Über das DBI Hierarchiestufe höher

Ad-hoc-AG "Zukunft des Deutschen Bibliotheksinstituts"

der Ständigen Konferenz der Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland

 

Konzept
über unverzichtbare überregionale
bibliothekarische Serviceleistungen


vom 6. April 1998

 

 

 

 

Inhalt

 

 

1.

Einleitung

1.1.

Anlaß und Auftrag

1.2.

Vorgehen der Arbeitsgruppe

1.3.

Ausgangslage

2.

Überregionale bibliothekarische Serviceleistungen

2.1.

Leitgedanken und -kriterien

2.2.

Unverzichtbare überregionale bibliothekarische Serviceleistungen

2.2.1.

Koordinierung der internationalen Kooperation

2.2.2.

Informationsagentur

2.2.3.

Projektberatung sowie Steuerung und Koordinierung gesamtstaatlich relevanter Initiativen und Projekte

2.2.4.

Expertenpflege

2.2.5.

Beratung und Dienstleistungen

2.2.6.

Öffentlichkeitsarbeit/Außenvertretung/Publikation

2.2.7.

Elektronische Dienstleistungen zur Informationsversorgung (insb. Zeitschriftendatenbank)

2.2.8.

Normierungsfunktionen

2.3.

Einzustellende Tätigkeiten

2.3.1.

Entwicklungstätigkeit

2.3.2.

Forschungstätigkeit

2.3.3.

Projektarbeit

2.3.4.

Vertriebstätigkeit

2.4.

Institutionelle Optionen für die Erledigung der unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen

2.4.1.

Verteilte oder gebündelte Aufgabenerledigung?

2.4.2.

Institutionelle Lösungen für eine gebündelte zentrale Aufgabenwahrnehmung

3.

Empfehlungen und weitere Schritte

 

 

1. Einleitung

1.1. Anlaß und Auftrag

Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hatte den Wissenschaftsrat im Jahr 1994 gebeten, sämtliche Einrichtungen der Blauen Liste zu evaluieren. Das Deutsche Bibliotheksinstitut (DBI) in Berlin wurde 1996/97 durch eine Gutachtergruppe aus Mitgliedern des Wissenschaftsrates und zusätzlich herangezogenen Experten aus dem Bibliothekswesen begutachtet. Der Ausschuß Blaue Liste erarbeitete auf der Grundlage des vorliegenden Bewertungsberichtes die wissenschaftspolitische Stellungnahme, die der Wissenschaftsrat am 14. November 1997 verabschiedete. Die Stellungnahme enthält folgende abschließende Empfehlungen:

"Die weitere Förderung des DBI als Serviceeinrichtung für die Forschung mit überregionaler Bedeutung und gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse wird nicht empfohlen.

Der Wissenschaftsrat ist der Auffassung, daß in einem föderal strukturierten Staat wie der Bundesrepublik Deutschland mit einem stark ausdifferenzierten Bibliothekswesen Serviceleistungen, die sich an den länderübergreifenden Interessen der deutschen Bibliotheken und damit auch an den Bedürfnissen des Gesamtsystems der überregionalen Literatur- und Informationsversorgung ausrichten, unerläßlich sind. Er empfiehlt daher Bund und Ländern, unverzichtbare Dienstleistungen wie zum Beispiel die Zeitschriftendatenbank mit den Dokumentlieferdiensten DBI-Link und SUBITO in anderer Trägerschaft fortzuführen. Die Betreuung der Fachkommissionen und die Koordinierung der internationalen Kooperationen können und sollen von anderer Stelle aus erfolgen.

Angesichts der rasch fortschreitenden technischen Entwicklungen im Bereich der Information und Dokumentation empfiehlt der Wissenschaftsrat, die Chance zu einer organisatorischen Erneuerung der überregionalen Koordinierung und Entwicklung des Bibliothekswesens zu nutzen."

Die BLK beschloß am 09. März 1998 auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, das DBI nicht mehr gemeinsam im Rahmen der Blauen Liste zu finanzieren; sie erwartet zu ihrer Novembersitzung 1998 ein Konzept, in welcher Form unverzichtbare Teile der bisherigen Arbeiten des DBI weitergeführt werden können.

Die Amtschefskonferenz der Kultusministerkonferenz hat im Bewußtsein der negativen Konsequenzen einer vollständigen und ersatzlosen Abwicklung des Deutschen Bibliotheksinstituts in ihrer Sitzung am 29./30. Januar 1998 eine gemeinsame Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Vertretern der Länder Bayern und Niedersachsen für den Bereich der Wissenschaftlichen Bibliotheken und Vertretern der Länder Baden-Württemberg und Sachsen für den Bereich der Öffentlichen Bibliotheken sowie Vertretern des Bundes beauftragt, gemeinsam mit dem Sitzland Berlin eine Konzeption für die Aufrechterhaltung der als unverzichtbar eingeschätzten Funktionen und Dienstleistungen des DBI zu erarbeiten. Als Vorsitzender der gemeinsamen länderoffen tagenden Arbeitsgruppe wurde Staatssekretär Prof. von Pufendorf (Berlin) benannt. Die Konzeption der Ad-hoc-Arbeitsgruppe soll der 154. Amtschefskonferenz am 23./24. April 1998 vorgelegt werden.

1.2. Ausgangslage

Die Vielfalt der Bibliothekstypen und ihrer Träger spiegelt die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland wider. Diese Vielfalt der Zuständigkeiten gewährleistet einerseits eine herausragende Breite des Angebots und der Dienstleistungen in rd. 2.000 wissenschaftlichen und 13.000 öffentlichen Bibliotheken, birgt aber andererseits bei der Entwicklung eines gemeinsamen nachfrageorientierten Angebotes Hemmnisse und Barrieren in sich.

Eine zukunftsorientierte, innovative Entwicklung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Kultur, Wirtschaft und Technik setzt eine leistungsfähige Literatur- und Informationsversorgung voraus. Gemeinsame Aufgabe aller Bibliotheken ist es, den Ansprüchen und Anforderungen der Bibliotheksnutzer im Zeitalter der sich rasch entwickelnden Informations- und Kommunikationsgesellschaft mit modernen Serviceleistungen zu entsprechen.

Diese Zielsetzung eines funktionsfähigen Gesamtsystems der Literatur- und Informationsversorgung erfordert eine überregional koordinierende Steuerung, um das Zusammenwirken innerhalb des deutschen Bibliothekswesens im Sinne gesamtstaatlicher Interessen zu gewährleisten. Dies wird erreicht durch intensive Kooperation der einzelnen Bibliotheken, die geboten ist, sobald die erarbeitete bzw. zu erarbeitende Problemlösung für mehrere Bibliotheken angewendet werden kann. Indem eine solche koordinierende Steuerung länderübergreifend die Kooperation im Bibliotheksbereich fördert und ihre Aufgabenplanung an den Bedürfnissen des Gesamtsystems der Literatur- und Informationsversorgung bzw. deren Nutzern ausrichtet, dient sie überregionalen Aufgaben, an deren Erfüllung ein gesamtstaatliches bildungs- und wissenschaftspolitisches Interesse besteht.

Bislang war ein wesentlicher Teil dieser koordinierenden Steuerung dem 1978 durch ein Berliner Landesgesetz als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts errichteten Deutschen Bibliotheksinstitut in Berlin übertragen. Die Überlegungen zur Gründung dieses Instituts lassen sich bis auf das Jahr 1973 zurückführen, als sich die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) erstmals für eine Vereinheitlichung der überregionalen bibliothekarischen Aktivitäten aussprach und gemeinsam mit der Finanzministerkonferenz der Länder eine Arbeitsgruppe einsetzte, die sich überregionalen bibliothekarischen Anliegen widmete. Ziel war, die zersplitterte Wahrnehmung überregionaler bibliothekarischer Funktionen zwischen Verbänden, Vereinen und Arbeitsstellen zu beenden, diese Aufgaben zu rationalisieren und zusammenzufassen. Dies wurde als der richtige Weg angesehen, um den Einsatz staatlicher Mittel effizienter zu gestalten und Mehrfachaufwand zu vermeiden.

Angesichts der tiefgreifenden Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozesse im Bibliotheks- und Informationswesen hat das Deutsche Bibliotheksinstitut mit seiner bisherigen Aufgabenstellung und Organisation diese Funktionen auch nach dem Urteil des Wissenschaftsrates in den letzten Jahren nur noch ungenügend erfüllt; es soll daher künftig nicht mehr über die Blaue Liste finanziert werden.

Indes sind sowohl der Wissenschaftsrat als auch die bibliothekarische Fachöffentlichkeit der Überzeugung, daß auch künftig Serviceleistungen, die sich an den länderübergreifenden Interessen der deutschen Bibliotheken und damit auch an den nutzerorientierten Bedürfnissen des Gesamtsystems der überregionalen Literatur und Informationsversorgung ausrichten, unerläßlich sind. Das Fehlen solcher Serviceleistungen würde die Leistungsfähigkeit der deutschen Bibliotheken und damit zugleich den Service für die Benutzer insgesamt nachhaltig und dauerhaft schädigen und das deutsche Bibliotheks- und Informationswesen im internationalen Vergleich weit zurückwerfen.

1.3. Vorgehen der Arbeitsgruppe

Die Ad-hoc-AG war sich bewußt, daß die Konkretisierung der Positivempfehlung des Wissenschaftsrates nur unter Einbeziehung von Experten erfolgen kann. Sie führte daher eine zweistufige Sachverständigenbefragung durch. In der ersten Stufe wurde ein umfangreicher Fragebogen an Vertreter aus Bibliotheken aller Sparten und Größen, der Bibliotheksverbünde, verschiedener mit dem Bibliothekswesen verwandter Einrichtungen und des Auslands sowie der Wissenschaft versandt. Gefragt wurde insbesondere, ob und welche Service- und ggf. Entwicklungsleistungen unverzichtbar seien, welche Leistungen vor dem Hintergrund des Gutachtens des Wissenschaftsrats vermißt werden, in welchen Bereichen Prioritäten zu setzen seien und welche institutionelle Konstruktion für die Gewährleistung dieser Leistungen geeignet sei. Auf der Basis von 28 auswertbaren Antworten, für die den Beteiligten - besonders angesichts der kurzen Frist - Dank gebührt, führte die Arbeitsgruppe in der zweiten Beteiligungsstufe am 23. März 1998 ein Kolloquium durch, zu dem insgesamt acht Experten geladen wurden. In diesen Expertengespräch wurden die aus der schriftlichen Befragung zu ziehenden Schlüsse mit dem Ziel erörtert, einen konsensfähigen, zukunftsorientierten Aufgabenkanon mit eindeutigen Prioritäten herauszuarbeiten. Die Ergebnisse des gesamten Verfahrens bilden die Grundlage für die nachfolgend skizzierten unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen und damit für das Aufgabenprofil einer künftigen zentralen, gemeinschaftlich finanzierten bibliothekarischen Einrichtung.

 

2. Überregionale bibliothekarische Serviceleistungen

2.1. Leitgedanken und -kriterien

Bei der Bestimmung der unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen ist die Arbeitsgruppe von folgenden Grundgedanken ausgegangen:

Aufgaben dieser Art

Bei Prüfung der Frage, ob Serviceleistungen auch tatsächlich zwingend zentral erledigt werden müssen, hat sich die Arbeitsgruppe über die Stellungnahmen der Experten hinaus von zwei grundlegenden Kriterien leiten lassen:

Vor diesem Hintergrund kam die Arbeitsgruppe zu dem Ergebnis, daß im wesentlichen solche Aufgaben unabdingbar zentral zu erbringen sind, die ihrem Charakter nach dem Oberbegriff "Informations- und Serviceagentur" zugeordnet werden können. Im Kern handelt es sich darum, bereits vorhandene bibliothekarisch relevante Informationen sowohl im zersplitterten deutschen Bibliothekswesen, als auch mit besonderem Schwerpunkt im Ausland, zu ermitteln und zu beschaffen, zu analysieren, aufzubereiten und schließlich zu verbreiten - und dies auch gegenüber dem interessierten Ausland. Es geht also nicht darum, durch Forschung und Entwicklung neue Erkenntnisse und Informationen zu gewinnen. Die mit diesen Aufgaben betraute(n) Einrichtung(en) wäre(n) keine Forschungseinrichtung(en) sui generis, sondern Serviceeinrichtung(en) "für das deutsche Bibliothekswesen".

 

2.2. Unverzichtbare überregionale bibliothekarische Serviceleistungen

2.2.1. Koordinierung der internationalen Kooperation

Die Arbeitsgruppe ist davon überzeugt, daß es künftig einer noch stärkeren Einbindung des deutschen Bibliothekswesens in internationale Zusammenhänge bedarf. Von den Fachgutachtern des Wissenschaftsrats wurde ebenso wie von den befragten Sachverständigen gefordert, daß insbesondere der koordinierende Blick auf das in vielerlei Hinsicht fortschrittlichere Bibliothekswesen des westeuropäischen Auslands und Nordamerikas geschärft werden müsse. Dies ist notwendig, um

 

2.2.2. Informationsagentur

Die Arbeitsgruppe teilt die Auffassung der Experten, daß der aktuelle und umfassende Informationsfluß nicht nur für Kontakte und Kooperationen des deutschen Bibliothekswesens mit dem Ausland eine unverzichtbare Basis ist, sondern gerade auch für Bibliotheken aller Sparten auf der nationalen Ebene.

Hierfür soll die Funktion einer zentralen bibliotheksbezogenen Informationsagentur geschaffen werden, damit

Wenn man ein solides Fundament für die Kooperation auf nationaler und internationaler Basis schaffen will, ist eine solche Aufgabe unerläßlich, weil sie im vielfach gegliederten Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland

Ohne eine solche Aufgabenwahrnehmung an zentraler Stelle wäre die Mehrzahl der deutschen bibliothekarischen Einrichtungen faktisch von der Weiterentwicklung des Bibliothekswesens insgesamt ausgeschlossen, von einem enormen Informationspotential abgeschnitten und in ihrer eigenen Innovationsfähigkeit einschneidend behindert. Der Erhalt entsprechender Informationen wäre entweder vom Zufall abhängig oder von den eigenen Kapazitäten, die auch bei größeren Einrichtungen weder qualitativ noch quantitativ ausreichend sind und sein können.

Ein Beispiel für eine besondere Aufgabe im Rahmen dieser Informationsagentur-Funktion ist die Sichtung, Bewertung und Information von nationalen und internationalen Lizenz- und Konsortialverträgen vor allem bei elektronischen Medien und Datenbanken. In diesem Fall sollte die reine Informationsfunktion ggf. bis hin zu einer verantwortlichen Lizenzagentur erweitert werden.

2.2.3. Projektberatung sowie Steuerung und Koordinierung gesamtstaatlich relevanter Initiativen und Projekte

Aus der Sicht der Arbeitsgruppe stellt die Projektberatung und -koordinierung (insbesondere im Bereich der EU) einen weiteren Schwerpunkt dar, der mit dem Aufgabenbereich "Koordinierung der internationalen Kooperation" und "Informationsagentur" aufs engste verzahnt ist. Hauptaufgabe ist die Dokumentation und Information über laufende, geplante, aussichtsreiche und von den Fördermechanismen bzw. -programmen her denkbare und mögliche nationale bzw. internationale Projekte, insbesondere solche von gesamtstaatlichem Interesse. Statt eigener Forschungs- und Projekttätigkeit muß eine echte Querschnittsfunktion an zentraler (und unabhängiger) Stelle definiert werden, in deren Rahmen neue Themen aufzugreifen und entsprechende Projekte anzuregen (z.B. über Kolloquien) bzw. zu initiieren sind. In diesem Zusammenhang ist von besonderer Bedeutung, daß Projektanträgen der Erfolgsweg durch die Förderinstanzen gebahnt wird. Die einzelnen bibliothekarischen Einrichtungen können das in diesem Bereich überaus wichtige, aber stetigen Änderungen unterworfene komplizierte Antragsverfahren nicht im einzelnen kennen. Neben der Vermittlung von Kooperationspartnern sind bei Projekten mit gesamtstaatlichen Charakter entsprechende Koordinierungsfunktionen (z.B. Einwerben und Verwalten von Projekt- bzw. Drittmitteln, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit etc.) wahrzunehmen, die Projektträger und Geldgeber ebenso wie Projektteilnehmer in eine gemeinsame Verpflichtung einbindet.

Eine solche ‘Stabsstellenfunktion’ an überregionaler Stelle, die selbstverständlich eine funktionierende inhaltliche Vernetzung des Expertenwissens auch innerhalb der Serviceeinrichtung voraussetzt, ist unverzichtbar, weil

Die auch im Bibliothekswesen mit dem Stichwort "Globalisierung" zu beschreibenden Tendenzen der Internationalisierung stellen an das deutsche Bibliothekswesen neue Anforderungen, die ohne kompetente Unterstützung und Kontakte von zentraler Stelle kaum zu leisten sind.

2.2.4. Expertenpflege

Gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat ist die Arbeitsgruppe der Überzeugung, daß die Zusammenführung des Expertenwissens aus den deutschen Bibliotheken in Kommissionen, Expertengruppen u.ä. auch künftig unabdingbar ist:

Aus den genannten Gründen und weil eine einzelne bibliothekarische Einrichtung nicht in jedem Fall jeder Sachfrage ihr volles Engagement entgegenbringen würde bzw. die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen besitzt, um dies in geeigneter Weise zu tun, ist eine Erledigung dieser Serviceleistungen durch eine zentrale Stelle unabdingbar.

Allerdings ist die Arbeitsgruppe zugleich der Überzeugung, daß die Zusammenführung des Expertenwissens in Kommissionen, Expertengruppen u.ä. künftig bezogen auf konkrete Sachfragen schnell, zeitlich befristet und ergebnisorientiert erfolgen muß. Dies ist durch den Aufbau entsprechender Entscheidungsstrukturen sicherzustellen; Ausnahmen, wie z.B. die Rechtskommission, sollten auf wenige Fälle beschränkt bleiben. Die Betreuungsarbeit darf sich dabei nicht in der verwaltungsmäßigen Begleitung der Experten und der Dokumentation der Beratungsergebnisse erschöpfen. Sie muß vor dem Hintergrund profunder Überblickskenntnisse ständig Anregungen für wichtige neue Fragestellungen geben.

2.2.5. Beratung und Dienstleistungen

Die bei Punkt 2.2.4 (Expertenpflege) genannten Gründe für eine zentrale Funktion gelten nach Einschätzung der Arbeitsgruppe auch für die Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für das deutsche Bibliothekswesen und machen eine zentrale übergeordnete Aufgabenwahrnehmung ebenfalls notwendig.

Der Schwerpunkt liegt in diesem Bereich nach Auffassung der Arbeitsgruppe sowie der befragten Experten perspektivisch darin, daß verstärkt innovative Entwicklungen für Dienstleistungsangebote u.a. initiiert werden müssen. Standarddienstleistungen einschließlich ihrer Pflege und Weiterentwicklung müssen statt dessen abgegeben bzw. auf kompetente Dritte (z.B. im Wege von Outsourcing) verlagert werden. Der Akzent liegt in Zukunft also vor allem auf einer länderübergreifenden Steuerungsfunktion in diesem Bereich, in dem neue Themen, potentielle Geldgeber und die Anwenderseite zusammengebracht, Projekte (wie z.B. SUBITO) initiiert und in der Aufbau- und Entwicklungsphase intensiv begleitet werden. Auf die eigene Entwicklung neuer Dienstleistungen, geschweige denn ihren anschließenden Routinebetrieb und -vertrieb, soll jedoch verzichtet werden. In diesem Zusammenhang hält die Arbeitsgruppe auch die Pflege des DFG-Sondersammelgebietes "Nicht-konventionelle Materialien zum Bibliothekswesen" für eine Aufgabe, die zwar weiterhin zentral, aber problemlos von einer geeigneten Bibliothek, etwa der Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, die bereits das Sondersammelgebiet "Informations-, Buch- und Bibliothekswesen" betreut, erledigt werden kann. Eine Ausnahme im Bereich der Standarddienstleistungen bildet die "Deutsche Bibliotheksstatistik" (DBS), die für Bibliotheken aller Sparten sowie ihre Träger als einzige übergreifende Leistungsbilanz des deutschen Bibliothekswesens unverzichtbar ist und deren Fortführung zwingend der Koordinierung durch eine zentrale Serviceeinrichtung bedarf.

Ähnlich grundlegende Abwägungen gelten für den Bereich der Fortbildung. Unter ‘transregionalen’ Gesichtspunkten ergibt sich auch hier ein deutlicher Auftrag, alle an der Fortbildung Beteiligten (Ausbildungsinstitute, Verbünde, Fachstellen etc.) zusammenzubringen und dort Anregungen in Hinblick auf neue Themen, Entwicklungen etc. zu geben, während die eigentliche praxisbezogene Fortbildung für Bibliothekspersonal tatsächlich regional organisiert werden sollte (z.B. durch die Staatlichen Fachstellen und/oder die regionalen Verbünde). Von zentraler Stelle wird statt dessen die Erarbeitung didaktisch-methodischer Konzepte und Hilfestellungen für solche Fortbildungsangebote ebenso erwartet wie die Schulung von Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren. An diese Stelle gehört auch die Organisation des Mitarbeiteraustauschs im nationalen und internationalen Rahmen, die in enger Verzahnung mit der Koordinierung der nationalen und internationalen Kooperation (vgl. 2.2.1) länder- und spartenübergreifend zentral erfolgen sollte.

Das Profil der Beratungsaufgaben ist an dieser Stelle ebenfalls neu zu definieren. Angesichts des verzweigten bundesweiten Netzes von Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen u.a. mit entsprechendem Expertenwissen können Beratungsbedürfnisse in der Regel dezentral befriedigt werden (insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken). Entscheidend für die Qualität der Beratungsleistung seitens der Kommissionen ist

Unbefristet sollte nach gegenwärtigem Eindruck z.B. nur die Rechtskommission tätig bleiben, da Rechtsfragen aus dem Bibliotheksbereich bislang an keiner anderen Stelle aufgearbeitet werden und sich dort das derzeit vorhandene Expertenwissen einzigartig bündelt.

Bei der Beratungstätigkeit selbst soll die zentrale Serviceeinrichtung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips weitgehend Zurückhaltung üben und sich statt dessen primär als ‘Expertenbörse’ verstehen, wobei sie dabei auf die Experten in den Kommissionen zurückgreifen kann, aber über den bibliothekarischen Berufsstand hinaus unbedingt andere Berufsgruppen (wie z.B. Juristen, Betriebswirte u.a.) einbeziehen sollte.

In diesem Zusammenhang ist nach Auffassung der Arbeitsgruppe die Beratung für kleine Öffentliche Bibliotheken von bundesweiter zentraler Stelle aus eher entbehrlich. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollten sich diese Bibliotheken bei entsprechendem Informationsbedarf künftig primär an die in den einzelnen Bundesländern bestehenden Fachstellen, bzw. benachbarten größeren Bibliotheken wenden. Nur diese sollen, soweit sie entsprechende Anfragen nicht beantworten können, an das zentrale Institut herantreten, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Bündelung und Kanalisierung der Anfragen ist schon wegen der großen Zahl von Bibliotheken dieses Typs erforderlich, da meist ganz ähnliche Fragestellungen aufgeworfen werden. Eine unmittelbare Beratung aller kleinen Bibliotheken muß zwangsläufig erneut zur Dominanz von Routinefragestellungen führen.

2.2.6. Öffentlichkeitsarbeit/Außenvertretung/Publikation

Unverzichtbare überregionale bibliothekarische Serviceleistungen sind nach der Auffassung der Arbeitsgruppe auch in der Öffentlichkeitsarbeit, der Außenvertretung und im Publikationsbereich zu sehen. Diese Tätigkeiten müssen zentral erledigt werden, weil

Konkret sind in diesem Aufgabenfeld folgende Serviceleistungen unverzichtbar:

2.2.7. Elektronische Dienstleistungen zur Informationsversorgung
(insb. Zeitschriftendatenbank)

Die Arbeitsgruppe ist - gemeinsam mit den Experten und den Fachgutachtern des Wissenschaftsrats - der Überzeugung, daß die Aufrechterhaltung der Zeitschriftendatenbank sowie der weiteren Datenbankangebote des Deutschen Bibliotheksinstitutes (GKD usw.) und die darauf aufsetzenden Dokumentlieferdienste (DBI-Link und SUBITO) unerläßlich ist. Folgende Gründe sind hierfür maßgeblich:

Unbeschadet der Fortsetzung dieser Dienstleistungen ist die Arbeitsgruppe auf Grundlage des eindeutigen Votums der Experten der Auffassung, daß sie teilweise kurzfristig und teilweise auf längere Sicht von anderen Einrichtungen übernommen werden sollten, da sie nicht dauerhaft von zentraler und gesonderter Stelle aus erledigt werden müssen:

Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb vor, die unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen im Bereich der elektronischen Datenbankangebote (ZDB, GKD usw.) künftig von einzelnen bibliothekarischen Einrichtungen erbringen zu lassen. Für die Zeitschriftendatenbank ist nach Ansicht der Arbeitsgruppe die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz (SBB-PK) die geeignete Einrichtung. Da diese Dienstleistungen unverzichtbar nahtlos fortgeführt werden müssen, kann ein Übergang - aus folgenden Gründen erst mittelfristig in ca. fünf bis acht Jahren stattfinden:

Die Empfehlung, die Zeitschriftendatenbank zur SBB-PK zu verlagern, stimmt prinzipiell mit den Aussagen des Gutachtens über die Zukunft der SBB-PK vom 10. September 1997 überein.

Die Datenbanken mit normierenden Charakter sollen an Die Deutsche Bibliothek verlagert werden (vgl. 2.2.8).

2.2.8. Normierungsfunktionen

Eine wichtige unverzichtbare überregionale bibliothekarische Serviceaufgabe stellt die Normierung im Bereich der bibliothekarischen Regelwerke dar. Diese Arbeiten müssen selbstverständlich fortgeführt werden, weil

Die notwendige Verbindlichkeit und Akzeptanz der erforderlichen Entscheidungen sind für das deutsche Bibliothekswesen nur über eine zentrale Aufgabenerfüllung mit vertretbarem Aufwand zu erreichen.

Aus dem Aufgabenspektrum des Deutschen Bibliotheksinstitutes sind diesem Bereich vor allem die erst 1997 gegründete "Konferenz für Regelwerksfragen" und die Normdateien (Gemeinsame Körperschaftsdatei u.a.) zuzuordnen.

Entsprechend den eingangs genannten Leitkriterien sind die Normierungsaufgaben daher weiterhin an zentraler Stelle wahrzunehmen. Aufgrund der besonderen, historisch gewachsenen Stellung Der Deutschen Bibliothek (DDB) als Lieferantin von Normdaten und als Betreiberin einiger Normdatenbanken schlägt die Arbeitsgruppe - wie bereits erwähnt - vor, diese Serviceleistungen kurzfristig dorthin überzuleiten. Wegen der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sind ggf. Verhandlungen mit dem Bund als alleinigem finanziellen und rechtlichen Träger der DDB zu führen.

2.3. Einzustellende Tätigkeiten

Die Arbeitsgruppe ist der Auffassung, daß umfangreiche Teile des bisherigen Aufgabenspektrums des DBI (s. Begründung zum Gesetz über das Deutsche Bibliotheksinstitut vom 22. Mai 1978) künftig insofern verzichtbar sind, als sie keiner zentralen Wahrnehmung bzw. Durchführung in einer besonderen Einrichtung bedürfen. Wegen ihrer bislang z.T. jedoch prägenden Wirkung im Hinblick auf das Aufgabenprofil des Deutschen Bibliotheksinstituts werden die wesentlichen, künftig dezentral und selbstverantwortlich von den Bibliotheken wahrzunehmenden Aufgaben nachstehend umrissen.

2.3.1. Entwicklungstätigkeit

In der Stellungnahme des Wissenschaftsrats vom 14. November 1997 wurde insbesondere beanstandet, daß das DBI seinem gesetzlichen Auftrag, im Bereich der Entwicklung - vor allem auf dem Gebiet der bibliothekarischen Informationstechnologie - eine Vorreiterrolle einzunehmen, nicht gerecht geworden sei. Nach Überzeugung der Arbeitsgruppe ist dieser Auftrag auch künftig von keinem zentralen Institut allein zu bewältigen:

Insgesamt kommt die Arbeitsgruppe zu dem Schluß, daß der auf diesen Aufgabenbereich bezogene Anspruch des DBI-Gesetzes selbst überholt ist. Mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip muß der Bedarf für informationstechnische Neuentwicklungen künftig ausschließlich von den Anwendern, den einzelnen bibliothekarischen Einrichtungen und den bibliothekarischen Verbünden definiert und durch Projekte und Initiativen sowie im Ergebnis durch Auftrags- und Entwicklungsvergabe an private Firmen befriedigt werden.

2.3.2. Forschungstätigkeit

Auch der in der Begründung zum DBI-Gesetz darüber hinaus in breitem Rahmen verankerte Forschungsauftrag des Instituts ist nach Überzeugung der Arbeitsgruppe überholt. Dies bedeutet keineswegs, daß es im deutschen Bibliothekswesen keinen Bedarf an Forschungsleistungen gäbe. Er ist nach Überzeugung der Arbeitsgruppe lediglich nicht mit deutlich erkennbaren Vorteilen von zentraler Stelle aus stellvertretend zu erledigen. Die für den Erfolg eines solchen zentralen Forschungsauftrags erforderlichen enormen personellen und finanziellen Ressourcen einerseits und Entscheidungskompetenzen andererseits können nicht zur Verfügung gestellt werden. Ferner fehlt der unabdingbare Praxisbezug für solche Anwendungsforschung.

Mit Blick auf die Subsidiarität einer zentralen Aufgabenerfüllung sollte der Forschungsbedarf auch künftig anhand der lokalen und regionalen Erfordernisse von den Bibliotheken artikuliert und definiert werden. Seine Befriedigung wird ebenfalls lokal, regional und im Zusammenwirken mit anderen Einrichtungen in Form von gemeinschaftlichen Projekten und Initiativen angestrebt werden müssen. Dies ist aber nur möglich, wenn - wie oben dargestellt - von zentraler Ebene essentielle Serviceaufgaben ("Informationsagentur", "Publikation" und "Beratung") wahrgenommen werden. Einerseits sollen z.B. Bibliotheken, die ein Forschungsprojekt initiieren wollen, im Wege der Projektberatung konkrete Möglichkeiten aufgezeigt werden, Fördermittel zu beantragen. Andererseits soll eine intensive Projektdokumentation aufgebaut werden, damit die koordinierende und vermittelnde Funktion im Bereich der Projekte auch wirklich ausgeübt werden kann. Auch übersteigt etwa die Breitenverwertung der erzielten Forschungsergebnisse oft die Ressourcen der einzelnen Bibliothek bzw. steht auch nicht in ihrem Interesse.

2.3.3. Projektarbeit

Für künftig entbehrlich hält die Arbeitsgruppe auch die im engen Zusammenhang mit Entwicklungs- und Forschungsleistungen stehende aktive bibliothekarisch-inhaltliche Projektarbeit. Eine derartige Projektarbeit ist auf zentraler Ebene problematisch, weil

Nicht die aktive bibliothekarisch inhaltliche Projektteilnahme, sondern nur die unter 2.2.3 definierte Projektbegleitung, Projektberatung, -ergebniskontrolle und -dokumentation kann daher Auftrag einer zentralen Stelle sein.

2.3.4. Vertriebstätigkeit

In der Konsequenz des oben unter 2.2.6. Ausgeführten sind die auch vom Wissenschaftsrat kritisierten Tätigkeiten im Bereich der Lagerung und des Vertriebs von Publikationen keine unverzichtbaren Leistungen, die künftig von einer öffentlichen Einrichtung erbracht werden sollten. Soweit auch weiterhin noch gedruckte oder andere physische Formen der Publikation für Zwecke der Distribution bibliothekarischer Information benötigt werden, kann dies durch Auftragsvergabe an Private erledigt werden.

2.4. Institutionelle Optionen für die Erledigung der unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen

2.4.1. Verteilte oder gebündelte Aufgabenerledigung?

In Übereinstimmung mit den Experten ist die Arbeitsgruppe der Überzeugung, daß die wesentlichen unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen (2.2.1. - 2.2.6.) auch künftig zentral gebündelt an einem gesonderten, spartenübergreifend ausgerichteten Institut wahrgenommen werden müssen. Ausnahmen bilden hier nur Normierungsfunktionen (2.2.8) einschließlich der dazu gehörigen Datenbanken sowie längerfristig die elektronischen Dienstleistungen (2.2.7), wie die ZDB, die zwar ebenfalls zentral, aber von einer einzelnen bibliothekarischen Einrichtung wahrgenommen werden sollten.

Generell sprechen für die gebündelte Erledigung der unverzichtbaren Serviceaufgaben an zentraler Stelle sowohl fachliche als auch finanzielle Aspekte:

Für die auch von den Experten geforderte gesonderte Aufgabenwahrnehmung spricht:

Für eine spartenübergreifende Wahrnehmung der unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceaufgaben spricht:

Eine nach den historisch bedingten Sparten getrennte Wahrnehmung der unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Aufgaben würde bei den Unterhaltsträgern (hier insbesondere den Ländern und Kommunen) zu einem Mehraufwand in finanzieller und personeller Hinsicht führen oder zu einer ungleichgewichtigen Entwicklung insbesondere zu Lasten des öffentlichen Bibliothekswesens führen.

2.4.2. Institutionelle Lösungen für eine gebündelte zentrale Aufgabenwahrnehmung

Für die institutionelle Realisierung einer zentralen Einrichtung mit dem Profil einer Informations- und Serviceagentur bestehen im wesentlichen zwei Alternativen, die jeweils verschiedene mögliche Rechts- und Finanzierungsformen repräsentieren. Im folgenden werden die Vor- und Nachteile kurz skizziert.

Alternative A: Die rechtlich selbständige eigenständige Einrichtung

Dieses Modell wurde von den befragten Experten nachdrücklich favorisiert. In Betracht kommt hier vor allem die rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts. Diese Option bedarf jedoch einer gesetzlichen Grundlage, wofür inhaltlich tiefgreifend verändert ("entkernt") das DBI-Gesetz genutzt werden könnte. Die Finanzierung der Einrichtung würde durch eine neu zu schließende Vereinbarung zwischen den beteiligten Partnern realisiert werden.

Vorteile wären:

Die ebenfalls denkbaren Formen der rechtsfähigen "Stiftung öffentlichen Rechts" und der "Körperschaft öffentlichen Rechts" scheiden bereits aus juristischen Gründen aus. Die Rechtsformen der "gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (gGmbH) und des "eingetragenen Vereins" (e.V.) bieten keine spezifischen Vorteile, da

Alternative B: An-Institut bzw. Angliederung an bestehende Einrichtung

Die Realisierung dieses Modells entspricht im Grunde dem für die Normierungsaufgaben (2.2.8.) vorgeschlagenen Weg. Die Vorteile dieser Lösung lägen darin, daß

Die gegenüber diesen ungewissen Synergieeffekten weitaus schwerwiegenderen Nachteile bestehen darin, daß

Grundsätzlich kommen die nachstehenden konkreten Angliederungsoptionen in Betracht:

  1. An-Institut bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (im Bereich der SBB-PK),
  2. An-Institut bei Der Deutschen Bibliothek (DDB),
  3. Aufgabenübergang auf eine Einrichtung der Blauen Liste (Zentrale Fachbibliotheken oder Fachinformationszentren).

Für die Optionen 1. und 2. gilt, daß

Für die Option 3. gilt, daß eine Realisierung überaus problematisch ist, weil

Nach Abwägung der genannten Vor- und Nachteile hält die Arbeitsgruppe eindeutig die Alternative A für geeigneter, die gebündelten unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen dauerhaft neutral zu erbringen.

 

3. Empfehlungen und weitere Schritte

Grundempfehlung:

Die Arbeitsgruppe empfiehlt somit, künftig eine zentrale, spartenübergreifende und gesonderte Einrichtung mit dem Profil einer Informations- und Servicea gentur für das deutsche Bibliothekswesens zu schaffen und zu diesem Zweck die Alternative A, also die Errichtung einer rechtlich selbständigen Institution,
zu betreiben.


Weitere Schritte:

Aus der Sicht der Arbeitsgruppe sind folgende Schritte erforderlich:

Geschätzter Finanz- und Personalbedarf:

Auf der Grundlage des vorliegenden Konzepts läßt sich der Finanz- und Personalbedarf nur sehr grob schätzen. Die Arbeitsgruppe geht davon aus, daß der Zuschußbedarf der zentralen Einrichtung 7.000 TDM jährlich nicht übersteigen darf und etwa 40 - 60 Stellen benötigt werden. Für die qualifizierte Wahrnehmung der komplexen Aufgaben der Informations- und Serviceagentur wird ein beträchtlicher Teil dieser Stellen dem höheren Dienst zugeordnet sein müssen.

Zeithorizont:

Die Realisierung des Konzepts muß so erfolgen, daß eine kontinuierliche Aufgabenerfüllung sichergestellt ist. Ideal wäre eine Realisierung zum 1. Januar 2000, da am 31. Dezember 1999 die Regelfinanzierung des bisherigen DBI über die Blaue Liste ausläuft.

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