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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 10, 99

 

Gesetz über die Auflösung des Deutschen Bibliotheksinstituts

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 23. September 1999
das "Gesetz über die Auflösung des Deutschen Bibliotheksinstituts (DBI-Auflösungsgesetz – DBIAuflG)"
beschlossen.

Es hat folgenden Wortlaut:

 

Auswirkungen

In der Vorlage zur Beschlussfassung wird das Ziel genannt, "die für eine rasche Verminderung der Abwicklungskosten erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wesentlicher Punkt hierbei ist die Änderung der Rechtsform des Instituts, da die rechtliche Selbständigkeit des DBI einer zügigen Vermittlung des Personals auf freie Stellen im Land Berlin entgegensteht". Diese Abwicklungskosten werden während der dreijährigen Abwicklungsfrist (2000 – 2002) durch Bund und Länder im bisherigen Finanzierungsverhältnis getragen. Das Institut wird als "Ehemaliges Deutsches Bibliotheksinstitut (EDBI)" in Form einer nichtrechtsfähigen Anstalt unter Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur "für den Abwicklungszeitraum für eine Übergangszeit neu konstituiert, um Abschlussarbeiten zu erledigen und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen".

In der Begründung wird unter Punkt 5 "Inhalt der Abwicklung" ausgeführt:

"Im Zusammenhang mit der gemeinsamen Finanzierung der Abwicklung haben sich der Bund und alle Länder zugleich darauf verständigt, dass im Rahmen des schnellstmöglichen Personalabbaus die fachliche Arbeit des DBI im Abwicklungszeitraum noch insoweit fortgeführt werden soll, wie dies personell und finanziell möglich ist. Soweit daher das fachlich qualifizierte Personal noch nicht vermittelt werden konnte, anderweitig ausgeschieden ist oder neu qualifiziert wird, soll es daher – mit Blick auf die gemeinsame Finanzierung – verwendet werden, um Abschlussarbeiten zu erledigen, laufende Projekte zu einem geordneten Ende zu bringen, Routinedienstleistungen zu erbringen, rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen und die Arbeiten des DBI zu dokumentieren."

Mit dem Zeitpunkt der Überleitung in die neue Rechtsform als EDBI wird also ein systematischer Personalabbau einsetzen, der zu einer entsprechenden Reduzierung bisheriger Aufgaben, Dienstleistungen und Produkte führen wird. Das DBI hat eine an diesen Rahmenbedingungen orientierte "Aufgabenplanung 2000 – 2002" entworfen, die – soweit gegenwärtig zu prognostizieren – die Fortführung, Einstellung oder schrittweise Rückführung bisheriger Tätigkeiten beinhaltet. Sollte der Personalabbau insgesamt rascher als erwartet vor sich gehen oder besonders sensible und spezialisierte Bereiche betreffen, wird die vorzeitige Einstellung betroffener Dienstleistungen unvermeidlich werden. Generell müssen die Kunden des DBI bereits ab Januar 2000 mit einer spürbaren Einschränkung der bisher angebotenen Leistungen rechnen.

 

Im Besonderen: DBI-Publikationen

Auch die bisherige – und selbst vom Wissenschaftsrat als erfolgreich eingeschätzte – Publikationstätigkeit bleibt von diesen Restriktionen nicht verschont. Das Publikationsprogramm wird ab 2000 deutlich zurückgefahren, einzelne Periodica werden mit Ende des laufenden Jahrgang 1999 eingestellt, andere in den folgenden Jahren – die Bezieher werden jeweils rechtzeitig benachrichtigt.

Häufig wurde in letzter Zeit die Frage gestellt: Was wird eigentlich aus dem Bibliotheksdienst? – und die Leser dieser Zeitschrift haben ein Recht auf Antwort. Wir haben die feste Absicht, den Bibliotheksdienst mit höchster Priorität so lange weiterzuführen, wie die personelle und technische Infrastruktur es erlaubt, d. h. wenn möglich bis Ende 2002. Eine Garantie können wir freilich nicht geben, aber wir werden unser Möglichstes versuchen.

(DBI)


Stand: 10.11.99
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