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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 5, 99

 

Zur Situation und Zukunft des DBI
 

Auf der Sitzung der KMK-Amtschefkonferenz am 15. und 16. April 1999 wurde die Entscheidung über das von der Ad-hoc-Arbeitsgruppe "Zukunft des Deutschen Bibliotheksinstituts" vorgelegte und mehrmals überarbeitete "Konzept über unverzichtbare überregionale bibliothekarische Serviceleistungen" vertagt, weil die erforderliche Einstimmigkeit nicht zustande gekommen ist.

Auf die Situation des DBI hat dies zunächst keine grundlegenden Auswirkungen. Die Regierungschefs des Bundes und Länder haben am 14. März 1998 auf Vorschlag der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) beschlossen, daß das DBI aus der gemeinsamen Förderung nach der Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen (AV-FE) ausscheidet. Ab dem 1.1.2000 wird das DBI unter der Verantwortung der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur in einem Zeitraum von maximal drei Jahren als Einrichtung der "Blauen Liste" abgewickelt.

Diese Senatsverwaltung hat die Bund-Länder-Konferenz für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) am 9. März 1999 schriftlich gem. § 7 Abs. 1 AV-FE davon unterrichtet, daß das Sitzland beabsichtigt, das DBI "vollständig aufzulösen". Damit endet die gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern für das DBI im Jahre 2002.

Parallel werden sowohl in der Senatsverwaltung als auch an anderen Stellen Überlegungen angestellt, ob, in welcher Form und unter welcher Trägerschaft die im Konzept der Ad-hoc-Arbeitsgruppe beschriebenen "unverzichtbaren überregionalen bibliothekarischen Serviceleistungen" nach der Auflösung des DBI wahrgenommen werden können.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen hat sich im Laufe der vergangenen Monate der Personalstand des DBI um rund ein Drittel reduziert. Eine Reihe bisher erbrachter Dienstleistungen mußte daher eingeschränkt oder aufgegeben werden, dennoch hat erhöhter Arbeitseinsatz der verbliebenen Mitarbeiter dazu geführt, daß zumindest wesentliche von der Berufsöffentlichkeit erwartete und benötigte Dienstleistungen ohne spürbare Abstriche weitergeführt werden können.

Als entscheidender Schwerpunkt der gegenwärtig auf unterschiedlichen Ebenen und ohne Mitwirkung des DBI angestellten Überlegungen steht der gesamte EDV- und Datenbank-Bereich des DBI zur Disposition. Damit wäre auch die technische Infrastruktur für zahlreiche weitere Aufgaben unsicher.

Sofern sich der Personalabbau bis zum Jahresende nicht noch erheblich beschleunigt oder andere gravierende Ereignisse eintreten, kann das DBI gewährleisten, die derzeit angebotenen Dienstleistungen weitestgehend im gewohnten Umfang und Qualitätsstandard aufrechtzuerhalten. Vielfältige intensive Bemühungen zielen darauf, möglichst viele dieser Aufgaben auch in der Zeit nach dem 1.1.2000 zu erfüllen. Da die sich verändernden Rahmenbedingungen jedoch vom DBI nicht entscheidend zu beeinflussen sind, können gegenwärtig keine verläßlichen Prognosen oder gar Zusagen abgegeben werden.

Dr. Volker Tölle
(Stellvertreter des Direktors des DBI)
 
 


Stand: 20.05.99
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