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Kommissionen des Deutsches Bibliotheksinstitut
Tätigkeitsberichte 1995

(7) Rechtskommission des DBI

Vorsitzende: Gabriele Beger, Berlin
Weitere Mitglieder: Claudia Holland, Leipzig
Dr. Hans-Burkard Meyer, Augsburg
Prof. Klaus Peters, Köln
Monika Rasche, Münster
Berichterstattung im Fachbeirat:Ulrich Moeske, Dortmund
Betreuer im DBI:Helmut Rösner

Sitzungen 1995:28. Februar - 1. März 1995 Leipzig
10. - 11. Oktober 1995 Augsburg
Öff. Veranstaltung:8. Juni 1995 Bibliothekartag Göttingen

Die bibliotheksjuristische Interessenvertretung des Bibliothekswesens im Rahmen der Diskussion und Umsetzung von EG-Richtlinien zum Urheberrecht war auch 1995 ein wesentlicher Schwerpunkt in der Kommissionstätigkeit, so daß bereits relativ ausführliche Darstellungen in dem Bericht über die Herbstsitzung der Rechtskommission (Bibliotheksdienst 1/96) und in verschiedenen Einzelbeiträgen (u. a. Bibliotheksdienst 8/95 und 11/95) gegeben wurden.

Gegenwärtig werden aus allen EG-Mitgliedsstaaten Stellungnahmen zum sogenannten "Grünbuch" eingereicht. Die Rechtskommission des DBI arbeitet hierbei sehr eng mit der Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände und der EBLIDA zusammen, um die Bibliotheken auch weiterhin in die Lage zu versetzen, ihrem bibliothekspolitischen Auftrag, der uneingeschränkten Grundversorgung mit Medien und Informationen, nachzukommen.

Darüber hinaus erreichten die Rechtskommission eine Vielzahl von Anfragen und Bitten um Stellungnahmen und Mitwirkung. So wirkt die Rechtskommission an einer Vereinbarung zwischen dem Börsenverein und der BDB zur rechtlichen Ausgestaltung der Bund-Länder-Initiative SUBITO mit. Diese Vereinbarung soll ungeachtet der unterschiedlichen Rechtspositionen beider Vertragsparteien, die ihren Ausdruck in dem Musterprozeß des Börsenvereins gegen die Technische Informationsbibliothek Hannover gefunden hat, die gemeinsame Intention sanktionieren, daß die Bearbeitung, Vermittlung und Speicherung von Wissen eine Aufgabe von Verlegern, Buchhändlern und Bibliothekaren ist und keine Seite eine Monopolisierung der digitalen Informationsvermittlung anstrebt. Auf dieser Grundlage wird die Vereinbarung den rechtlichen Rahmen der einzelnen Phasen von SUBITO ausgestalten.

Zwei ausführliche Stellungnahmen und ein Gutachten wurden im Auftrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) erarbeitet. Das Gutachten untersuchte die Ergebnisse der EROMM-Studie auf ihre Anwendbarkeit auf die Verfilmung von Bibliotheksbeständen hin und kam dabei zu der grundsätzlichen Aussage, daß in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 Ziff. 2 UrhG Bibliotheksbestände im Rahmen von gebotenen Bestandserhaltungsmaßnahmen verfilmt werden dürfen, soweit ein identisches Exemplar sich bereits im Bestand befindet. Eine daran anschließende Stellungnahme bejaht die Weitergabe der verfilmten Bestände (Film) an auftraggebende Bibliotheken, bei denen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sind (Bestandserhaltungsmaßnah-me und ein identisches Exemplar vorhanden), da die Vervielfältigungstätigkeit vom Film anstelle vom Printmedium nur eine praktikablere Handhabung darstellt. Gegenstand einer weiteren Stellungnahme war die Würdigung der Urheber- und Verlagsrechte an den in publizierten Handschriftenkatalogen enthaltenen Daten. Die Rechtskommsssion vertritt den Standpunkt, daß die Urheberrechte gemäß § 43 UrhG beim Urheber, d.h. beim angestellten Arbeitnehmer verbleiben, wobei dem Arbeitgeber oder Auftraggeber das Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis einzuräumen ist. Da diese Problematik im Rahmen eines Jahresberichts nicht zufriedenstellend dargestellt werden kann, wird die Rechtskommission in Kürze im Bibliotheksdienst einen diesbezüglichen Beitrag veröffentlichen.

Zum Thema Fernsehaufzeichungen durch Bibliotheken ist abschließend festzustellen, daß das Aufzeichnen von Fernsehsendungen ohne vorherige Zustimmung des Berechtigten (Sender) durch Bibliotheken ebenfalls nur im Rahmen des § 53 UrhG statthaft ist. Das heißt, daß dem Grundsatz nach das generelle planmäßige Sammeln von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Bibliotheken durch das Urheberrechtsgesetz nicht gedeckt ist.

Den vielen Anfragen zur Problematik Gebühren Rechnung tragend, hat die Rechtskommission acht Fachvorträge gehalten und wird 1996 eine Arbeitshilfe zu diesem Thema herausgeben.

Im Jahr 1996 wird sich die Rechtskommission insbesondere dem Schwerpunkt Nutzung und Verbreitung von digitalen Medien annehmen. Dazu zählen Einzelaspekte wie CD-ROM im Netzbetrieb, Schutzhüllenverträge, elektronische Medien und Pflichtexemplarrecht und vor allem die rechtliche Prüfung des freien Internet-Zugangs in Bibliotheken.

Mit zwei Faltblättern informiert die Rechtskommission über ihre Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte sowie über ihre Publikationen seit 1990; diese sind, soweit es sich um unselbständig erschienenen Veröffentlichungen handelt, auch im Volltext über den WWW-Server des DBI abrufbar.

Veröffentlichungen:

Gabriele Beger


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