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BIBLIOTHEKSDIENST Heft 5, 98

Konsortialverträge: Ein Weg zur digitalen Bibliothek? *)

Ein Bericht zum gegenwärtigen Stand in Deutschland

Werner Reinhardt

Zunächst ein kurzer Blick zurück1): Vor mehr als zweihundert Jahren erschienen mit den "Philosophical Transactions of the Royal Society of London" sowie dem "Le Journal des Scavants, Paris" die ersten wissenschaftlichen Zeitschriften, nachdem vorher der Austausch unter den Wissenschaftlern zumeist in Briefen erfolgt war.

Die Entwicklung vor allem im zwanzigsten Jahrhundert hat zu einer Vielzahl von Zeitschriften geführt, über die sowohl Bibliothekare, aber in zunehmenden Maße auch Wissenschaftler Klage führen. Insbesondere was die Menge der einzelnen Veröffentlichungen und die Preise der Zeitschriften in den Bereichen Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin betrifft, wird nach einem Ausweg aus der gegenwärtigen Spirale gesucht.

Etwa Mitte der siebziger Jahre, als Preprints in Bereichen wie der Physik die Zeitverzögerung zwischen Abfassung eines Artikels bis zum Erscheinen in der gedruckten Form verringern halfen, werden die ersten Diskussionen über die Möglichkeit von elektronischen Zeitschriften geführt.

Aber erst zu Beginn der neunziger Jahre mit der Entwicklung des Internet und nachfolgend des WWW entsteht etwas, das man als Pionierphase elektronischer Zeitschriften bezeichnen kann. Zunächst auf mehr oder weniger privater Basis, in kleinen Gruppen oder von Einzelpersonen entwickelt, gewinnt die neue Form wegen der gegenüber Printausgaben verbesserten Suchmöglichkeiten schnell an Gewicht.

Diese Entwicklungen wurden durch die großen Wissenschaftsverlage genau beobachtet, unterstützt und auf die Möglichkeiten hin ausgelotet, die sich wirtschaftlich in der neuen Veröffentlichungsform verbergen. Seit Mitte der neunziger Jahre steigen sie verstärkt in dies Geschäft ein.

Zugangsformen

Die ersten elektronischen Zeitschriften wurden den Interessenten per E-Mail ausgeliefert, Kosten auf Nutzerseite entstanden in aller Regel nicht. Auch heute gibt es noch eine Vielzahl kostenlos verfügbarer Zeitschriften, wobei jetzt zumeist der freie Zugang zu den Servern, auf denen die Zeitschrift aufliegt, ermöglicht wird.

Bei Verlagsveröffentlichungen wurde häufig in der Phase der Einführung, teilweise aber auch auf Dauer der freie Zugang ermöglicht, sofern die gedruckte Ausgabe bezogen wird. Beispiele hierfür sind die Zeitschriften von Institute of Physics Publishing (IOP) und der Society for Industrial and Applied Mathematics (SIAM). Derartige Angebote sollten durch die Bibliotheken auch unbedingt in Anspruch genommen werden, um Erfahrungen mit dem neuen Medium zu sammeln. Die Verlage gestatten zumeist den Zugriff für die gesamte Institution, für die eine beziehende Bibliothek zuständig ist (in einschichtigen Bibliothekssystemen somit für die ganze Hochschule).

Als nächste Möglichkeit wurde der Zugriff gegen Zahlung von zum Teil geringen, absoluten Jahreszuschlägen (z. B. wurde für die Zeitschrift "Physical Review Letters" ein Aufpreis von nur $ 150.00 pro Jahr verlangt) gestattet. Schon bald wurden Modelle, basierend auf prozentualen Aufschlägen auf den Preis des gedruckten Abonnements entwickelt und bis heute weiter ausgeformt. Hierbei wirken sich ähnlich wie im CD-ROM-Bereich die Zugriffsmöglichkeiten (campusweit oder nur aus Teilbereichen) als auch die Anzahl der möglichen Parallelzugriffe auf die Höhe aus.

Mischformen aus freiem und kostenpflichtigem Zugriff werden in letzter Zeit z. B. im Rahmen des LINK-Angebotes des Springer-Verlages getestet. Daneben werden selbstverständlich auch rein elektronische Zeitschriften angeboten, für die ein "normaler" Abonnementspreis zu zahlen ist.

Erwartungen, daß durch einen Übergang auf die neue Form die Zeitschriften "billiger" würden, wurden in aller Regel enttäuscht. Ausnahmen bestätigen die Regel: 1996 wurden ein erstes Angebot in dieser Richtung bekannt (Academic Press), bei dem auf der Grundlage der vorhandenen Printabonnements ein neuer Preis für den nur-elektronischen Zugang ermittelt wurde; Printausgaben können zu einem Sonderpreis parallel bezogen werden.

Ebenfalls seit 1996 erfolgen Konsortialangebote von Verlagen. Erste Verträge wurden in den USA und Großbritannien geschlossen. In Großbritannien wurde auf diesem Weg allen Hochschulen der Zugriff auf die elektronischen Formen des vollständigen Zeitschriftenangebotes der Verlage Academic Press und IOP Publishing, aber auch die Datenbanken des Institute for Scientific Information (ISI) ermöglicht. Es bleibt abzuwarten, wie die Fortsetzung dieses Angebotes am Ende der ersten Vertragsphase (Dezember 1998) gestaltet wird.

Lizenzverträge

Die bisher in Bibliotheken gebräuchliche Form des Erwerbs von Literatur in der Form eines Kaufvertrages findet im Bereich elektronischer Veröffentlichungen nur noch selten statt. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: so werden bei dem bekannten NRW-Konsortialvertrag mit Elsevier die Daten gekauft.

Wesentlich häufiger ist ein Lizenzvertrag, der in seiner Ausgestaltung sehr unterschiedlich sein kann. Diese im Erwerbungsbereich vergleichsweise neue Vertragsform muß mit besonderer Aufmerksamkeit in jedem Einzelfall geprüft werden. Lizenzverträge beinhalten die Gefahr des Verlustes oder unnötigen Verzichtes auf Rechte. Meist ist der Lizenzgeber derjenige, der die Verträge vorlegt; wer will es ihm verdenken, daß er sie nach seinen Wünschen formuliert.

Erst vor kurzem ist in einem Lizenzvertrag eine Klausel aufgetaucht, daß schon alleine der Verdacht der Lizenzgeberseite auf Mißbrauch durch Nutzer ausreichen soll, den Zugriff zu bestimmten Daten zu sperren. Solche Formulierungen dürfen wir als Bibliotheken nicht akzeptieren. In Großbritannien ist ein Musterlizenzvertrag2) veröffentlicht worden, der nach den jeweiligen Bedürfnissen ausgestaltet werden kann.

Verschiedene Gruppen haben Prinzipien vorgelegt, die beim Abschluß von Lizenzverträgen beachtet werden sollten. An erster Stelle ist hier zu nennen: "Prinzipien zur Lizenzierung: Richtlinien und Checkliste für Bibliotheken"3), an deren Ausformulierung Prof. Dr. E. Mittler, SUB Göttingen, einen erheblichen Anteil hat. Dieses Papier ist aus meiner Sicht eine gute Zusammenstellung der Maximalforderungen (auch wenn andere sie eher als Minimalforderungen verstanden haben möchten), mit denen Bibliotheken in Verhandlungen - insbesondere Konsortialverhandlungen - einsteigen können. Einige Punkte sollen hervorgehoben werden:

Ähnliche, aber auch zusätzliche Punkte findet man in den "Principles for Licensing Electronic Resources"4) der Association for Research Libraries in Zusammenarbeit mit weiteren US-Organisationen des Bibliothekswesens. In den Vereinigten Staaten ist zu Lizenzierungsfragen auch eine eigene elektronische Diskussionsliste5) ins Leben gerufen worden. Erwähnt werden soll an dieser Stelle auch die Gruppe "International Coalition of Library Consortia (ILOLC)"6), die dem weltweiten Agieren der multinationalen Verlage ein gemeinsames Vorgehen auf bibliothekarischer Seite gegenüberstellen will.

Technischer Zugang

Hier nur eine knappe Aufzählung:

  1. Die erste Möglichkeit ist die Abspeicherung auf eigenen Servern (Beispiel auch hier das NRW-Elsevier-Konsortium). Diese Form bedingt aber den Besitz oder die Lizenz einer Retrieval-Software, was mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Dem gegenüber steht die schnellere lokale/regionale Verfügbarkeit und eine reduzierte Abhängigkeit von Netzen.
  2. Die derzeit gebräuchlichste Form ist der Zugang zu den Daten über Server der Verlage. Mehr und mehr erfolgt hierbei die Steuerung des Zugriffs über Abfragen der IP-Adresse; die in der Anfangszeit erforderliche, lästige Eingabe von Identifikationen und Pass-Wörtern ist nicht mehr erforderlich.
  3. Die dritte Möglichkeit ist der Zugriff über Server von Zeitschriftenagenturen, wobei für diese selbst wieder die beiden Alternativen zu 1 und 2 bestehen. Diese Möglichkeit kann Vorteile in der Verwaltung von Zugriffsberechtigungen haben, insbesondere wenn Zugriffe auf eine Vielzahl von Anbietern erforderlich ist. Agenturen bieten auch an, die erforderlichen Lizenzvereinbarungen vorzubereiten, und können vergleichbare Aufgaben zum Printbereich übernehmen.
Für den gesamten technischen Zugang müssen die Voraussetzungen in Form von Hard- und Software geschaffen und danach durch entsprechenden Personaleinsatz gewährleistet werden. Die Kosten hierfür dürfen nicht unterschätzt werden.

Kommen wir nun zur Betrachtung des gegenwärtigen Standes in den Regionen, wobei der Bereich der elektronischen Zeitschriften im Vordergrund steht, jedoch auch jeweils der gemeinschaftliche Datenbankbezug betrachtet wird7).

1. Baden-Württemberg

Eine 1996 durch die Landesrektorenkonferenz ins Leben gerufene Arbeitsgruppe sollte untersuchen, wie die Finanzierung elektronischer Medien an den Universitätsbibliotheken künftig realisiert werden kann. Mitte 1997 wurden "Empfehlungen" erarbeitet, die der Landesrektorenkonferenz zum Beschluß vorliegen8). Kernpunkte sind:

Angebote der bekannten Verlage lagen vor, derzeit laufen jedoch keine Verhandlungen.

Im Datenbankbereich stehen in den nächsten Jahren im Rahmen des Programms "Zukunftsoffensive Baden-Württemberg" jährlich mehrere Millionen DM für die Beschaffung von Datenbanken bereit, die je nach Bedarf alle oder nur einem eingeschränkten Kreis der Hochschulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Gespräche/Verhandlungen laufen derzeit bezüglich ABI/Inform, Beilstein, BIOSIS, Chemical Abstracts, IBR/IBZ, INSPEC, JURIS, Medline/Psyclit/Psyndex, MLA, Sociofile, Swetscan, WISO. Geplant ist die Bereitstellung auf Servern in Freiburg und Stuttgart.

2. Bayern

Federführend in Bayern sind die Bayerische Staatsbibliothek und die Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken.

Für ein Konsortium, bestehend aus BSB und den 10 Universitätsbibliotheken, wird mit Academic Press durch die BSB verhandelt. Bei positiver Resonanz des Verlages auf einige Forderungen des Konsortiums in Bezug auf einen vorliegenden Vertragsentwurf könnte es Mitte des Jahres 1998 zu einem Abschluß kommen.

Mit Springer sind erste Gespräche erfolgt.

In Bezug auf Elsevier sollen Verhandlungen erst aufgenommen werden, wenn das Konsortium den vorhandenen Bestand an gedruckten Ausgaben einer kritischen Begutachtung unterzogen hat.

Im Datenbankbereich existiert ein Abkommen bezüglich der Datenbank BIOSIS, die in fünf Hochschulen genutzt werden kann. Bei einigen anderen Anbietern gibt es Preisvereinbarungen, die bei einer lokalen Kaufentscheidung zum Tragen kommen.

3. Berlin/Brandenburg

Berlin/Brandenburg ist derzeit die einzige Region, in der mit dem Friedrich Althoff Konsortium ein - wenn man so will - echtes Konsortium, hier eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, im Entstehen ist. Der Konsortialvertrag9) liegt den Verwaltungsspitzen der möglichen Teilnehmer10) vor und ist von einigen bereits unterschrieben worden.

Im Geschäftsführungsausschuß ist jeder Teilnehmer vertreten, dieser Ausschuß wählt den Vorsitzenden, der weitreichende Handlungs- und Verhandlungsvollmacht - allerdings keine alleinige Vertragsabschlußvollmacht - besitzt. Mitglieder des Konsortiums haben das Recht, aber nicht die Pflicht, an Anbieterverträgen teilzunehmen.

Für das Konsortium sind Verträge mit Academic Press und Springer mit unterschiedlichen Laufzeiten unterschrieben worden. Beide Verträge kamen unter Einschaltung einer Agentur zustande, die in Berlin ein besonderes Gewicht besitzt und mit der das Konsortium ein gesonderte Vereinbarung getroffen hat.

Mit Elsevier sollen Verhandlungen zur Nutzung von Science Direct, d. h. der bei Elsevier selbst aufliegenden Volltexte, erfolgen. Ebenso soll mit weiteren Verlagen, insbesondere solchen von wissenschaftlichen Gesellschaften, gesprochen werden.

Im Datenbankbereich ist man noch in den Anfängen.

4. Gemeinsamer Bibliotheksverbund 11) (GBV)

Die Verhandlungen werden durch eine Arbeitsgruppe der Verbundleitung geführt. Von Elsevier wird derzeit ein Angebot erwartet.

Im Datenbankbereich werden für den Verbund angeboten:

5. Hessen

Für Hessen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur wenig zu berichten. Für 1998 hat die Landesregierung Sondermittel zur Verfügung gestellt, über deren Verwendung noch nicht entschieden ist.

6. Nordrhein-Westfalen

In NRW hat die Arbeitsgemeinschaft der Universitätsbibliotheken im Verband der Bibliotheken Nordrhein Westfalen bereits Ende 1994 einen Beschluß gefaßt, unter bestimmten Voraussetzungen bei CD-ROM-Datenbanken durch gemeinschaftlichen Bezug und zentrale Verhandlungen Vergünstigungen zu erreichen12).

Ende 1996 wurde eine Arbeitsgruppe Elektronische Zeitschriften und Datenbanken eingesetzt, die diese Aufgaben von der Arbeitsgruppe Erwerbung übernahm und auch für weitere Produkte den entsprechenden Auftrag erhielt. Beim Hochschulbibliothekszentrum wurde eine Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe eingerichtet.

1997 kam es zum Abschluß eines Kaufvertrages mit der Verlagsgruppe Elsevier durch acht Universitätsbibliotheken13). Wie aus verschiedenen Pressemitteilungen zu entnehmen war, wird dieser Vertrag durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung mit einem Gesamtbetrag von ca. 2 Millionen DM unterstützt. Hierfür werden die Daten von fünf vollständigen Jahrgängen (1995 bis 1999) der Elsevier-Zeitschriften erworben. Enthalten sind hierin auch erhebliche Kosten für Hard- und Software. Die Daten werden auf Servern in Bielefeld und Köln (noch im Aufbau) vorgehalten. Derzeit sind über 400.000 Artikel im Volltext abrufbar, wobei die Daten für die Jahre 1995 und 1996 noch nicht vollständig eingespielt sind.

Mit Springer laufen derzeit Verhandlungen, bei denen für den Frühsommer 1998 mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Wie diese Entscheidung ausfällt und welche Bibliotheken sich ggf. beteiligen, kann noch nicht abgeschätzt werden. Die Verhandlungsposition von Springer hat sich im Rahmen der personellen Veränderungen an der Verlagsspitze sehr stark modifiziert, derzeit wird über einen Jahresvertrag mit sehr guten Preiskonditionen gesprochen.

Wie positiv ein frühzeitiger Einstieg in Verhandlungen mit Verlagen sein kann, zeigt sich in NRW darin, daß alle Hochschulen seit Beginn des LINK-Angebotes Zugriff auf alle Zeitschriften haben. Dies wurde im Frühjahr 1997 in der Startphase des LINK-Angebotes vereinbart und soll weiter gelten, solange die Verhandlungen noch laufen.

Mit dem Verlag Academic Press haben erste Gespräche stattgefunden.

Im Datenbankbereich sind folgende Punkte erwähnenswert:

Für eine Reihe weiterer Datenbanken bestehen Preisvereinbarungen auf Grund gemeinschaftlichen Bezuges (WISO, MLA, Psyndex, IBZ, IBR, ...)

7. Sachsen

In Sachsen beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe Erwerbungskoordinierung sächsischer Bibliotheken mit den notwendigen Vorarbeiten.

Im Bereich elektronischer Zeitschriften laufen erste Verhandlungen mit Academic Press und Gespräche mit Springer. In Sachsen wird wie in Berlin-Brandenburg die Einbeziehung einer Zeitschriftenagentur diskutiert.

Bei den Datenbanken werden derzeit die neuen Angebote von EBSCO (Academic Search FullTEXT EliteTM und Business Source EliteTM) intensiv getestet, was vermutlich auch in anderen Bundesländern bzw. an einzelnen Bibliotheken/Universitäten geschieht.

Ausblick

Folgende Entwicklungen im elektronischen Bereich zeichnen sich ab bzw. sind in Teilbereichen bereits umgesetzt:

Wie sich weitere Möglichkeiten und die für eine Nutzung erforderlichen Vertragsformen entwickeln werden, bleibt abzuwarten. Aus meiner Sicht sind Konsortialverträge jedoch sehr wahrscheinlich der Weg, auf dem größere Datenmengen einer "Digitalen Bibliothek" oder "Virtuellen Bibliothek" erworben werden.

1) nach : Hitchcock, Steve, Carr, Leslie, Hall, Wendy: Web journals publishing : a UK perspective. in: Serials, Vol. 10, No. 3, S. 285-299

2) http://epip.lboro.ac.uk/uksg/hi/pa.htm

3) http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_1/1_lizprn.htm

4) http://www.arl.org/scomm/licensing/principles.html

5) Diskussionsliste liblicense : http://www.library.yale.edu/~Llicense/index.shtml

6) siehe hierzu S. 883 - 887 in diesem Heft

7) An dieser Stelle möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, die mich mit Informationen unterstützt haben : U. Allenberg, UB Chemnitz; Dr. J. Babendreier, SUB Bremen; Dr. F. W. Froben, FU Berlin; Dr. R. Griebel, BSB München; Dr. E. Hutzler, UB Regensburg; K. Kempf, Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken, München; M. Rieck, UB Potsdam; U. Rosemann, TIB Hannover; A. Schröder, UB Regensburg; B. Schubel, UB Freiburg; Dr. W. Werkmeister, UB Tübingen; M. Wiesner, StUB Frankfurt/Main.

8) Arbeitsgruppe Elektronische Medien : Empfehlungen an die Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg, Ulm, den 19. Juni 1997 (Unveröffentlichtes Manuskript)

9) Konsortialvertrag für wissenschaftliche Bibliotheken und Einrichtungen aus Berlin/Brandenburg zum Bezug von Zeitschriften und anderen elektronischen Medien. Berlin, 6. Febr. 1998 (Unveröffentlicht)

10) Freie Universität Berlin, Humboldt Universität Berlin, Technische Universität Berlin, Universität Potsdam, Universität Cottbus, Universität Frankfurt/Oder, Fachhochschule Brandenburg, Fachhochschule Potsdam, Bundesanstalt für Materialprüfung, Fritz Haber Institut der MPG, MPI für Gravitationsphysik. Weitere Institutionen können dem Konsortium beitreten.

11) Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

12) Genauere Angaben findet man auf der WWW-Seite "Laufend gehaltene CD-ROM-Ausgaben in NRW": http://www.hbz-nrw.de/services/cdromnrw.html"

13) Elisabeth Niggemann, Werner Reinhardt : 1000 Zeitschriften im Volltext verfügbar : NRW-Bibliotheken und Elsevier, in BIBLIOTHEKSDIENST, 31 (1997),11. S. 2147-2150

*) Überarbeitete Fassung eines Referates, gehalten am 24. März 1998 anläßlich der Sitzung der Sektion 4 des DBV in Leipzig


Stand: 13.05.98
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