Publikationen Inhaltsverzeichnis


Regeln für den Schlagwortkatalog

Abkürzungen
Neuerungen der 3. Auflage
Übersicht Grundregeln, §§ 1-20
                Personenschlagwörter, §§ 101ff
Geographische/Ethnographische Schlagwörter, §§ 201ff
Sachschlagwörter, §§ 301ff
Zeitschlagwörter und andere Zeitaspekte, §§ 401ff
Formschlagwörter, §§ 501ff
Körperschaftsnamen, §§ 601ff
Sprache, Wörterbücher, Literatur, Werke, §§ 701-713
Rechtsmaterien, §§ 715
Werke der bildenden Kunst und Bauwerke, §§ 723-731
Filme, Hörfunk- und Fernsehsendungen, Audiovisuelle Materialien, Elektronische Publikationen , §§ 733ff
Musikalische Werke, §§ 740-744
Schöne Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Schul- und Berufsschulbücher, §§ 760ff
Ordnungsregeln, § 801
Anlagen

Zum AnfangAbkürzungen

Bemerkungen zu Verweisungsformen
¬  Nichtsortierzeichen
BF  Benutzt für
BS  Benutze Synonym
Indikator für Körperschaften, deren Name mit einem Geographikum beginnt
CF  früher Frühere Namensform
CF  später Spätere Namensform
Definition
Indikator für Formschlagwort
Indikator für geographisches/ethnographisches Schlagwort, Sprachbezeichnung
ggf.  gegebenenfalls
GKD  Gemeinsame Körperschaftsdatei; in Beispielsätzen; Verweisung von der Ansetzungsform der GKD
Verwendungshinweis
HZ  Homonymenzusatz
i.d.R.  in der Regel
Indikator für Körperschaften (soweit nicht c)
LC  Ländercode
MAB  Maschinelles Austauschformat für Bibliotheken
MO  Mehrgliedriger Oberbegriff 
MU  Unterbegriff zu Mehrgliedrigem Oberbegriff 
OB  Oberbegriff
ÖB  Alternativansetzung für öffentliche Bibliotheken
Indikator für Personenschlagwort
PND  Personennamendatei
Pvw  Pauschalverweisung
Quelle
Redaktionelle Bemerkung
Indikator für Sachschlagwort
SC  Sprachencode
SW  Schlagwort
SWW  Schlagwörter, Schlagwortkette
SWD  Schlagwortnormdatei
SYS  SWD-Notation
Indikator für Titel von Werken
UB  Unterbegriff
v.a.  vor allem
VB  Verwandter Begriff
Vw  Verweisung
Indikator für Zeitschlagwort
ZC  Zeitcode

Zum AnfangNeuerungen der 3. Auflage

Mehrere Entwicklungen der letzten Jahre machten eine umfassende Revision der RSWK notwendig, ohne dabei die grundlegenden Bestimmungen anzutasten.

Nachdem Online-Kataloge in den Bibliotheken nunmehr allgemein verbreitet sind, stellen sich auch die RSWK auf die veränderten Anforderungen ein und beziehen sich jetzt primär auf den OPAC. Folgende Neuerungen tragen dem u.a. Rechnung:

Zwar wird an der Schlagwortkette als der am besten geeigneten Form zur Wiedergabe eines spezifischen Dokumentinhalts festgehalten, doch ist der Pleonasmus in der Kette weitgehend abgeschafft (vgl. § 324), d.h. der Kontext der jeweiligen Kette soll die Wahl des Einzelbegriffs nicht beeinflussen. Dies fördert konsistente Ergebnisse beim punktuellen Sucheinstieg im Online-Katalog.

Die Zahl der Sucheinstiege ist deutlich erhöht (vgl. z.B. §§ 3,3; 5,3-5; 5,7; 6,1; 13,1; 13,4).

Für die Gestaltung des Schlagwortretrievals im OPAC liegen erstmals Vorschläge vor (vgl. § 20).

Die Abschnitte für die Verknüpfung und Permutation sind vereinfacht und verkürzt worden, der Schwerpunkt verschiebt sich noch deutlicher auf die Ansetzungsregeln (vgl. z.B. §§ 115ff; 217ff; 321ff.).

Die Ordnungsregeln entfallen unter Hinweis auf entsprechende Bestimmungen bei den RAK (vgl. § 801).

Personen und Körperschaften sollten gerade in Online-Katalogen sowohl bei formaler als auch bei sachlicher Suche mit der gleichen Namensform recherchiert werden können. Soweit es das Prinzip der Deutschsprachigkeit erlaubte, werden deshalb weitere Angleichungen an die RAK vorgenommen bzw. die Nutzung der darauf aufbauenden Normdateien (PND, GKD) berücksichtigt.

Römische Personen und altgriechische Autoren werden nun nach RAK angesetzt (vgl. § 108,4).

Ebenso wird bei orientalischen Namen verfahren, sobald für die einzelnen Sprachen verbindliche Umschrifttabellen vorliegen (vgl. § 110).

Die Personennamen der SWD werden als Teil der PND geführt (vgl. § 111a).

Durch die Erfassung der GKD-Nummer im SWD-Datensatz wird eine datentechnische Verknüpfung beider Normdateien möglich (vgl. §§ 202,2; 602).

Da die SWD zum wichtigsten Instrument für die tägliche Indexierungsarbeit geworden ist, muss auch das Regelwerk einen engeren Bezug zu dieser Normdatei herstellen.

Normierungen im Vokabular der SWD treten stärker als bisher neben das Prinzip der Gebräuchlichkeit (vgl. § 9,3), das gilt vor allem für die präkombinierten Bezeichnungen bzw. deren Zerlegung (vgl. §§ 8,5; 304).

Die Indikatoren der SWD sollen verstärkt als Elemente der Selektion bei der Recherche genutzt werden.

In den Hauptteilen der RSWK sind deshalb Mustersätze aus SWD bzw. PND beschrieben (vgl. §§ 7,4; 18; 19; 111a; 213a; 318; 405a; 503a; 620a).

Um das Regelwerk zu straffen und anwendungsfreundlicher zu machen, ist die Zahl der Ausnahmeregelungen deutlich reduziert worden (vgl. z.B. §§ 110a; 204,1; 210,3; 306; 408a,3,a; 616,1; 715,2; 715,10).

Seit ca. 1990 entstanden aus der praktischen Arbeit der für die SWD tätigen Redaktionen Ergänzungen, Präzisierungen und in wenigen Fällen auch Änderungen der RSWK, die als "Praxisregeln" verabschiedet und erstmals 1992, zuletzt 1995 publiziert wurden. Soweit diese Festlegungen allgemein interessieren, sind sie in die vorliegende Auflage eingearbeitet, die in anderen Fällen, insbesondere bei Listen, auf die "Praxisregeln" Bezug nimmt, für die eine Neuausgabe vorgesehen ist.

Der Zunahme sachlicher Suchen in Online-Katalogen trägt die vorliegende Ausgabe auch dadurch Rechnung, als sie eine möglichst umfassende und konsistente Indexierung aller Bibliotheksmaterialien anstrebt.

Die Beschlagwortung von AV-Materialien wird präzisiert (vgl. § 737).

Neu sind die ausführlichen Bestimmungen für elektronische Publikationen auf Datenträgern oder Online (vgl. § 737a).

Erstmals aufgenommen sind die Regeln zur Indexierung von schöner Literatur (vgl. §§ 760-762), Kinder- und Jugendliteratur (vgl. §§ 763-766) sowie Schul- und Berufsschulbüchern (vgl. §§ 767-773).

Auch das System der nichtverbalen Erschließungselemente wird erweitert. Neben den bereits erwähnten Schlagwortindikatoren (vgl. § 11,2), der Systematik (vgl. § 18,1) und dem Ländercode (vgl. § 18,2) sind ein Sprachencode (vgl. § 18,3) und ein Zeitcode (vgl. §§ 18,4; 418; Anl. 9) vorgesehen, um zusätzliche Suchmöglichkeiten zu eröffnen.

RSWK und SWD sind im Wesentlichen auf die überregionale kooperative Sacherschließung im deutschsprachigen Raum ausgerichtet. Die vorliegende Ausgabe geht aber verstärkt auch auf lokale, regionale und fächerspezifische Bedürfnisse ein, die meist als "lokale Anwendung" bezeichnet sind.

So werden mit Blick auf die öffentlichen Bibliotheken die RAK-ÖB-Alternativen bei bestimmten Gruppen von Personennamen (vgl. §§ 108,4; 109; 110) und Werktiteln (vgl. §§ 709,3; 733,2; 740,2) beibehalten.

Für schöne Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Musikdrucke, AV-Materialien und elektronische Publikationen ist eine Erschließung nach mehr formalen Kriterien (Entstehungsgebiet, Sprache, Gattung, Zeit) (vgl. § 5,3) oder mit Form- und Gattungsbegriffen (vgl. § 5,4 und 5) zugelassen.

Für die Erschließung von Altbeständen sind Regelungen für die Indexierung älterer Literatur (vgl. §§ 4,5; 5,7; Anl. 10) aufgenommen.

Bei mehrbändigen begrenzten Werken wird die Beschlagwortung des Einzelbandes zugelassen (vgl. § 3,3).

Für die detaillierte Erschließung von Dokumenten zu Sammelschwerpunkten einer Bibliothek ist die Berücksichtigung zusätzlicher Einzelaspekte neben dem Gesamtinhalt vorgesehen (vgl. § 6,1).

Bei unterschiedlichem Sprachgebrauch in den verschiedenen deutschsprachigen Staaten wird bei Fachausdrücken des Rechts, der Verwaltung und des Schulwesens die jeweils gebräuchliche Terminologie verwendet (vgl. § 311,2).

 

Übersicht über die wichtigeren Neuerungen der 3. Auflage

Zur besseren Orientierung folgt hier eine Übersicht der wichtigsten Veränderungen geordnet nach den Paragraphen der 3. Auflage.

Zum AnfangGrundregeln

Die Grundregeln sind völlig neu formuliert und gegliedert, da sie stärker als bisher die Kernbestimmungen der RSWK zusammenfassen, auf die in den anderen Abschnitten immer wieder Bezug genommen wird.

2   Die Grundbegriffe sind stärker am Gebrauch der SWD und einschlägiger DIN-Normen orientiert.
3,3   Bei mehrbändigen begrenzten Werken können Einzelbände mit klar abgegrenzten Themen zusätzlich erschlossen werden.
4,5   Bestimmungen für die Beschlagwortung älterer Literatur
5,3   Schöne Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Musik, Kunstwerke und AV-Materialien sowie elektronische Publikationen können zusätzlich durch Schlagwörter für Entstehungsgebiet, Sprache, Gattung, Zeit sowie Formschlagwort erschlossen werden.
5,4 u. 5   Schöne Literatur, Kinder- und Jugendliteratur und AV-Materialien können daneben auch mit Form- und Gattungsbegriffen indexiert werden.
5,7   Auch ältere Literatur kann mit Gattungsbegriffen indexiert werden, wenn eine inhaltliche Erschließung ( vgl. § 4,5) nicht möglich ist.
6,1   Um besondere Sammelschwerpunkte und Spezialbestände tiefer zu erschließen, können zusätzlich Teilaspekte eines Dokumenteninhalts berücksichtigt werden.
7,4   Beschreibung eines SWD-Datensatzes (vgl. auch §§ 18; 19)
7,5   Neben Schlagwörtern werden in die SWD auch Schlagwortketten in Form von Hinweissätzen aufgenommen.
8,5   Betonung der Zerlegungskontrolle bei der Ansetzung neuer Schlagwörter
9,3   Normierungen im Vokabular der SWD treten stärker als bisher neben das Prinzip der Gebräuchlichkeit.
11,2   Die Indikatoren der SWD als Element zur Selektion bei der Recherche und zur Steuerung der Permutation
12,4   Einführung des mehrgliedrigen Oberbegriffs als Sonderform der hierarchischen Verweisung
13,1   In bestimmten Fällen kann die Zahl der Glieder einer Schlagwortkette bis zu zehn betragen.
13,2   Sind mehrere Schlagwortreihenfolgen in der Grundkette gleich sinnvoll, so kann alphabetisch geordnet werden.
13,4   Je Dokument sollen nicht mehr als zehn Schlagwortketten gebildet werden.
15,1   Permutationen für Listenfunktionen sind fakultativ; jedes Schlagwort erhält dabei i.d.R. nur eine Eintragung.
18   Zusätzlich zu den bisherigen Codierungen der Schlagwortsätze in der SWD (Notation, Ländercode in neuer Form) werden ein Sprachencode (§18,3) und ein Zeitcode (§§ 18,4; 418) eingeführt.
19   Erläuterung der Bemerkungen in SWD-Sätzen
20   Hinweise für die Gestaltung des Retrievals mit Schlagwörtern in Online-Katalogen


Zum Anfang Personenschlagwörter

101   Personenschlagwörter werden jetzt originär in der PND gehalten als Datensätze mit einem besonderen Satzartkennzeichen, das ihre Nutzung in allen SWD-Datendiensten ermöglicht.
101a   Zusammenfassung der Verwendungsbestimmungen
106   Die nach RAK vorgesehenen Namenszusätze werden für die PND von den nur nach RSWK zur Individualisierung erforderlichen Homonymenzusätzen unterschieden. Für die Praxis der Beschlagwortung hat dies keine Konsequenzen.
108,4   Römische Personen und altgriechische Autoren werden nach RAK angesetzt.
108,5   Als Personen des europäischen Mittelalters gelten solche mit Todesjahr 501-1500 (wie in RAK).
110   Personennamen aus Sprachen in arabischer, hebräischer, chinesischer und japanischer Schrift werden nach RAK angesetzt. Alle übrigen Personennamen in nichtlateinischen Schriften sollen nach RAK angesetzt werden, sobald dort dafür verbindliche Ansetzungsregeln vorliegen.
110a   Namen literarischer und mythologischer Gestalten sind stets selbständig anzusetzen.
111a   Datensatz für Personenschlagwörter
116,2,d   Einzelne Abschnitte des Lebens oder Werkes einer Person werden durch Verknüpfung mit ‘Geschichte’ und Jahreszahlen ausgedrückt.


Zum Anfang Geographische/ethnographische Schlagwörter

201a   Zusammenfassung der Verwendungsbestimmungen
202,2   Datentechnische Verknüpfung mit der GKD durch Erfassen der GKD-Nummer für Gebietskörperschaften, ohne die Ansetzungsform anzugleichen
202,4   Die fremdsprachige Namensform von Geographika in Ostmitteleuropa, Ost- und Südosteuropa wird bei der Ansetzung stärker berücksichtigt.
202a,1   Artikel am Anfang geographischer Namen aus germanischen Sprachen werden nur in Ausnahmefällen zum Namen gezogen.
202b/203   Es wird unterschieden zwischen Ortsnamen mit erläuternden Bestandteilen und ‘echten’ homonymen Ortsnamen. Bei fremdsprachigen Ortsnamen wird der erläuternde Zusatz als Wortfolge, nicht als Homonymenzusatz angesetzt.
203,3,a   Bei der Vergabe von Homonymenzusätzen für Orte Australiens, Indiens, Japans und Kanadas wird nach RAK verfahren.
204,1   Die Ausnahme für Bucht, Golf, Isthmus ist gestrichen.
204a   Ansetzung der Umgebung geographischer Einheiten (neu)
205,3   Überschneidungsgebiete (neu)
209,4   Kleinräumige Geographika innerhalb eines Ortes (neu)
209a   Namen von naturräumlichen Einheiten von bio-, paläobio- und paläogeographischen Regionen usw. (neu)
210,3   Gibt es für Wegstrecken keinen Individualnamen, so werden die Bezeichnungen für die Streckenendpunkte mit dem einschlägigen Gattungsbegriff für den Weg usw. verknüpft (anstelle der für das Online-Retrieval ungünstigen Bindestrichformen).
212a   Zusammenfassung der Verwendungsbestimmungen
213a   SWD-Datensatz für geographische/ethnographische Schlagwörter


Zum Anfang Sachschlagwörter

304,1,c u. d   Die Zulässigkeit präkombinierter Bezeichnungen regelt im Zweifelsfall die SWD auch für ganze Begriffskomplexe.
304,2   Das Vorgehen bei der Auswahl der Schlagwörter für neue Begriffsinhalte wird präzisiert.
304,3 u. 4   Begriffszerlegung und ihre Grenzen (teilweise neu)
304,5   Bei präkombinierten Bezeichnungen wird durchgängig eine Synonymie-Verweisung von der äquivalenten, semantisch zerlegten Form gemacht.
305,1,c   Buchstaben, Morpheme und Wörter als Gegenstand linguistischer Untersuchungen (teilweise neu)
305,2,d-g   Präkombinierte Bezeichnungen mit Personennamen, Geographika/Ethnographika, Körperschaften, Formschlagwörtern (teilweise neu)
306   Homonyme und Polyseme werden gleich behandelt und häufiger als bisher durch Homonymenzusatz unterschieden.
306a   Zusammenfassung der Ansetzungsregeln für Individualnamen (z.B. Produktbezeichnungen, Preise, Wettbewerbe, Projekte, Verkehrsmittel, Tier- und Pflanzennamen usw.)
311,2   Bei Fachausdrücken des Rechts, der Verwaltung und des Schulwesens wird die im jeweiligen deutschsprachigen Staat gebräuchliche Terminologie verwendet. (neu)
318   SWD-Datensatz für Sachschlagwörter
322   Die Regelung der Reihenfolge mehrerer Sachschlagwörter aufgrund ihrer syntaktischen Beziehungen bei der Bildung der Grundkette bewährte sich in der Praxis nicht und wird deshalb aufgegeben.
324   Bei der Verknüpfung mehrerer Sachschlagwörter können bei präkombinierten Bezeichnungen Bestandteile auftreten, die im Zusammenhang der Kette pleonastisch sind. Grundsätzlich wird für jeden Begriff der spezifische Sucheinstieg gewählt. Das gilt auch für den Fall, dass Allgemeinbegriffe mit Individualnamen (Geographika, Körperschaftsnamen, Produktbezeichnungen usw.) verknüpft werden.


Zum Anfang Zeitschlagwörter und andere Zeitaspekte

401a   Zusammenfassung der Verwendungsbestimmungen
405a   SWD-Datensatz für Zeitschlagwörter
408a,2,b   Als Epochenbezeichnungen politischen Ursprungs sind auch die chinesischen Herrscherdynastien zugelassen. (neu)
408a,3,a   ‘Altertum’, ‘Antike’ und ‘Spätantike’ werden prinzipiell wie andere Epochenbezeichnungen verwendet, d.h. auch bei sachlicher Einschränkung.
408a,5   Als permutierende Sachschlagwörter sind Stile und Richtungen zu behandeln, die nicht eine ganze Epoche bestimmen, sowie einzelne Schulen und Künstlervereinigungen.
418   Um historische Sachverhalte einheitlich und einfach recherchieren zu können, wird ein in einem eigenen Feld zu erfassender Zeitcode eingeführt (vgl. auch § 18; Anl. 10). (neu)


Zum Anfang Formschlagwörter

Formschlagwörter sollen in der SWD künftig als eigene Schlagwortkategorie kenntlich sein. Bei gleichlautendem Form- und Sachschlagwort wird es zwei getrennte Datensätze geben.

503a   SWD-Datensatz für Formschlagwörter
504,1   Es können mehrere Formschlagwörter verknüpft werden.


Zum Anfang Körperschaftsnamen

602,2   Erfassung der GKD-Nummer zur datentechnischen Verknüpfung beider Normdateien, ohne die Ansetzungsform anzugleichen
605,3   Orte und Ortsteile am Beginn und Ende von Namen ortsgebundener Körperschaften werden mit angesetzt.
605,4   Ansetzung von Universitäten außerhalb des deutschen Sprachraums (teilweise neu)
606,1,b   Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie öffentliche Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe werden nicht ortsgebunden angesetzt.
611   Die Kriterien für gesplittete Ansetzungsformen bei der Namensänderung einer Körperschaft sind teilweise neu gefasst.
612,2   Bei Homonymie eines Körperschaftsnamens zu Schlagwörtern anderer Kategorien werden verschiedene Homonymenzusätze zugelassen.
614,2   Die Ausnahmeregelung für historische zentrale Organe entfällt.
614,2   Behandlung von Botschaften, Gesandtschaften, Konsulaten usw. (neu)
616,1   Die Gesamtstreitkräfte eines Staates sowie die obersten Waffengattungen werden wie Sachschlagwörter verknüpft.
616,3   Militärischen Körperschaften unterstellte Körperschaften mit ortsfester Einrichtung werden selbständig und ortsgebunden angesetzt. (neu)
618,2   Normierte Ansetzung von ‘Stadtteilpfarreien’ der katholischen Kirche
618,3   Normierte Ansetzung von Klöstern und Stiften
619,2   Bestimmte Spitzenorgane von Religionsgemeinschaften werden wie Sachschlagwörter behandelt.
620a   SWD-Datensatz für Körperschaftsnamen


Zum Anfang Sprache, Wörterbücher, Literatur

703,2,b   Die Sprachbezeichnung kann pleonastisch sein bei Staaten sowie i.d.R. bei den Sprachen deutsch, englisch, französisch und spanisch. Bei Bedarf werden entsprechende Ketten in die SWD aufgenommen.
705,7   Bildet eine Begriffsrelation, die durch zwei oder mehr Schlagwörter ausgedrückt wird, das Motiv, erhalten beide bzw. alle Schlagwörter den Zusatz <Motiv>.

Zum Anfang Werke

708,10  Fortlaufende Sammelwerke erhalten einen mehrgliedrigen Oberbegriff. (neu)
712,6   Anonyme Werke der Literatur und Fachliteratur erhalten einen mehrgliedrigen Oberbegriff. (neu)
713,3   Beschlagwortung von Perikopen (neu)

Zum Anfang Rechtsmaterien

715,1   Fehlt ein amtlicher Kurztitel oder gebräuchlicher Zitiertitel, wird der volle Titel der Rechtsnorm angesetzt.
715,1 u. 5   Deutsch- und fremdsprachige Rechtsnormen werden mit der Gebietskörperschaft und dem Kurz- bzw. Zitiertitel angesetzt. Der Titel der Rechtsnorm mit der Gebietskörperschaft als zweiter Teil wird als Synonym erfasst.
715,2   ‘Deutschland’ und ‘Deutschland <Bundesrepublik>’ entfallen bei der Ansetzung nicht als pleonastisch.
715,10   Historische Rechtsnormen werden gemäß 715,1 und 5 angesetzt.
715,11   Rechtsnormen internationaler Zusammenschlüsse (neu)
715,12   Rechtsnormen von Kirchen (neu)

Zum AnfangWerke der bildenden Kunst und Bauwerke

723   Titel von Werken der bildenden Kunst werden (anders als bei der Belletristik) sowohl für die Indexierung von Originalen bzw. Reproduktionen als auch der zugehörigen Sekundärliteratur verwendet.
725   Oberbegriffe werden für Werke der Plastik und des Kunsthandwerks sowie für Bauwerke erfasst. (neu)
730,1,b   Bei Sakralbauten, Adelshäusern, ‘Rathaus’ und ‘Hafen’ wird ein mehrgliedriges Schlagwort angesetzt, in allen übrigen Fällen wird verknüpft.
730,1,c u. d  Bauwerke von Körperschaften (neu)
731   Die Ansetzung von Kirchenbauten ist präziser geregelt.

Zum Anfang Filme, Hörfunk- und Fernsehsendungen

733   Die Bestimmungen gelten auch für Hörfunksendungen.

Zum Anfang Audiovisuelle Materialien

737   Die Bestimmungen sind wesentlich detaillierter gefasst.

Zum Anfang Elektronische Publikationen

737a   Die Indexierung elektronischer Publikationen ist erstmals geregelt.

Zum Anfang Musikalische Werke

740a   Konventionalsachtitel (neu)
743   Bestimmungen für Interpreten und Komponisten von Film-, Ballett- und Tanz-theatermusik (neu)
743a   Einheitssachtitel für Teile musikalischer Werke (teilweise neu)
744   Erschließung von Musikdrucken, Musiktonträgern und Musikvideos (neu)

Zum Anfang Schöne Literatur

760-762  Regeln für die Erschließung sind erstmals aufgenommen.

Zum Anfang Kinder- und Jugendliteratur

763-766 Regeln für die Erschließung sind erstmals aufgenommen.

Zum Anfang Schul- und Berufsschulbücher

767-773 Regeln für die Erschließung sind erstmals aufgenommen.

Zum Anfang Ordnungsregeln

801   Für Listenfunktionen gelten künftig die Ordnungsregeln von RAK.

Zum Anfang Anlage 1

Auf die Auflistung der geistlichen Reichsfürstentümer (1500-1803) folgt eine Zusammenstellung der nicht dem Reichsfürstenrat angehörigen Erzdiözesen und Diözesen.
 

Zum Anfang Anlage 3

Die Liste der geographischen Problemfälle entfällt, da sie in die SWD eingearbeitet ist.
 

Zum Anfang Anlage 5

Die Liste der nicht permutierenden Sach- und Zeitschlagwörter mit ausführlichen Verwendungshinweisen ist aktualisiert.
 

Zum Anfang Anlage 6

Die Zahl der Formschlagwörter ist nur wenig gestiegen. Die meisten neu hinzugekommenen Begriffe dienen der Kennzeichnung spezieller Materialtypen. Definitionen, Verwendungshinweise und Verweisungen sind erheblich ausgebaut. Die Begriffsrelationen gelten nur zwischen Formschlagwörtern.
 

Zum Anfang Anlage 7

Die Ansetzungsformen biblischer Bücher sind in der SWD nachgewiesen.
 

Zum Anfang Anlage 8

Der Sachverhalt wurde in die Ansetzungsregeln für Körperschaften eingearbeitet.
 

Zum Anfang Anlage 9

Der Zeitcode der UDK soll künftig der besseren Erschließung historisch ausgerichteter Literatur dienen (vgl. §§ 18,4; 418).
 

Zum AnfangAnlage 10

Konkordanz zu den Gattungsbegriffen des VD 17 (neu)
 


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