Publikationen Hierarchiestufe höher
Bibliothekswesen international in den Zeitschriften des DBI
Niederlande

Innovation und Kooperation im niederländischen Bibliothekswesen
Georg Vodegel

Auf der 41. Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen Deutschlands im September 1993 in Rendsburg informierte Dir. Georg Vodegel von der Provinz-Bibliothekszentrale Gelderland in den Niederlanden mit Sitz in Arnheim über einige hochaktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Bibliothekswesens in den Niederlanden.

Ähnliche Fragen und Probleme stehen gegenwärtig auch in Deutschland auf der Tagesordnung, deshalb wird ein "Blick über'n Gartenzaun" für viele interessant und aufschlußreich sein.

Tantiemenberechnung

Im Laufe des Jahres 1994 wird eine Neuregelung der durch die öffentlichen Bibliotheken in den Niederlanden zu zahlenden Vergütungssätze (Tantiemen) in Kraft gesetzt. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Gesetz, sondern um Änderungen zweier bereits existierender Gesetze zum Urheberrecht und zu verwandten Schutzrechten.

Das Urheberrechtsgesetz schützt die Rechte der Schriftsteller, Komponisten und Zeichner u. a. Künstler. Die verwandten Schutzrechte gewährleisten u. a. den Schutz der ausübenden Künstler, der Filmproduzenten, der Rundfunk- und Fernsehanstalten und der Produzenten von Tonaufnahmen.

In der EG-Richtlinie, die der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zugrundeliegt, wird klar zwischen Vermietung und Verleihung unterschieden. Daher wurden in das Gesetz zum Urheberrecht die Begriffe "Vermietrecht" und "Schutzgebühr im Buchverleih" neu aufgenommen.

Vermieten ist vor allem eine kommerzielle Tätigkeit. Die Rechtsinhaber, die Hersteller und Produzenten sind im Besitz des Vermietrechts. Sie dürfen die Vermietung ihrer Arbeiten jederzeit verbieten.

Die Öffentlichen Bibliotheken fallen unter das Verleihrecht. Bücher dürfen unmittelbar ausgeliehen werden, falls die Bibliothek eine angemessene Vergütung bezahlt. Die Vergütung wird pro Ausleihe berechnet, nicht mehr wie heute üblich pro eingetragenen Leser.

Eine Ausnahme wird bei CDs und Videofilmen gemacht. Für ihre Ausleihe - nicht für ihre Vermietung - gilt ein zeitlich befristetes Verbotsrecht von sechs Monaten. Es geht dabei um die sogenannte "window time". Der Zeitraum von sechs Monaten wird von dem Tag an berechnet, an dem die CD oder der Videofilm in den Niederlanden erhältlich ist. Während dieser Zeit haben Urheber und Hersteller von CDs und Videofilmen also das Recht, die Ausleihe ihrer Arbeiten zu verbieten.

Bibliotheksgesetzgebung

Eine zweite Entwicklung betrifft die Änderung der Gesetzgebung für Öffentliche Bibliotheken in den Niederlanden. Das Bibliothekswesen fällt zur Zeit noch unter das "Gesetz über das Gemeinwohl", wird jedoch in Zukunft einem umfassenden Kulturgesetz zugeordnet. Nur die Regelung hinsichtlich der Leihgebühr wird auch in Zukunft zum Gesetz über das Gemeinwohl gehören.

Neue Verwaltungsstrukturen

Eine dritte Entwicklung zeichnet sich in der Verwaltungsstruktur ab, die in Bewegung gekommen ist. Es kommt zu einer Neuorientierung bezüglich der Dreiteilung Land - Provinz - Gemeinde. Großstädtische Regionen werden entstehen. Provinzen können aufgeteilt werden.

Diese Veränderungen wirken sich auch auf das Bibliothekswesen aus. Die traditionelle Dreiteilung Landeszentrale (Nederlands Bibliotheek en Lectuur Centrum = NBLC) - Provinz (Provinciale Bibliotheek Centrale = kurz PBC) und lokale Bibliotheken wird in Frage gestellt. Regionalisierung und Zusammenarbeit der Provinzen bieten Perspektiven für die Zukunft. Die derzeitige Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten wird kritisch beleuchtet. Lokale Bibliotheken werden in immer geringerem Maße als selbständige Einheiten arbeiten. Statt dessen werden Kontakte untereinander und Zusammenarbeit angestrebt.

Teilung des NBLC

Eine vierte Entwicklung drückt sich in den strukturellen Änderungen der nationalen Organisation NBLC aus. Das NBLC wurde in zwei selbständige Organisationen aufgeteilt: eine nationale Vereinigung Öffentlicher Bibliotheken als Interessenvertretung der Branche und eine Fördergesellschaft, die Produkte und Dienstleistungen für Öffentliche Bibliotheken anbietet.

Innovation in und mit den PBC

Eine fünfte Entwicklung spiegelt sich immer stärker in der Erkenntnis der Bedeutung von Informationseinrichtungen und der Innovation von Netzwerken. Dabei geht es um die wachsende Bedeutung der Informationstechnologie im Hinblick auf das unmittelbare Dienstleistungsangebot der Bibliotheken für die Benutzer sowie im Hinblick auf die Unterstützung der Betriebsprozesse.

Die Öffentlichen Bibliotheken in den Niederlanden haben sich zum Ziel gesetzt, den freien Informationsaustausch dadurch zu fördern, daß er für jedermann zugänglich gemacht wird. Zu diesem Zweck unterhalten die Bibliotheken ein ganzes Netz an Einrichtungen. Das NBLC, die PBC und die lokalen Bibliotheken nehmen in der hierarchischen Bibliotheksstruktur der Niederlande einen eigenen Platz ein. Ein besonderer Stellenwert kommt dabei den PBC zu. Sie stellen ein organisatorisches Mittelstück dar. Einerseits bilden sie die zentrale Anlaufstelle für den Austausch von Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten. Andererseits erfüllen sie beratende und fördernde Aufgaben. Besonders bei letzterem geht es um die inhaltliche Entwicklung und die Verbesserung des "Faches" und um Innovation.

PBC übernehmen eine immer bedeutendere Rolle bei der Instandhaltung und Entwicklung von Netzwerken. Sie ergreifen die Initiative zur weiteren Optimierung von Betriebsprozessen und Dienstleistungen sowie zu innovativen Entwicklungen.

Diese Entwicklungen lassen sich kurz so beschreiben:

Diese Entwicklungen ziehen folgende Konsequenzen nach sich:

Wie wirken sich diese Entwicklungen auf die Benutzung aus?

1) Der Bibliotheksbenutzer erhält die Möglichkeit:

2) Bibliothekar und Leitung der öffentlichen Bibliotheken und PBC erhalten darüber hinaus die Möglichkeit:

3) Der Bibliothekar in der zentralen Zweigstelle der PBC erhält Gelegenheit:

PBC operieren immer mehr gemeinsam und bemühen sich, gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck wird ein Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren durchgeführt. Die PBC werden keine eigenen, sondern nur gemeinsame Investitionen tätigen.