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DOBInet - bibliothekarische Fachliteratur im Internet
Ein Auszug aus der DOBI-Datenbank


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Erwerbungsarten

Das Friedrich Althoff Konsortium und die elektronischen Zeitschriften / Helmut Voigt. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://hub.ib.hu-berlin.de/Weitblick/v2/98_1_23.ht m. // In: Weitblick. - Berlin ; Potsdam. - 1998,1, S. 23 - 26
Inh.: Konsortium aus sechs UBb, SBB, 20 FHBb, Bb großer Institute, derzeit noch in Gründung. ZLB nimmt als Beobachter ÖB-Interessen wahr. Mitglieder können (müssen nicht) an Anbieterverträgen teilnehmen, die das Konsortium abschließt. Im Zentrum stehen elektronische Zsn., daneben auch Nutzung anderer Medien, z. B. Datenbanken. Teilnehmer erhalten Zugriff auf alle Zsn., die wenigstens eine der Bb bisher abonniert hat. Nutzungsberechtigt sind alle Mitarbeiter und Studenten der jew. Einrichtung, auch alle Bibliotheksbenutzer. Identifikation über die IP-Adresse. Ab 1999 nur noch eine Printausgabe einer Zs. im gesamten Konsortium, dafür fachgebietsspezifische Zuständigkeiten definiert. I. d. R. können Bb gegen beachtlichen Rabatt weitere Printausgaben erwerben. Kosten elektronischer Zsn. orientieren sich an bisherigen Abonnements, die Daten werden gekauft (keine bloße Lizenz). Max. 5 % jährliche Preissteigerung. Verhandlungen mit Acad. Pr., Springer, Elsevier, unterschiedliche Ergebnisse. Verträge beinhalten auch Schulungen, Plakat- und Mailingaktionen, detaillierte statistische Auswertungen. Konsortium entwickelt Homepages zur verlagsunabhängigen Präsentation der Volltexte. (St)
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Konsortialverträge : ein Weg zur digitalen Bibliothek? ; ein Bericht zum gegenwärtigen Stand in Deutschland / Werner Reinhardt. - Überarb. Fassung eines Referates, gehalten am 24. März 1998 anläßlich der Sitzung der Sektion 4 des DBV in Leipzig. - 13 Anm. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/98_05_08.h tm. // In: Bibliotheksdienst. - Berlin. - 32 (1998),5, S. 887 - 895
Inh.: Überblick zu Entwicklung und Stand bei Zugangsformen zu elektronischen Zsn., Lizenzverträgen, technischem Zugang. Die Erwartung, Zsn. würden durch Übergang der Verlage zu elektronischen Angeboten "billiger", wurde i. d. R. enttäuscht. 1996 erste Konsortialverträge (Großbritannien, USA). Bei elektronischen Publikationen bilden Kaufverträge die Ausnahme. Große Unterschiede zwischen Lizenzverträgen, Gefahr des Verlustes an oder unnötigen Verzichts auf Rechte. Es gibt Musterlizenzverträge und Zusammenstellungen von Anforderungen an Lizenzverträge. Ziel der ICOLC ist international gemeinsames Vorgehen von Bb. I. d. R. liegen Zsn. auf Verlagsservern, Zugriffssteuerung über Abfrage der IP-Adresse. - Stand gemeinschaftlichen Bezugs elektronischer Zsn. und auch Datenbanken: BaW, eine AG prüft Finanzierungsmöglichkeiten elektronischer Zsn., Landesrektorenkonferenz empfiehlt Bildung von Konsortien. Bay, evtl. Mitte 1998 erster Konsortialvertrag. Bln/Brbg, einzige Region mit echtem Konsortium, bezieht eine Zeitschriftenagentur ein. GBV, Verhandlungen mit Elsevier. Hess, kaum etwas zu berichten. NRW, Kaufvertrag von acht UBb mit Elsevier, Verhandlungen mit Springer, alle HSn. haben Zugriff auf das LINK-Angebot. Sachs, eine AG ist mit Vorarbeiten befaßt, Einbeziehung einer Zeitschriftenagentur wird diskutiert. (St)
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An Pflichten muß manchmal erinnert werden : auf und ab im Pflichtexemplarrecht / Renate Ritter. - Auch als Computerdatei. - Systemvoraussetzungen: Acrobat reader. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.tu-dresden.de/slub/kurier/h2_97a05.pdf. // In: SLUB-Kurier. - Dresden. - 11 (1997),2, S. 6
Inh.: Die SLUB Dresden erfüllt die Aufgaben einer PflichtexemplarB für den Freistaat Sachsen. Bereits seit dem 16. Jh. gelangte ein Pflichtexemplar in die damalige Kurfürstl. B Dresden. Mit der 1848 erfolgten Aufhebung der Zensur in Sachsen wurde auch die Pflichtexemplarabgabe an Bb eingestellt. Erst 1938 wurde ein entspechendes Gesetz verabschiedet, das die LB Dresden und die UB Leipzig als PflichtexemplarBb benennt und dessen Formulierungen auch in den Verordnungen zwischen 1945 und 1987 beibehalten wurden. Die SLB erhielt als RegionalB in dieser Zeit Pflichtexemplare aus den Bezirken Karl-Marx-Stadt/Chemnitz, Leipzig und Dresden. Ab 1961 erschien jährl. die "Sächsische Bibliographie". Nach der Wiederherstellung der ostdt. Länder im Herbst 1990 regelt das Sächsische Gesetz über die Presse vom 3. April 1992 in den Paragraphen 6, 11 und 15 die Ablieferungspflicht, genügt jedoch den Erfordernissen nicht vollends. Beispielsweise sind Geschäfts-, Jahres- und Verwaltungsberichte als nicht ablieferungspflichtig aufgeführt, um deren vollständige Erwerbung die SLUB jedoch bemüht ist. Weitere Unsicherheiten bestehen bezüglich mehrerer Verlagsorte und der Definition für Druckwerk. Ergänzungen zur derzeitigen Regelung sind wünschenswert. (Lu)
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Pflichtexemplar in der Region [Computerdatei] / HZK. - Aktueller Stand: 16.07.1996. - 1996. - 3.235, 12.108, 60.544 Bytes : Tab. - (Fernleihe in Hessen)
Teilw. verb. u. erg. Ausz. aus: Bibliotheken mit Pflichtexemplar in Deutschland. - Berlin : Dt. Bibliotheksinst., 1995. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.hebis.de/leihverkehr/pflichtexemplar.ht ml
Inh.: Aufstellung von PflichtexemplarBb Hessens und des rheinhessischen Teils von RhPf. Besteht aus zwei Teilen: PflichtexemplarBb seit 1603, enth. die einzelnen Bb mit ihren regionalen Zuständigkeiten; Verlagsorte mit aktuellen PflichtexemplarBb, enth. die Publikationsorte mit Hinweis auf das Bundesland und die zuständige PflichtexemplarB. Ggü. der DBI-Broschüre wurden in diesem Teil noch einige Verbesserungen bzw. Ergänzungen aufgenommen. (Original)
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Erstes Berliner Pflichtexemplargesetz / Gabriele Beger. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://hub.ib.hu-berlin.de/Weitblick/v2/h1t3b.htm. // In: Weitblick. - Berlin ; Potsdam. - 1995,1, S. 5 - 7
Inh.: Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (PflExG) vom 29. November 1994 (GVBl f. Bln. vom 7. Dez. 1994). Anbietungspflicht bislang an UBFU und AGB, die nach Erweiterung des Einzugsbereiches die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen konnten, nunmehr an BStB. BStB auch mit Erarbeitung und Herausgabe der Berlin-Bibliographie betraut. Mit PflExG Pflichtexemplarmaterie aus Pressegesetz herausgenommen. PflExG schreibt kostenlose Ablieferung eines Exemplars aller Veröffentlichungen mit Berliner Impressum - incl. solcher außerhalb des Buchhandels - vor. Bezieht Non-Book-Medien mit ein. Bei hohen Herstellungskosten und kleiner Auflage kann Entschädigung beantragt werden. (St)
Beger, Gabriele | Beger, Gabriele | Beger, Gabriele
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