag '95 zum Bibliothekartag '96

Monika Münnich (Referat auf dem Deutschen Bibliothekartag Erlangen, Juni 1996)

Die Arbeit an NBM und verschiedene andere "Altlasten" haben den erhofften schnellen Arbeitsbeginn an RAK für Online-Kataloge verzögert aber nicht aufgehalten. RAK2 wird das neue Regelwerk heißen, zumindest ist dies der Arbeitstitel. Es wird zunächst angestrebt, Online-Regeln und Regeln für Listenkataloge in einem gemeinsamen Regelwerk weiterzuführen.

In den beiden vergangenen Sitzungen konnten Überlegungen für ein neues Regelwerk andiskutiert und - teilweise in Arbeitsgruppen - auf den Weg gebracht werden. Es zeichnen sich inzwischen für viele Probleme klare Wege ab. Zunächst:

Grundsatzentscheidungen:

In den ersten Sitzungen wurden Grundsatzentscheidungen getroffen:

Schwerpunkte der EG bei der Erstellung von RAK2:

Die EG RAK wird bei der Konzeption der RAK2 immer abwägen müssen:

AACR und RAK: welche Annäherungen sind möglich und sinnvoll?

Die Idee, AACR und RAK anzugleichen oder gar AACR zu übernehmen, ist nicht neu. Die Neugestaltung des Regelwerks bietet den passenden Anlaß, den Unmut über den bisher stark vernachlässigten Aspekt der Nachnutzung von Daten, dies sind in erster Linie die anglo-amerikanischen Daten, zu beheben. Immerhin liegt der Anteil dieser Publikationen in wissenschaftlichen Bibliotheken bei 60 %.

Dabei stellt sich natürlich die Frage: AACR oder RAK für Online-Kataloge: was hat mehr Priorität? Wo macht es Sinn, eher den AACR-Konsens zu finden als schnell den Zettelballast über Bord zu werfen. Den Regelkennern wird es nicht verborgen geblieben sein, daß RAK und AACR einen gemeinsamen Nenner haben: sie sind beide in hohem Maße zettelbezogen.

Oder gelingt es tatsächlich, beide Ziele gleichermaßen zu erreichen?

Wir werden jedenfalls zielstrebig daran arbeiten müssen, die gegenseitige Datennutzung ohne Nacharbeit zu forcieren. Ich denke, die EG RAK ist bereit und arbeitet bereits an verschiedenen Lösungen.

In einigen Fällen werden weitere sorgfältige Analysen zu machen sein, um herauszufinden, was im einzelnen den Datentausch erschwert. Dies wird z. Z. u. a. im Projekt REUSE untersucht, das die Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen resp. der Göttinger Verbund mit OCLC durchführt. OCLC wird hierbei von der Library of Congress beraten, die EG RAK ist mit zwei Experten der EG-RAK an der Arbeit gutachterlich beteiligt.

Ohne ausführliche Analysen läßt sich jedoch sagen, daß es vor allem zwei Bereiche sind, die den Datentausch erschweren:

Aus den Erkenntnissen und noch zu machenden Analysen müssen Konsequenzen gezogen werden. Diese können darin bestehen:

Im ansetzungsrelevanten Bereich könnte das folgendermaßen aussehen:

Für die Ansetzung der Namen von Personen und Körperschaften ist die Mitarbeit an internationalen Normdateien unter Einbeziehung nationaler Standards - wie bereits gesagt - dringend erforderlich.

Mit international - dies möchte ich nochmal ausdrücklich betonen - ist nicht die bisherige AACR-Form als internationale Form gemeint. Es ist vielmehr bereits angedacht worden, ob nationale autorisierte Formen für Personen und Körperschaftsnamen in eine internationale Normdatei eingebracht werden können, ohne daß die jeweiligen nationalen Ansetzungsformen geändert werden müssen. Auch die RAK-Bestimmungen könnten im wesentlichen bestehen bleiben.

Änderungen in RAK müßten vor allem für nicht individualisierte Personennamen vorgenommen werden, da die Anzahl von Entitäten, d. h. die Anzahl von Eintragungen in der Namensdatei, gleich sein muß.

Im Rahmen einer internationalen Datei ist bereits über eine sog. ISADN (International Standard Authority Data Number) als Identifikation diskutiert worden.

Im Titelbereich sind vor allem die Ansetzungssachtitel beim Datentausch erschwerend: hier zeichnet sich eine Kombination von Möglichkeiten ab, hierauf komme ich später noch zurück.

Bei der hierarchischen Darstellung der mehrbändigen Werke muß sehr sorgfältig überlegt werden, ob

Frau Hoffmann wird in ihrem folgenden Vortrag1) näher auf die Problematik AACR/RAK eingehen.

Durch die Zusammenarbeit der deutschen Regelexperten mit KollegInnen der Library of Congress und OCLC hat die internationale Zusammenarbeit bereits sichtbare Früchte getragen. Auch die Zusammenarbeit mit der British Library ist in die Wege geleitet: die Kollegin Pat Oddy aus der British Library ist zur nächsten Sitzung der EG-RAK eingeladen.

Zum nächsten Schwerpunkt:

RAK und RSWK:

Wo sollten für einen gemeinsamen OPAC die gleichen Ansetzungen/Termini verwendet werden und wo ist ein Nebeneinander sinnvoll?

Die nächsten Arbeitssitzungen der EG RAK und der EG RSWK werden teilweise gemeinsam abgehalten. Es wird geprüft werden müssen:

Schwerpunkte unter dem Gesichtspunkt Online

Haupt- und Nebeneintragungen:

Ziel von RAK2 ist es zweifellos, die Bestimmungen von Haupt-und Nebeneintragungen zu revidieren.

Hier wurde zunächst eine Untergruppe eingesetzt, die einen Ansatz erarbeitete mit dem Arbeitstitel: das Zitieren von Titeln und zwar bei Kurztitelanzeigen im OPAC sowie bei Zitaten späterer und früherer Titel in der bibliographischen Beschreibung bei Titeländerungen bzw. unterschiedlichen Ausgaben.

Unstrittig ist es, daß man sich für diese Fälle Standards einrichten muß, Standards, die nach Möglichkeit maschinell erzeugt werden können.

Es wurden dabei folgende Ziele zugrunde gelegt:

Ich denke, wenn wir uns auf diese Standards einigen können, ist eine gründliche Revision der Bestimmungen der 600er und 700er Paragraphen nicht mehr fern.

Schließlich müssen in diesem Zusammenhang Sucheinstiege neu definiert und u. U. weitere geschaffen werden. Außerdem muß über zusätzliche Normierungen nachgedacht werden.

Der Komplex Sachtitel:

Für den Online-Katalog muß die Behandlung von Satzzeichen, Strichen (Binde-/Schrägstrich usw.), Sonderzeichen, Symbolen und Formeln etc. überprüft werden.

Vor allem aber muß untersucht werden, ob wir an den Bestimmungen der Bildung von Ansetzungssachtiteln festhalten können bzw. wollen; und zwar nicht nur unter dem Aspekt der gegenseitigen Nutzung von Daten aus dem anglo-amerikanischen Bereich, sondern auch unter dem Aspekt des Einscannens. Ich denke, beides ist so zwingend, daß wir nur darüber nachdenken müssen, wie wir in Zukunft unsere Online-Kataloge bedienen, wenn wir den Ansetzungssachtitel aufgeben. Für die Online-Recherche würde es sich in den meisten Fällen anbieten, Stichwörter für andere Schreib-, Sprech- und Darstellungsweisen einzuführen. Das gilt auch für Wortveränderungen, die sich durch das Weglassen von Umfangs- und Verfasserangaben tergeben. Zu bedenken wäre allenfalls für einen gewissen Übergang, stattdessen für ordnungsrelevante Fälle weitere Titeleintragungen zu machen bzw. in einigen Fällen eher einen Einheitssachtitel statt eines Ansetzungssachtitels zu bilden.

Sowohl für den Datentausch wie auch möglicherweise für eine bessere Handhabung in Online-Katalogen muß in diesem Zusammenhang der Sammlungskomplex untersucht werden. In den Fällen, in denen bei uns gleichzeitig Ansetzungssachtitel sowie die Eintragung mit dem Sammlungsbegriff zu machen ist, bilden die Amerikaner sog. Collective Uniform Titles, also Einheitsachtitel für Sammlungen. Vielleicht lassen sich hier durch geschickte Codierungen beide Probleme, d. h. Datennutzung und Online-Aspekte, gleichermaßen lösen.

Einfacher dürften Fragen zu lösen sein, wie Formalsachtitel online-gerechter anzuwenden sind. Ebenso unstrittig dürften Überlegungen sein, die Ordnungshilfen bei Einheitssachtiteln und Sammlungen durch Sprachcodierungen zu ersetzen.

Namen von Personen und Körperschaften:

Auf diesen Bereich bin ich bereits unter dem Aspekt von RSWK und AACR eingegangen. Aber auch ohne mögliche nationale oder internationale Anpassungen sollten wir über einige Vorschriften nachdenken, die in den RAK nicht optimal geregelt sind, bzw. die für den Online-Katalog überflüssig sind.

Bei den Personennamen wird in erster Linie über

Bei den Körperschaftsnamen werden die Kollegen und Kolleginnen der GKD Vorschläge unterbreiten. Auch hier ist der Bereich Verweisungen zu diskutieren: überflüssige Verweisungen, aber auch Verweisungen, die u. U. zusätzlich notwendig sein könnten, nämlich Vorlageformen. Hier ist jedoch genau zu prüfen, was durch verbesserte Technik zu lösen ist.

Zu diskutieren ist auch, ob es Bereiche gibt, bei denen man auf Körperschaftsansetzungen bzw. Körperschaftseintragungen verzichten kann.

Weitere Schwerpunktthemen:

UW: Über die Einbindung von unselbständigen Werken in den Regeltext ist bereits gesprochen worden. In diesem Zusammenhang ist aber auch darüber zu diskutieren, ob und ggf. wie man enthaltene und beigefügte Werke eher nach den Vorschriften von UW behandelt. Dies würde größere Freiheiten für die einzelnen Bibliotheken bringen, vor allem

Mehrbändige Werke und Abteilungen müssen auf ihre Handhabung im Online-Zusammenhang untersucht werden:

Und schließlich müssen die Ordnungsregeln durch Indexierungsempfehlungen ersetzt oder ergänzt werden. Dies wird nicht ohne die Beratung von EDV-Spezialisten gehen, wenngleich die meisten von uns inzwischen einschlägige Online-Erfahrungen haben.

1) Der Vortrag ist (auch) unter folgender URL auf dem HBZ-Server zu finden: http://www.hbz-nrw.de/hbz/publika/lh-erl.html


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