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"CB-Infobank" . - (Rechtsprechung : Urheberrecht). - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.weinknecht.de/bgh_cbi1.htm [URL ungültig, überprüft 10.03.1999]. // In: GRUR. - Weinheim. - 98 (1996),5, S. 351 - 355
Inh.: Unterlassungsklage einer Verlagsgruppe, die intellektuell anspruchsvolle Zeitungen herausgibt, gegen den Anbieter eines kommerziellen Recherchedienstes, der auch Kopien recherchierter Zeitungsartikel, darunter Publikationen o. g. Verlagsgruppe, an seine Kunden liefert. Die Beklagte beruft sich auf das Kopierprivileg ihres Kunden gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4a UrhG, das auch "Herstellenlassen" von Kopien gestattet. Die Beklagte hat, durch das LG verurteilt, ohne Erfolg Berufung eingelegt. Fallbeschreibung, Entscheidungsgründe (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 19.12.1995 - 6 U 11/94; nicht rechtskräftig), Ausführungen u. a. zu: Urheberrechtsschutzfähigkeit von Zeitungsartikeln, Frage, ob Urheberrechtsverletzung nicht am konkreten Artikel und über ein Ordnungsmittelverfahren festgestellt werden muß; kurz zum Begriff "Datenbank", unter ihn fällt auch "Zettelkasten"; v. a. zur Frage, ob sich die Beklagte auf o. g. Privileg berufen kann. OLG verneint dies (gegen OLG Köln). Stellt keinen Verstoß gegen einzelne Bestimmungen, vielmehr einen Widerspruch zu Sinn und Zweck des § 53 Abs. 2 Nr. 4a fest. Ausführungen dazu ziehen u. a. einen Vergleich mit der Praxis von Bb. Auch bei Bb kann zu Recht daran gezweifelt werden, daß Kopienherstellung in Verbindung mit vorausgegangener Recherche unter das Privileg fällt. Entscheidungsrelevant ist u. a., daß die Beklagte erwerbswirtschaftliche Interessen verfolgt, daß Recherche und Kopieren ein Komplettangebot ist, zwischen beiden Vorgängen ein wirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht. (St)
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Schafft Verkehrsregeln für Daten-Highways! . - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.buchhandel.de/prnews.htm#geerkl [URL ungültig, überprüft 11.12.1997]. // In: Börsenbl. Dtsch. Buchhand. - Frankfurt a. M. ; Leipzig. - 163 (1996),53, S. 6 - 7
Inh.: Appell vom 27. Juni 1996 des Börsenvereins und der Enquete-Kommission des Bundestags "Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft". Auffassungen hinsichtlich schnellstmöglicher schrittweiser Lösungen für den urheberrechtlichen Schutz von Online-Systemen in Netzen werden in fünf Punkten formuliert.
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25 Jahre Arbeitsgemeinschaft für Medizinisches Bibliothekswesen / Volker Johst. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.darmstadt.gmd.de/NFD [URL ungültig, überprüft 27.07.1999]. // In: Nachr. Dok. - Darmstadt. - 47 (1996),1, S. 39 - 41

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INFO 2000 : Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft / Bundesministerium für Wirtschaft. - Bonn, 1996. - 167, 24 S. : Tab., Ill., graph. Darst.
Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.bmwi-info2000.de/gip/programme/info2000 [URL ungültig, überprüft 22.03.1999]
Inh.: Gestaltung des Wandels zur Informationsgesellschaft ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben in dieser und voraussichtlich der nächsten Legislaturperiode. Der - mittelfristig ausgerichtete - Bericht beschreibt die technische, wirtschaftliche, rechtliche, gesellschaftliche, kulturelle Ausgangslage, gibt die Empfehlungen des "Rates für Forschung, Technologie und Innovation" (Dez. 1995) wieder, legt Ziele der Bundesregierung dar, benennt Handlungsfelder, Aktionen. Sie betreffen: Stärkung des marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmens, rechtliche Rahmenbedingungen; Dialog mit Wirtschaft u. a. gesellschaftlichen Gruppen; Bildungswesen; Forschung und Entwicklung; IT-Strategie in der öffentlichen Verwaltung; Normen, Standards; Anwendungen in Wirtschaft, gewerblichem, öffentlichem, privatem Bereich, multimediale Dienste, EU-Projekte; Internationale Zusammenarbeit; nationale Koordinierung. - Die Bundesregierung bereitet ein Programm "Wissenschaftliche und technische Information für das 21. Jahrhundert" vor, Ziele sind u. a. Ausbau und Modernisierung elektronischer Volltext-, Literaturhinweis-, Fakteninformationssysteme, Entwicklung eines elektronischen Bibliothekssystems mit elektronischer Dokumentenlieferung. Schlägt Förderung von Pilotprojekten zur Entwicklung und Durchsetzung neuer Verfahren der Herstellung von Publikationen und deren Verbreitung über Netze und ein Sonderprogramm zur Digitalisierung von Bibliotheksbeständen vor. Ein "Forum Info 2000: Gesellschaftliche und kulturelle Herausforderungen der Informationsgesellschaft" aus Vertretern aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen soll gebildet werden, das sich mit Auswirkungen der Informationsgesellschaft auf einzelne Gruppen befassen und Ergebnisse öffentlich machen soll; Information zur Informationsgesellschaft unter http://www.bmwi-info2000.de/ und http://www.dlr.de/bmbf [ungültig; Test 13.05.1997]. (St)
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Neuerungen im Urheberrecht / Udo Dirnaichner. - 16 Anm. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.bib-bvb.de/bibliotheksforum/urhg0001.ht m [URL ungültig, überprüft 11.12.1997]. // In: Bibl.forum Bayern. - München. - 24 (1996),2, S. 206 - 218
Inh.: Untersuchung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vom 23. Juni 1995 auf die Relevanz für den Bibliotheksbereich. Darüber hinaus wird anhand der neuen Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. und Landgerichts München aufgezeigt, an welchen rechtlichen Kriterien vordringende technische Möglichkeiten des Informationszeitalters zu messen sind. Besonders eingegangen wird auf Verbreitungsrecht (§ 17) wie Vermietung und Computerprogramme, umfassenden Vergütungsanspruch §§ 27, 75), Schutzfristen (§§ 85, 87, 94), Anwendungsbereich (§ 120) und Kopierrecht (§ 53). Letzeres betreffend werden unter dem Aspekt Privilegierung der Bb die den Urteilen des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. (19.12.1995) und des Landgerichts München I (15.05.1995, Börsenverein gegen das Land Nds als Träger der TIB) zugrundeliegenden Sachverhalte beschrieben und die Urteile rechtlich gewürdigt. - Verbesserte Verbreitungswege eröffnen vielfältigere Nutzungsmöglichkeiten und größere Ertragschancen. Informationsrecht des einzelnen Nutzers muß mit erwerbswirtschaftlichen Interessen "privater Anbieter" und persönlichem Verwertungsrecht des Schöpfers der geistigen Leistung in Einklang gebracht werden. (F.K.)
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