Publikationen Inhaltsverzeichnis


Regeln für den Schlagwortkatalog

Geographische/ethnographische Schlagwörter Paragraph
Geographische Schlagwörter
Definition § 201
Verwendung § 201a
Grundregeln § 202
Geographische Namen mit Präfixen, einleitenden Bezeichnungen und präpositionalen Wendungen innerhalb des Namens § 202a
Erläuternde Bestandteile des Ortsnamens § 202b
Homonyme geographische Namen § 203
Mit geomorphologischen Gattungsbezeichnungen gebildete Namen § 204
Die Umgebung geographischer Einheiten § 204a
Namen von Teileinheiten § 205
Historische Geographika § 206
Namensänderungen § 207
Namen von Ortsteilen § 209
Namen von naturräumlichen Einheiten, von bio-, paläobio- und paläogeographischen Regionen sowie von räumlich begrenzten geologischen bzw. stofflich-räumlichen stratigraphischen Einheiten § 209a
Namen von Wegen, Grenzen, Linien § 210
Namen von Ländergruppen § 211
Ethnographische Schlagwörter
Definition § 212
Verwendung § 212a
Ansetzung
 
§ 212b
 
Geographische/ethnographische Namen als Bestandteil präkombinierter Schlagwörter § 213
SWD-Datensatz § 213a
Das geographische/ethnographische Schlagwort in der Grundkette § 217
Verknüpfung mehrerer geographischer/ethnographischer Schlagwörter § 218
Verknüpfung eines geographischen/ethnographischen Schlagworts mit Schlagwörtern anderer Kategorien § 219
Permutation § 220

Geographische/ethnographische Schlagwörter

Geographische Schlagwörter

Definition und Verwendung

Zum Anfang § 201    Definition

1. Geographische Namen sind Individualnamen für bestimmte Örtlichkeiten oder Gebiete der Erdoberfläche bzw. der obersten Schichten der Erde. Geographische Namen werden als geographische Schlagwörter angesetzt und erhalten in der SWD den Indikator g.

Als geographische Schlagwörter gelten

a) die aktuellen und historischen Namen von Gebietskörperschaften bzw. Verwaltungseinheiten und den dazugehörigen Gebieten (Staaten und Gliedstaaten, Verwaltungsbezirke, Orte, Ortsteile und sonstige Siedlungen). Zwischen der Gebietskörperschaft und ihrem Gebiet wird dabei nicht unterschieden.

SW Frankreich

SW Nebraska

SW Bern <Kanton>

SW Main-Taunus-Kreis

SW Südlicher Oberrhein <Planungsregion>

SW Kopenhagen

SW Berlin-Reinickendorf

SW Betsaida
in biblischer Zeit Stadt am Nordufer des Sees Genesareth

b) die Namen von naturräumlichen Einheiten (Kontinente, Landschaften, Gebirge, Berge, Inseln, Küsten, Täler, Flüsse, Seen, Meere, Meeresteile u.ä.),

SW Afrika

SW Gobi

SW Großer Schneeberg

SW Helgoland

SW Côte d'Azur

SW Pustertal

SW Etsch

SW Victoriasee

SW Atlantischer Ozean

SW Deutsche Bucht

c) die Namen von bio-, paläobio- und paläogeographischen Regionen, sowie die Namen von räumlich begrenzten geologischen bzw. stofflich-räumlichen stratigraphischen Einheiten.

SW Neotropische Region

SW Paläarktis

SW Germanisches Becken

SW Tethysmeer

SW Green-River-Formation

d) die Namen von Wegen, Grenzen und geographischen Linien aller Art.

SW Äquator

SW Frankenschnellweg

SW Warschau / Krakowskie Przedmiescie

SW Oder-Neiße-Linie

SW Tonale-Linie

e) die Namen von fiktiven geographischen Einheiten.

SW Atlantis

SW Eldorado

SW Schlaraffenland

f) die Namen von Sprachgebieten.

SW Englisches Sprachgebiet

SW Frankophones Afrika

g) die Namen von Ländergruppen mit geographischen oder politisch-ökonomischen Gemeinsamkeiten sowie die Namen von Gruppen von Gliedstaaten, Provinzen und anderen Unterteilungen von Staaten. (Zu den Gebieten internationaler Körperschaften bzw. ihrer Mitgliedsstaaten vgl. § 211,2.)

SW Andenstaaten

SW Entwicklungsländer

SW Sozialistische Staaten

SW Außereuropäische Länder

SW USA / Südstaaten

2. Die geographischen Namen sind zu unterscheiden von geographischen Gattungsbezeichnungen, die als Sachschlagwörter angesetzt werden.

SW s Kleinstaat

SW s Wüste

SW s Trockental

3. Nicht als Geographikum, sondern als Sachschlagwort werden alle Räumlichkeiten außerhalb der Erde wie einzelne Galaxien, Sternengruppen, Sterne, Planeten, Monde und Regionen auf diesen angesetzt, ebenso der Bereich der Erdatmosphäre und ihre Bestandteile.

SW s Alphonsus <Mondkrater>

SW s Venus <Planet>

SW s Troposphäre

4. Zur Definition ethnographischer Schlagwörter vgl. § 212.

5. Zu Sprachbezeichnungen vgl. § 701.

 

Zum Anfang § 201a    Verwendung

1. Ist ein Geographikum in einem Dokument als Gegenstand thematisiert, so wird es i.d.R. berücksichtigt und durch ein oder mehrere geographische Schlagwörter wiedergegeben.

2. Ist an einer kleineren geographischen Einheit exemplarisch ein Sachverhalt mit umfassenderem Geltungsbereich dargestellt, so kann neben der Schlagwortkette mit der speziellen eine zusätzliche für die umfassendere geographische Einheit gebildet werden, wenn beide gleichgewichtig Gegenstand der Darstellung sind (vgl. § 13,4). Sehr spezielle geographische Bezüge, die ausschließlich exemplarisch für die eigentlich thematisierte übergeordnete Einheit behandelt sind, werden aber i.d.R. in der Schlagwortkette nicht berücksichtigt (vgl. § 8,2).

Titel: Möglichkeiten und Grenzen der Versicherungswirtschaft in Entwicklungsländern : Darstellung und Analyse am Beispiel Ghanas / Albert Kwaku Gemegah. - 1995
SWW Ghana ; Versicherungswirtschaft
SWW Entwicklungsländer ; Versicherungswirtschaft

3. Gibt ein Sachschlagwort (oder Körperschaftsname etc.) einen Sachverhalt wieder, der überwiegend in einer bestimmten geographischen Einheit auftritt, so wird die Kombination aus dem zugehörigen geographischen Schlagwort und dem betreffenden Sachschlagwort (oder Körperschaftsnamen etc.) als Synonym erfasst. In Schlagwortketten entfällt dann i.d.R. das geographische Schlagwort (vgl. § 13,3).

SW s Peronismus (nur in Argentinien)
BF g Argentinien / Peronismus

SW k Deutsche Bundesbank
BF g Deutschland / Deutsche Bundesbank

SW s Kibbuz (nur in Israel)
BF
g Israel / Kibbuz

Aber:

SWW g Negev ; s Kibbuz
Teilgebiete und kleinere geographische Einheiten werden in der Schlagwortkette berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Fachausdrücke des Rechts, der Verwaltung und des Schulwesens der Gegenwart im deutschen Sprachgebiet (vgl. § 311,2).

SW s Bundesland
H Verknüpfe mit Österreich
Im Schlagwortsatz ist festgelegt, dass das Geographikum in der Schlagwortkette nicht entfällt.
SWW g Österreich ; s Bundesland

Inhalt: Allgemeinbildende höhere Schulen in Österreich
SWW g Österreich ; s Allgemeinbildende höhere Schule
Spezifisch österreichische Schulform; das Geographikum wird bei Fachausdrücken der Verwaltung im deutschen Sprachgebiet mit in die Schlagwortkette aufgenommen.

Werden aber bei komplexeren Gegenständen noch andere Schlagwörter (oder Körperschaftsnamen, Geographika etc.) in die Schlagwortkette aufgenommen, so entfällt das geographische Schlagwort nicht.

Inhalt: Arbeiterbewegung und Peronismus
SWW g Argentinien ; s Arbeiterbewegung ; s Peronismus

Titel: Potentialorientierte Geldmengenpolitik : die Zinsstruktur als geldpolitisches Problem / Peter Westerheide. - 1995
SWW g Deutschland ; s Zinsstruktur ; s Geldmengenpolitik ; s Geldmengenziel ; k Deutsche Bundesbank

4. Wird in einem Dokument ein Geographikum lediglich als Untersuchungsbereich genannt, ohne dass es maßgebliche Bedeutung für den Inhalt des Dokuments hat, so entfällt es in der Schlagwortkette.

Titel: Schwermetallgehalte von Nutzpflanzen bei unterschiedlicher Bodenbewirtschaftung in einem landwirtschaftlichen Dauerversuch / Martin Brodowski. - 1997
SWW Nutzpflanzen ; Schwermetallbelastung ; Bodennutzung ; Dauerversuch
Es handelt sich um einen Feldversuch in Berlin-Dahlem. Untersucht werden die Einflüsse verschiedener Bodennutzungsarten auf den Schwermetallgehalt von Nutzpflanzen unter gleichbleibenden Standortbedingungen. Der Einfluss des Standorts ist weitgehend ausgeklammert.

Aber:

Titel: Duales System Deutschland : DSD ; Bestandsaufnahme am Beispiel der Stadt Bielefeld / Klaus Finck. - 1995
SWW Bielefeld ; Duales System Deutschland GmbH
Dargestellt ist die spezifische Situation in der Stadt Bielefeld. Auf die Angabe des Untersuchungsbereichs kann in diesem Fall nicht verzichtet werden.

5. In Bibliotheken mit überwiegend deutschsprachigen Beständen kann bei einer lokalen Anwendung dieses Regelwerks in Listenfunktionen auf den Sucheinstieg unter dem Schlagwort ‘Deutschland’ verzichtet werden, jedoch nicht in Verbindung mit den in § 220,4,b genannten Sachschlagwörtern oder solchen Formschlagwörtern, die sich unmittelbar auf die geographische Einheit beziehen.

SWW Siedlungsgeographie ; Deutschland

SWW Hausform ; Deutschland

Aber:

SWW Deutschland ; Kunst ; Geschichte

SWW Deutschland ; Führer

6. Das Schlagwort ‘Europa’ wird verwendet, wenn Europa als politisch-gesellschaftliche Einheit Thema der Darstellung ist, wenn Themen aus der belebten und unbelebten Natur vorliegen oder wenn die Schlagwortkette ohne das Geographikum für den vorliegenden Gegenstand nicht eindeutig ist, so z.B. in Verbindung mit den in Anl. 5 genannten Sachschlagwörtern oder solchen Formschlagwörtern, die sich unmittelbar auf die geographische Einheit beziehen.

SWW Europa ; Kultur

SWW Europa ; Schmetterlinge

SWW Europa ; Radwandern ; Führer

SWW Europa ; Bildband

Das Schlagwort ‘Europa’ entfällt über die in § 201a,3 geregelten Fälle hinaus bei allen Sachverhalten, die in der europäischen Literatur weitgehend nur auf Europa bezogen sind, insbesondere bei historischen und kulturellen Gegenständen vor 1800 (vgl. § 13,3).

Titel: European crowns and talers since 1800 / by John S. Davenport. - 1964
SWW Taler ; Geschichte 1800-1960
SWW Krone <Münze> ; Geschichte 1800-1960

Titel: ¬Die¬ großen Kathedralen / Wim Swaan. - 1996
SWW Dom ; Geschichte 1100-1600 ; Bildband

Titel: ¬Der¬ Adel vor der Revolution : zur sozialen und politischen Funktion des Adels im vorrevolutionären Europa / Kurt Kluxen ... - 1971
SWW Adel ; Geschichte 1700-1789

7. Der Ortsname wird Teil eines mehrgliedrigen Schlagworts, bei der Ansetzung von ortsgebundenen Körperschaften (vgl. § 605) und ortsgebundenen Kunstwerken (vgl. §§ 730-731).

 

Ansetzung

Zum Anfang§ 202    Grundregeln

1. Geographische Namen werden i.d.R. in der im Deutschen gebräuchlichen Form gemäß der „Liste der Nachschlagewerke" (vgl. § 9,3) angesetzt. (Zu Namensänderungen vgl. § 207.)

SW Berlin
Q Orts-Mü., B 1986

SW Zugspitze
Q Geo-Du

SW Wolga
Q M

Bieten die Nachschlagewerke keinen Nachweis, so werden geographische Namen gemäß Vorlage angesetzt.

SW Laaer Berg
Q Vorlage
D Nahe Wien, in der Nähe von Oberlaa

SW Cabo Blanco <Mallorca>
Q Vorlage
D Ort auf Mallorca

2. Abweichende Namensformen werden i.d.R. als Synonym erfasst. Für die ggf. abweichende Ansetzungsform der GKD ist dies obligatorisch.

SW Mainz
Q Orts-Mü., M, B 1986
BF Moguntiacum
       Mogontiacum

SW Durankulak
Q Enc. Bå lg.
D Dorf in Bulgarien
BF Blatnica

SW Hwangho
Q M, B 1986
BF Huangho
       Gelber Fluss
       Hoangho
       Huang He
       Huanghe
       Yellow River <China>

SW Horta de San Juan
BF Horta de Sant Joan *Katalan. Namensform, Gran enc. catal.

Ist zum Namen einer Gebietskörperschaft bereits ein GKD-Datensatz vorhanden, so wird die GKD-Nummer in einem speziellen Feld des SWD-Satzes als Verknüpfungsnummer angegeben, um die Ansetzungsform der GKD als Synonymie-Verweisung einzubringen. Falls frühere (spätere) Namensformen betroffen sind, werden ggf. mehrere GKD-Nummern erfasst.

SW Kirchschlag <Bucklige Welt>
GKD 2112803-0 Kirchschlag
Q Ortschaften Österr.
BF Kirchschlag <in der Buckligen Welt>
Die GKD-Ansetzungsform ‘Kirchschlag’ wird aus der GKD-Nummer abgeleitet.

Anm.: Dies ist noch nicht realisiert, deshalb ist zwar die GKD-Nummer anzugeben, die abweichende Namensform der GKD wird aber vorläufig wie bisher als Synonymie-Verweisung erfasst.

3. Bei Namen aus Sprachen mit nichtlateinischen Schriften wird nicht auf eine spezielle Umschrift normiert, sondern die im maßgeblichen Nachschlagewerk bzw. in der Vorlage verwendete Form als Ansetzung gewählt.

SW Gatchina
GKD 1218007-5 Gatc ina
Q
Knaurs WA

SW Novozybkov
Q Knaurs WA
D Ort in Russland

SW Nowosibirsk
GKD 1028691-3 Novosibirsk
Q B 1986, M
D Stadt in Russland

Das gilt auch für Personennamen als Bestandteil geographischer Schlagwörter.

SW Laptewsee
Q B 1986
D Randmeer des Nordpolarmeeres
BF Laptev Sea
       Laptevsee
       Laptevych More
nach dem russ. Polarforscher Dmitrij I. Laptev

4. Geographika aus ehemals deutschen Siedlungsgebieten, die in der Vergangenheit zu Deutschland oder einem anderen Staat gehörten, werden nur dann in der im Deutschen gebräuchlichen Form angesetzt, wenn sie so in einem aktuellen, nicht auf historische Ortsnamen bezogenen deutschsprachigen Nachschlagewerk nachweisbar sind. Historische Ortsnamensverzeichnisse gelten nicht als aktuelle Nachschlagewerke. In allen anderen Fällen wird der fremdsprachigen Ansetzungsform der Vorzug gegeben. Im Zweifelsfall gilt die Haupteintragung des maßgeblichen Nachschlagewerks als Ansetzungsform.

SW Marienbad
Q B 1986
BF Mariánské Lázne

SW Königsberg <Preußen>
Q B 1986
BF Kaliningrad <Pregel>

SW Hostoun
Q Knaurs WA
BF Hostau *Geo-Du.

5. Hat eine geographische Einheit keinen Individualnamen, so wird sie durch die Verknüpfung eines die geographische Lage charakterisierenden Schlagworts mit einem weiteren Geographikum bzw. mit einem Sachschlagwort wiedergegeben (vgl. §§ 8,4; 13,2; 205,3; 209,4).

SWW g Donau ; g Österreich

SWW g Lahn ; s Einzugsgebiet

SWW g Deutschland ; s Staatsgrenze

Bei der Bildung solcher Schlagwortketten wird für naturräumliche Einheiten ein möglichst spezifisches Geographikum herangezogen; für Gebietskörperschaften ist dagegen i.d.R. der jeweilige Staat als Oberbegriff zu wählen.

SWW g Frankreich ; g Mittelmeerküste
nicht: Frankreich <Süd> ; Mittelmeerküste

SWW g Dänemark ; s Staatsgrenze ; g Deutschland
nicht: g Dänemark ; s Staatsgrenze ; g Schleswig-Holstein

6. Die Ansetzungsformen von Geographika, die sich stark überschneiden, aber nicht de-
ckungsgleich sind, werden jeweils beim anderen als verwandter Begriff erfasst.

SW Schlesien
VB Polen <Südwest>

SW Polen <Südwest>
BF Südwestpolen
VB Schlesien

SW Osteuropa
BF Europa <Ost>
VB Ostblock

SW Ostblock
VB Osteuropa
Die Ostblockstaaten umfassten auch die Staaten Osteuropas. Trotzdem liegt keine hierarchische Beziehung vor, weil beim Schlagwort ‘Osteuropa’ der politische Bezug fehlt.

SW Österreichische Niederlande
BF Südliche Niederlande / Geschichte 1714-1794
VB Spanische Niederlande

SW Spanische Niederlande
BF Südliche Niederlande / Geschichte 1581-1714
VB Österreichische Niederlande
Beide Geographika sind räumlich nahezu deckungsgleich, können aber wegen ihrer unterschiedlichen politischen Zugehörigkeit nicht als Synonyme behandelt werden.

 

Zum Anfang § 202a   Geographische Namen mit Präfixen, einleitenden Bezeichnungen und präpositionalen Wendungen innerhalb des Namens

1. Feststehende, zu einem geographischen Namen gehörende Präfixe (Präpositionen, Artikel, und Verschmelzungen aus Präposition und Artikel oder Artikel und Adjektiv) werden in ununterbrochener Buchstabenfolge mit dem Namen angesetzt (vgl. RAK § 208,3). Dies gilt auch für Verwandtschaftsbezeichnungen und Präfixe von Personennamen als Bestandteil eines geographischen Namens. Die nicht gewählte Namensform ohne Präfixe und die Form mit Spatium werden als Synonyme erfasst.

SW LeHavre
BF Havre
       Le Havre

SW LesGrandes-Jorasses
BF Grandes-Jorasses
       Les Grandes- Jorasses

SW VanDiemen-Golf
BF Diemen-Golf
       Van Diemen-Golf

Artikel am Anfang geographischer Namen aus romanischen Sprachen gelten immer als feststehende Präfixe; dagegen entfallen Artikel am Anfang geographischer Namen aus germanischen Sprachen i.d.R. bei der Ansetzung.

SW LaPlata
BF Plata
       La Plata

SW Midlands
BF TheMidlands
       The Midlands

Aber:

SW DenHaag
BF Den Haag
       Haag <Niederlande>

Artikel am Anfang geographischer Namen in arabischer und hebräischer Sprache gelten nicht als feststehende Präfixe (vgl. RAK § 208,3,a). Bei ihnen wird der Artikel dem Namen mit Nichtsortierzeichen vorangestellt. Die Form mit Artikel und Namen in ununterbrochener Buchstabenfolge sowie die Form mit Spatium werden als Synonyme erfasst.

SW ¬ar-¬Rijad
BF ArRijad
       Ar Rijad

SW ¬el-¬Alamain
BF AlAlamein
       ElAlamain
       Al Alamain

2. Geographische Namen, die im Namensinneren präpositionale Wendungen enthalten wie Präpositionen, Artikel oder Verschmelzungen aus Präposition und Artikel, werden i.d.R. mit allen Bestandteilen als Wortfolge angesetzt. (Zu präpositionalen Wendungen in erläuternden Bestandteilen bei Ortsnamen vgl. § 202b; zu präpositionalen Wendungen in geographischen Namen, die mit einer geomorphologischen Gattungsbezeichnung beginnen, vgl. § 204.)

SW Rio Grande do Sul

SW Rio de la Plata
BF Rio de LaPlata

SW Castellón de la Plana
BF Castellón de LaPlana

3. Den Namen einleitende Bezeichnungen wie ‘Sankt’ und seine Entsprechungen in anderen Sprachen, ebenso wie ‘Markt’, ‘Stadt’, ‘Siedlung’, ‘Fort’ u.ä., die im maßgeblichen Nachschlagewerk fester Bestandteil des geographischen Namens sind, werden mit angesetzt. Dasselbe gilt für Kreise und andere Gebietskörperschaften, deren Eintragung im maßgeblichen Nachschlagewerk mit ‘Herzogtum’, ‘Grafschaft’ u.ä. beginnt. Die invertierte Namensform bzw. der Name ohne einleitende Bezeichnung wird ggf. für Listenfunktionen als Synonym erfasst.

SW Sankt Gallen

SW San Marino

SW São Paulo

SW Sveti Stefan

SW Markt Sankt Florian
BF Sankt Florian, Markt

SW Siedlung Heinzelspitze
BF Heinzelspitze, Siedlung

SW Fort Knox <Ky.>

SW Ciudad Bolivar

SW Herzogtum Lauenburg <Kreis>
BF Lauenburg <Elbe, Kreis>

SW Grafschaft Hoya <Kreis>
BF Hoya <Kreis>

Aber:

SW Lauenburg <Herzogtum>

SW Hoya <Grafschaft>

4. Die selbständige Bezeichnung ‘Bad’ oder ähnliche Bezeichnungen, z.B. ‘Seebad’, ‘Ostseebad’, ‘Kurort’ und vergleichbare Entsprechungen in anderen Sprachen vor Ortsnamen bzw. Ortsteilen entfallen, es sei denn, der Namen lässt sonst nicht mehr erkennen, dass es sich um einen Ort handelt. Die nicht für die Ansetzung gewählte Form mit vorangestelltem ‘Bad’ usw. wird als Synonym erfasst.

SW Hofgastein
BF Bad Hofgastein

SW Bonn-Godesberg
BF Bonn- Bad Godesberg

Aber:

SW Banja Luka

 

Zum Anfang§ 202b     Erläuternde Bestandteile des Ortsnamens

1. Erläuternde Bestandteile, d.h. Ergänzungen, die dem Ortsnamen im maßgeblichen Nachschlagewerk in gleicher typographischer Form beigefügt sind, gelten als Teil der Ansetzungsform.

2. Bei deutschsprachigen Ortsnamen werden diese Bestandteile dem Namen in Winkelklammern nachgestellt und in der Form des Nachschlagewerks übernommen. Sie sind wie Homonymenzusätze zu behandeln (vgl. § 203).

Bei der Ansetzung des Bestandteiles entfallen jedoch Präpositionen und Artikel, auch dann, wenn darauf ein dekliniertes Adjektiv folgt. Adjektive und andere Nomina werden im Nominativ angesetzt. Die nicht gewählte Namensform, in der der Bestandteil mit Präpositionen und Artikel, ggf. flektiert, angegeben ist, wird als Synonym erfasst.

SW Rothenburg <Tauber>
Q Orts-Mü.
BF Rothenburg <ob der Tauber>

SW Neustadt <Rübenberg>
Q Orts-Mü.
BF Neustadt <am Rübenberge>

SW Rhede <Borken>
Q Orts-Mü.
Der erläuternde Bestandteil im Orts-Mü. lautet ‘Kr. Borken’.

Wird ein Ortsteilname mit Bindestrich an den Ortsnamen angefügt, entfallen etwaige erläuternde Bestandteile (vgl. § 209,1,a).

3. Bei Ortsnamen aus Ländern, in denen es üblich ist, erläuternde Bestandteile mit Bindestrich anzuschließen, nämlich Frankreich, Großbritannien und Russland, werden der landessprachlich angesetzte Name und die einzelnen Glieder des erläuternden Bestandteils mit Bindestrichen verbunden. Dies gilt auch für englisch-, französisch- und russischsprachige Namensformen von Orten anderer Länder sowie für englisch-, französisch- und russischsprachige Synonyme zu einer im Deutschen gebräuchlichen Ansetzungsform. Die nicht für die Ansetzung gewählte Namensform mit dem Bestandteil in Winkelklammern wird als Synonym erfasst. Der Bestandteil wird dabei nach § 202b,2 gebildet.

SW Aix-les-Bains
BF Aix <Bains>

SW Newcastle-under-Lyme
BF Newcastle <Lyme>

Aber:

SW Rostow <Don>
im Deutschen gebräuchliche Form
Q M, B 1986 2.
BF Rostov-na-Donu
       Rostow <am Don>

4. Bei allen anderen fremdsprachigen Ortsnamen wird der Name mit dem erläuternden Bestandteil als Wortfolge angesetzt. Die nicht für die Ansetzung gewählte Namensform mit dem Bestandteil in Winkelklammern wird als Synonym erfasst.

SW ElPalmar de Troya
BF ElPalmar <Troya>
       Palmar de Troya, El
       El Palmar de Troya

SW Santiago de Chile
BF Santiago <Chile>

SW Sesto al Règhena

SW Prerov nad Labem
BF Prerov <Labe>
       Prerau <Elbe>

5. Verwaltungseinheiten, deren Namen aus zwei oder mehreren Ortsnamen gebildet sind, werden ohne erläuternde Bestandteile angesetzt, es sei denn, diese sind durch Bindestriche mit dem Ortsnamen verbunden (vgl. RAK § 441,1) oder als Wortfolge angesetzt. Entfällt der Bestandteil, wird die Form mit Bestandteil als Synonym erfasst.

SW Neuburg-Schrobenhausen <Kreis>
BF Neuburg <Donau>- Schrobenhausen <Kreis>

Ist eine Verwaltungseinheit (z.B. Bezirk, Kreis usw.) nach einem Ort mit erläuterndem Bestandteil benannt, so wird dieser zusammen mit dem Homonymenzusatz, der die Art der Verwaltungseinheit bezeichnet, in Winkelklammern angesetzt (vgl. auch § 203,2).

SW Oldenburg <Oldenburg>

SW Oldenburg <Oldenburg, Bezirk>

SW Oldenburg <Oldenburg, Kreis>

Im Falle von Staaten oder Gliedstaaten, deren Name homonym zu einem Ortsnamen mit erläuterndem Bestandteil ist, bleibt dieser bei der Ansetzungsform des Staates oder Gliedstaates unberücksichtigt.

SW Oldenburg <Staat>
nicht: Oldenburg <Oldenburg, Staat>

 

Zum Anfang § 203     Homonyme geographische Namen

1. Gleichnamige geographische Namen werden durch Homonymenzusätze unterschieden. Diese sollen möglichst dem für die Ansetzung maßgeblichen Nachschlagewerk entnommen und so spezifisch gewählt werden, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Ist eine der homonymen geographischen Einheiten sehr viel bekannter als die anderen, so entfällt bei ihr der Homonymenzusatz.

SW London

SW London <Ontario>

SW London <Tex.>

SW Guinea

SW Guinea <Landschaft>

SW Newport <Gwent>

SW Newport <Wight>
nicht: Newport <Großbritannien>

Wird ein Ortsteilname mit Bindestrich an den Ortsnamen angefügt, entfallen etwaige Homonymenzusätze (vgl. § 209,1,a).

2. Die als Homonymenzusatz verwendete Bezeichnung muss i.d.R. als Ansetzungsform in der SWD vorhanden sein. Wird ein geographischer Name als Homonymenzusatz gewählt, so entfallen bei ihm ggf. Zusätze, welche die Art der Verwaltungseinheit kennzeichnen (vgl. § 203,4). Dies gilt entsprechend auch für erläuternde Bestandteile (vgl. § 202b,2 und 5).

SW Rougemont <Doubs>
Homonymenzusatz nach Doubs <Dep.>, nicht nach dem Fluss Doubs

Ist die Angabe mehrerer Homonymenzusätze notwendig, so werden sie, durch Komma getrennt, in eine Winkelklammer gesetzt. Ein geographischer Name steht dabei an erster Stelle.

SW Bocholt <Borken, Borken>
Ansetzungsform des als Homonymenzusatz gewählten Geographikums ist Borken <Borken>

SW Neustadt <Waldnaab, Kreis>

SW Feldberg <Schwarzwald, Berg>

3.

a) Sind geographische Namen homonym, so wird, soweit für Gebietskörperschaften nicht anders geregelt, der Name eines für die geographische Lage kennzeichnenden Flusses, Berges, Ortes etc. als Homonymenzusatz hinzugefügt (vgl. auch RAK § 447, 1). Für Orte wird i.d.R. die entsprechende Gebietskörperschaft gewählt. Ist dies nicht möglich oder üblich (wie z.B. in Frankreich oder der Schweiz) oder reicht dies zur Unterscheidung nicht aus, dient der Name der nächstübergeordneten geographischen Einheit als Homonymenzusatz. Verwaltungseinheiten werden dabei vor Landschaftsnamen bevorzugt.

SW Erbach <Odenwaldkreis>

SW Sierra Nevada <Andalusien>

SW Sierra Nevada <USA>

SW Valence <Drôme>
an der Rhône gelegen; nicht benannt nach dem Fluß, sondern nach dem Département

Bei der Ansetzung von Orten der USA wird als Namenszusatz immer der Bundesstaat in der nach Anl. 4 verbindlichen Abkürzung hinzugefügt (vgl. auch RAK, Anl. 8).

SW Chicago <Ill.>

SW LosAngeles <Calif.>

SW Annandale-on-Hudson <NY>
BF Annandale <Hudson, NY>

Aber:

SW Beaver Creek <Colorado>
kein Ortsname, sondern geomorphologische Bezeichnung

SW New York- Manhattan
BF New York <NY>- Manhattan
       Manhattan <NY>
Wird ein Ortsteilname mit Bindestrich angefügt, entfällt der erläuternde Bestandteil, vgl. § 209,1,a.

Bei der Ansetzung von Ortsnamen Australiens wird der Bundesstaat, bei Ortsnamen Kanadas die Provinz in nicht abgekürzter Form als Namenszusatz hinzugefügt, es sei denn der Ort ist in RAK Anl. 16 aufgeführt.

SW Perth <Westaustralien>
SW Perth <Schottland>

SW Halifax <Nova Scotia>
SW Halifax <York>

Bei der Ansetzung von Ortsnamen Indiens wird der Bundesstaat, die Provinz und dgl., bei Ortsnamen Japans die Präfektur als Homonymenzusatz in nicht abgekürzter Form hinzugefügt, wenn der Ort von anderen gleichnamigen Gebietskörperschaften unterschieden werden muss (vgl. RAK § 447,1,Erl. 1).

SW Aurangabad <Maharashtra>
SW Aurangabad <Bihar>

SW Yuzawa <Akita>
SW Yuzawa <Niigata>

b) Ist ein Ort homonym zu einer naturräumlichen Einheit oder einem Ethnographikum und bietet die geographische Lage keine ausreichende Unterscheidung, so bleibt der Ortsname i.d.R. ohne Homonymenzusatz und dem Namen der naturräumlichen bzw. ethnographischen Einheit wird eine zutreffende Gattungsbezeichnung als Homonymenzusatz hinzugefügt.

SW Traun
Der Ortsname bleibt ohne Homonymenzusatz.
SW
Traun <Bayern, Fluss>
SW Traun <Österreich, Fluss>

SW Fulda
SW Fulda <Fluss>

SW Traunstein
SW Traunstein <Berg>

c) Gleichnamige Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ausdehnung, für die die geographische Lage keine ausreichende Unterscheidung bietet, werden durch Homonymenzusätze unterschieden, die die Art der Gebietskörperschaft kennzeichnen.
Die wichtigsten für die einzelnen Arten von Verwaltungseinheiten zu wählenden Homonymenzusätze sind in § 203,4 aufgeführt.

SW Luzern <Kanton>

SW Celle <Kreis>

SW Darmstadt <Bezirk>

Die Ansetzungsformen für Staaten bleiben i.d.R. ohne Homonymenzusatz.

Ist ein Ort namensgleich mit einem Staat oder Gliedstaat, erhält i.d.R. der Ort den Homonymenzusatz <Stadt>.

SW Luxemburg
SW Luxemburg <Distrikt>
SW Luxemburg <Provinz>
SW Luxemburg <Stadt>

SW Mexiko
SW Mexiko <Land>
SW Mexiko <Stadt>

Ändert sich der gebräuchliche Name einer Gebietskörperschaft nicht, so bleiben auch starke Veränderungen im Gebietsstand für die Ansetzung unberücksichtigt.

Auch Verfassungs- oder Statusänderungen, die nicht mit einer Namensänderung einhergehen, werden i.d.R. nicht durch Homonymenzusätze unterschieden (vgl. aber § 207,3). Ist gleichzeitig eine Unterscheidung von anderen gleichnamigen Gebietskörperschaften nötig, so wird bei Staaten, Gliedstaaten und deren historischen Entsprechungen auf den Homonymenzusatz <Staat> normiert.

Die Namensformen mit den jeweiligen historischen Statusangaben als Homonymenzusatz werden als Synonyme erfasst.

SW Bayern
BF Bayern <Freistaat>
       Bayern <Herzogtum>
       Bayern <Königreich>
       Bayern <Kurfürstentum>

SW Hannover

SW Hannover <Bezirk>

SW Hannover <Kreis>

SW Hannover <Staat>
BF Hannover <Herzogtum>
       Hannover <Kurfürstentum>
       Hannover <Königreich>
       Hannover <Provinz>

Ist eine Gebietskörperschaft homonym zu einer naturräumlichen Einheit gleicher oder annähernd gleicher geographischer Lage, so wird auf eine Ansetzungsform normiert.

SW Greyerzer Land
BF Greyerz <Bezirk>

SW Calvados <Dep.>
BF Calvados <Landschaft>

Sind homonyme Gebietskörperschaften und Landschaften in ihrer geographischen Lage nicht deckungsgleich, so wird i.d.R. der Landschaftsbezeichnung der Homonymenzusatz <Landschaft> oder ein anderer geeigneter Homonymenzusatz beigefügt. Sie wird ggf. bei der Gebietskörperschaft als Oberbegriff erfasst.

SW Makedonien (für die Republik)
OB
Makedonien <Landschaft>

SW Makedonien <Griechenland>
OB Makedonien <Landschaft>

SW Makedonien <Landschaft>

Bei Landkreisen wird der Homonymenzusatz <Kreis> auch dann hinzugefügt, wenn es keine anderen homonymen Geographika gibt, es sei denn, die Bezeichnung ‘Kreis’ oder ‘Landkreis’ ist bereits Bestandteil des Namens. Gibt es eine zum Kreis in etwa gebietsgleiche homonyme Landschaft, so wird auf eine Ansetzungsform ohne Homonymenzusatz normiert. Die nicht gewählte Namensform mit Homonymenzusatz wird als Synonym erfasst.

SW Tölz-Wolfratshausen <Kreis>

SW Hochsauerlandkreis

SW Main-Taunus-Kreis

SW Berchtesgadener Land
BF Berchtesgadener Land <Kreis>

Ist eine Gebietskörperschaft nach einem Ort benannt, der mit Homonymenzusatz angesetzt ist, so wird dieser bei der Ansetzung der Gebietskörperschaft i.d.R. übernommen.

SW Cham <Oberpfalz, Kreis>

4. Liste der Homonymenzusätze bei Verwaltungseinheiten

Die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Verwaltungseinheiten sind in der angegebenen Form als Homonymenzusätze verbindlich. Im Einzelfall weichen sie von der Ansetzungsform der SWD ab.

In bestimmten Fällen werden speziellere Verwaltungseinheiten auf allgemeinere normiert. Ein geographischer Name mit der speziellen Einheit als Homonymenzusatz kann ggf. als Synonym erfasst werden.

SW Arnsberg <Bezirk>
BF Arnsberg <Regierungsbezirk>

Die Liste ist nicht abschließend. Es können weitere, hier nicht genannte Verwaltungseinheiten, jeweils in der Ansetzungsform des Sachschlagworts, als Homonymenzusatz herangezogen werden. Ein Sachschlagwort, das als Homonymenzusatz bei geographischen Namen zugelassen ist, erhält in der SWD einen entsprechenden Verwendungshinweis.

Abtei BS Kloster
<Amt> auch für Amtsbezirk, z.B. in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Preußen
<Archidiakonat>
<Arrondissement> in Frankreich
<Autonome Region>
<Bezirk> auch für Regierungs-, Verwaltungsbezirk
Bezirksamt BS <Kreis>
Bistum BS <Diözese>
Bundesland BS <Land>
Bundesstaat BS <Staat>
Chorherrenstift BS Stift
<County> in Großbritannien, USA, Irland
<Dekanat> vgl. Anmerkung
<Dep.> für Département u. Departamento
<Diözese> für Bistum und Erzbistum
<Distrikt> in Großbritannien, Frankreich, USA, Tansania
Erzbistum BS <Diözese>
Erzdiözese BS <Diözese>
Erzstift BS <Hochstift>
Fürstabtei BS Kloster
Fürstbistum BS <Hochstift>
<Fürstentum>
Fürsterzbistum BS <Hochstift>
Fürstpropstei BS Stift
Fürststift BS Stift
<Gau> z.B. für Gebietsgliederung der NSDAP
Geistliches Fürstentum BS <Hochstift> bei Klöstern und Stiften BS Kloster bzw. Stift
Gemeinde BS <Ort> für Kirchengemeinden, Kirchspiele usw., die mehr als einen Ort umfassen, BS <Pfarrei>. Innerörtliche Kirchengemeinden werden als ortsgebundene Körperschaften angesetzt (vgl. § 618,2).
<Gerichtsbezirk> für Land-, Oberlandes-, Amtsgerichtsbezirk
<Gouvernement> in Russland
<Grafschaft> nicht für County
<Herrschaft> Gebiet, über das eine reichsständische Familie Souveränität besaß (auch BF Standesherrschaft)
<Herzogtum>
<Hochstift> für den weltlichen Geltungsbereich von Bistum und Erzbistum; für das Gebiet von Klöstern verknüpfe mit ‘Territorium’.
<Judet > in Rumänien
<Kanton> in der Schweiz, in Belgien, Frankreich
<Khanat>
Kirchenbezirk BS <Kirchenkreis>
Kirchengemeinde BS <Pfarrei> soweit innerhalb eines Ortes, als ortsgebundene Körperschaft angesetzt
<Kirchenkreis> vgl. Anmerkung
<Kirchenprovinz>
Kirchspiel BS <Pfarrei> soweit innerhalb eines Ortes, als ortsgebundene Körperschaft angesetzt
Kloster wird als Körperschaft angesetzt (vgl. § 618,3); für das Gebiet verknüpfe mit ‘Territorium’.
<Königreich>
<Komitat>
<Kreis>
<Kurfürstentum>
Kurstift BS <Hochstift>
Län BS <Provinz>
<Land> für Bundesländer sowie für andere Gliedstaaten, soweit <Staat> nicht ausreichend und keine spezielleren Homonymenzusätze vorhanden
Landgerichtsbezirk BS <Gerichtsbezirk>
Landkapitel BS <Dekanat>
Landkreis BS <Kreis>
<Landschaftsverband> in Nordrhein-Westfalen
<Markgrafschaft>
Metropolitanverband
BS <Kirchenprovinz>
<Nomos> in Griechenland
<Oberamt> in Württemberg
<Oblast> z. B. in der Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten
Oberlandesgerichtsbezirk
BS <Gerichtsbezirk>
<Ort> für nichtstädtische Gemeinden, entfällt i.d.R., vgl. § 203,3,b
<Patriarchat>
<Pfarrei> für Pfarrgemeinden, Kirchspiele etc., die mehr als einen Ort umfassen (vgl. § 618,1)
<Pfleggericht> auch für Pflegamt
Planungsgemeinschaft
BS <Planungsregion>
<Planungsregion>
<Präfektur> in Japan
<Propstei> vgl. Anmerkung; nicht für das Gebiet eines Stifts, hier verknüpfe mit ‘Territorium’.
<Provinz>
Regierungsbezirk BS <Bezirk>
<Region> für die Verwaltungseinheit, soweit kein spezieller Homonymenzusatz möglich; zu <Region> im Sinne von Umgebung vgl. § 204a
Reichsabtei BS Kloster
Reichsbistum BS <Hochstift> bzw. <Diözese>
Reichsstift BS Stift
<Republik> nur soweit <Staat> nicht möglich
<Samtgemeinde> in Niedersachsen
<Staat> für Gesamt- und für Gliedstaaten;
Bundesland BS <Land>
<Stadt>
Standesherrschaft BS <Herrschaft>
Stift wird als ortsgebundene Körperschaft angesetzt (vgl. § 618,3); für das Gebiet verknüpfe mit ‘Territorium’
<Superintendentur> vgl. Anmerkung
<Territorium>
Territorium zu verknüpfen für die Region der Reichsstädte, Reichsabteien, Fürstabteien und Fürstpropsteien
<Umlandverband> in Hessen
<Verbandsgemeinde> in Rheinland-Pfalz
Verwaltungsbezirk BS <Bezirk>
<Verwaltungsgemeinschaft> in Bayern
<Woiwodschaft>

Anm.: <Dekanat>, <Kirchenkreis>, <Propstei>, <Superintendentur> werden je nach landeskirchlichem Sprachgebrauch für einen Verband von Kirchengemeinden angesetzt.

5. Ist das geographische Schlagwort zu Schlagwörtern anderer Schlagwortkategorien homonym, so erhält das Geographikum i.d.R. einen Homonymenzusatz, der nach Möglichkeit entsprechend § 203,3 gebildet wird. Ist dies nicht möglich, wird die entsprechende Gattungsbezeichnung für die geographische Einheit verwendet.

SW s Berg
SW g Berg <Starnberg>

SW s Drama
ohne Homonymenzusatz für die literarische Gattung
SW
g Drama <Makedonien, Griechenland>

SW s Bauland
ohne Homonymenzusatz für das Sachschlagwort
SW g Bauland <Baden-Württemberg>

SW s Lippe
ohne Homonymenzusatz für das Sachschlagwort
SW
g Lippe <Fluss>
SW g Lippe <Kreis>
SW g Lippe <Staat>

Unspezifische Namen einzelner Verwaltungseinheiten erhalten einen Homonymenzusatz.

SW Nordterritorium <Australien>

SW Nord <Frankreich, Dep.>

SW Ostprovinz <Sambia>

Aber:

SW USA / Südstaaten

 

Zum Anfang § 204   Mit geomorphologischen Gattungsbezeichnungen gebildete Namen

1. Geographika, die in ihren Namen eine geomorphologische Bezeichnung enthalten, werden i.d.R. in der im maßgeblichen Nachschlagewerk nachgewiesenen Form angesetzt, sofern nicht nachweisbar, in der Vorlageform. Ansetzungsform kann ein Kompositum bzw. eine Adjektiv-Substantiv-Verbindung sein, in der die geomorphologische Bezeichnung das Grundwort ist, oder eine Wortfolge mit präpositionalen Wendungen, die mit der Gattungsbezeichnung beginnt.

SW Riesengebirge

SW Mondsee

SW Hohenloher Ebene

SW Col de l’Iseran

Ist der geographische Name im maßgeblichen Nachschlagewerk in invertierter Form angegeben, so wird er davon abweichend als Wortfolge angesetzt. Die Namensform des Nachschlagewerks wird als Synonym erfasst.

SW Hügelland von Aschanti
BF Aschanti, Hügelland von

SW Golf von Neapel
BF Neapel <Golf>

SW Isthmus von Korinth
BF Korinth <Isthmus>

Die geomorphologische Bezeichnung wird in solchen Fällen i.d.R. nicht auf die für das Sachschlagwort gewählte Ansetzungsform normiert, sondern bleibt in der im maßgeblichen Nachschlagewerk oder in der Vorlage nachgewiesenen Form. Bei Namen aus Sprachen mit nichtlateinischen Alphabeten wird die geomorphologische Bezeichnung in Wortfolgen stets in der Dudentranskription angesetzt.

SW Monte Rosa
BF Rosa, Monte

SW Mount Everest
BF Everest, Mount

SW Piz Palü
BF Palü, Piz

SW Dschabal Musa
BF Gabal Musa
       Musa, Gabal
       Musa, Dschabal
Obwohl in M als Gabal Musa angegeben, wird gemäß Duden-Umschrift auf Dschabal normiert.

2. Sind die Namen einzelner Küsten, Inseln, Täler oder Becken u.ä. in den Nachschlagewerken nicht nachweisbar, so wird in Analogie aus dem betreffenden Geographikum als Bestimmungswort und der Bezeichnung ‘Küste’ usw. ein Kompositum oder eine Adjektiv-Substantiv-Verbindung gebildet und als geographischer Name angesetzt. Dies gilt auch für fremdsprachige Geographika. Die fremdsprachigen Vorlageformen werden als Synonym erfasst. Komposita mit ‘-tal’ und ‘-küste’ werden i.d.R. in ununterbrochener Buchstabenfolge geschrieben, Komposita mit ‘-Becken’ oder ‘-Inseln’ werden mit Bindestrich angesetzt, es sei denn, sie sind im maßgeblichen Nachschlagewerk in ununterbrochener Buchstabenfolge nachweisbar.

SW Nordseeküste

SW Rhein-Main-Gebiet

SW Nordfriesische Inseln

SW Tennesseetal
BF Tennessee Valley

Aber:

SW Tarimbecken
Q M, B 1986
ohne Bindestrich nach Nachschlagewerk

Ist ein Kompositum bzw. eine Adjektiv-Substantiv-Verbindung nicht möglich und ist auch kein anderer Name nachweisbar, so wird das betreffende Geographikum mit dem Schlagwort für die geographische Gattungsbezeichnung verknüpft.

SWW g Iran ; s Küste ; g Kaspisches Meer

 

Zum Anfang § 204a     Die Umgebung geographischer Einheiten

1. Gebiete, die naturräumliche geographische Einheiten wie Berge, Seen, Flüsse etc. umgeben, werden i.d.R. als Kompositum aus dem Namen der naturräumlichen Einheit und der mit Bindestrich angefügten Bezeichnung ‘Gebiet’ angesetzt, es sei denn, im maßgeblichen Nachschlagewerk ist eine andere Form nachweisbar.
Der Name der naturräumlichen Einheit mit dem Zusatz <Region> wird als Synonym erfasst.

SW Hekla-Gebiet
BF Hekla <Region>

SW Bodensee-Gebiet
BF Bodensee <Region>
       Bodenseeraum

SW Seine-Gebiet
BF Seine <Region>

Ist das Kompositum mit ‘-Gebiet’ sprachlich sehr unübersichtlich oder unzulässig, wird der naturräumliche geographische Name mit dem Zusatz <Region> angesetzt. Die nicht gewählte Form wird als Synonym erfasst.

SW Großer Sklavensee <Region>
BF Großer-Sklavensee-Gebiet

SW Arctic Red River <Region>
BF Arctic-Red-River-Gebiet

2. Für das Umland einzelner Städte und Gemeinden wird, sofern das maßgebliche Nachschlagewerk keinen anderen Nachweis bietet, der Name der jeweiligen Gebietskörperschaft mit dem Zusatz <Region> angesetzt. Die Form als Kompositum mit ‘-Gebiet’ wird i.d.R. nicht als Synonym erfasst.

SW Leipzig <Region>

 

Zum Anfang § 205    Namen von Teileinheiten

1. Unterteilung nach der Himmelsrichtung

a) Wird eine geographische Einheit durch die Angabe einer Himmelsrichtung unterteilt, so ist die Teileinheit mit dem Namen der Gesamteinheit und der als Zusatz angefügten Himmelsrichtung anzusetzen, sofern keine Ausnahme nach b)-d) vorliegt. Das Kompositum bzw. die Adjektiv-Substantiv-Verbindung mit der vorangestellten Himmelsrichtung bzw. fremdsprachliche Äquivalente können als Synonyme erfasst werden.

SW Markgräfler Land <Nord>
BF Nördliches Markgräfler Land

SW Kentucky <Ost>
BF
Ostkentucky
       Eastern Kentucky

SW Harz <Südwest>
BF Südwestharz

b) Ist im maßgeblichen Nachschlagewerk die Bezeichnung mit der vorangestellten Himmelsrichtung als eigene Eintragung nachweisbar, so wird dieser Name angesetzt. Analoge Ansetzungsformen werden nicht gebildet. Die Form mit Himmelsrichtung als Zusatz kann als Synonym erfasst werden.

SW Südtirol
Q B 1986
BF Tirol <Süd>

SW Westalpen
Q Geo-Du., B 1986
BF Alpen <West>

SW Südlicher Bug
Q M, B 1986 1
BF Juz nyj Bug

SW Ostchinesisches Meer
Q M

c) Gebietskörperschaften mit entsprechenden Namen werden unabhängig von einem Nachweis in den Nachschlagewerken als Kompositum bzw. Adjektiv-Substantiv-Verbindung mit der Himmelsrichtung angesetzt.

SW Nordschwarzwald
Q B 1986 unter Baden-Württemberg
BF Nordschwarzwald <Planungsregion>
       Schwarzwald <Nord>

d) Gibt es für die betreffende geographische Einheit eine nahezu deckungsgleiche andere Landschaftsbezeichnung, die nicht mit der Himmelsrichtung gebildet ist, so wird diese als Ansetzungsform bevorzugt. Die mit der Himmelsrichtung gebildete Namensform wird als Synonym erfasst.

SW Matabeleland
BF Simbabwe <West>
       Westsimbabwe

e) Bei der mit der Himmelsrichtung angesetzten Teileinheit wird der Name der nächstübergeordneten Gesamteinheit i.d.R. als Oberbegriff erfasst.

SW Harz <Südwest>
OB Harz

SW Nordwestdeutschland
OB Norddeutschland
nicht: OB Deutschland

2. Unterteilung mit anderen Wendungen

Wird eine geographische Einheit mit Wendungen unterteilt wie ‘Mittel-’, ‘Ober-’, ‘Unter-’, ‘Nieder-’, ‘Zentral-’, ‘Außer-’, ‘Inner-’, ‘Vorder-’, ‘Hinter-’, ‘Alt-’, ‘Neu-’, ‘Trans-’ oder Entsprechungen in anderen Sprachen, so wird ihr Name als Kompositum bzw. Adjektiv-Substantiv-Verbindung mit dieser Wendung angesetzt, sofern keine andere Bezeichnung gebräuchlich ist. Ein Nachweis in den Nachschlagewerken ist dabei nicht erforderlich. Der Name der nächstübergeordneten Gesamteinheit wird i.d.R. als Oberbegriff erfasst.

SW Mittelrhein
OB Rhein

SW Oberlausitz
OB Lausitz

SW Central Plains
BF Interior Plains
OB Great Plains

SW Untere Tunguska
BF Nischnjaja Tunguska
       Niznjaja Tunguska
OB Tunguska

SW Äußere Hebriden
OB Hebriden

3. Überschneidungsgebiete

Für geographische Überschneidungsgebiete werden Komposita bzw. Adjektiv-Substantiv-Verbindungen aus den Namen der sich überschneidenden Gebiete i.d.R. nicht angesetzt. Diese werden stattdessen verknüpft (vgl. § 13,2).

SWW Anden ; Peru
nicht: Peruanische Anden

SWW Arktis ; Kanada
nicht: Kanadische Arktis

Ein Kompositum bzw. eine Adjektiv-Substantiv-Verbindung wird dagegen angesetzt, wenn eine solche Namensform in den Nachschlagewerken als eigener Sucheinstieg oder neben einer Haupteintragung als gebräuchliche Form hervorgehoben ist.

SW Bayerische Alpen
Q B 1996

 

Zum Anfang § 206     Historische Geographika

1. Historische geographische Namen werden nach der „Liste der Nachschlagewerke" (vgl. § 9,3) angesetzt, wenn es für die betreffende geographische Einheit keine moderne Bezeichnung gibt (vgl. aber § 207).

SW Amarna

SW Troja

SW Bithynien

SW Römisches Reich

SW Kirchenstaat

SW Inkareich

2. Bei folgenden Ländern, die vom Altertum bis zur Neuzeit mit demselben Namen angesetzt werden, jedoch keine historische Kontinuität aufweisen, wird der Homonymenzusatz <Altertum> für diesen Zeitraum hinzugefügt. Die Ansetzungsformen für die historischen und heutigen Einheiten werden durch chronologische Verweisungen verbunden.

SW  Ägypten <Altertum>   SW  Ägypten
CF
später Ägypten
  
CF
 
früher Ägypten <Altertum>
SW  Griechenland <Altertum>  SW  Griechenland
CF
später Griechenland
CF
 
früher Griechenland <Altertum>
SW  Iran <Altertum> SW  Iran
CF
später Iran
 
CF
früher Iran <Altertum>
SW  Israel <Altertum>   SW  Israel
CF
später Israel
 
CF
 
früher Israel <Altertum>
SW  Makedonien <Altertum> 

 

Zum Anfang § 207     Namensänderungen

1. Hat eine geographische Einheit ihren Namen geändert, so wird i.d.R. der neueste Name als Ansetzungsform gewählt. Die früheren Namen werden als Synonyme erfasst.

SW Salzburg
BF Iuvavum

SW Sankt Petersburg
BF Leningrad
       Petrograd

2. Das gilt auch, wenn der Namensänderung eine Status- oder Gebietsänderung zu Grunde liegt, wie z.B. im Falle ehemaliger Kolonien bei der Erlangung der staatlichen Unabhängigkeit.

SW Sambia
BF Nordrhodesien

SW Zentralafrikanische Republik
BF Zentralafrikanisches Kaiserreich
       Ubangi-Schari

SW Bangladesch
BF Ostpakistan

3. Ist aber ein Staat oder Gliedstaat in verschiedenen Epochen unter unterschiedlichen Namen bekannt geworden und ist die Namensänderung mit einer einschneidenden Veränderung seines Status oder Gebietsstandes verbunden, werden früherer und späterer Name nebeneinander angesetzt und durch chronologische Verweisungen verbunden (vgl. § 12,7). Im Zweifelsfall wird keine wesentliche Änderung angenommen.

SW Türkei
CF früher Osmanisches Reich

SW Osmanisches Reich
CF später Türkei

SW Sowjetunion
CF früher Russland *Anfänge-1917
später Russland *ab 1991

SW Russland
CF früher Sowjetunion *1917-1991
später Sowjetunion *1917-1991

4. Bei Teilungen und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften bzw. Verwaltungseinheiten werden die früheren Namen stets neben den heutigen angesetzt und durch chronologische Verweisungen verbunden. Dies gilt insbesondere auch für die innergebietliche Neuordnung (z.B. für Ein- und Umgemeindungen, Teilungen und Zusammenschlüsse) von Orten, Kreisen, Bezirken und vergleichbaren Gebietskörperschaften (vgl. § 12,7).

SW Elberfeld
CF später Wuppertal-Elberfeld

SW Wuppertal-Elberfeld
CF früher Elberfeld

SW Wimbledon
CF später London-Wimbledon

SW London-Wimbledon
CF früher Wimbledon

SW Dyfed
CF früher Cardigan <County>
früher Carmarthen <County>
früher Pembroke <County>

SW Cardigan <County>
CF später Dyfed

SW Carmarthen <County>
CF später Dyfed

SW Pembroke <County>
CF später Dyfed

SW Somalia
CF
früher Britisch-Somaliland
früher
Italienisch-Somaliland

SW Britisch-Somaliland
CF später Somalia

SW Italienisch-Somaliland
CF später Somalia

Zur Behandlung von eingemeindeten Ortsteilen, die in den entsprechenden Ortsverzeichnissen als selbständige Orte angesetzt werden, sowie zur Behandlung von Ortsteilen in Doppelorten vgl. § 209,1.

5. Hat der frühere Name eines Ortes eine eigene Eintragung in der maßgeblichen Allgemeinenzyklopädie, so wird er neben dem heutigen Namen angesetzt und durch eine chronologische Verweisung mit ihm verbunden.

SW Pergamon
CF später Bergama

SW Bergama
CF früher Pergamon

SW Byzanz
CF später Konstantinopel

SW Konstantinopel
CF früher Byzanz
später Istanbul

SW Istanbul
CF früher Konstantinopel

SW Stalingrad
CF später Wolgograd

SW Wolgograd
CF früher Stalingrad

6. Gibt es für eine geographische Einheit auf Grund ihrer historischen Entwicklung mehrere Ansetzungsformen, so wird bei der Beschlagwortung eines Dokumentes die zeitlich zutreffende, für Gesamtdarstellungen die neueste Namensform verwendet (z.B. bei Byzanz - Konstantinopel - Istanbul).

 

§ 208    entfällt


Zum Anfang § 209    Namen von Ortsteilen

1.

a) Ortsteile werden als Kompositum aus dem Namen des Hauptortes und dem mit Bindestrich angefügten Namen des Ortsteils angesetzt. Dabei entfallen ggf. zum Namen des Hauptortes oder des Ortsteiles gehörige Homonymenzusätze bzw. erläuternde Bestandteile in Winkelklammern. Analog RAK § 203,2 wird nach dem Bindestrich dann ein Spatium gesetzt, wenn Hauptort oder Vorort aus mehr als einem Ordnungswort bestehen. Der Name des Ortsteiles, ggf. mit Homonymenzusatz bzw. erläuterndem Bestandteil, wird als Synonym erfasst bzw. durch chronologische Verweisungen verbunden. Entfällt in der Ansetzungsform ein Homonymenzusatz bzw. ein erläuternder Bestandteil beim Hauptort, so wird die Form mit Zusatz bzw. Bestandteil als Synonym erfasst.

SW München-Maxvorstadt
BF Maxvorstadt <München>

SW New York- Manhattan
BF Manhattan <NY>
       New York <NY>- Manhattan

SW Gelsenkirchen-Schalke
CF früher Schalke <Gelsenkirchen>

SW Bonn-Godesberg
BF Bonn- Bad Godesberg
CF früher Godesberg

b) Lässt sich bei einer geographischen Einheit nicht feststellen, ob es sich um einen Ortsteil oder einen verwaltungsmäßig selbständigen Ort handelt, wird sie als selbständiger Ort angesetzt.

Ist bei einem Ortsteil nicht ohne großen Aufwand feststellbar, ob dieser früher selbständig war und erst nachträglich eingemeindet bzw. mit dem jetzigen Hauptort vereinigt wurde, so wird der Name des Ortsteils als Synonym zur Hauptort-Ortsteil-Ansetzung erfasst. Stellt sich nachträglich heraus, dass eine Eingemeindung bzw. ein Zusammenschluss stattgefunden hat, so wird korrigiert und der Name des ehemals selbständigen Orts neben der Hauptort-Ortsteil-Ansetzung als Schlagwort angesetzt und durch chronologische Verweisungen verbunden.

c) Besteht der Name des Hauptorts aus den durch Bindestrich verbundenen Namen der zuvor selbständigen Ortsteile (Doppelort), so wird das Schlagwort für den früher selbständigen Ort auch für den Ortsteil verwendet. Das Kompositum aus dem Namen des Hauptorts und des Ortsteils wird i.d.R. nicht als Synonym erfasst.

SW Garmisch-Partenkirchen
CF früher Garmisch
CF früher Partenkirchen

SW Garmisch
H Für den früher selbständigen Ort und den heutigen Ortsteil verwendet
CF später Garmisch-Partenkirchen
nicht: BF Garmisch-Partenkirchen-Garmisch

SW Partenkirchen
H Für den früher selbständigen Ort und den heutigen Ortsteil verwendet
CF später Garmisch-Partenkirchen
nicht: BF Garmisch-Partenkirchen-Partenkirchen

2. Ortsteile im deutschen Sprachgebiet werden wie selbständige Orte ohne den Namen des Hauptortes mit ihrem Namen angesetzt, wenn sie eine eigene Eintragung in den maßgeblichen Ortsverzeichnissen gemäß der „Liste der Nachschlagewerke" (vgl. § 9,3) haben, und zwar selbst dann, wenn klar erkennbar ist, dass es sich um einen Ortsteil handelt. Das Kompositum aus den Namen des Hauptorts und des Ortsteils wird als Synonym erfasst.

SW Porz <Rhein>
BF Köln-Porz

SW Ehrendorf
BF Lohne-Ehrendorf

3. Ortsteile außerhalb des deutschen Sprachgebiets werden wie selbständige Orte angesetzt, wenn sie eine eigene Eintragung im maßgeblichen Nachschlagewerke haben, es sei denn, sie sind darin eindeutig als Ortsteil gekennzeichnet. Das Kompositum aus dem Namen des Hauptorts und des Ortsteils wird als Synonym erfasst.

SW Oseberg
SW Pietroasa
Aus den Eintragungen unter Oseberg bzw. Pietroasa im Nachschlagewerk ist nicht ersichtlich, ob es sich um einen Ortsteil handelt.

Aber:

SW Paris-Montmartre
BF Montmartre

SW LosAngeles-Hollywood
BF Hollywood <Calif.>

Montmartre und Hollywood sind im Nachschlagewerk eindeutig als Ortsteile charakterisiert.

4. Kleinräumige Geographika innerhalb eines Ortes werden i.d.R. als mehrgliedriges Schlagwort mit dem Ortsnamen als erstem und dem Namen des kleinräumigen Geographikums als zweitem Glied angesetzt. Die permutierte Form kann als Synonym erfasst werden. Straßen und Plätze eines Ortes werden wie kleinräumige Geographika behandelt, auf eine Synonymie-Verweisung von der permutierten Form wird dabei i.d.R. verzichtet. (Zu ortsgebundenen Kunstwerken einschließlich Bauwerken vgl. § 730,1; zu Straßen, Wegen und Linien außerhalb von Orten vgl. § 210.)

SW Hannover / Maschsee
BF Maschsee / Hannover

SW Budapest / Margareteninsel
BF Margareteninsel / Budapest

SW Hamburg / Hafenstraße

SW Rom / Piazza Navona

Haben kleinräumige Geographika innerhalb eines Ortes keinen Eigennamen, so wird der Ortsname mit der einschlägigen geographischen Gattungsbezeichnung verknüpft (vgl. § 202,5). (Zu Ausnahmeregelungen bei der Bildung mehrgliedriger Schlagwörter für ortsgebundene Kunstwerke bzw. Bauwerke vgl. § 730,1.)

SWW Spaichingen ; Stadtwald

5. Kleinräumige Geographika sowie ortsgebundene Kunstwerke bzw. Bauwerke (vgl. § 730,1), als deren Standort ein unselbständig angesetzter Ortsteil genannt ist, werden, sofern sie einen Individualnamen haben, i.d.R. als mehrgliedriges Schlagwort mit dem Namen des Hauptorts als erstem Glied angesetzt. Die mehrgliedrige Form mit dem Ortsteilnamen als erstem Glied wird als Synonym erfasst. (Zu Veranstaltungsorten bei Ausstellungen und Kongressen vgl. § 504,3; zu Ortsteilen bei Körperschaften vgl. § 605,7.)

SW Dresden / Schloss Albrechtsberg
BF Dresden-Loschwitz / Schloss Albrechtsberg

SW Berlin / Salvador-Allende-Siedlung 1
BF Berlin-Köpenick / Salvador-Allende-Siedlung 1

Ist kein Individualname nachweisbar, wird i.d.R. der Name des Hauptortes mit der einschlägigen Gattungsbezeichnung verknüpft. (Zu Ausnahmen bei Kunstwerken bzw. Bauwerken vgl. § 730,1.)

Ist der Ortsteil aber als Standort sehr viel bekannter, d.h. ist er im maßgeblichen Nachschlagewerk so angegeben, so wird mit dem Kompositum aus Hauptort und Ortsteil angesetzt. Die nicht gewählte Form mit dem Hauptort als erstem Glied und dem Namen mit dem Ortsteil als weiterem Glied kann als Synonym erfasst werden.

SW Berlin-Grunewald / Jagdschloss
Q B 1986 unter Grunewald
BF Berlin / Jagdschloss Grunewald

SW Bonn-Schwarzrheindorf / Doppelkapelle
Q M unter Schwarzrheindorf
BF Bonn / Doppelkapelle Schwarzrheindorf

Gibt es in einem Ort mehrere namensgleiche kleinräumige Geographika oder Bauwerke, so werden diese mit dem Kompositum aus Hauptort und Ortsteil als erstem Glied eines mehrgliedrigen Schlagworts angesetzt. Kleinräumige Geographika bzw. Bauwerke im Ortskern werden aber i.d.R. mit dem Namen des Hauptorts als erstem Glied angesetzt.

SW München / Sankt Michael

SW München-Perlach / Sankt Michael

6. Kleinräumige Geographika außerhalb eines Ortes werden mit ihren Individualnamen angesetzt. (Zur Ansetzung von Kunstwerken bzw. Bauwerken außerhalb von Orten vgl. § 730,2.)

SW Forstenrieder Park

7. Zur Ansetzung ortsgebundener Körperschaften vgl. § 605.

 

Zum Anfang § 209a Namen von naturräumlichen Einheiten, von bio-, paläobio- und paläogeographischen Regionen sowie von räumlich begrenzten geologischen bzw. stofflich-räumlichen stratigraphischen Einheiten

1. Namen von naturräumlichen Einheiten (vgl. § 201,1,b), von bio-, paläobio- und paläogeographischen Regionen sowie von räumlich begrenzten geologischen bzw. stofflich-räumlichen stratigraphischen Einheiten (vgl. § 201,1,c; zu geologischen Epochenbezeichnungen vgl. § 408a,4) werden gemäß §§ 201a - 205 verwendet und angesetzt.

2. Bei naturräumlichen Einheiten können das übergeordnete Geographikum sowie die einschlägige geographische Gattungsbezeichnung als Oberbegriffe erfasst werden.

SW g Gepatschferner
OB g Ötztaler Alpen
       s Gletscher

SW g Takla Makan
OB g Tarimbecken
       s Sandwüste

SW g Valromey
OB g Französischer Jura

SW g Tagula
OB g Louisiade-Archipel

3. Wie naturräumliche Einheiten werden auch Nationalparks, Naturparks, Natur- und Landschaftsschutzgebiete behandelt. Bei ihnen wird ein mehrgliedriger Oberbegriff aus dem übergeordneten Geographikum (entsprechend dem Ländercode) und der einschlägigen geographischen Gattungsbezeichnung erfasst. Die Ergänzung weiterer Oberbegriffe ist möglich.

SW g Krüger-Nationalpark
LC XC-ZA
MO s Nationalpark ; g Südafrika <Staat>
       g Südafrika <Staat> ; s Nationalpark

SW g Rotes Moor
LC XA-DE*HE
MO s Naturschutzgebiet ; g Hessen
       g Hessen ; s Naturschutzgebiet
OB s Hochmoor

SW g Deutsch-Luxemburgischer Naturpark
LC XA-DE*RP; XA-LU
MO s Naturpark ; g Rheinland-Pfalz
       g Rheinland-Pfalz ; s Naturpark
       s Naturpark ; g Luxemburg
       g Luxemburg ; s Naturpark

4. Im Fall von bio-, paläobio- und paläogeographischen Regionen wird die einschlägige geographische Gattungsbezeichnung als Oberbegriff erfasst.

SW g Neotropische Region
OB s Faunenregion

5. Bei räumlich begrenzten geologischen bzw. stofflich-stratigraphischen Einheiten werden die Kombination mit dem übergeordneten Geographikum (entsprechend dem Ländercode) als Synonym, die einschlägigen geologischen Gattungsbezeichnungen und soweit möglich die erdgeschichtliche Epochenbezeichnung als Oberbegriffe erfasst.

SW g Mainzer Becken
LC XA-DE*HE; XA-DE*RP
BF g Hessen / Mainzer Becken
       g Rheinland-Pfalz / Mainzer Becken
OB s Becken <Geologie>

SW g Green-River-Formation
LC XD-US
BF g USA / Green-River-Formation
OB s Eozän

6. Lagerstätten und Gruben als räumliche Einheiten werden im Gegensatz zu bergbaulich tätigen Körperschaften als Geographika mit ihren Individualnamen angesetzt. Die Kombination mit dem übergeordneten Geographikum wird als Synonym, die einschlägige geologische Gattungsbezeichnung als Oberbegriff erfasst.

SW g Mors-Salzstock
BF g Dänemark / Mors-Salzstock
OB s Salzlagerstätte

 

Zum Anfang § 210     Namen von Wegen, Grenzen, Linien

1. Zu den Wegen zählen Verkehrs-, Transport- und Versorgungswege aller Art, wie Autobahnen, Handelsstraßen, Bahnlinien, Flugverkehrswege, Wasserstraßen, Pipelines und andere Ingenieurbauten wie Tunnel, Brücken, Kanäle usw. (vgl. auch § 730,2).

SW Brennerautobahn

SW Polarroute

SW Mittellandkanal

SW Trans-Arabian Pipeline

SW Vogelfluglinie

SW Lermooser Tunnel

Zu den Grenzen zählen natürliche, politische, administrative und militärische Trennungslinien, z.B. zwischen Staaten, Bezirken, Klimazonen usw.

SW Oder-Neiße-Linie

SW Maginotlinie

Zu den Linien zählen alle sonstigen in ihrer geographischen Lage bestimmten Linien wie Planungslinien, Entwicklungsachsen, gedachte Linien (z.B. Längen- und Breitengrade) usw.

SW Rheinschiene Mitte

SW Äquator

2. Wege, Grenzen und Linien außerhalb von Orten werden mit ihren im Deutschen gebräuchlichen Namen angesetzt. Der einschlägige geographische Gattungsbegriff wird als Oberbegriff erfasst. Gibt es keinen Individualnamen, so gilt die amtliche Bezeichnung als gebräuchlicher Name. Wird dieselbe amtliche Bezeichnung in unterschiedlichen Gebietskörperschaften verwendet, so wird der Name der betreffenden Gebietskörperschaft als Homonymenzusatz hinzugefügt. Die Streckenendpunkte in Verbindung mit dem einschlägigen Gattungsbegriff werden als Synonym erfasst. (Zu Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb von Orten vgl. § 209,4.)

SW g Emslandlinie
BF g Autobahn 31
       g Bottrop / Autobahn / Emden
       g Emden / Autobahn / Bottrop
       s Autobahn / Bottrop / Emden
OB s Autobahn

SW g Bundesstraße 27
BF g Bargen <Engen> / Bundesstraße / Herzberg <Harz>
       g Herzberg <Harz> / Bundesstraße / Bargen <Engen>
       s Bundesstraße / Bargen <Engen> / Herzberg <Harz>
OB s Bundesstraße

SW g Schneebergbahn
BF g Puchberg <Schneeberg, Niederösterreich> / Zahnradbahn / Hochschneeberg
       g Hochschneeberg / Zahnradbahn / Puchberg <Schneeberg, Niederösterreich>
       s Zahnradbahn / Hochschneeberg / Puchberg <Schneeberg, Niederösterreich>
OB s Zahnradbahn

Lässt sich das Gebiet bestimmen, durch das eine Strecke oder Linie führt, so kann sein Name in Kombination mit dem Streckennamen als Synonym erfasst werden.

SW g LaRuta Maya
D 1500 Meilen lange Straße durch Mexiko, Belize, Guatemala, Honduras und ElSalvador
BF g Mittelamerika / LaRuta Maya
OB s Fernstraße

SW g Kungsleden
D Schwedischer Fernwanderweg vom Südwesten Schwedens bis in den äußersten Norden
BF g Abisko / Fernwanderweg / Sälen
       g Sälen / Fernwanderweg / Abisko
       s Fernwanderweg / Abisko / Sälen
       g Schweden / Kungsleden
       g Königspfad <Schweden>
OB s Fernwanderweg

Für Teilstrecken, die keinen Individualnamen haben, wird das Schlagwort für die Gesamtstrecke mit den Bezeichnungen für die Endpunkte der Teilstrecke verknüpft.

SWW Digne ; Route Napoléon ; Sisteron

3. Lässt sich kein Individualname ermitteln, so werden die Bezeichnungen für die Streckenendpunkte mit dem einschlägigen Gattungsbegriff für den Weg, die Grenze oder Linie verknüpft. Im Zweifelsfalle wird die Verknüpfung bevorzugt.

SWW Forchheim <Oberfranken> ; Eisenbahnlinie ; Höchstadt <Aisch>

SWW Hessen ; Landesgrenze ; Bayern

4. Einzelne Ingenieurbauten außerhalb von Ortschaften sowie sonstige Teilstrecken von Wegen (Grenzen, Linien) werden, wenn sie einen Individualnamen haben, mit diesem angesetzt. Der Name der Gesamtstrecke und der einschlägige Gattungsbegriff werden als Oberbegriffe erfasst.

SW g Europabrücke
OB g Brennerautobahn
       s Autobahnbrücke

SW g Brandleitetunnel
MO g Erfurt ; Eisenbahnlinie ; Ritschenhausen
OB s Eisenbahntunnel

 

Zum Anfang § 211    Namen von Ländergruppen

1. Ländergruppen werden im Plural in der im Deutschen gebräuchlichen Form als geographische Schlagwörter angesetzt, wenn

a) sie nach geographischen bzw. ethnographischen Gemeinsamkeiten benannt sind. Sofern in den Nachschlagewerken kein anderer Name nachweisbar ist, wird dem Kompositum aus geographischem Namen und dem Grundwort ‘Staaten’ der Vorzug gegeben. Das Kompositum wird in ununterbrochener Buchstabenfolge geschrieben. Andere gebräuchliche Namensformen werden als Synonyme erfasst.

SW Andenstaaten
D Soweit räumlich über die Anden hinausgehend, sonst SW Anden
BF Andenländer

Bei Anliegerstaaten von Meeren werden Komposita mit ‘-raum’ bevorzugt, da in der Literatur Länder und Meer meist zusammen behandelt werden. Ist in solchen Fällen das Meer als Adjektiv-Substantiv-Verbindung angesetzt, so wird der Homonymenzusatz <Region> angefügt.

SW Ostseeraum
BF Ostseeländer
       Ostseestaaten
       Ostseegebiet

SW Indischer Ozean <Region>
BF Indik-Staaten
       Indik-Länder

b) sie nach politischen oder ökonomischen Gemeinsamkeiten benannt sind. Auch in diesen Fällen wird, falls die Nachschlagewerke keinen anderen Nachweis bieten, das Kompositum mit ‘Staaten’ bevorzugt.

SW Industriestaaten

SW Sozialistische Staaten

SW Entwicklungsländer
Q B 1986

SW Schwellenländer
Q Lex. 3 Welt

Aber:

SW s Kleinstaat

SW s Großmacht

2. Nicht als Geographikum angesetzt wird die Gesamtheit der Mitgliedsstaaten internationaler Körperschaften. Das Schlagwort für die internationale Körperschaft wird auch für ihr Gebiet bzw. für das Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten verwendet.

SWW k OECD ; s Umwelterziehung ; s Schule ; s Projekt

SWW g Österreich ; s Wirtschaftsbeziehungen ; k OPEC

Das Sachschlagwort ‘Mitgliedsstaaten’ wird in der Schlagwortkette nur verwendet, wenn ohne es ein anderer Sachverhalt ausgedrückt bzw. der Dokumenteninhalt nicht hinreichend wiedergegeben würde.

SWW k Europäische Union ; s Mitgliedsstaaten ; s Verfassung

Aber:

SWW k Association of South-East Asian Nations ; s Sicherheitspolitik

SWW g Deutschland ; s Auslandsinvestition ; k Association of South-East Asian Nations

 

Ethnographische Schlagwörter

Definition und Verwendung

Zum Anfang § 212    Definition

Als ethnographische Schlagwörter gelten Namen von heutigen und historischen Völkern, ethnischen Gruppen, Minderheiten und Stämmen. Zu ihnen zählen auch heutige und historische Rassen. In der SWD erhalten sie den Indikator g. (Zur Behandlung von Sprachbezeichnungen vgl. § 701.)

SW Araber

SW Buschmänner

SW Buren

SW Russen

SW Goten

SW Hunnen

SW Parther

SW Schwarze

 

Zum Anfang § 212a    Verwendung

1. Ethnographische Schlagwörter werden verwendet, wenn

a) kein dem Ethnographikum entsprechendes eigenes oder eindeutig zuzuordnendes Territorium vorhanden ist,

SW Irokesen

SW Awaren

SW Wikinger

b) es sich um nationale Minderheiten handelt,

SW Deutschbalten

SW Frankokanadier

SW Sorben

c) Ethnographika außerhalb ihres Territoriums thematisiert sind.

Inhalt: Les Français dans l’histoire du Brésil
SWW Brasilien ; Franzosen ; Geschichte

Titel:: ¬Die¬ Auslandsdeutschen / Rudolf Aschenauer. - 1981
SWW Deutsche ; Ausland

2. Werden Ethnographika aber innerhalb ihres eigenen Territoriums thematisiert, wird anstelle des ethnographischen Schlagworts das entsprechende geographische Schlagwort verwendet.

Titel: Kultur und Freizeit : Ergebnisse des Mikrozensus 1992 / bearb. im Österreichischen Statistischen Zentralamt. - 1995
SWW Österreich ; Alltagskultur ; Freizeitverhalten ; Geschichte 1992 ; Umfrage
nicht: Österreicher ; Alltagskultur ; Freizeitverhalten ; Geschichte 1992 ; Umfrage

Aber:

Titel: Was Deutsche über Türken und Türken über Deutsche schon immer wissen wollten / Rudolf Blauth (Hg.). - 1992
SWW Deutsche ; Einstellung ; Türken
Bei Vergleichen oder Beziehungen zu anderen Volksgruppen wird das ethnographische Schlagwort verwendet.

3. Werden in einem Dokument die Einwohner einer Stadt bzw. eines Ortes thematisiert, so wird das geographische Schlagwort für die Stadt, ggf. mit dem Schlagwort ‘Einwohner’, und kein ethnographisches Schlagwort verwendet.

Titel: Einwohner- und Familienbuch Kirchberg : 1350 - 1900 / von Werner Gath. - 1996
SWW Kirchberg <Niedenstein> ; Einwohner ; Geschichte 1350-1900 ; Verzeichnis

Titel: „Ich bin halt ein Frankfurter child" : Kanada-Auswanderer erzählen. - 1996
SWW
Kanada ; Deutscher Einwanderer ; Frankfurt <Main> ; Geschichte 1946-1960 ; Erlebnisbericht

4. Wird durch ein Sachschlagwort ein Sachverhalt wiedergegeben, der nur für ein bestimmtes Ethnographikum zutrifft, so wird die Kombination aus ethnographischem Schlagwort und Sachschlagwort als Synonym erfasst. In Schlagwortketten entfällt dann i.d.R. das ethnographische Schlagwort.

SW Tipi
BF Plainsindianer / Tipi
       Indianer / Tipi

SW Regenbogenschüsselchen
BF Kelten / Regenbogenschüsselchen

5. Die Regelungen in § 212b,1-4 gelten entsprechend auch für weibliche Angehörige ethnischer Gruppen und sonstige Personengruppen mit ethnographischem Adjektiv. Sie werden aber als Sachschlagwörter angesetzt (vgl. § 305,2,e) und als solche verwendet.

Titel: „... ich habe mich selber gekauft" : türkische Frauen in der Bundesrepublik / Ülkü Görkan . - 3. Aufl. - 1985
SWW g Deutschland <Bundesrepublik> ; s Türkin ; s Soziale Situation

Titel: Ich bin eine deutsche Türkin / Ranka Keser. - 1995
SWW g Deutschland ; s Türkisches Mädchen ; s Kulturkonflikt ; f Jugendbuch

 

Zum Anfang § 212b    Ansetzung

1. Ethnographische Schlagwörter werden i.d.R. im Plural in der im Deutschen gebräuchlichen Form gemäß der „Liste der Nachschlagewerke" (vgl. § 9,3) angesetzt.

Abweichende Namensformen werden i.d.R. als Synonyme erfasst.

SW Russen
BF Russkije
       Großrussen

SW Westgoten
BF Visigothae
       Terwingen
       Visigoten
       Wisigoten

2.

a) Bei Bedarf werden zu ethnographischen Schlagwörtern Oberbegriffe erfasst.

SW Mescalero
OB Apachen

SW Westgoten
OB Goten

b) Ethnographische Schlagwörter werden beim Namen des zugehörigen Territoriums als verwandte Begriffe erfasst und umgekehrt.

SW Italiener
VB Italien

SW Italien
VB Italiener

Die weibliche Form (vgl. § 212a,5) eines ethnographischen Schlagworts wird zu diesem als verwandter Begriff erfasst und umgekehrt.

SW g Franzosen
VB s Französin
       g Frankreich

SW s Französin
VB g Franzosen

3.

a) Ist der Name eines Ethnographikums homonym zum Namen des von ihm bewohnten Territoriums, so wird er mit dem Homonymenzusatz <Volk> beim Territorium als Synonym erfasst.

SW Polen
BF Polen <Volk>

SW Bayern
BF Bayern <Volk>

b) Die Namen von Ethnographika, denen kein Territorium zugeordnet werden kann und die zu anderen Schlagwörtern homonym sind, werden ebenfalls mit dem Homonymenzusatz <Volk> angesetzt. Das gilt auch für germanische Volksstämme.

SW g Roma <Volk>
daneben:
SW p Roma <Göttin>

SW g Ottawa <Volk>
daneben:
SW
g Ottawa
für die Stadt

SW g Angeln <Volk>
daneben:
SW
g Angeln <Landschaft>
SW s Angeln
für die Angelfischerei

c) Die Namen von Ethnographika außerhalb ihres eigenen Territoriums werden mit dem Homonymenzusatz <Volksgruppe> angesetzt, wenn ihre Namen homonym zu ihren Territorien sind.

SW Polen <Volksgruppe>

SW Bayern <Volksgruppe>

 

Zum Anfang § 213    Geographische/ethnographische Namen als Bestandteil präkombinierter Schlagwörter

Zu geographischen/ethnographischen Namen als Bestandteil präkombinierter Sachschlagwörter vgl. § 305,2,e.

Zu geographischen/ethnographischen Namen als Bestandteil von historischen Einzelereignissen, Körperschaftsnamen, nicht ortgebundenen Kunstwerken vgl. §§ 415a; 606; 727,3.

 

Zum Anfang § 213a    SWD-Datensatz

Überblick über die wichtigsten Informationen in einem Datensatz der SWD für ein geographisches/ethnographisches Schlagwort (vgl. § 7,4).

- Indikator g (Angabe obligatorisch bei allen geographischen/ethnographischen Schlagwörtern, vgl. §§ 201,2; 212)

- geographisches/ethnographisches Schlagwort in Ansetzungsform (Angabe obligatorisch, vgl. §§ 202,1; 212a)

- GKD-Nummer (Angabe obligatorisch, vgl. § 202,2) bzw. Alternativform nach RAK (Angabe fakultativ)

- Quelle (Angabe obligatorisch, vgl. § 19,1)

- Definition (Angabe fakultativ, vgl. § 19,2)

- Verwendungshinweis (Angabe fakultativ, vgl. § 19,3)

- Redaktionelle Bemerkung (Angabe fakultativ, vgl. § 19,4)

- Notation (Angabe bei Geographika, die sachlich zugeordnet werden können; bei Ethnographika obligatorisch: 17.4g; vgl. § 18,1)

- Ländercode (Angabe obligatorisch, vgl. § 18,2)

- Zeitcode (Angabe fakultativ, vgl. §§ 18,4; 418)

- Synonymie-Verweisungen (vgl. §§ 12,2; 202,2; 212b,1), ggf. mit Bemerkung, eingeleitet durch *

- Oberbegriffe

- ein in der SWD enthaltenes begrifflich übergeordnetes Schlagwort (vgl. §§ 12,3; 203,2,c; 205,3; 209,2-6; 210,2; 212b,2,a), ggf. mit Bemerkung, eingeleitet durch *

- mehrgliedriger Oberbegriff in Form einer Schlagwortkette (vgl. §§ 12,4; 209a,3), ggf. mit Bemerkung, eingeleitet durch *

- Unterbegriffe

- Verwandte Begriffe (vgl. §§ 12,5; 202,6; 212b,2,b)

- Chronologische Beziehungen (vgl. §§ 12,7; 206; 207; 209)

- frühere Namensform, ggf. mit Bemerkung, eingeleitet durch *

- spätere Namensform, ggf. mit Bemerkung, eingeleitet durch *

SW g Türkei
GKD 35434-X Türkiye
Q M, B 1986
H Verwendet ab 1923 und bei Gesamtdarstellungen
LC XB-TR
BF g Türkiye Cumhuriyeti *B 1986, GKD
VB g Türken
CF früher g Osmanisches Reich

SW g Copper-Eskimo
Q B 1986 und M unter Eskimo
D Eskimogruppe an der Nordküste des kanadischen Festlands
SYS 17.4g
LC XD-CA
BF g Kupfer-Eskimo*Lindig Indianer
BF g Copper Inuit*Vorlage
BF g Copper-Inuit
OB g Eskimo


§§ 214 - 216    entfallen

 

Verknüpfung und Permutation

Zum Anfang § 217    Das geographische/ethnographische Schlagwort in der Grundkette

Zur Stellung des geographischen/ethnographischen Schlagwortes in der Grundkette vgl. § 15.

 

Zum Anfang § 218   Verknüpfung mehrerer geographischer/ethnographischer Schlagwörter

Anm.: Im Folgenden sind Permutationsmuster nach § 220 angegeben.

1. Hat ein Dokument Vergleiche oder Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Geographika/Ethnographika zum Thema, so werden sie in einer Schlagwortkette verknüpft (vgl. § 13). Dabei wird eine sinnvolle Reihenfolge gewählt. Sind mehrere Reihenfolgen gleich sinnvoll, so kann alphabetisch geordnet werden (vgl. §§ 13,2; 15,2).

Titel: Deux siècles de relations hispano-francaises. - 1987
SWW g Frankreich ; g Spanien ; z Geschichte 1460-1700
(213)

2. Damit zu verknüpfende Personen-, Sach- oder Zeitschlagwörter werden dabei dem geographischen/ethnographischen Schlagwort zugeordnet, zu dem sie gehören (vgl. § 15,5).

Titel: Deutsche Militärpolitik und schwedische Neutralität : 1939-1942 / Hans-Jürgen Lutzhöft. - 1981
SWW g Deutschland ; s Militärpolitik; g Schweden ; s Neutralität ; z Geschichte 1939-1942
(21345) (34125) (43125)

Ein Personen-, Sach- oder Zeitschlagwort, das zu mehreren geographischen/ethnographischen Schlagwörtern gehört, wird dem ersten zugeordnet (vgl. § 15,5). Das gilt auch im Fall von Überschneidungsgebieten (vgl. § 205,3).

Titel: ¬The¬ United States and Canada : the quest for free trade / Paul Wonnacott. - 1987
SWW g Kanada ; s Freihandel ; g USA
(213) (321)

Titel: ¬The¬ Maasai and the state / Kaj Arhem. - 1985
SWW g Tansania ; s Entwicklungsplanung ; g Massai
(213) (321)

 

Zum Anfang § 219    Verknüpfung eines geographischen/ethnographischen Schlagworts mit Schlagwörtern anderer Kategorien

Anm.: Im Folgenden sind Permutationsmuster nach § 220 angegeben.

1. Geographische/ethnographische Schlagwörter folgen in der Grundkette den Personenschlagwörtern, gehen aber den Sach-, Zeit- und Formschlagwörtern voran (vgl. § 15,4).

Titel: Keynes, the Treasury and British economic policy / by G. C. Peden. - 1988
SWW p Keynes, John Maynard ; g Großbritannien ; s Wirtschaftspolitik ; z Geschichte 1918-1945
(2314) (3214)

2. Bei einem Vergleich oder der Darstellung von Beziehungen in einer Schlagwortkette mit einem geographischen/ethnographischen Schlagwort werden Sach- und ggf. Zeitschlagwörter dem Schlagwort zugeordnet, zu dem sie gehören (vgl. § 15,9).

SWW g Deutschland ; s Geschichtsschreibung ; s Deutsch-französischer Krieg <1870- 1871> ; s Vorgeschichte
(2134) (3421)

3. Zur Verknüpfung eines geographischen/ethnographischen Schlagworts mit einer Epochenbebezeichnung vgl. § 410, mit einem historischen Einzelereignis vgl. § 416, mit einer Körperschaft vgl. § 622.

 

Zum Anfang § 220    Permutation

Für Listenfunktionen können die Glieder einer Grundkette mit geographischem/ethnographischem Schlagwort permutiert werden. In diesen Fällen gilt:

1. Bei der Permutation wird gemäß den Schemata von § 15,10,d verfahren. Teilketten bleiben dabei erhalten und permutieren in sich.

2. Bei einem oder mehreren geographischen/ethnographischen Schlagwörtern in der Grundkette erhält jedes eine Eintragung (vgl. § 218).

3. Das gilt auch für eine Grundkette aus geographischem/ethnographischem Schlagwort und einem oder mehreren Personenschlagwörtern (vgl. Beispiele § 116,2,b).

4.

a) Aussagekräftige Sachschlagwörter werden in einer Grundkette mit geographischem/ethno-graphischem Schlagwort ebenfalls permutiert (vgl. § 219).

b) Die Permutation unterbleibt bei folgenden Sachschlagwörtern. (Vgl. auch § 15,4; Anl. 5 bzw. entsprechende Hinweise beim jeweiligen Sachschlagwort in der SWD.)

Ausgrabung Landeskunde
Außenpolitik Mundart
Funde Natur
Geographie Pflanzen
Heimatkunde Politik
Innenpolitik Recht
Kultur Tiere
Kunst Wirtschaft

Für jedes dieser Sachschlagwörter wird eine Pauschalverweisung gemacht (vgl. § 12,8).

SWW g Finnland ; s Außenpolitik
PVw s Außenpolitik s.a. unter dem einzelnen Staat, z.B. g Finnland ; s Außenpolitik

In Verbindung mit einem weiteren aussagekräftigen Sachschlagwort oder bei Verknüpfung von zwei Sachschlagwörtern aus der obigen Liste werden jedoch beide permutiert. (Vgl. aber § 701,5,a und § 703,1,a.)

SWW g Finnland ; s Außenpolitik ; s Außenwirtschaftspolitik
(231) (321)
SWW g China ; s Politik ; s Recht ; z Geschichte 1949-1979
(2314) (3214)

Präkombinierte Sachschlagwörter mit den in der Liste genannten Begriffen werden ebenfalls permutiert.

SWW g Langobarden ; s Eherecht
(21)
SWW g Großbritannien ; s Historische Geographie
(21)

5. Zeit- und Formschlagwörter werden nicht permutiert (vgl. § 15,10,d,1 und 2).

 

§§ 221 - 232    entfallen


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