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Entwurf einer Empfehlung für eine Bibliotheksgesetzgebung in Europa / [Europarat]. - Vorläufige Fassung. - Aus d. Engl. übers. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.goethe.de/z/30/biblkonf/deempf.htm. // In: B.I.T. online. - Wiesbaden. - 2 (1999),3, S. 332 - 335
Inh.: Empfiehlt den EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Bibliotheksgesetzgebung zu ergreifen, deren Prinzipien sich in Einklang mit den Empfehlungen befinden. Geht davon aus, daß angesichts der Komplexität des Themas eine europäische Politik der Bibliotheksgesetzgebung gefordert wird, die auf gemeinsamen Prinzipien demokratischer Werte beruht. Zu den Prämissen, vor denen die eigentlichen Empfehlungen entwickelt wurden, gehört, daß ein Land nicht wirklich demokratisch ist, wenn jedem Einwohner nicht der gleiche Zugang zur Information gewährt wird. Die Empfehlungen sind gegliedert in: freie Meinungsäußerung und freier Zugang zu Information, hier u. a. zur Versorgung besonderer Benutzergruppen, Prinzipien des Bestandsaufbaus und der elektronischen Vernetzung; Bb im Kontext nationaler Buch- und Informationspolitik, spricht u. a. an Unentgeltlichkeit eines Kernbestands, Bemessung der Leistungsqualität, Infrastruktur des Bibliothekswesens, Bibliotheksdienste, -typen, Dienstleistungsniveau, Leistungsindikatoren, Zuständigkeit für die Finanzierung, Bibliothekarausbildung und Fortbildung, Konvergenz im BAM-Bereich; Bb als aktive Mittler in der Buch- und Informationskette, hier hauptsächlich Aussagen zum Copyright; Schutz des in Bb aufbewahrten geistigen Erbes, hauptsächlich Aussagen zu Pflichtexemplarregelungen und zum grenzüberschreitenden Transfer des schriftlichen Erbes. (St)
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Im Fachinformationswesen der Bundeswehr wurde zusammengeführt, was zusammengehört [Computerdatei] : zur typologischen Standortbestimmung des FIWBw und seiner Einrichtungen / von Anselm Sickmann. - Überarb. Fassung eines anläßlich einer Weiterbildungstagung für Fachinformationseinrichtungen der Bundeswehr gehaltenen Vortrags. - 38 Anm. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.apbb.de/mitteil85/Mitteil1.htm. // In: Mitt. Arb.gem. Parlam.-Behördenbibl. - München. - 1999,85
Inh.: Klärung der Schlüsselbegriffe: Information, Publikationsmedien, (Veröffentlichungen), B, Bibliographie/Auskunftsmittel, Information und Dokumentation, Fachinformation. Am Beispiel der Informationstätigkeit der LandtagsB Schwerin für die Abgeordneten wird bewiesen, daß eine SpezialB eine Einrichtung ist, die die Wesensgemeinschaften B und Dokumentation in sich vereinigt. Es werden zehn Schlußfolgerungen und weiterführende Gedanken vorgetragen, die sich auf Ausbildungsgänge für WBb, Fachinformationsstellen und FachBb der Bundeswehr und ihrer Dienstleistungen beziehen. (F.K.)
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Innovatives Handeln heißt Wissen nutzen : Wissen braucht Information ; Fachinformationszentrum (FIZ) Karlsruhe ; Drehscheibe für wissenschaftlich-technische Information / von Rüdiger Mack. - Ill. - (Firmenportraits). - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.b-i-t-online.de/archiv/1999-03/firmen3. htm. // In: B.I.T. online. - Wiesbaden. - 2 (1999),3, S. 373 - 374
Inh.: Aufgabe, Finanzierung, Geschäftsfelder. Kooperationspartner im STN International, The Scientific & Technical Information Network, und Betreiber dessen europäischen Hosts.
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Limiter l' accès à internet dans les bibliothèques : le modèle américain? / Jack Kessler. - 22 Anm. (auch Internet). - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Systemvoraussetzungen: Acrobat reader. - Adresse: http://www.enssib.fr/bbf/bbf-99-5/11_kessler.pdf. // In: Bull. Bibl. Fr. - Paris. - 44 (1999),5, S. 66 - 77
Inh.: Aus vielerlei Gründen unternehmen die USA Anstrengungen, den Internetzugang in ihren Bb zu beschränken. Die Amerikaner reduzieren die Problemstellung auf den Konflikt Kinder- und Jugendschutz contra Meinungsfreiheit. In Wahrheit ist nichts so einfach, wie es scheint, und die in den USA genutzte Methode zur Lösung des Problems ist typisch für sie. Darüber hinaus befinden sich die Bb zur Zeit in einen Zustand der Schwäche - die elektronische Informationswalze könnte ihnen aus den Händen gleiten. Die Beschränkung des Internetzugangs würde den Bb schaden und noch schlimmere Auswirkungen haben, wenn die amerikanische Methode blindlings übernommen werden sollte. (Original)
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Lizenzen für elektronische Medien / von Isolde Müller. - 3 Lit. - Auch als Computerdatei. - Zugang: Internet und World Wide Web. - Adresse: http://www.b-i-t-online.de/archiv/1999-03/fach2.ht m. // In: B.I.T. online. - Wiesbaden. - 2 (1999),3, S. 275 - 276, 278 - 280
Inh.: Im österreichischen Urheberrecht sind die Verwertungsrechte der Urheber taxativ aufgezählt gemeinsame Basis der Rechte verbunden mit den Einschränkungen, die als die sogenannten gesetzlichen Lizenzen bekannt sind. Die Entwicklung der neuen Medien brachte eine Veränderung in das bisherige Urheberrechtsgefüge insofern, als sich die gewohnte Balance zwischen Urhebern und der Öffentlichkeit zugunsten der Rechtsinhaber verlagert hat. Damit hat eine neue Rechtsform, die der Lizenz, an Bedeutung gewonnen. Bei der Aushandlung von Lizenzverträgen stehen die Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationseinrichtungen zurückgedrängt in eine schwächere Position ggü. dem Lizenzgeber, der zumeist als Monopolist auftritt, vor der Schwierigkeit, derartige Verträge zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Abschluß zu bringen. Beim Abschluß eines Lizenzvertrages, mit dem die Befugnis, fremde Schutzrechte zu nutzen, übertragen wird, sind verschiedene Aspekte besonders zu beachten: u. a. die Rechte und Pflichten des Lizenzgebers und -nehmers, Störungen, Abtretung, Lizenzgebühr, Geheimhaltungsklauseln und bei internationalen Verträgen insbesondere die Wahl des Rechtssystems und des Gerichtsstands sowie die Vereinbarung von Schiedstellen. Bei der Charakterisierung des Lizenzvertrages als synallagmatischen Vertrag gilt es, in Zukunft eine der Öffentlichkeit auf Zugang zur Information wahrzunehmen. (Original)
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