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Benutzungsordnung für die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky [Computerdatei] / die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat am 27. September 1993 die folgende Benutzungsordnung erlassen. - Hamburg, 1993. - 26.189 Bytes
Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.sub.uni-hamburg.de/cgi-bin/sub?benutzor .html

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Kostenpflichtige Dienstleistungen der russischen Bibliotheken / Elena Michailowna Jastrebova. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/interbib /rus_003.htm. // In: Bibliotheksdienst. - Berlin. - 27 (1993), S. 19 - 22
Inh.: Seit Ende der 80er Jahre sind Bb in Rußland teilweise wirtschaftlich arbeitende Institutionen. Bb können neben Grundversorgung 27 kostenpflichtige "rein" bibliothekarisch-bibliographische und "parabibliothekare" Dienstleistungen anbieten. Anzahl, Arten, Niveau, Preis unterscheiden sich von B zu B und dürfen jedes Jahr verändert werden. Gewinnbringend erweisen sich Kopieren, Videofilmverleih, Fremdsprachenzirkel, Lesesaal-Medienausleihe für eine Nacht. In einigen Bb werden Neuzugänge, Bestseller, Krimis ausschließlich an zahlende Nutzer ausgeliehen. Dadurch besteht Gefahr, daß Nutzung ÖBb eines Tages grundsätzlich kostenpflichtig werden. (F.K.)
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Professoren als Bibliotheksbenutzer / Hans-Burkard Meyer. - (Informationen der Rechtskommission des DB). - 7 Anm. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub /bd93_h5.htm. // In: Bibliotheksdienst. - Berlin. - 27 (1993),5, 717 - 720
Inh.: Auseinandersetzung mit der These Hubert Detmers (1992), Hochschullehrer, die mehrfach Leihfristen überschreiten und Mahnungen ignorieren, von der UB-Benutzung auszuschließen, verstoße gegen Grundgesetz Art. 5 Abs. 3. Detmer widerspricht damit einem Urteil des OVG Münster vom 14.09.1979 - der Fall wird hier kurz skizziert -, untermauert seine These mit der "Hochschullehrerentscheidung" des BVerfG vom 29.05.1973 und einem BVerwG-Urteil vom 22.04.1977, das sich ebenfalls mit o. g. GG-Artikel befaßt. - OVG Münster führt zu o. g. GG-Artikel aus: Die Wissenschaftsfreiheit des einzelnen könne sich "nicht schlechthin und schrankenlos durchsetzen"; nicht zu beanstanden seien Regelungen des Benutzungsverhältnisses, wenn sie der "besonderen Stellung der Hochschullehrer" Rechnung trügen. Diese Forderung erfüllen die Bibliotheksordnungen z. B. der UBb Münster, Regensburg, Bamberg, Augsburg. Entbindung der Hochschullehrer von Rückgabepflichten und Leihfristen sind weder in Bibliotheksordnungen vorgesehen, noch von Gerichten gefordert, auch fordert o. g. GG-Artikel keine generelle Freistellung der Hochschullehrer von Sanktionen bei Verstößen gegen Benutzungsordnungen. Hochschullehrer besitzen i. d. R. Beamtenstatus, sind damit verpflichtet, bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine Vorschriften zu verletzen. (St)
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Rechtslage beim Mißbrauch abhandengekommener Bibliotheksausweise / Monika Rasche. - 2 Anm. - (Information der Rechtskommission). - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub /ausweis.htm. // In: Bibliotheksdienst. - Berlin. - 26 (1992), S. 1716 - 1719
Inh.: Bericht über Rechtsstreit eines Bibliotheksbenutzers gegen die Stadt Aachen als Träger der ÖB vor dem Verwaltungsgericht Aachen, Frühjahr 1991 mit Vergleich abgeschlossen. Kläger, dem Bibliotheksausweis abhandengekommen war, muß für 73 mit seinem Ausweis gestohlene Bücher nur teilweisen Schadensersatz leisten. Mitverschulden der B, wenn sie ohne vorherige Identitätskontrolle unbegrenzt viele Medien an einen Benutzer ausleiht. Diskussion dieser Rechtsauffassung und möglicher Konsequenzen. Insbesondere zur Frage der Zumutbarkeit für B, vor jeder Ausleihe die Identität des Benutzers festzustellen. Empfehlung, ein Ausleihlimit zu setzen, Identitätsprüfung dann vorzunehmen, wenn Benutzer weitere Medien entleihen will. (fv)
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Benutzungsordnung / Badische Landesbibliothek [Computerdatei] . Gerhard Römer. - Karlsruhe, 1985. 29.079 Bytes
Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/benutzung/ ausleihe/benutzungsordnung.html

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Nachrichten und Hinweise bitte an: Ingrid Strauch.
Redaktion DOBI: Wolfgang Joos, Reingard Lutze, Ingrid Strauch, Erika Tröger.

Stand: 09.08.2000


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