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Urheberrechtsschutz im digitalen Zeitalter [Computerdatei] : Perspektiven für Bibliotheken u. a. Nutzer / Silke v. Lewinski. - München, [1999]. - 45.000 Bytes = 17 S.
23 Anm. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Systemvoraussetzungen: Acrobat reader. - Adresse: http://www.bmwv.gv.at/4fte/nfp/news/lewinski.pdf
Inh.: Nach einer kurzen Erläuterung des Fünften FTE-Rahmenprogramms der EU und Fragen des Urheberrechts und der WIPO-Verträge und ihrer Umsetzung wird auf den Richtlinienvorschlag der EU zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft eingegangen, die insbesondere diejenigen Vorschriften der WIPO-Verträge 1996 umsetzen, die technologische Probleme betreffen. Behandelt werden im Einzelnen das Vervielfältigungsrecht und seine Schranken, die Zugänglichmachung von Werken online, Sanktionen für die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und Informationen für die Wahrnehmung von Rechten. Die neuen technischen Möglichkeiten eröffnen grundsätzlich auch für Bb, Museen und Archiven neue Arbeitsmöglichkeiten oder sogar Arbeitsfelder. Sie betreffen die Vervielfältigung in digitaler Form zum Zweck der Bestandserhaltung, Ausleihe und Nutzung von CD-ROMs sowie Eröffnung des Zugangs zu Online-Datenbanken oder Online-Zsn. für Bibliotheksbenutzer. Der Richtlinienvorschlag sollte bis 2001 angenommen werden. (F.K.)
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Actualité du droit d'auteur dans la société de l'information / Anne-Sophie Étienne. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.enssib.fr/Enssib/bbf/bbf-98-3/04-ETIENN E.pdf. // In: Bull. Bibl. Fr. - Paris. - 43 (1998),3, S. 8 - 11
Inh.: Zum EU-Vorschlag einer Direktive über die Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und verwandter Rechte in der Informationsgesellschaft. Hier wird zum ersten Mal eine vollständige Definition der zwei wichtigsten Komponenten des Urheberrechts, des Kopierrechts und des Rechts der öffentlichen Verbreitung im Hinblick auf die elektronischen Medien gegeben. (Original, gek.)
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Archivierung bedeutet Nutzung geschützter Werke : Zeitungsbestände und Urheberrecht am Beispiel Mikroformen / von Willi Egloff. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.svd-asd.org/svd-download/arbido01_98/ur heberrecht.rtf. // In: Arbido. - Bern. - 13 (1998),1, S. 6 - 8
Inh.: Im Leitsatz eines Urteils des OLG Düsseldorf vom 14. Mai 1996 heißt es: "Die Aufnahme urheberrechtlich geschützter Zeitungs- und Zeitschriftenartikel in ein elektronisches Pressearchiv bedarf der Erlaubnis des Urhebers. Der gewerbliche Aufbau elektronischer Pressearchive für Dritte ... verstößt gegen Paragraph 1 URG." Dasselbe Urteil wird auf die Mikroverfilmung und deren urheberrechtlich relevante Nutzung übertragen. Dem wird die Erlaubnis zur Sicherungsverfilmung (Art. 24, Abs. 1 URG) gegenübergestellt. Im Ergebnis der Untersuchung der gesetzlichen Nutzungs- und Verleihrechte wird festgestellt, daß für die Mikroverfilmung von Zeitungs- und Zsn.beständen gewisse Urheberrechte erworben werden müssen, die aber nicht bei den Verlagen, sondern den Einzelautoren liegen. Es werden für die Bb Möglichkeiten der Umgehung der Bestimmungen empfohlen, wie großzügiges Darüberhinwegsetzen und warten, bis einer klagt, ggf. die geringfügige Summe zu zahlen. Am günstigsten ist der kollektive Rechteerwerb bei einer Verwertungsgesellschaft, hier der Schweizer Pro Litteris. (tr)
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The Consensus Fora [Computerdatei] . - (Imprimatur project results). - Mehrere Dateien. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.imprimatur.alcs.co.uk/newsletter/2nd%20 edition/intro.htm. // In: Imprimatur news [Computerdatei]. - London. - 1998,2
Inh.: Imprimatur veranstaltete bisher drei Foren. Foren dienen dem Kernanliegen des Projekts, zwischen Gruppen, die anders nie miteinander in Berührung kommen dürften, Konsens in Fragen des Urheberrechts im Multimediabereich zu erzielen. Vorab durchgeführte Umfrage zeigte, daß es mehr Fragen als Antworten gibt. Klar zeigte sich, daß Rechteinhaber wie Nutzer es unbedingt für erforderlich halten, daß Urheberrechtsinformation, insbes. Information über bestehende Rechte, frei verfügbar ist. Foren ergaben partiell ein uneinheitliches Meinungsbild und nicht immer abschließende Ergebnisse. Wiedergabe der Punkte, in denen hohes Maß an Konsens erzielt wurde. 1. Forum, London, Nov. 1996, ergab Empfehlungen für Arbeitsthemen: AG zu Fragen eines im Zusammenhang der Informationsgesellschaft anwendbaren Rechts einrichten; Möglichkeit einer Übereinkunft über einen einzigen, staatenübergreifenden Urheberrechtscodex erwägen; Themen Identifizierungssysteme, Urheberrechtsmanagementsysteme, Verantwortlichkeit der Vermittler, Datenschutz. 2. Forum, Stockholm, Mai 1997, Anforderungen an Urheberrechtsmanagementsysteme. 3. Forum gemeinsam mit der IFLA, Amsterdam, Okt. 1997: "Rights, Limitations and Exceptions: Striking a Proper Balance" (s. Referat beim Nw. des Tagungsbands). (St)
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Contracts and copyright [Computerdatei] : the legal framework for future electronic copyright management ; an international forum on contracts, copyright and the internet ; Canonbury Academy, 6 Canonbury Place, Islington, London ; Thursday 2 - Friday 3 July 1998 / IMPRIMATUR Consensus Forum in assoc. with the Institute for Information Law, University of Amsterdam ; European Commission DGIII Esprit Project Consensus Forum 1998. - London, 1998. - 198.000 Bytes
Zugang: Internet und World Wide Web. - Systemvoraussetzungen: Acrobat reader. - Adresse: http://www.imprimatur.alcs.co.uk/IMP_FTP/contract. pdf
Inh.: Sieben AGn. Vertreter aus Europa, Japan, USA, Australien. Alle AGn. hatten dieselben Themen durchzuarbeiten. Präsentation der AGn.-Ergebnisse auf einer Plenarversammlung gefolgt von einer Aussprache. Schlußfolgerungen: Haftungsfragen. Privacy und Urheberrecht. Probleme durch das Fehlen einer gemeinsamen Terminologie und die Einbeziehung von "privater Gebrauch". Gewisse Übereinstimmung darin, daß bei digitaler Lieferung ggü. dem traditionellen Privacy-Begriff veränderte Parameter erforderlich sind. Privacy Enhancing Technologies (PETs) wünschenswert, nicht Pflicht. Verträge und Ausnahmeregelungen im Urheberrecht. Frei ausgehandelte Verträge und gleiche Verhandlungsmacht der Parteien gehören näher betrachtet. Differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Ausnahmeregelungen erforderlich wegen Unterschieden in nationaler Rechtsprechung. Bedeutung von "Meinungsfreiheit" diskutiert. Gruppen waren zu etwa gleichen Teilen gespaltener Meinung in der Frage, ob das für Massenmarkt-Lizenzen erforderliche Feintuning unter dem Verbraucher- oder Urheberrecht erfolgen sollte - Prozeß der Konsensfindung, brachte in bisher ungekannter Weise Menschen zusammen, allerdings fehlt nach wie vor eine gemeinsame Terminologie. - Ergebnisse dieses Prozesses. Auf Foren können nur Grundsätze vereinbart werden, Gesetzgebung kann darauf aufbauen. Tragfähigkeit des Konsenses stark davon abhängig, in welchem Maß die Beteiligten wirkliche Macht repräsentieren. (Original, übers., gek.)
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